Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

ACHTUNG!
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Mitteilung des OLG.
Den entsprechenden Erlass könnt ihr hier als PDF ansehen.

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

da sich die allgemeine Lage der Pandemie in den letzten Wochen bekanntlich deutlich verschärft hat, treten in diesen Tagen neue Bestimmungen sowohl auf Bundesebene als auch für Schleswig-Holstein in Kraft. Dazu hat am Freitag, den 19. November 2021 eine gemeinsame Videokonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MJEV, der Fachgerichtsbarkeiten und der Generalstaatsanwaltschaft stattgefunden. Ebenfalls mit Datum vom 19. November 2021 hat der Chef der Staatskanzlei einen – als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten – Erlass über personelle und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Im Lichte der o.g. gemeinsamen Videokonferenz und des o.g. Erlasses teile ich im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Hosteinischen Oberlandesgerichts im Hinblick auf die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare Folgendes mit:

  • Die im o.g. Erlass getroffenen Anordnungen betreffen grds. auch die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare.
  • Für Referendarinnen und Referendare gilt daher ab dem 24. November 2021 die Pflicht zur Einhaltung der 3-G-Regelung . Es besteht dabei zugleich die Pflicht, die Einhaltung der 3-G-Regelung täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren.
  • Für die Kontrolle / Dokumentation des Impf- und Genesenenstatus werden alle geimpften oder genesenen Referendarinnen und Referendare gebeten, unverzüglich – möglichst bis Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr (zum Übergangszeitraum sogleich) – ihren Status gegenüber der Referendarabteilung nachzuweisen. Dies kann in elektronischer Form – durch Übersendung des eingescannten Dokuments (z.B. Impfausweis) – erfolgen (bitte senden an: OLG-Referendariat@OLG.landsh.de). Ein digitaler Impfnachweis kann auch direkt aus der Corona-Warn-App als PDF versendet werden. Informationen hierzu können Sie folgender Seite entnehmen: Version 2.10: Corona-Warn-App ist bereit, schnell über Auffrischungsimpfungen zu informieren (coronawarn.app) . Durch die Übersendung eines o.g. Nachweises an die Referendarabteilung entfallen tägliche Nachweispflichten in den jeweiligen Ausbildungsstellen.
  • Die Referendarabteilung wird den jeweiligen Ausbildungsstellen mitteilen, welche dort zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare bis Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben. Diese Personen müssen grds. (zum Übergangszeitraum sogleich) ab Mittwoch, dem 24. November 2021 täglich vor dem Betreten der Ausbildungsstätte einen aktuellen „offiziellen“ Testnachweis vorlegen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
  • Übergangszeitraum:
    Sofern ein Impf- oder Genesenennachweis zwar vorhanden ist, dieser aber aufgrund der kurzfristigen Regelungen nicht bis Dienstag, den 23. November 2021, 14:00 Uhr an die Referendarabteilung übermittelt werden konnte, können die betroffenen Personen beim Betreten der Ausbildungsstätte anstelle eines Tests ihren Impf- oder Genesenennachweis auch direkt vor Ort vorweisen. Die Übermittlung des Nachweises an die Referendarabteilung soll jedoch unverzüglich, spätestens bis Freitag, den 26. November 2021, 9:00 Uhr (Ende des Übergangszeitraums) erfolgen. Erfolgt keine nachträgliche Übermittlung bis zu diesem Zeitpunkt, gilt die Person als nicht geimpft oder genesen.
  • Die Kontrolle der täglichen Tests nicht geimpfter oder genesener Personen und die Dokumentation der Kontrolle der Tests erfolgt in den Ausbildungsstätten nach den jeweiligen Anordnungen vor Ort.
  • Erwirbt jemand zu einem späteren Zeitpunkt einen Impf- oder Genesenenstatus, oder übermittelt er einen bereits vorhandenen Status zu einem späteren Zeitpunkt, so entfällt die Testpflicht am Tag nach der Übermittlung des Nachweises an das Oberlandesgericht.

