Sehr geehrte Damen und Herren,
wie einige von Ihnen bereits erfahren haben, ist es nach den Vorgaben des OLG, das letztlich einen Erlass des Ministeriums umsetzt, nunmehr wieder möglich, den Präsenzbetrieb bei Arbeitsgemeinschaften wiederaufzunehmen, dies selbstverständlich unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände. Wie dies bei den einzelnen Arbeitsgemeinschaften ausgestaltet wird, ob durch Präsenzveranstaltungen, Videokonferenzen oder ähnliches, bleibt den AG-Leitern überlassen. Diese werden, sobald eine Änderung zur laufenden Vorgehensweise ansteht, auf Sie zukommen. Momentan besteht bei Präsenzveranstaltungen allerdings lediglich die Möglichkeit eines Schichtbetriebs, sofern die Teilnehmerzahl von 8 überschritten wird, weil sonst die erforderlichen Mindestabstände in den derzeit zur Verfügung stehenden Räumen nicht eingehalten werden können. Das LG ist jedoch auf der Suche nach einem externen größeren Raum. Ob und wann das gelingen wird, ist noch unklar.
Sollten Sie für sich selbst eine Teilnahme an etwaig angebotenen Präsenzkursen aus gesundheitlichen Gründen nicht für angebracht halten, zeigen Sie mir dies an, damit ich Sie von der Präsenzpflicht befreien kann. Ein ersatzweiser Online-Unterricht wird in diesem Fall jedoch nicht angeboten.
All dies gilt zunächst nicht für die Klausurenkurse. Diese werden zunächst weiter ausschließlich online stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Dörte Barbirz