Online-Event zum Thema “Erfolgreich publizieren für Jurist*innen”

Mitteilung von breaking.through.
Den Flyer findet ihr hier.

Guten Tag,
breaking.through hat gemeinsam mit InterAct Law ein neues Event in der Vorweihnachtszeit vorbereitet!

Ein maßgeblicher Faktor für die eigene Visibilität in der Community sind Publikationen. Publikationen machen Expertise sichtbar und erweitern die persönliche Reichweite in der Fachwelt.

Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns am 16. Dezember 2021 um 19:30 Uhr bei unserem Online-Event zum Thema “Erfolgreich publizieren für Jurist*innen”. Dabei wollen wir das Thema Publizieren aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten.  Wir werden erfahren, wie Wissenschaftler*innen sich neuen Publikationsideen widmen und was Lektor*innen seitens der Verlage bei den Veröffentlichungen beachten.

Rede und Antwort stehen uns dabei Dr. Christina-Maria Leeb (Rechtsreferendarin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft), Pia Lorenz (Inhaberin und Geschäftsführerin von die lawgentur und ehemalige Geschäftsführerin von LTO), Prof. Dr. Mareike Schmidt, LL.M. (Juniorprofessur für Zivilrecht und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik, Universität Hamburg) und Anke Zimmer-Helfrich (Leiterin Zeitschriften Recht der Neuen Medien und Chefredakteurin beim Verlag C.H. BECK). Sie werden ihre Erfolgsgeheimnisse fürs Publizieren mit uns teilen und uns praktische Tipps geben, worauf es aus ihrer Sicht bei der erfolgreichen Umsetzung ankommt.

Weitere Informationen zum Event sind abrufbar unter www.breakingthrough.de/events.

Wir würden uns freuen, wenn Sie das Event unter Ihren Adressat*innen ankündigen.
Im Anhang finden Sie einen entsprechenden Flyer.


Herzlichen Dank und mit besten Grüßen
Franziska Huber

Rechtsreferndar:in in der Rechtsabteilung der Stadtwerke Norderstedt für die Verwaltungs-/-oder Wahlstation

Mitteilung der Stadtwerke Norderstedt-Holding.

Rechtsreferndar:in in der Rechtsabteilung der Stadtwerke Norderstedt für die Verwaltungs-/-oder Wahlstation

Unter dem Dach der Stadtwerke Norderstedt-Holding (Stadtwerke Norderstedt; wilhelm.tel GmbH; Stadtpark Norderstedt GmbH, Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH) sind ca. 500 Mitarbeiter für die Bereiche Energieversorgung, Telekommunikation, Verkehr, Rechenzentrumsbetrieb ARRIBA-Freizeitbad und Stadtpark beschäftigt.

Wir bieten Ihnen:

  • spannende Tätigkeitsfelder, insbesondere aus den Bereichen Energierecht, (kommunales) Wirtschaftsrecht und Vertragsgestaltung
  • Beratung der Unternehmensbereiche Vertrieb, Technik und Marketing in bereichsspezifischen Rechtsfragen
  • selbständiges, modernes Arbeiten
  • ein angenehmes, modernes Arbeitsumfeld
  • flexible Arbeitszeiten

Sie bringen mit:

  • Erstes juristisches Staatsexamen
  • Interesse am Energieversorgungs-und Wirtschaftsrecht
  • gute PC-Kenntnisse
  • Flexibilität und Einsatzfreude
  • gute Selbstorganisation und teamorientiere Arbeitsweise
  • Freude an der Arbeit

Weitere Informationen: Recht Rechtsreferendar:in für die Verwaltungsstation (stadtwerke-norderstedt.de)

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung! Für eine erste Kontaktaufnahme rufen Sie uns gerne an oder schicken uns eine Mail.

