Zusatzausbildung Journalismus und Recht

Mitteilung der WWU Münster:

Nun schon zum einundzwanzigsten Mal veranstaltet die Zivilrechtliche Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Pr. Dr. Thomas Hoeren, an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Wintersemester 2020/2021 die bundesweit einmalige Journalistenausbildung für Juristen.

Jurastudenten und junge Juristen erlernen dabei die Grundtechniken des journalistischen Schreibens. Sprache und Rhetorik werden prasigerecht geschult. Speziell für die auch für Anwälte und Richter praktisch relevante Fähigkeit gelehrt, juristische Sachverhalte allgemeinverständlich zu vermitteln und in die Öffentlichkeit zu transferieren. Fachredakteure renommierter Verlage, Print- und Funkmedien und Pressesprecher aus dem juristischen Bereich führen in die jeweiligen Berufsfelder theoretisch und praktisch ein. 2021 wird die Zusatzausbildung u.a. vom WDR, der Axel-Springer-Akademie und dem Beck-Verlag unterstützt. Die Teilnehmer erhalten so auch die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Die begehrte Zusatzausbildung findet von Montag, 08. März 2021 bis Freitag 12, März 2021 ganztägig statt. Bewerbungen werden ab sofort entgegengenommen. Bewerbungsschluss ist der 17. Januar 2021.

Zielgruppe sind nicht nur Studenten der Rechtswissenschaft vor dem ersten Staatsexamen, sondern auch und vor allem Rechtsreferendare oder auch interessierte Volljuristen, die am Anfang ihrer Karriere stehen. Es sollen Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet erreicht werden. Eine Einschreibung an der WWU Münster ist nicht erforderlich. Es wird ein Kostenbeitrag von 50,- Euro pro Teilnehmer erhoben.

Praktikum/Anwalts-/Wahlstation in Vilnius (Litauen)

Mitteilung der bnt attorneys:

Liebe Referendarinnen und Studierende (m/w/x),

für unser Büro in Vilnius (Litauen) suchen wir fortlaufend Referendarinnen und Studierende (m/w/x), die Interesse daran haben, während des Referendariats oder eines Praktikums wertvolle Erfahrungen im spannenden Umfeld einer internationalen Wirtschaftskanzlei zu sammeln.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist Mitglied der länderübergreifenden Kanzleigruppe bnt mit 10 Standorten in Mittel- und Osteuropa. bnt ist spezialisiert auf die grenzüberschreitende Beratung von lokalen und internationalen Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts im CEE-Raum.

Wir bieten eine anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit in einem jungen und dynamischen Arbeitsumfeld. Ihre Aufgaben werden insbesondere die Mandatsbearbeitung, die Mitarbeit an Publikationen und Präsentationen sowie die Öffentlichkeitsarbeit umfassen. Um Ihnen den Einstieg so angenehm wie möglich zu gestalten, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Wohnungssuche vor Ort. Zudem besteht bei Interesse auch die Möglichkeit, für einige Tage unsere anderen Standorte zu besuchen.

Erwartet werden fundierte Rechtskenntnisse, ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und sehr gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache. Weitere Sprachkenntnisse wären von Vorteil. Kenntnisse der Landessprache sind nicht zwingend erforderlich, ein Interesse am litauischen Rechtssystem ist jedoch erwünscht. Sie passen zu uns, wenn Sie verantwortungsbewusst, motiviert und teamfähig sind.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bnt.eu.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Referenzen) als PDF-Datei mit Betreff „Praktikum/Anwalts-/Wahlstation“ an: info.lt@bnt.eu (Ansprechpartnerin Rechtsanwältin Yvonne Goldammer).

HINWEIS: Bitte beachte mögliche Reiseeinschränkungen/ -warnungen und die Hinweise des Schleswig-Holsteinischen OLG bezüglich Auslandsaufenthalte!

ABSAGE Referendartagung Nordkirche

Mitteilung des Landeskirchenamts der Nordkirche

Sehr geehrte Teilnehmende der Referendartagung,

gerne hätte ich Ihnen heute weitere Informationen zur geplanten Veranstaltung am 5./6. November gegeben. Leider müssen wir das Seminar nun absagen und hoffen auf Ihr Verständnis.

Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen erscheint uns eine Durchführung der Referendartagung derzeit und in der geplanten Form nicht angezeigt. Zudem dürfte einer Durchführung das in Schleswig-Holstein noch geltende Beherbergungsverbot für Hochinzidenzgebiete entgegen stehen, da die meisten Teilnehmenden aus Hamburg anreisen würden.

