Entwicklung der Unterhaltsbeihilfe

Aufgrund von Nachfragen möchten wir als Referendarrat nochmal über die Unterhaltsbeihilfe und deren Entwicklung in der näheren Zukunft informieren:

Derzeit beträgt die Unterhaltsbeihilfe EUR 1444,79 brutto zzgl. des steuerfreien Inflationszuschlags. Ab 01. November fällt der steuerfreie Inflationszuschlag weg.
Dafür erhalten wir ab dem 01.11.2024 EUR 100 brutto mehr, was dann EUR 1544,79 entspricht. Ab Februar 2025 nochmal EUR 50, was zur Unterhaltsbeihilfe von EUR 1594,79 führt.
Das entspricht den Steigerungen aus den Tarifverträgen, wobei für uns nach § 1 Abs. 2 S. 3 RUBVO nur die Steigerungen für Auszubildende greifen. Die RUBVO wird vom Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verabschiedet und geändert.

In den „normalen“ Berufsgruppe wird zum November um EUR 200 und zum Februar 2025 um EUR 140 erhöht. Im Februar erfolgt eine Erhöhung um 5,5 Prozent, jedoch mindestens EUR 140. Aufgrund der Unterhaltsbeihilfe wird der Mindesterhöhungsbetrag gewährt. Anders ist dies etwa in Hamburg, wo nach den allgemeinen Regelungen erhöht wird, sodass die Unterhaltsbeihilfe in Hamburg ab Februar 2025 die Schleswig-Holsteinische übersteigen wird. Die Zuverdienstgrenze für Schleswig-Holstein wird jedoch weiterhin höher sein.

Protokoll der Info-Veranstaltung des GPA in Hamburg am 09.07.2024

Hier sind die wichtigsten Punkte der obigen Veranstaltung für euch zusammengefasst:

  • Aktuell ist nicht geplant, den Umfang der Examensklausuren angesichts der e-Klausur zu erweitern. Zwar sei das künftig auch nicht ausgeschlossen, allerdings werde in den Klausuren bisher auch nicht mehr geschrieben.
  • Die e-Klausuren haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Strenge des Prüfungsmaßstabs.
  • Tipp- und Rechtschreibfehler wirken sich nur dann auf die Note aus, wenn eine „massive Häufung“ vorliegt. Bisher sei die Zahl der Fehler mit der e-Klausur eher weniger geworden.
  • Sofern in der Zukunft ein neuer Klausurtyp hinzukommen sollte, wird das vorher schriftlich angekündigt werden.
  • Es ist geplant, die Examensklausuren im GPA lokal zwischenzuspeichern, damit bei einer Unterbrechung der Server-Verbindung kein Totalausfall (mehr) passieren kann.
  • Sollte es bei der Anreise zum Examen zu unverschuldeten Verspätungen kommen (Bahn/Stau etc.), ist es technisch möglich, die Klausur für die Betroffenen später zu starten und zu beenden. Erforderlich ist dafür die Glaubhaftmachung, z.B. durch Screenshots der Bahn-App, Bescheinigung vom Schaffner, Foto vom Stau o.ä. Zusätzlich sollte die Geschäftsstelle des GPA telefonisch informiert werden.
  • Es kann auch während des Examens problemlos von der e-Klausur zur handschriftlichen Klausur gewechselt werden. Umgekehrt ist das schwieriger, da die PC-Plätze bereitgestellt werden müssen.
  • Der Sachverhalt wird weiter analog zur Verfügung gestellt.

Informationen des GPA zur Software für die E-Klausur und Erläuterungen zu neuen Bearbeitervermerken

Funktionen E-Software Klausuren

  • Seitenumbrüche und Seitenzahlen:
    Mangels Seitenumbrüchen werden in der Fließtextansicht keine Seitenzahlen angezeigt. Diese erscheinen erst in der „PDF-Ansicht“. Zwar können mittels eines eigenen Buttons Seitenumbrüchen eingefügt werden, es muss jedoch für Verweise auf genaue Seitenzahlen in die „PDF-Ansicht gewechselt werden.
  • Tippfehler:
    Die Wertung eines Tippfehlers („dsa“ statt „das“) als Rechtschreibfehler fällt in den den Prüfern zustehenden ureigenen Beurteilungsspielraum.
  • Geschützte Leerzeichen:
    Das Einfügen von geschützten Leerzeichen ist weder möglich noch vorgesehen. Abhilfe kann jedoch durch manuelle Zeilenumbrüche geschaffen werden. Die Prüfer werden generell darauf hingewiesen, dass es sich um einen sehr einfach gehaltenen Texteditor handelt.
  • Anführungszeichen:
    Das untere Anführungszeichen ist als Eingabezeichen auf der Tastatur generell nicht verfügbar. Dieser Punkt wird durch das GPA in den  generellen Hinweise an die Prüfer/innen aufgenommen.
  • Farbliche Markierungen:
    Farbliche Markierung sind weder möglich noch vorgesehen, um Fehlerquellen bei der Anwendung zu vermeiden und einen Gleichlauf mit den „Handschreibern“ zu gewährleisten, die ihrerseits nicht in ihren handschriftlichen Ausfertigungen markieren können.

