Weitere Informationen findet ihr in der Ausschreibung.
Archiv der Kategorie: Offizielle Veranstaltungen und Mitteilungen
Freiwillige Zwangsvollstreckungs-AG ab dem 11.02.2025
Weitere Informationen zur Anmeldung erhaltet ihr in der Ausschreibung.
Sagt uns eure Meinung! Fortbildung für die Stationsausbilder/innen
Am Freitag, den 22.11.2024 findet für die Ausbilderinnen und Ausbilder bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Fortbildung statt. Die Qualität der Einzelausbildung soll verbessert und vereinheitlicht werden. Der Referendarrat darf dafür Erfahrungsberichte und Wünsche von Referendarinnen und Referendaren vortragen.
Also: Was lief in eurer Einzelausbildung gut oder schlecht? Was wünscht ihr euch oder hättet ihr euch gewünscht? Was wollt ihr unbedingt nochmal loswerden?
Schreibt uns gerne eure Erfahrungen und Meinungen an info@referendarrat-sh.de (Wir werden eure Einsendungen selbstverständlich diskret behandeln)
Plan für den freiwilligen Klausurenkurs für das 1. Halbjahr 2025
Hier erhaltet ihr den Plan für den freiwilligen Klausurenkurs am Landgericht Kiel für das 1. Halbjahr 2025.
Referendarfortbildung zum materiellen Strafrecht 2024 Block I 13.01. – 14.01.2025 und 20.01. – 21.01.2025 in Kiel
Weitere Informationen zur Anmeldung findet ihr in der Ausschreibung.
Entwicklung der Unterhaltsbeihilfe
Aufgrund von Nachfragen möchten wir als Referendarrat nochmal über die Unterhaltsbeihilfe und deren Entwicklung in der näheren Zukunft informieren:
Derzeit beträgt die Unterhaltsbeihilfe EUR 1444,79 brutto zzgl. des steuerfreien Inflationszuschlags. Ab 01. November fällt der steuerfreie Inflationszuschlag weg.
Dafür erhalten wir ab dem 01.11.2024 EUR 100 brutto mehr, was dann EUR 1544,79 entspricht. Ab Februar 2025 nochmal EUR 50, was zur Unterhaltsbeihilfe von EUR 1594,79 führt.
Das entspricht den Steigerungen aus den Tarifverträgen, wobei für uns nach § 1 Abs. 2 S. 3 RUBVO nur die Steigerungen für Auszubildende greifen. Die RUBVO wird vom Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verabschiedet und geändert.
In den „normalen“ Berufsgruppe wird zum November um EUR 200 und zum Februar 2025 um EUR 140 erhöht. Im Februar erfolgt eine Erhöhung um 5,5 Prozent, jedoch mindestens EUR 140. Aufgrund der Unterhaltsbeihilfe wird der Mindesterhöhungsbetrag gewährt. Anders ist dies etwa in Hamburg, wo nach den allgemeinen Regelungen erhöht wird, sodass die Unterhaltsbeihilfe in Hamburg ab Februar 2025 die Schleswig-Holsteinische übersteigen wird. Die Zuverdienstgrenze für Schleswig-Holstein wird jedoch weiterhin höher sein.
Neues Referat: Antidiskriminierung
Der Referendarrat SH hatte schon vor einiger Zeit die Idee, ein Referat für den Schutz vor Diskrimierung zu schaffen. Das Referat wurde inklusive der zuständigen Ansprechpartner*innen nun auf der Homepage des Referendarrats veröffentlicht.
Referendarfortbildung Materielles Strafrecht am 18./19.11. und 25./26.11.
Weitere Informationen findet ihr in der Ausschreibung.
Fortbildung materielles Strafrecht im November in Kiel
Termine und Anmeldeinformationen findet ihr hier.
Protokoll der Info-Veranstaltung des GPA in Hamburg am 09.07.2024
Hier sind die wichtigsten Punkte der obigen Veranstaltung für euch zusammengefasst:
- Aktuell ist nicht geplant, den Umfang der Examensklausuren angesichts der e-Klausur zu erweitern. Zwar sei das künftig auch nicht ausgeschlossen, allerdings werde in den Klausuren bisher auch nicht mehr geschrieben.
- Die e-Klausuren haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Strenge des Prüfungsmaßstabs.
- Tipp- und Rechtschreibfehler wirken sich nur dann auf die Note aus, wenn eine „massive Häufung“ vorliegt. Bisher sei die Zahl der Fehler mit der e-Klausur eher weniger geworden.
- Sofern in der Zukunft ein neuer Klausurtyp hinzukommen sollte, wird das vorher schriftlich angekündigt werden.
- Es ist geplant, die Examensklausuren im GPA lokal zwischenzuspeichern, damit bei einer Unterbrechung der Server-Verbindung kein Totalausfall (mehr) passieren kann.
- Sollte es bei der Anreise zum Examen zu unverschuldeten Verspätungen kommen (Bahn/Stau etc.), ist es technisch möglich, die Klausur für die Betroffenen später zu starten und zu beenden. Erforderlich ist dafür die Glaubhaftmachung, z.B. durch Screenshots der Bahn-App, Bescheinigung vom Schaffner, Foto vom Stau o.ä. Zusätzlich sollte die Geschäftsstelle des GPA telefonisch informiert werden.
- Es kann auch während des Examens problemlos von der e-Klausur zur handschriftlichen Klausur gewechselt werden. Umgekehrt ist das schwieriger, da die PC-Plätze bereitgestellt werden müssen.
- Der Sachverhalt wird weiter analog zur Verfügung gestellt.