Ansprechpartner:

Frank Bußmann

Rechtsabteilung

Tel:       040 / 521 04 – 267

Fax:      040 / 521 04 – 4487

fbussmann@stadtwerke-norderstedt.de

www.stadtwerke-norderstedt.de

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

Mitteilung des OLG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 23. November 2021 wird mitgeteilt, dass entsprechend dem Beschluss der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MJEV, der Fachgerichtsbarkeiten und der Generalstaatsanwaltschaft die zentrale Erfassung der Impf- und Genesenennachweise der aktiven Referendarinnen und Referendare durch die zuständige Abteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts erfolgt ist.

Soweit dies organisatorisch möglich war – etwa im Falle der zentralen Ausbildungslandgerichte – wurden die Ausbildungsstätten bereits über die ihnen zugewiesenen Personen, bei denen eine Testnachweispflicht besteht, informiert. Bei den übrigen Ausbildungsstätten ist aufgrund der dezentralen Organisation der Ausbildung und aufgrund der steten Fluktuation eine aktive Information sämtlicher – sich stetig ändernden. – Ausbildungsstätten (z.B. Behörden / Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch in anderen Bundesländern) organisatorisch nicht umsetzbar. Das betrifft insbesondere die Verwaltungs-, Rechtsanwalts- und Wahlstation. In Abstimmung mit der Staatskanzlei und der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer werden die Ausbildungsstätten daher gebeten, sich ihrerseits an die Referendarabteilung zu wenden, sofern aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort noch weitere Informationen über die ihnen zugewiesenen Personen erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dr. Felix Hütte

Anwalts- oder Wahlstationen im Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht

Mitteilung der Kanzlei DR. SCHEFFLER & PARTNER.

Für Stationen in den Jahren 2022 und 2023

Als moderne Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei mit rund 25 Mitarbeitern bieten wir Referendaren Anwalts- oder Wahlstationen im Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht .

In unserer Kanzlei wird die gesamte Palette der wirtschaftsrelevanten Rechtsgebiete wie Gesellschafts- , Arbeits- , Erb- und allgemeines Zivilrecht bearbeitet . Daher eignet sich eine Station bei uns auch sehr gut für Referendare , die eigentlich nicht eine berufliche Ausrichtung im Steuerrecht anstreben.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden Sie immer wieder Gelegenheit haben, die examensrelevanten Aktenvorträge einzuüben. Sie werden schnell direkten Kontakt zu „Ihren“ Mandanten erhalten und in der Bearbeitung der konkreten Fälle – endlich! – alles bisher Gelernte praktisch anwenden können. Ihre Arbeitszeit bei uns stimmen wir mit Ihnen individuell ab.

Bewerben Sie sich bei uns auch, wenn Sie keine oder nur sehr geringe Vorkenntnisse im Steuerrecht haben sollten. Diese sind wirklich nicht nötig. Sie benötigen lediglich Aufgeschlossenheit und Lust, sich in Ihre examensrelevanten Bereiche tiefer einzuarbeiten. Und natürlich ausgeprägte Neugierde auf die anwaltliche Tätigkeit!

Weitere Informationen (und schreckliche Fotos) finden Sie unter dr-scheffler.de.

Wir freuen uns auf Sie!

Matthias Leutke
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Referendariat bei emltc

Mitteilung der Kanzlei emltc.
Den Flyer findet ihr hier.

Wer wird sind:
emltc Ltd. ist eine junge, dynamische und aufstrebende Rechtsanwalts – und Steuerberatungskanzlei, die sich auf Wachstumsmärkte spezialisiert. Momentan führen wir eigene Büros in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Abu Dhabi und Dubai), Bangladesch (Dhaka) und Pakistan (Lahore) sowie verbundene Büros in Subsahara – Afrika, im Mittleren Osten und Südasien.