Unter Berücksichtigung der neuen Schutzmaßnahmen wird grundsätzlich an dem Konzept festgehalten, wonach sowohl im Rahmen der Einzelausbildung als auch im Rahmen der Gruppenveranstaltungen ein (teilweiser) Präsenzunterricht möglich bleibt, wobei die Einzelheiten – also das „Ob“ und „Wie“ – jeweils vor Ort geregelt werden. Damit wird eine individuelle Ausgestaltung der Ausbildung beibehalten, die den jeweiligen Gegebenheiten in den verschiedenen Häusern Rechnung trägt. Sofern die Entscheidung für eine (teilweise) Präsenzausbildung getroffen werden sollte, wird darum gebeten, die jeweils vor Ort aufgestellten Hygienekonzepte zu prüfen und im Lichte der hohen Infektionszahlen gegebenenfalls – z.B. Bezug auf die Nutzung von FFP2-Masken im Unterricht – anzupassen.

Ich bitte um Bekanntgabe dieses Schreibens an alle betroffenen Personen in Ihrem​ Zuständigkeitsbereich. Die Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein haben dieses Schreiben ebenfalls per Mail bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Dr. Felix Hütte

Kommentar der Verwaltung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf das heute im Auftrag von Herrn Dr. Hütte übersandte Schreiben zur Anwendung der 3-G-Regelung in der Referendarausbildung ab dem 24.11.2021.

Aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes bei der Datenerhebung wird die Liste mit den zu testenden Personen erst am Freitag übermittelt werden können. Bis dahin bitten wir alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beim Betreten ihrer Ausbildungsstätte ihren Impf-oder Genesenennachweis vor dem Betreten ihrer jeweiligen Ausbildungsstätte vorzulegen.

Sobald die Ausbildungsstätten über die Liste der zu testenden Personen verfügen, können die Ausbildungsstätten von der Vorlage des Impf- bzw. Genesenennachweises absehen; Einzelheiten ordnet die jeweilige Ausbildungsstätte an.

Mit freundlichen Grüßen                                         
Im Auftrag

Anja Howorek

Referendar-Weihnachtskneipe 2021 +++ ABGESAGT +++

+++ ABGESAGT +++

Mitteilung des Referendarrates.

Liebe Kolleg:innen,

aufgrund der aktuellen Corona-Lage muss die Referendar-Weihnachtskneipe 2021 am 26.11.2021 leider abgesagt werden. Hoffentlich kann diese im nächsten Jahr mit ebenso vielen Anmeldungen stattfinden.

Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich Seminar in Paris

Mitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anlagen (per Klick aufrufbar):
01: Ausschreibung
02: Einwilligungserklärung
03: Merkblatt
04: Bewerbungsformular
05: DSGVO-Info

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich Seminar in Paris vom 21. bis 25. März 2022
Anlagen -4-

In der Zeit vom 21. bis 25. März 2022 soll ein weiteres Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie stattfinden.

Da nach heutigem Stand davon auszugehen ist, dass die Durchführung auch im Frühjahr mit Einschränkungen und Auflagen verbunden sein wird (Vorlage von Test- und Impfnachweisen, Beschränkung der Gruppengröße etc.), soll die Zahl der Teilnehmenden erneut auf 13 Referendarinnen und Referendare statt der üblichen Anzahl von 25 begrenzt werden. Eine Gewähr für die Durchführung des Seminars gibt es angesichts des aktuellen Pandemieverlaufs nicht.

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare Ihres Dienstgebäude und Geschäftsbereichs auf dieses Programm, das in französischer Sprache Lieferanschrift: abgehalten wird, besonders hinzuweisen und die Bewerberinnen und Martin-Luther-Platz 40 Bewerber, die am Seminar teilnehmen möchten, spätestens bis zum

30. Dezember 2021

ausschließlich per E-Mail und ausschließlich an das Funktionspostfach Frankreichseminar@jm.nrw.de zu benennen. Nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Hierauf und auf das Erfordernis, die Bewerbung nur auf dem Dienstweg einzureichen , bitte ich alle Interessentinnen und Interessenten rechtzeitig hinzuweisen.

Weitere Einzelheiten zum Frankreich-Seminar entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt und dem Internet unter

http://www.rechtsreferendare-frankreich.nrw.de

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare über die nachgeordneten Stellen entsprechend zu informieren. Bitte verwenden Sie zur Information das aktuelle Merkblatt (Stand: November 2021) sowie das über die o.g. Internetseite abrufbare Faltblatt. Ich bitte zudem darum, die interessierten Referendarinnen und Referendare Ihres Geschäftsbereichs zur Nutzung des anliegenden Bewerbungsformulars anzuhalten.