Inhalte des Zweiten Staatsexamens

  • Bearbeitungsvermerk in strafrechtlichen Klausuren:
    In der „Verfügung über Inhalt und Ablauf der Zweiten Staatsprüfung für Juristen vom 10.11.2023“ steht zur Aufsichtsarbeit im Strafrecht:   „Auf Basis des Gutachtens ist sodann in der Regel eine Entschließung der Staatsanwaltschaft oder ein Schriftsatz oder Antrag eines Prozessbeteiligten zu formulieren.“ Für die Revisionsklausur wird dies durch den Passus „Soweit die Erfolgsaussichten einer Revision zu prüfen sind, ist nur der Antrag an das Revisionsgericht zu formulieren. Eine Revisionsbegründungsschrift ist nicht anzufertigen.“ eingeschränkt.
    Durchaus möglich sind aber auch in der Revisionsklausur andere praktische Aufgabenstellungen, z.B. bei fehlenden Erfolgsaussichten einer Revision ein (ggf. zusätzliches) Schreiben an den Mandanten. Entscheidend ist letztlich der konkrete Bearbeitervermerk der jeweiligen Klausur.
  • Verweise i.R.d Anwaltsklausur („Spitzklammertechnik“):
    Der Bearbeitervermerk sieht in Anwaltsklausuren i.d.R. vor, dass auf konkrete Passagen des Gutachtens (im Gutachtenstil) Bezug genommen werden darf. Daraus folgt aus Sicht des GPAs konsequenterweise, dass die in Bezug genommenen Passagen natürlich nicht in eine Formulierung im Urteilsstil umgewandelt werden müssen. Auch insoweit ist maßgeblich stets der jeweils konkrete Bearbeitervermerk. Unsicherheiten der Prüferinnen und Prüfer sind hier nicht aufgefallen.

Informationsveranstaltung E-Examen

Der Personalrat der HB bietet eine Informationsveranstaltung betreffend das E-Examen in Form einer Probeklausur in den Hamburger Räumlichkeiten an in Kooperation mit dem Projekt eKlausur an. Dazu erhalten die betreffenden ReferendarInnen eine Email des OLG.

Der Hamburger Personalrat plant eine Informationsveranstaltung im Mai, die auch Schleswig-Holsteinischen Referendarinnen und Referendaren geöffnet werden könnte.

Tarifverhandlungen und Gehalt im Referendariat

Es wurde ein neues Tarifergebnis erzielt, was auch auf ReferendarInnen in SH anwendbar ist.

ReferendarInnen erhalten im Dezember 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 1.000 Euro sowie in der Zeit vom Januar bis zum Oktober 2024 monatlich jeweils 50 Euro netto. Die einmalige Sonderzahlung soll voraussichtlich mit den Februar-Bezügen Ende Januar 2024 ausgezahlt werden.

Die Ausbildungsentgelte steigen ab 1. November 2024 um 100 Euro, ab dem 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.

https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++3fe2fbb8-9689-11ee-af8f-d1f22e36377d

Update zum Examensstandort Kiel

Der Referendarrat hat in intensivem Austausch mit dem OLG und GPA erreichen können, dass der Standort Kiel als Examensstandort für das Jahr 2024 erhalten bleibt!

(Dies gilt allerdings nur für handschriftliche Examensanfertigungen, eine Anfertigung des E-Examens wird in Kiel mangels technischer Ausstattung leider weiterhin nicht möglich sein.)

Positionspapier des Referendarrates bzgl. der Streichung der Examensstandorte in SH

Der Referendarrat hat in den letzten zwei Tagen auf Hochdruck ein Positionspapier arbeitet und an das GPA und die für die Referendarausbildung zuständigen Stellen und Personen in SH versandt, um unsere Interessen darzustellen und eine Berücksichtigung einzufordern.

Hier könnt ihr es lesen: Positionspapier des Referendarrates bzgl. der Streichung der Examensstandorte in SH