Wen wir suchen:
Für unsere Standort e in den Vereinigten Arabischen Emiraten ( Abu Dhabi und Dubai ) sind wir ständig auf der Suche nach interessierten Rechtsreferendaren*innen mit Interesse an und/oder Vorbildung im internationalen Wirtschafts – und Steuerrecht, die im Rahmen ihrer Anwalts – oder Wahlstation unsere Kanzlei kennen lernen möchten.
Was wir bieten:

Was wir erwarten:

  • Arbeiten in einem angenehmen,
  • Attraktive Plattform, um sich an Steuerrechts heranzutasten
  • Kein bloßer Tätigkeitsbereich, der sich auf abstrakte Rechtsfragen am Schreibtisch und beschränkt Behördengängen
  • Direkter Mandantenkontakt durch Teilnahme an Meetings, Calls und Events
  • Flexible Stundenverteilung bei einer Arbeitszeit von 40 h/Woche an fünf Tagen

Was wir erwarten:

  • Gute Englischkenntnisse werden professionellen und internationalen zwingend in Wort und Schrift Umfeld vorausgesetzt
  • Flexible und teamorientierte verschiedene Rechtsfragen des Arbeitseinstellung sowie positives internationalen Wirtschafts – und Mindset
  • Unterstützung im Rahmen von Mandatsbearbeitung in allen rechtlichen Belangen
  • Mithilfe bei Präsentationen sowie wissenschaftlichen Publikationen

Wir freuen uns auf aussagekräftige Bewerbungsunterlagen unter Angabe eines frühestmöglichen Eintrittstermins an Herrn Marc Zimmerman unter: zimmermann@em – ltc.com

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

ACHTUNG!
HIERFÜR GIBT ES EINE NEUERE MITTEILUNG! DIESE KÖNNT IHR HIER LESEN (NEUER BEITRAG).

Mitteilung des OLG.
Den entsprechenden Erlass könnt ihr hier als PDF ansehen.

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

da sich die allgemeine Lage der Pandemie in den letzten Wochen bekanntlich deutlich verschärft hat, treten in diesen Tagen neue Bestimmungen sowohl auf Bundesebene als auch für Schleswig-Holstein in Kraft. Dazu hat am Freitag, den 19. November 2021 eine gemeinsame Videokonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MJEV, der Fachgerichtsbarkeiten und der Generalstaatsanwaltschaft stattgefunden. Ebenfalls mit Datum vom 19. November 2021 hat der Chef der Staatskanzlei einen – als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten – Erlass über personelle und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Im Lichte der o.g. gemeinsamen Videokonferenz und des o.g. Erlasses teile ich im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Hosteinischen Oberlandesgerichts im Hinblick auf die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare Folgendes mit:

  • Die im o.g. Erlass getroffenen Anordnungen betreffen grds. auch die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare.
  • Für Referendarinnen und Referendare gilt daher ab dem 24. November 2021 die Pflicht zur Einhaltung der 3-G-Regelung . Es besteht dabei zugleich die Pflicht, die Einhaltung der 3-G-Regelung täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren.
  • Für die Kontrolle / Dokumentation des Impf- und Genesenenstatus werden alle geimpften oder genesenen Referendarinnen und Referendare gebeten, unverzüglich – möglichst bis Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr (zum Übergangszeitraum sogleich) – ihren Status gegenüber der Referendarabteilung nachzuweisen. Dies kann in elektronischer Form – durch Übersendung des eingescannten Dokuments (z.B. Impfausweis) – erfolgen (bitte senden an: OLG-Referendariat@OLG.landsh.de). Ein digitaler Impfnachweis kann auch direkt aus der Corona-Warn-App als PDF versendet werden. Informationen hierzu können Sie folgender Seite entnehmen: Version 2.10: Corona-Warn-App ist bereit, schnell über Auffrischungsimpfungen zu informieren (coronawarn.app) . Durch die Übersendung eines o.g. Nachweises an die Referendarabteilung entfallen tägliche Nachweispflichten in den jeweiligen Ausbildungsstellen.
  • Die Referendarabteilung wird den jeweiligen Ausbildungsstellen mitteilen, welche dort zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare bis Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben. Diese Personen müssen grds. (zum Übergangszeitraum sogleich) ab Mittwoch, dem 24. November 2021 täglich vor dem Betreten der Ausbildungsstätte einen aktuellen „offiziellen“ Testnachweis vorlegen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
  • Übergangszeitraum:
    Sofern ein Impf- oder Genesenennachweis zwar vorhanden ist, dieser aber aufgrund der kurzfristigen Regelungen nicht bis Dienstag, den 23. November 2021, 14:00 Uhr an die Referendarabteilung übermittelt werden konnte, können die betroffenen Personen beim Betreten der Ausbildungsstätte anstelle eines Tests ihren Impf- oder Genesenennachweis auch direkt vor Ort vorweisen. Die Übermittlung des Nachweises an die Referendarabteilung soll jedoch unverzüglich, spätestens bis Freitag, den 26. November 2021, 9:00 Uhr (Ende des Übergangszeitraums) erfolgen. Erfolgt keine nachträgliche Übermittlung bis zu diesem Zeitpunkt, gilt die Person als nicht geimpft oder genesen.
  • Die Kontrolle der täglichen Tests nicht geimpfter oder genesener Personen und die Dokumentation der Kontrolle der Tests erfolgt in den Ausbildungsstätten nach den jeweiligen Anordnungen vor Ort.
  • Erwirbt jemand zu einem späteren Zeitpunkt einen Impf- oder Genesenenstatus, oder übermittelt er einen bereits vorhandenen Status zu einem späteren Zeitpunkt, so entfällt die Testpflicht am Tag nach der Übermittlung des Nachweises an das Oberlandesgericht.

Unter Berücksichtigung der neuen Schutzmaßnahmen wird grundsätzlich an dem Konzept festgehalten, wonach sowohl im Rahmen der Einzelausbildung als auch im Rahmen der Gruppenveranstaltungen ein (teilweiser) Präsenzunterricht möglich bleibt, wobei die Einzelheiten – also das „Ob“ und „Wie“ – jeweils vor Ort geregelt werden. Damit wird eine individuelle Ausgestaltung der Ausbildung beibehalten, die den jeweiligen Gegebenheiten in den verschiedenen Häusern Rechnung trägt. Sofern die Entscheidung für eine (teilweise) Präsenzausbildung getroffen werden sollte, wird darum gebeten, die jeweils vor Ort aufgestellten Hygienekonzepte zu prüfen und im Lichte der hohen Infektionszahlen gegebenenfalls – z.B. Bezug auf die Nutzung von FFP2-Masken im Unterricht – anzupassen.

Ich bitte um Bekanntgabe dieses Schreibens an alle betroffenen Personen in Ihrem​ Zuständigkeitsbereich. Die Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein haben dieses Schreiben ebenfalls per Mail bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Dr. Felix Hütte

Kommentar der Verwaltung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf das heute im Auftrag von Herrn Dr. Hütte übersandte Schreiben zur Anwendung der 3-G-Regelung in der Referendarausbildung ab dem 24.11.2021.

Aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes bei der Datenerhebung wird die Liste mit den zu testenden Personen erst am Freitag übermittelt werden können. Bis dahin bitten wir alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beim Betreten ihrer Ausbildungsstätte ihren Impf-oder Genesenennachweis vor dem Betreten ihrer jeweiligen Ausbildungsstätte vorzulegen.

Sobald die Ausbildungsstätten über die Liste der zu testenden Personen verfügen, können die Ausbildungsstätten von der Vorlage des Impf- bzw. Genesenennachweises absehen; Einzelheiten ordnet die jeweilige Ausbildungsstätte an.

Mit freundlichen Grüßen                                         
Im Auftrag

Anja Howorek

Referendar-Weihnachtskneipe 2021 +++ ABGESAGT +++

+++ ABGESAGT +++

Mitteilung des Referendarrates.

Liebe Kolleg:innen,

aufgrund der aktuellen Corona-Lage muss die Referendar-Weihnachtskneipe 2021 am 26.11.2021 leider abgesagt werden. Hoffentlich kann diese im nächsten Jahr mit ebenso vielen Anmeldungen stattfinden.

Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich Seminar in Paris

Mitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anlagen (per Klick aufrufbar):
01: Ausschreibung
02: Einwilligungserklärung
03: Merkblatt
04: Bewerbungsformular
05: DSGVO-Info

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich Seminar in Paris vom 21. bis 25. März 2022
Anlagen -4-

In der Zeit vom 21. bis 25. März 2022 soll ein weiteres Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie stattfinden.

Da nach heutigem Stand davon auszugehen ist, dass die Durchführung auch im Frühjahr mit Einschränkungen und Auflagen verbunden sein wird (Vorlage von Test- und Impfnachweisen, Beschränkung der Gruppengröße etc.), soll die Zahl der Teilnehmenden erneut auf 13 Referendarinnen und Referendare statt der üblichen Anzahl von 25 begrenzt werden. Eine Gewähr für die Durchführung des Seminars gibt es angesichts des aktuellen Pandemieverlaufs nicht.

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare Ihres Dienstgebäude und Geschäftsbereichs auf dieses Programm, das in französischer Sprache Lieferanschrift: abgehalten wird, besonders hinzuweisen und die Bewerberinnen und Martin-Luther-Platz 40 Bewerber, die am Seminar teilnehmen möchten, spätestens bis zum

30. Dezember 2021

ausschließlich per E-Mail und ausschließlich an das Funktionspostfach Frankreichseminar@jm.nrw.de zu benennen. Nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Hierauf und auf das Erfordernis, die Bewerbung nur auf dem Dienstweg einzureichen , bitte ich alle Interessentinnen und Interessenten rechtzeitig hinzuweisen.

Weitere Einzelheiten zum Frankreich-Seminar entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt und dem Internet unter

http://www.rechtsreferendare-frankreich.nrw.de

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare über die nachgeordneten Stellen entsprechend zu informieren. Bitte verwenden Sie zur Information das aktuelle Merkblatt (Stand: November 2021) sowie das über die o.g. Internetseite abrufbare Faltblatt. Ich bitte zudem darum, die interessierten Referendarinnen und Referendare Ihres Geschäftsbereichs zur Nutzung des anliegenden Bewerbungsformulars anzuhalten.

Darüber hinaus wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die diesem Schreiben beigefügte Information zur Umsetzung der DSGVO in der nordrhein- westfälischen Justizverwaltung bekanntgeben und die potentiellen Bewerberinnen und Bewerber in diesem Zusammenhang auffordern würden, sich über ein etwaiges Einverständnis (siehe die beigefügte Einwilligungserklärung) innerhalb der vorgenannten Frist mit der Bewerbung zu erklären.

An der Studienfahrt nach Paris können – wie eingangs erwähnt – maximal 13 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (s.o.) teilnehmen. Bei der Auswahl werden bevorzugt die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Sprachkenntnisse und die Frankreicherfahrung der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Fahrt und eine geeignete Unterkunft während des Seminarablaufs selbst verantwortlich. Ich mache darauf aufmerksam, dass es weiterhin nicht möglich ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Kostenanteil für das Seminar zu erstatten. Sofern das geplante Seminar abgesagt werden müsste, können ggfls. entstandene (Storno-)Kosten nicht durch das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen erstattet werden. ​

Ich gehe davon aus, dass die nachrichtliche Übersendung der Bewerbungen der gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die anderen Landesjustizverwaltungen entbehrlich ist. Nach Durchführung der Auswahl werde ich alle Landesjustizverwaltungen davon unterrichten, wie viele Bewerbungen aus den einzelnen Ländern hier eingegangen sind und wie viele Referendarinnen und Referendare davon jeweils berücksichtigt werden konnten.

Ich bitte Sie, die Bewerbungsunterlagen bzw. die entsprechenden Dateien eindeutig zu benennen, so dass die Unterlagen den Bewerbern einfach zugeordnet werden können. Dies erleichtert den hier anfallenden Verwaltungsaufwand.