Wir hoffen, dass wir im kommenden Jahr wieder eine Referendartagung anbieten können (ggf. in einem anderen Format). Gerne werden wir Ihnen dann eine entsprechende Einladung zusenden (eine Teilnahme ist natürlich auch möglich, auch wenn Sie dann nicht mehr Referendar*in sind).

Zum Selbststudium empfehle ich Ihnen bei Interesse den nicht nur rechtshistorisch interessanten Beitrag zum Thema Staat und Kirche im letzten Heft der NVwZ:

M. Friehe, Der Körperschaftsstatus der Kirchen – ein rätselhaftes Missverständnis, in: NVwZ 19/2020, S. 1388

Webinare der Kanzlei Hogan Lovells

Mitteilung der Hogan Lovells International LLP

#wasmacheneigentlich

Du wolltest schon immer wissen, wie der Arbeitsalltag unserer Associates aussieht? Du bist gespannt, was sich hinter unseren vielfältigen Praxisgruppen verbirgt oder wie unsere Associates ihr Wissen im Arbeitsalltag anwenden?
Triff uns online, erfahre mehr über Hogan Lovells und Deine Einstiegsmöglichkeiten bei uns -ganz bequem von zu Hause aus.

Interesse? Dann schicke uns eine E-Mail an karriere@hoganlovells.com. Wir lassen Dir im Anschluss die weiteren Informationen sowie die Einwahldaten zukommen.
Wir freuen uns darauf, Dich kennen zu lernen!

Wann?
Mittwoch, 18. November 2020, 14:30 Uhr
Marken und mehr… -IntellectualProperty Law bei Hogan Lovells

Mittwoch, 25. November 2020, 14:30 Uhr
Arbeitsrechtliche Beratung in der Großkanzlei anhand eines Praxisbeispiels

Mittwoch, 02. Dezember 2020, 14:30 Uhr
Das Referendariat bei Hogan Lovells

Mittwoch, 09. Dezember 2020, 14:30 Uhr
Life of a litigator – Prozessführung vor staatlichen Gerichten in komplexen Wirtschaftskonflikten

Mittwoch, 16. Dezember 2020, 14:30 Uhr
Due Diligence in der M&A Transaktion

Wo?
Ganz bequem von zu Hause aus. Wir lassen Dir die Einwahldaten für unsere Webinare über Zoom nach Deiner Anmeldung per E-Mail zukommen.

Keine Begrüßungstage mehr für 2020!

Leider müssen wir insbesondere den Referendaren, die erst im Oktober gestartet sind, mitteilen dass auch die weiter geplanten Termine für den Referendarbegrüßungstag aufgrund der aktuellen Entwicklung und im Hinblick auf die Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 leider nicht stattfinden können.

Wie bereits in den vergangenen Monaten geschehen, übersendet die Referendarabteilung den neu eingestellten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren ein „digitales Paket“ aus den auch von Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumenten.

Wir hoffen, dass ihr euch bei weiteren Fragen zum Referendariat vertrauensvoll an uns wendet!

Unsere Stellungnahme: NS-Unrecht in der universitären Juristenausbildung

Auf Anfrage des Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz:

Der Referendarrat erachtet eine Sensibilisierung von Juristen hinsichtlich nationalsozialistischem und allgemeinem Justizunrecht aufgrund der besonderen Verantwortung für erforderlich. Ebenso erachten wir es für sinnvoll, die Sensibilisierung in einem frühen Stadium der Ausbildung vorzunehmen und diese stetig fortzuführen. Aus diesem Grund empfinden wir eine Verankerung im Studium, sowie im Vorbereitungsdienst zielführend.

Aus unserer Sicht spricht aus diesem Grund nichts gegen eine Änderung und/ oder Ergänzung des § 5a Abs. 2 DRiG.

Die Ergänzung des § 5a Abs. 2 S. 3 DRiG um „ethische Grundlagen“ wäre aus unserer Sicht möglich, anzumerken ist jedoch, dass die Ethik ein Teilbereich der Philosophie ist und dieser Teilbereich somit schon von § 5a Abs. 2 S. 3 DRiG umfasst ist. Aus Klarstellungsgründen könnten jedoch auch „ethische Grundlagen“ mit aufgenommen werden.

Auch eine ergänzende Aufzählung in § 5a Abs. 2 DRiG könnte vorgenommen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Katalog nicht abschließend formuliert sein sollte um jegliches Justizunrecht aufzugreifen.

Angemessen wäre auch eine Aufnahme in den Pflichtstoffkatalog der Pflichtfachprüfung und/ oder eine zusätzliche Pflichtveranstaltung als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung (beispielsweise Einführung einer „Aufsatzklausur“ zu einem rechtsethischen Thema).