Darüber hinaus wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die diesem Schreiben beigefügte Information zur Umsetzung der DSGVO in der nordrhein- westfälischen Justizverwaltung bekanntgeben und die potentiellen Bewerberinnen und Bewerber in diesem Zusammenhang auffordern würden, sich über ein etwaiges Einverständnis (siehe die beigefügte Einwilligungserklärung) innerhalb der vorgenannten Frist mit der Bewerbung zu erklären.

An der Studienfahrt nach Paris können – wie eingangs erwähnt – maximal 13 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (s.o.) teilnehmen. Bei der Auswahl werden bevorzugt die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Sprachkenntnisse und die Frankreicherfahrung der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Fahrt und eine geeignete Unterkunft während des Seminarablaufs selbst verantwortlich. Ich mache darauf aufmerksam, dass es weiterhin nicht möglich ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Kostenanteil für das Seminar zu erstatten. Sofern das geplante Seminar abgesagt werden müsste, können ggfls. entstandene (Storno-)Kosten nicht durch das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen erstattet werden. ​

Ich gehe davon aus, dass die nachrichtliche Übersendung der Bewerbungen der gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die anderen Landesjustizverwaltungen entbehrlich ist. Nach Durchführung der Auswahl werde ich alle Landesjustizverwaltungen davon unterrichten, wie viele Bewerbungen aus den einzelnen Ländern hier eingegangen sind und wie viele Referendarinnen und Referendare davon jeweils berücksichtigt werden konnten.

Ich bitte Sie, die Bewerbungsunterlagen bzw. die entsprechenden Dateien eindeutig zu benennen, so dass die Unterlagen den Bewerbern einfach zugeordnet werden können. Dies erleichtert den hier anfallenden Verwaltungsaufwand.

Im Auftrag

Dr. Dylla-Krebs

Öffentliche Stellenausschreibung: Justizangestellte (m/w/d) im Schreibdienst

Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Kiel.

Öffentliche Stellenausschreibung

Bei dem Landgericht Kiel sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen für

Justizangestellte (m/w/d) im Schreibdienst

befristet bis zum 31. Juli 2022 in Teilzeit (höchstens 7,74 Std./Woche) zu besetzen.

Das Landgericht Kiel ist eines der vier Landgerichte des Landes Schleswig-Holstein mit derzeit etwa 190 Beschäftigten.

Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst u. a.:

  • Tätigkeiten des Schreibdienstes
  • Unterstützungstätigkeiten für die Serviceeinheiten des Landgerichts

Das Anforderungsprofil

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Nachweislich sehr gute Deutschkenntnisse
  • Kenntnisse in folgenden Gebieten: IT-Standardanwendungen

Für die Bewerbung von Vorteil sind:

  • soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • Informations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationskompetenz
  • Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 3 TV-L möglich.

​Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an den Präsidenten des Landgerichts Kiel, Der Geschäftsleiter, Harmsstraße 99 – 101, 24114 Kiel – gern elektronisch an verwaltung@lg-kiel.landsh.de. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen 51 Ea – 619 an. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LGKIEL/infor- mationen/datenschutz.html entnehmen.

Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren stehen Ihnen der Geschäftsleiter Herr Peters (Tel. 0431/604-1440) und der Verwaltungsreferent Herr Wagner (Tel. 0431/604-1333) gern zur Verfügung.

Lockerer Stammtisch des Deutschen Juristinnen Bundes (djb) in Lübeck

Inoffizielle Mitteilung des Deutschen Juristinnen Bundes.
Hinweis: Die Mitteilung wurde von uns angepasst.

Liebe Kolleg:innen,

mein Name ist Susanna, ich war von 2017-2019 selbst Referendarin in Lübeck und promoviere jetzt an der Law School in Hamburg, wohne aber weiterhin in Lübeck. Meine Kollegin Laura Jacobs und ich möchten zusammen einen lockeren Stammtisch des Deutschen Juristinnen Bundes (djb) in Lübeck gründen. Wir sind beide schon länger Mitglied im djb und in verschiedenen Funktionen aktiv, bisher aber eher auf Bundesebene oder in anderen Bundesländern.

