Mitteilung des OLG.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 23. November 2021 wird mitgeteilt, dass entsprechend dem Beschluss der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MJEV, der Fachgerichtsbarkeiten und der Generalstaatsanwaltschaft die zentrale Erfassung der Impf- und Genesenennachweise der aktiven Referendarinnen und Referendare durch die zuständige Abteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts erfolgt ist.
Soweit dies organisatorisch möglich war – etwa im Falle der zentralen Ausbildungslandgerichte – wurden die Ausbildungsstätten bereits über die ihnen zugewiesenen Personen, bei denen eine Testnachweispflicht besteht, informiert. Bei den übrigen Ausbildungsstätten ist aufgrund der dezentralen Organisation der Ausbildung und aufgrund der steten Fluktuation eine aktive Information sämtlicher – sich stetig ändernden. – Ausbildungsstätten (z.B. Behörden / Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch in anderen Bundesländern) organisatorisch nicht umsetzbar. Das betrifft insbesondere die Verwaltungs-, Rechtsanwalts- und Wahlstation. In Abstimmung mit der Staatskanzlei und der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer werden die Ausbildungsstätten daher gebeten, sich ihrerseits an die Referendarabteilung zu wenden, sofern aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort noch weitere Informationen über die ihnen zugewiesenen Personen erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dr. Felix Hütte