Hinsichtlich der Ergänzung des § 5b DRiG vor Abs. 6 um eine Pflichtveranstaltung zu ethischen Grundsätzen, insbesondere dem NS-Unrecht, als Zulassungsvoraussetzung zum zweiten juristischen Staatsexamen sollte umfassend erörtert werden, inwieweit diese Veranstaltung in den Ablauf des Referendariats eingebunden werden kann, um die Referendare vor der Prüfung zeitlich nicht zu belasten.

Sofern keine Änderung der Prüfungsordnung vorgenommen werden soll (beispielsweise die Einführung eines ethischen Aufsatzes), muss definiert sein, welchen Umfang die Pflichtveranstaltung im Vorbereitungsdienst einnimmt. Uns interessiert dabei, wie die Fortbildung für Proberichter „Justizvergangenheit“ oder die Fortbildung für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte „Justiz in der NS- Zeit“ ausgestaltet ist. Im Referendariat sind zwar die Grundlagen der Rechtssystematik, der Rechtsgeschichte und der Rechtsphilosophie bereits vorhanden und die Einordnung des staatlichen Unrechts dürfte den Referendaren deutlich einfacher fallen, als den Studierenden, jedoch ist auch die Kürze des Vorbereitungsdienstes und die Dichte der zu vermittelnden Inhalte zu beachten.

Wir erachten zudem einen Einblick in die Arbeitsweise der Justiz nicht als ausschlaggebend oder erforderlich, um eine Verankerung der Thematik lediglich an dieser Stelle vorzunehmen. Bereits im Studium sollten ethische Grundlagen vermittelt werden, um diese und das Verständnis des Rechtssystems miteinander zu verbinden.

Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Referendare bereits in den ersten Wochen des Vorbereitungsdienstes als Vertreter:innen der Staatsanwaltschaft auftreten. Es wird also bereits in den ersten Wochen eine rechtsstaatliche Gesinnung, welche die freiheitlich demokratische Grundordnung stützt, vorausgesetzt. Deshalb muss eine tiefe Verankerung und Sensibilisierung bereits vor dem Referendariat stattfinden.

Interessant ist unserer Ansicht nach der Ansatz des Landes Sachsen. So sieht es das sächsische Justizministerium vor mit einer Gesetzesänderung Bewerber:innen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfen, nicht in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen.

Wir Danken für die Einbeziehung in diese Angelegenheit.

Hinweis

Mit Bedauern müssen wir mitteilen, dass sich Jalda Siamak dafür entschieden hat, die Arbeit im Referendarrat zu beenden.

Ihre Aufgaben werden künftig von anderen Ratsmitgliedern übernommen werden. Die betreffenden Wechsel könnt ihr in den nächsten Tagen auf den jeweiligen Dezernats-Seiten verfolgen.

Wir wünschen Jalda alles Gute für ihre Zukunft!

Rechtsanwalt- oder Wahlstation bei JANERT Rechtsanwälte

Mitteilung der Janert Rechtsanwälte:

Wir suchen Sie ab sofort als Referendar (m/w/d)!

Sie haben Ihr erstes Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen und suchen nun nach einer geeigneten Kanzlei zur Absolvierung Ihrer Rechtsanwaltsstation und/oder Wahlpflichtstation im Zivilrecht?

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen der Hamburger Innenstadt und betreut überwiegend Unternehmen im Bereich des Unternehmensrecht und des Bank- und Kapitalmarktrecht.

Im Rahmen Ihrer Ausbildung bei uns bearbeiten Sie Fragestellungen aus allen Rechtsgebieten, vor allem aber aus dem allgemeinen Wirtschafts- und Vertragsrecht. Sie erstellen unter Berücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten und Bedürfnisse entscheidungsreife Vorlagen sowie Gutachten zu konkreten und aktuellen Rechtsfragen.

Unter Anleitung Ihres Ausbilders und im Team mit unseren Rechtsanwälten arbeiten Sie an eigenen Akten. Sie nehmen an Teambesprechungen, Beratungsgesprächen mit Mandanten und Gerichtsterminen teil. Sie erhalten bei uns fundierte Einblicke in die Arbeitsweise einer Wirtschaftsrechtskanzlei und haben die Möglichkeit Ihre Fähigkeiten in einer aktiven und verantwortungsvollen Mitarbeit bei uns einzubringen.

Klingt gut? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie bitte ausschließlich per E-Mail an info@janert.com richten.