Der djb ist ein unabhängiger frauenpolitischer Verband, in dem sich Juristinnen zusammengeschlossen haben und sich seit über 70 Jahren für eine geschlechtergerechte Gesellschaft einsetzen. Prominente Mitglieder in der Schleswig-Holsteinischen Justiz sind etwa Dr. Christine Fuchsloch (Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts sowie Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts) oder Silke Schneider (Präsidentin des Landgerichts Lübeck).

Wir können uns vorstellen, dass es auch unter den Lübecker Referendarinnen einige Frauen gibt, die schon Mitglied im djb sind oder es vielleicht noch werden wollen. Der Lübecker Stammtisch ist vor allem zum lockeren Austausch und Vernetzen – auch zwischen älteren und jüngeren Kolleginnen – gedacht. Eine Mitgliedschaft im djb ist für Referendarinnen keine Voraussetzung, Interesse am djb und der Arbeit des Verbands genügt. Vorstellen könnten wir uns etwa ein erstes Treffen vor Weihnachten – zum Beispiel auf einen Glühwein oder heißen Kakao auf dem Weihnachtsmarkt.

Interessierte aus Lübeck und Umgebung können sich gern bei mir per E-Mail (susanna.rossbach@law-school.de) melden. Nähere Informationen zum ersten Treffen folgen dann zeitnah.

Viele Grüße,

Susanna

Bucerius Law School
Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH
Susanna Roßbach [sie/ihr]
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

„Eisbeinessen“ der Jurist:innen im LG-Bezirk Itzehoe +++ ABGESAGT! +++

+++ ABGESAGT +++

Mittelung zur Absage (19.11.2021):

Sehr geehrte Damen und Herren.

mit großer Freude habe ich dem diesjährigen „Eisbeinessen“ der Juristinnen und Juristen des Landgerichtsbezirks Itzehoe entgegengesehen. Mit Blick auf die aktuelle Empfehlung der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts, Kontakte zu reduzieren, sowie in Ansehung zu erwartender schärferer Corona-Maßnahmen hat der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein seine jährliche Fortbildungsveranstaltung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte im November 2021 abgesagt und dabei ausgeführt, dass er es aus Gründen der Fürsorge für nicht vertretbar halte, eine Situation herbeizuführen, in der sehr viele Kolleginnen und Kollegen in geschlossenen Räumen zusammenkommen. Auch unter Einhaltung aller möglichen un zulässigen Kontroll- und Hygienevorsorgemaßnahmen (2G+, Abstand, Maskenpflicht, u.a.) verbleibe angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie ein derart hohes Risiko einer Corona-Infektion, dass die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich wäre. Der Risikoeinschätzung des Generalstaatsanwaltes vermag ich mich nicht zu verschließen. Daher sehe ich mich gezwungen, auch im Jahr 2021 das traditionelle „Eisbeinessen“ der Juristinnen und Juristen des Landgerichtsbezirks Itzehoe Corona bedingt abzusagen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche Ihnen und Ihren Familien eine trotz Corona möglichst ruhige und besinnliche Vorweihnachtszeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Carsten Ohlrogge
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Mitteilung der Staatsanwaltschaft Itzehoe (10.11.2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in diesem Jahr soll das altbewährte „Eisbeinessen“ der Juristinnen und Juristen im Landgerichtsbezirk Itzehoe wieder stattfinden. Ich freue mich schon jetzt darauf, mit Ihnen einen unterhaltsamen Abend erleben zu können. Die Speisen werden wiederum in Buffetform angeboten. Als Corona-Schutzmaßnahme ist vor Zutritt zur Veranstaltung lediglich ein Nachweis über die Einhaltung der 3G-Regel vorzuzeigen. Bis zum Betreten des Festsaals besteht Maskenpflicht. Danach steht einem interessanten und genussreichen Abend nichts mehr im Wege.

Die Veranstaltung soll stattfinden

am Freitag, den 3. Dezember 2021 ab 19 Uhr

im Hotel Adler, Lindenstraße 72, 25524 Itzehoe.

Verbindliche Zusagen erbitte ich an die Verwaltungsgeschäftsstelle der Staatsanwaltschaft Itzehoe (Herr Riesner),

Tel.: 04821 661810, E-Mail: oliver.riesner@staiz.landsh.de

bis spätestens Dienstag, den 30. November 2021.

