Landgerichtsbezirk Flensburg

Dieses Referat wird aktuell betreut von Marissa Zavazava.

Flensburg@referendarrat-sh.de

Das LG Flensburg erreicht ihr unter
Landgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
Telefon: 0461 / 89 – 0
Telefax: 0461 / 89 – 278

E-Mail:            verwaltung@lg-flensburg.landsh.de

Geschäftsstelle:

 Zi. A 310              Frau Schwidden                                                                                                  Tel.: 0461 / 89 – 422

(Personalakten, Urlaub, Krankheit, Reisekosten, Post)

E-Mail:                verwaltung@lg-flensburg.landsh.de

Vertretung: Frau Thomsen, A 304
Referentin    Ri’inLG  Döring Zi. B 328                                        Tel.:0461 / 89 – 276

E-Mail:            hilke.doering@lg-flensburg.landsh.de

Änderungen
Die Personalakten werden bis zum Examen beim Landgericht Flensburg geführt. Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere aber Anschrift / Telefon / Name zeigen Sie bitte unverzüglich beim Landgericht sowie bei der Referendarstelle des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts an.

Krankmeldungen
Solltest du erkrankt sein, teilen Sie bitte umgehend den Beginn und das Ende des Erkrankungszeitraums mit. (Frau Schwidden– Tel. 0461 / 89-422). Informiert bitte auch eure Ausbilder:innen und AG Leiter:innen. Bei Krankheit von länger als 2 Tagen ist am 3. Tag ein Attest vorzulegen!

Urlaub
Der Jahres-Urlaubsanspruch beträgt altersunabhängig 30 Tage (Erlass des MP SH v. 29.05.2013).

Der Resturlaub muss bis Ende September des Folgejahres genommen werden, damit er nicht verfällt. Sind Sie nicht mehr das volle Jahr beschäftigt, errechnet sich der Urlaub anteilsmäßig auf die Monate.
Formulare für Urlaubsanträge werden in A 310 ausgegeben oder können auf der Homepage des Landgerichts heruntergeladen werden. Die Urlaubsanträge sind auch in A 310 oder über den dort angebrachten „Briefkasten“ abzugeben. Es besteht auch die Möglichkeit, Urlaubsanträge per Post oder bei der Wachtmeisterei abzugeben. Der Urlaub ist an AG-Tagen mit den AG-Leiter:innen abzustimmen. Es reicht dann, wenn Sie dessen Einwilligung (s. Formular) versichern. Sofern Sie nichts Gegenteiliges hören, gilt der Urlaub als bewilligt. Eine gesonderte Nachricht erfolgt nicht. Das Landgericht ist ferner für Dienstbefreiungen bis zu 3 Tagen zuständig.

In allen weiteren Fällen wie die Genehmigungen zur Ausübung von Nebentätigkeiten, die Erteilung des notwendigen Urlaubs für Wehrübungen, die Erteilung von Dienstbefreiung von mehr als 3 Tagen und von Sonderurlaub, Bildungsurlaub und Erziehungsurlaub ist das OLG zuständig. Diese Anträge sind auf dem Dienstweg über das Landgericht einzureichen.

Reisekosten
Reisekostenanträge werden in der Geschäftsstelle A 310 abgegeben. Hier erhalten Sie auch die Formulare.

Reisekosten werden erstattet für:

  1. Fahrten vom Wohnort zur Ausbildungsstelle bei der Einstellung.
  2. Fahrten zwischen bisheriger und neuer Ausbildungsstelle, wenn die neue

Ausbildungsstelle nicht mehr innerhalb des Landgerichtsbezirks liegt, in dem ihr eingestellt wurdet.

  1. Fahrten von der Ausbildungsstelle zur Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften nur dann,

wenn die Arbeitsgemeinschaft aus dienstlichen Gründen nicht in dem Landgerichtsbezirk stattfindet, in dem die Referendarin oder der Referendar eingestellt wurde. Für Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften in dem Landgerichtsbezirk der Einstellung, zu freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, zu Arbeitsgemeinschaften in einem anderen Bundesland und zu Arbeitsgemeinschaften im Ergänzungsvorbereitungsdienst werden Reisekosten nicht erstattet.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Prüfung stehen, beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht müssen geltend gemacht werden; für die Reisekosten, die in der Verwaltungsstation anfallen, ist der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein zuständig.

Gehalt
Absprechpartner für Fragen „rund um das Gehalt“ ist das
Dienstleistungszentrum Personal
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel

Wichtiger Hinweis:

– Alle Änderungen, die das Gehalt, das vermögenswirksame Sparen, Krankenkassenunterlagen

betreffen, bitte direkt an das DLZP melden

– insbesondere Adressänderungen bitte direkt an das DLZP melden

– entnehmen Sie dabei Ihre Bearbeiter-Nr./Personal-Nr. der Gehaltsmitteilung des DLZP

Für potentielle Interessierte:

–> Die Landgerichtsbezirke – Landgericht Flensburg

Als Referendar:in hat man im Verlaufe des Referendariats viele Fragen. Dies beginnt gleich mit den ersten Veranstaltungen am Landgericht. Hier geben wir jedem neu angekommenen Referendardurchgang Tipps für eine Planung des Referendariats, etwa wann und um welche Station man sich selbständig kümmern muss, was man im Referendariat grundsätzlich beachten sollte und vieles mehr.

Zu den Aufgaben als zuständige Referent:in des Referendarrats gehört aber vor allem auch die Sicherung der Qualität der Ausbildung. Diese testen wir stichprobenartig durch mehrere Evaluationen zur Zivil- und Staatsanwaltschaftsstation und zu ELAN-Ref. Darüber hinaus stehen wir im direkten Austausch mit den AG-Leiter:innen und Referent:innen des Landgerichts und kommunizieren Probleme und Anregungen im Zusammenhang mit dem Unterricht und zu den Einzelausbilder:innen.

Die Aufgabe, stets Ansprechpartner:in für die Referendar:innen des Landgerichts zu sein, lässt sich dabei vielfältig umsetzen. So kann etwa durch die Organisation von Stammtischen oder anderen Veranstaltungen wie Kneipentouren oder ähnlichen Aktivitäten ein stetiger Austausch unter uns gefördert werden. Daneben sind wir aber auch immer per Mail für dringende Fragen rund um das Referendariat am Landgericht Flensburg zu erreichen und gehen meist schnell und ausführlich auf die gestellten Fragen ein.

Der zeitliche Aufwand hält sich dabei in Grenzen, sodass Überlastungserscheinungen nicht auftreten und man sich neben der Referendarratstätigkeit ohne bemerkbare Einschränkungen den Lernanforderungen des Referendariats stellen kann.

Wenn auch Du Lust hast, dich als Ansprechpartner und Bindeglied zwischen Referendar:innnen und Landgericht einzusetzen, kandidiere doch einfach für einen Platz im neu zu wählenden Referendarrat. Wir freuen uns auf Dein Interesse!