Im Auftrag

Dr. Dylla-Krebs

Öffentliche Stellenausschreibung: Justizangestellte (m/w/d) im Schreibdienst

Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Kiel.

Öffentliche Stellenausschreibung

Bei dem Landgericht Kiel sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen für

Justizangestellte (m/w/d) im Schreibdienst

befristet bis zum 31. Juli 2022 in Teilzeit (höchstens 7,74 Std./Woche) zu besetzen.

Das Landgericht Kiel ist eines der vier Landgerichte des Landes Schleswig-Holstein mit derzeit etwa 190 Beschäftigten.

Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst u. a.:

  • Tätigkeiten des Schreibdienstes
  • Unterstützungstätigkeiten für die Serviceeinheiten des Landgerichts

Das Anforderungsprofil

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Nachweislich sehr gute Deutschkenntnisse
  • Kenntnisse in folgenden Gebieten: IT-Standardanwendungen

Für die Bewerbung von Vorteil sind:

  • soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • Informations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationskompetenz
  • Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 3 TV-L möglich.

​Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an den Präsidenten des Landgerichts Kiel, Der Geschäftsleiter, Harmsstraße 99 – 101, 24114 Kiel – gern elektronisch an verwaltung@lg-kiel.landsh.de. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen 51 Ea – 619 an. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LGKIEL/infor- mationen/datenschutz.html entnehmen.

Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren stehen Ihnen der Geschäftsleiter Herr Peters (Tel. 0431/604-1440) und der Verwaltungsreferent Herr Wagner (Tel. 0431/604-1333) gern zur Verfügung.

Lockerer Stammtisch des Deutschen Juristinnen Bundes (djb) in Lübeck

Inoffizielle Mitteilung des Deutschen Juristinnen Bundes.
Hinweis: Die Mitteilung wurde von uns angepasst.

Liebe Kolleg:innen,

mein Name ist Susanna, ich war von 2017-2019 selbst Referendarin in Lübeck und promoviere jetzt an der Law School in Hamburg, wohne aber weiterhin in Lübeck. Meine Kollegin Laura Jacobs und ich möchten zusammen einen lockeren Stammtisch des Deutschen Juristinnen Bundes (djb) in Lübeck gründen. Wir sind beide schon länger Mitglied im djb und in verschiedenen Funktionen aktiv, bisher aber eher auf Bundesebene oder in anderen Bundesländern.

Der djb ist ein unabhängiger frauenpolitischer Verband, in dem sich Juristinnen zusammengeschlossen haben und sich seit über 70 Jahren für eine geschlechtergerechte Gesellschaft einsetzen. Prominente Mitglieder in der Schleswig-Holsteinischen Justiz sind etwa Dr. Christine Fuchsloch (Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts sowie Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts) oder Silke Schneider (Präsidentin des Landgerichts Lübeck).

Wir können uns vorstellen, dass es auch unter den Lübecker Referendarinnen einige Frauen gibt, die schon Mitglied im djb sind oder es vielleicht noch werden wollen. Der Lübecker Stammtisch ist vor allem zum lockeren Austausch und Vernetzen – auch zwischen älteren und jüngeren Kolleginnen – gedacht. Eine Mitgliedschaft im djb ist für Referendarinnen keine Voraussetzung, Interesse am djb und der Arbeit des Verbands genügt. Vorstellen könnten wir uns etwa ein erstes Treffen vor Weihnachten – zum Beispiel auf einen Glühwein oder heißen Kakao auf dem Weihnachtsmarkt.

Interessierte aus Lübeck und Umgebung können sich gern bei mir per E-Mail (susanna.rossbach@law-school.de) melden. Nähere Informationen zum ersten Treffen folgen dann zeitnah.

Viele Grüße,

Susanna

Bucerius Law School
Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH
Susanna Roßbach [sie/ihr]
Wissenschaftliche Mitarbeiterin