Ich freue mich auf zahlreiches Erscheinen und angeregte Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen,

Carstel Ohlrogge
Der Leitende Oberstaatsanwalt

P.S.: Kosten für Speisen und Getränke sind wie bisher jeweils vom Gast zu tragen. Falls Sie nach erfolgter Anmeldung doch absagen müssen, bitte ich, die Verwaltungsgeschäftsstelle (s.o.) bis zum 1. Dezember 2021 zu unterrichten (nicht aber das Hotel Adler). Im Falle des Nichterscheinens oder verspäteter Abmeldung sind entstehende Kosten für das Buffet vom Anmelder zu tragen.

Kanzlei von Appen & Partner – zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Kiel

Mitteilung der Kanzlei von Appen & Partner.

Unsere zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei an der Holtenauer Straße in Kiel bietet Referendar*innen eine gute und abwechslungsreiche Ausbildung in den verschiedenen Tätigkeitsgebieten. Schwerpunktmäßig werden Referendar*innen bei uns im Bereich des Miet-, Erb- und Familienrechts und hier vor allen Dingen im Prozessrecht tätig sein. Dazu gehört neben dem Verfassen von Klageentwürfen auch die Ausarbeitung von Vermerken zu besonderen prozessualen Problemen. Die Referendar*innen unterstützen uns zudem bei intensiveren, rechtlichen Ausarbeitungen wie zum Beispiel bei Berufungen oder Berufungserwiderungen.

Die Station findet sowohl in der Kanzlei, vor Gericht, bei Ortsterminen oder bei Besprechungen mit Mandanten statt. Aktenbearbeitung kann sowohl in der Kanzlei, aber auch im Home Office erfolgen. Die Übermittlung der notwendigen Unterlagen erfolgt in der Regel digital und wird dabei selbstverständlich verschlüsselt.

Die Referendar*innen können auch während der Arbeit in der Kanzlei vollen Zugriff auf die von uns eingesetzte Kanzleisoftware erhalten und so die ganze Bandbreite der Tätigkeit als Rechtsanwält*innen kennenlernen.

Die Referendar*innen werden natürlich zu den Klausurkurstagen oder anderen Lehrveranstaltungen freigestellt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per e-Mail an otte@kanzleivonappen.de. Geben Sie bitte eine Telefonnummer an, am besten Ihre Handynummer, unter der wir Sie erreichen können. Alles weitere besprechen wir dann telefonisch bzw. in einem persönlichen Gespräch.

Rechtsanwalts- oder Wahlstation in der Kanzlei Segelken & Suchopar, Hamburg

Mitteilung der Kanzlei Segelken & Suchopar.

Mit fast 70 Jahren fachlicher Expertise bietet SEGELKEN & SUCHOPAR als Wirtschaftskanzlei spezifische
juristische Beratung und Betreuung sowie interessengerechte Vertretung aunergerichtlich und vor Gericht.
Gegründet in Hamburg und expandiert nach Berlin erhalten wir Mandate aus jahrzehntelangen Verbindungen
sowie aus neu akquirierten Kontakten. SEGELKEN & SUCHOPAR verbindet langjährige Erfahrung mit innovativen
Lösungen – unsere Strategie für optimale Ergebnisse.

Sowohl national als auch international haben wir uns einen Namen mit unseren Schwerpunkten Transportrecht, Seehandelsrecht und Versicherungsrecht gemacht.

Unser besonderer Pluspunkt: Wir sind weltweit vemetzt und breit aufgestellt.

Ihre Aufgaben:

Sie werden bei einer leistungsgerechten Vergütung unser dynamisches Team im Bereich des internationalen
Transport- und Seehandelsrechts außergerichtlich sowie gerichtlich unterstützen.

Was sollten Sie mitbringen?

Sie haben das 1. Juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Wir erwarten von Ihnen Interesse und
Engagement im Erarbeiten von Lösungen und Schriftsätzen bei nationalen und grenzüberschreitenden
Sachverhalten. Gute Englischkenntnisse wären von Vorteil.

Bewerben Sie sich!

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, gerne auch per E-Mail:

Rechtsanwälte Segelken & Suchopar
Rechtsanwalt Jan Thede
Baumwall 7, Uberseehaus
20459 Hamburg
E-Mail: thede@sesu.de
Telefon: 040/37 68 050
www.sesu.de

Stellenausschreibung für Rechtsreferendare (m/w/d)

Mitteilung der Deutsch-Irischen Industrie- und Handelskammer.
Die Original-Ausschreibung findet ihr hier.

