Arbeitsgemeinschaften LG Lübeck

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie einige von Ihnen bereits erfahren haben, ist es nach den Vorgaben des OLG, das letztlich einen Erlass des Ministeriums umsetzt, nunmehr wieder möglich, den Präsenzbetrieb bei Arbeitsgemeinschaften wiederaufzunehmen, dies selbstverständlich unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände. Wie dies bei den einzelnen Arbeitsgemeinschaften ausgestaltet wird, ob durch Präsenzveranstaltungen, Videokonferenzen oder ähnliches, bleibt den AG-Leitern überlassen. Diese werden, sobald eine Änderung zur laufenden Vorgehensweise ansteht, auf Sie zukommen. Momentan besteht bei Präsenzveranstaltungen allerdings lediglich die Möglichkeit eines Schichtbetriebs, sofern die Teilnehmerzahl von 8 überschritten wird, weil sonst die erforderlichen Mindestabstände in den derzeit zur Verfügung stehenden Räumen nicht eingehalten werden können. Das LG ist jedoch auf der Suche nach einem externen größeren Raum. Ob und wann das gelingen wird, ist noch unklar.

Sollten Sie für sich selbst eine Teilnahme an etwaig angebotenen Präsenzkursen aus gesundheitlichen Gründen nicht für angebracht halten, zeigen Sie mir dies an, damit ich Sie von der Präsenzpflicht befreien kann. Ein ersatzweiser Online-Unterricht wird in diesem Fall jedoch nicht angeboten.

All dies gilt zunächst nicht für die Klausurenkurse. Diese werden zunächst weiter ausschließlich online stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Dr. Dörte Barbirz

Nachtrag Amtsarztpflicht im Juni 2020

GPA

Nachtrag vom 16. April 2020:

Die Amtsarztpflicht wird nicht generell aufgehoben. Das GPA möchte verhindern, dass sich Kandidaten mit Erkältungssymptomen zum Amtsarzt  bemühen müssen, wenn bereits ein Hausarzt sich gutachterlich geäußert hat.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das GPA in Zeiten von Corona auf die  Vorlage amtsärztlicher Bescheinigungen verzichtet, aber einen schlüssigen Nachweis der Erkrankung benötigt. Der kann auch (ggf. nachträglich, dann aber zeitnah) durch einen Haus-/Facharzt  erfolgen. 

Brief des GPA an die April-Kandidaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesen Tagen hätten Sie eigentlich die Klausuren für Ihr Zweites Staatsexamen anfertigen sollen.

Wie in so vielen Institutionen, Unternehmen und Betrieben haben wir uns zum ersten Mal mit einer bislang beispielslosen Situation auseinandersetzen müssen. Klausuren sind in der Geschichte des GPA noch nie verschoben worden.

Entsprechend haben wir uns damit sehr schwer getan, wissen wir doch, wie sehr Sie alle Ihre Referendarzeit geplant und sich auf die Examensleistungen vorbereitet haben.

Angesichts der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 bedingten Lage blieb uns jedoch keine andere Wahl. Die Entscheidungen der Präsidentin der Prüfungsämter sind dabei stets in engster Abstimmung mit der Leitung der Justizbehörde und der Gesundheitsbehörde, sowie im Einvernehmen mit den weiteren Prüfungsämtern in Deutschland getroffen worden.

Nach unserer gegenwärtigen Planung werden Sie als ursprüngliche „April-Schreiber“ an den Klausuren ab 2. Juni 2020 teilnehmen. Wir sind derzeit bemüht, Räume zu finden, die geeignet sind, den Anforderungen der zurzeit notwendigen Abstandsregelungen gerecht zu werden.

Im Übrigen beobachten wir selbstverständlich die zuweilen recht dynamische Entwicklung und verfolgen dabei die Verlautbarungen des Robert-Koch-Instituts sowie die daraus resultierenden Anordnungen und Verfügungen auf Bundes- wie Landesebene.

Neue Informationen stellen wir auf unser website https://justiz.hamburg.de/2-examen/ ein.

Wir empfehlen zudem den Blick auf die website des Hamburger Referendarrates mit von uns autorisierten Antworten zu Einzelfragen: https://www.referendarrat-hamburg.de/corona/prüfungen/

Ich möchte nicht schließen, ohne Ihnen allen ein erfolgreiches Examen zu wünschen!
Sie werden, so denke ich, wohlwollenden Prüferinnen und Prüfer begegnen, die sich der außergewöhnlichen Situation und dem damit verbundenen besonderen Druck bewusst sind.

Beste Grüße und alles Gute Ihnen!

Hamburg, 6. April 2020

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht