In Schleswig-Holstein kann das Referendariat an den 4 Landgerichts-Standorten abgeleistet werden. Die Zuweisung erfolgt durch das Schleswig-Holsteinische OLG.
Die vier Landgerichtsbezirke werden in der Regel jeweils von zwei Mitgliedern des Rates betreut. Hauptaufgaben sind neben der Begrüßung und Betreuung der Referendar:innen in den jeweiligen Bezirken die Durchführung von Evaluationen der dort laufenden Arbeitsgemeinschaften. Dies umfasst sowohl die Auswertung ausgefüllter Bögen als auch eine Nachbesprechung mit den Dozent:innen. Übergeordnet wird damit das Ziel verfolgt, dass die AGen möglichst von gut bewerteten Dozent:innen geleitet werden.
Daneben pflegen die Referent:innen regelmäßigen Kontakt zu den Richter:innen und Staatsanwält:innen, die vor Ort für die Einzelausbildung zuständig sind. Dauerthema sind dabei auch die Klausurenkurse, deren organisatorische Gestaltung und inhaltliche Aspekte – insbesondere wegen der Neuerungen im Examen.
Hier findet ihr die individuellen Informationen zu den einzelnen Bezirken: