Stell dich auf für den Referendarrat 2021/22!
Informationen zur Wahl des neuen Referendarrates
Vom 22. April bis zum 6. Mai 2021 wird ein neuer Referendarrat
für das Jahr 2021/2022 gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in der Zeit vom
25. März bis zum 8. April 2021 selbst zur Wahl zu stellen. Das bedeutet für
Euch konkret: Ihr könnt in diesem Zeitraum Eure Bewerbung um eine Mitgliedschaft
in dem neu zu bildenden Referendarrat per E-Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de senden.
Wählbar ist nur, wer im
Wählerverzeichnis steht. Dieses liegt ab dem 25. März 2021 in der Pförtnerloge der Wachtmeisterei des Oberlandesgerichts
Schleswig-Holstein aus und kann von jedem Referendar eingesehen werden.
Solltet ihr euch zur Wahl stellen wollen, so überprüft bitte
unbedingt, ob ihr in dem Verzeichnis steht. Hierzu ist es auch möglich, zeitnah
eine Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de zu senden und nachzufragen.
Warum solltet Ihr Euch bewerben?
Der Referendarrat vertritt als Personalvertretung die Interessen
der Referendar:innen gegenüber dem Land, den Gerichten und den
Einzelausbilder:innen. Ihr habt durch eine Mitgliedschaft im Referendarrat die
Möglichkeit Euch aktiv in die Gestaltung Eurer eigenen Ausbildung und die der
künftigen Referendar:innen des Landes einzubringen.
Durch eine Tätigkeit im Referendarrat lernt Ihr zudem diejenigen
Entscheidungsträger kennen, die für das Referendariat in Schleswig-Holstein und
das Examen zuständig sind.
Damit ihr eine Idee habt, wie die Arbeit im Referendarrat
konkret aussieht, hier ein paar Themen, die unsere Arbeit im letzten Jahr
geprägt haben:
Zentrales Thema unserer Amtszeit war natürlich die
Covid-19-Pandemie, die auch auf das Referendariat erhebliche Auswirkungen
hatte. In diesem Sinne war es unsere Aufgabe und uns auch ein Anliegen,
jederzeit für alle Seiten ansprechbar zu sein und uns für bessere
Ausbildungsbedingungen einzusetzen. Dadurch konnten wir u.a. dazu beitragen,
dass überhaupt Online-Unterricht und Online-Klausurbesprechungen durchgeführt
werden konnten und können, und haben auch an der Ausgestaltung mitgewirkt.
Unsere im Dezember 2020 dazu durchgeführte Online-Umfrage wurde von vielen von
euch ausgefüllt, sodass wir und eben auch der zukünftige Referendarrat
gegenüber dem OLG und den Landgerichtsbezirken eine verlässliche Grundlage
haben, um weiter über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften und der
Klausurenkurse zu sprechen und zu verhandeln.
Einige der uns selbst gesteckten Ziele konnten wir dann zwar
anstoßen, aber nicht zu Ende bringen. Insofern wäre es euch als zukünftigen
Mitgliedern des Referendarrates überlassen, ob ihr diese Ziele weiter verfolgt.
Dazu gehört zum Beispiel das Abfragen bei den AG-Leiter:innen und anschließende
Bereitstellen einheitlicher Lehrmaterialien, auf die alle Referendar:innen nach
unserer Idee Zugriff haben sollen, sowie die Aushandlung von Räumlichkeiten zum
Lernen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken.
Weiter wird auch die Beobachtung des Prozesses zum E-Examen für
künftige Referendarräte eine Rolle spielen.
Übrigens: Zudem könnt ihr als Ausgleich für Eure Tätigkeit im
Referendarrat in der Regel zwei Monate bezahlten
Sonderurlaub beantragen. Ihr schreibt dementsprechend zwei Monate später
Examen und habt mehr Lernzeit, ohne auf die Unterhaltsbeihilfe verzichten zu
müssen. Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert den Referendarrat gegenüber den
jeweiligen Gesprächspartner:innen und erlaubt dem Rat die Interessen der
Referendar:innen bestmöglich zu vertreten.
Daher unsere Bitte an Euch:
Stellt euch zur Wahl!
Tipps zur Bewerbung:
Die wahlberechtigten
Referendar:innen erhalten mit den Wahlunterlagen einen Stimmzettel mit den
Namen der Kandidat:innen sowie eine Broschüre mit den Vorstellungen der
Kandidat:innen. Eure Bewerbung sollte also eine kurze
Vorstellung und ein Foto enthalten (max. eine Seite Text DIN A4,
Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Nützliche Angaben
sind Euer Dienstantritt und der Einstellungsort. Sofern Ihr gern ein bestimmtes
Referat übernehmen würdet, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung direkt angeben.
Im Übrigen sind Eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bei Fragen könnt Ihr
Euch gern per E-Mail unter der genannten Adresse an uns wenden.