Aktenvortrags-AG im öffentlichen Recht

Mitteilung des Ministerium Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Wir bieten…
die Gelegenheit, öffentlich-rechtliche Aktenvorträge realitätsnah vorzubereiten und zu präsentieren. Daran anschließend erfolgt eine ausführliche Besprechung in juristischer und rhetorischer Hinsicht. Durch wieder-holte Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein umfassendes Coaching für den Aktenvortrag.

Warum?
Der Aktenvortrag gehört zum Standardaufgaben von Juristinnen und Juristen in der Praxis. Deshalb bildet der Aktenvortrag in der zweiten Staatsprüfung den Einstieg in die mündliche Prüfung. Die Kandidatinnen und Kan-didaten legen mit ihm ein besonders gewichtiges Zeugnis ihrer Fähigkeiten ab. Das gezielte Training von Aktenvorträgen ist daher in der Referendarausbildung von großer Bedeutung für eine gelingende Prüfung.

Deshalb ermöglichen wir Ihnen im Rahmen dieses zusätzlichen Angebotes, gezielt die Vorbereitung und die Präsentation öffentlich-rechtlicher Aktenvorträge unter realitätsnahen Bedingungen zu trainieren. Anhand von Original-Examensvorträge werden der allgemeine Aufbau, die Struktur des Vortrages, die richtige Schwer-punktsetzung und die wiederkehrenden juristischen Argumentationsmuster vermittelt. Ein weiteres besonde-res Augenmerk wird auf die überzeugende freie Rede und den Umgang mit Nervosität gelegt.

Dazu werden Examensbedingungen simuliert! So erhalten Sie die Routine, auch unter der Anspannung einer Prüfungssituation, einen souveränen Vortrag zu halten.

Organisation und Ablauf
Das Angebot ist für Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erwägen und stellt eine Ergänzung zu den Regelarbeitsgemeinschaften dar. Um allen Referendarinnen und Referendaren eine Teilnahme zu ermöglichen, ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Die wiederholte Teilnahme ist ratsam und soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze allen ermöglicht werden. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Für eine wiederholte Teil-nahme ist ein ausreichend großer Zeitraum vor der Prüfung einzuplanen.

Termine: wöchentlich, donnerstags ab 14:00 – ca. 18:00 Uhr (abhängig von Teilnehmerzahl; bei großer Nachfrage auch Termine am Mittwoch)
Anmeldungen: frühzeitig! unbedingt 3 Wochen vor dem ersten gewünschten Termin und unbedingt Monate vor dem Examenstermin- idealerweise gleich nach den Klausuren!

Kapazitäten: max. 5 Personen je Termin
Ort: Ministerium f. Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Düsternbroo-ker Weg 92, Kiel

Haben Sie Interesse an der Teilnahme? Dann schicken Sie eine Nachricht an
Aktenvortrag@im.landsh.de

DAV-Forum: Upgrade für die Jurist*innen-Ausbildung? – Jetzt mitdiskutieren!

Mitteilung des Deutschen Anwaltverein:

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) möchte herausfinden, wie eine zeitgemäße und zukunftsfähige juristische Ausbildung aussehen muss – aus Sicht derer, die es betrifft:

Studierende, Referendarinnen und Referendare sowie junge Volljuristinnen und Volljuristen sind ab sofort bis zum 25. Oktober 2020 eingeladen, über den ersten Entwurf eines Thesenpapiers mit Forderungen zur Reform der Jurist*innenausbildung zu diskutieren. Die Forderungen wurden auf Basis der Ergebnisse einer großen Online-Umfrage unter angehenden und bereits examinierten Jurist*innen entwickelt.

Hier geht´s zum Entwurf der Thesen und zur Diskussion. 

Alle Kommentare werden gesammelt und von einer Arbeitsgruppe aus Studierenden sowie Referendarinnen und Referendaren ausgewertet. Das Thesenpapier wird anschließend noch einmal entsprechend überarbeitet. Im Rahmen einer Abschlussveranstaltung am 6. November 2020 wird das Papier dann via Live-Stream vorgestellt und mit namhaften Gästen aus dem universitären Bereich, der Fachschaft, der Anwaltschaft und dem Prüfungsamt diskutiert.

SAVE THE DATE: Abschlussveranstaltung am 6. November 2020 ab 10.00 Uhr als kostenfreier Live-Stream auf anwaltverein.de. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.  Das Programm der Veranstaltung findet Ihr hier.

Machen Sie mit und gestalten Sie den politischen Meinungsbildungsprozess mit!

Bitte informieren Sie weitere Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Arbeitsgemeinschaft. Hilfreich wäre auch eine Bewerbung über Ihre social media Netzwerke. Je größer die Beteiligung, desto aussagekräftiger wird der weitere Austausch.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!!