Stellenausschreibung für Rechtsreferendare (m/w/d)

Die Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer bietet Rechtsreferendaren die Möglichkeit, ihre Verwaltungs- oder Wahlstation im Bereich Recht und Steuern am Standort Dublin zu absolvieren.

Ihre Aufgaben umfassen die Unterstützung deutscher und irischer Unternehmen bei:

  • Fragen zum innereuropäischen Handel
  • Der Unternehmensgründung in Deutschland und Irland
  • Fragen zum Wirtschafts- und Steuerrecht
  • Der Registrierung von Unternehmen zur Bauabzugssteuer und zur Mehrwertsteuer in Irland
  • Steuerrückerstattungsverfahren
  • Der Registrierung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Irland
  • Der Lohnbuchhaltung/Buchhaltung

Voraussetzungen:

  • Kenntnisse der englischen Sprache
  • Fähigkeit zum Arbeiten in interkulturellen Teams
  • Gute Auffassungsgabe
  • Interesse an neuen Aufgabengebieten
  • Kenntnisse im Steuerrecht von Vorteil, aber nicht zwingend

Ansprechpartner für Bewerbungen und Fragen:

Patrick Bamming

AITI Chartered Tax Adviser (CTA)/Diplom Kaufmann/Datenschutzbeauftragter (TUEV) (data protection officer)/Abteilungsleiter der Rechts- und Steuerabteilung der Deutsch-Irischen Industrie- und Handelskammer

E-Mail: Patrick.Bamming@german-irish.ie , Tel: 00353 860478222

Patrons 2021:
Audi Ireland – Bosch – Arthur Cox – IDA Ireland – Siemens – LK Shields – Bayer – Bank of Ireland Corporate Banking – RSM Ireland – Allianz – SAP – Irish Life – EY – Ulster Bank – Jungheinrich – Botany Weaving – Aareal Bank – DACHSER SE – HaystackID – Aerlingus – Miele – Radius Payment Solutions – Deutsche Bank – Ornua Deutschland – Barclays Bank Ireland PLC – Dussmann Group – Sixt Rent a Car – Majorel – State Street – Roche

Audi Ireland – Patron of the Year 2021

Theorie meets Praxis @Lawentus

Mitteilung der Kanzlei Lawentus.
Den Flyer findet ihr hier.

Theorie meets Praxis @Lawentus

Du bist Doktorand , Referendar oder Wirtschaftjurist, interessierst Dich für Gesellschafts- und/oder Insolvenzrecht?

Dann möchten wir Dich zu unserer Veranstaltung „Theorie meets Praxis @Lawentus“ am 02.12.2021 um 19:00 Uhr einladen!

Hier werden wir zwei Vorträge von Doktoranden mit Praxisbezug (dieses Mal u.a. „ Der Squeeze-out bei der GmbH “) hören und anschließend gemeinsam mit dir und diversen Experten aus der Praxis – namentlich diverse Partner aus unseren Netzwerkkanzleien ( Arbeitsrecht, IP/IT, Kartellrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht etc.), erfahrene Insolvenzverwalter sowie Richter vom Insolvenzgericht – diskutieren.

Nach den Vorträgen sowie der Diskussion, kannst Du in angenehmer Atmosphäre den Abend ausklingen lassen und ganz nebenbei Dein Netzwerk in der Hamburger Anwaltschaft erweitern.

Um die Veranstaltung wie gewohnt bei Getränken und Häppchen genießen zu können, möchten wir darauf hinweisen, dass diese unter 2G-Auflagen stattfinden wird. Wir bitten Dich also, beim Betreten der Kanzlei entsprechende Nachweise bereitzuhalten.

Wir freuen uns auf Deine Anmeldung bis zum 20.11.2021 per Mail , mit einem kurzen Absatz warum du gerne an diesem Abend dabei seien möchtest!

Ablauf

18:45 – Check-in (2G)
19:00 – Get-together
19:30 – Vortrag Philipp Conradi
20:00 – Fragen/Diskussion
20:20 – Pause
20:30 – Vortrag Niklas Wilhelm
21:00 – Fragen/Diskussion

Für Fragen zum Abend stehen wir jederzeit bereit.