Anwaltsstation/Wahlstation Arbeitsrecht für Rechtsreferendare (m/w/d)

Wer sind wir und was machen wir?

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung ist eine auf das Familienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir haben zwei Standorte, in Hamburg-Barmbek (Hamburger Straße 134) und in Hamburg-Mitte (Neuer Wall 1). 

Unsere familienrechtlichen Themen: 

  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Unterhalt
  • Zugewinn

Einen Flyer mit der Stellenausschreibung finden Sie hier. 

Was sollten Sie mitbringen?

  • Interesse und Freude an familienrechtlichen Fragestellungen
  • Gut, aber nicht unbedingt erforderlich, sind Vorkenntnisse im Bereich Familienrecht
  • Gute Teamfähigkeit

Was bieten wir?

Eine gute Arbeitsatmosphäre, praktische Einblicke in die Arbeit einer Fachanwältin für Familienrecht, die Begleitung oder ggf. die eigenständige Wahrnehmung von Gerichtsterminen sowie ein starkes und kollegiales Kanzleiteam. Besuchen Sie uns gerne unter 

www.kanzlei-waladan.de

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an: 

info@kanzlei-waladan.de

oder an: 

Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan 

Frau Dr. Marjam Waladan 

Hamburger Straße 134 

22083 Hamburg

Informationen des GPA zur Software für die E-Klausur und Erläuterungen zu neuen Bearbeitervermerken

Funktionen E-Software Klausuren

  • Seitenumbrüche und Seitenzahlen:
    Mangels Seitenumbrüchen werden in der Fließtextansicht keine Seitenzahlen angezeigt. Diese erscheinen erst in der „PDF-Ansicht“. Zwar können mittels eines eigenen Buttons Seitenumbrüchen eingefügt werden, es muss jedoch für Verweise auf genaue Seitenzahlen in die „PDF-Ansicht gewechselt werden.
  • Tippfehler:
    Die Wertung eines Tippfehlers („dsa“ statt „das“) als Rechtschreibfehler fällt in den den Prüfern zustehenden ureigenen Beurteilungsspielraum.
  • Geschützte Leerzeichen:
    Das Einfügen von geschützten Leerzeichen ist weder möglich noch vorgesehen. Abhilfe kann jedoch durch manuelle Zeilenumbrüche geschaffen werden. Die Prüfer werden generell darauf hingewiesen, dass es sich um einen sehr einfach gehaltenen Texteditor handelt.
  • Anführungszeichen:
    Das untere Anführungszeichen ist als Eingabezeichen auf der Tastatur generell nicht verfügbar. Dieser Punkt wird durch das GPA in den  generellen Hinweise an die Prüfer/innen aufgenommen.
  • Farbliche Markierungen:
    Farbliche Markierung sind weder möglich noch vorgesehen, um Fehlerquellen bei der Anwendung zu vermeiden und einen Gleichlauf mit den „Handschreibern“ zu gewährleisten, die ihrerseits nicht in ihren handschriftlichen Ausfertigungen markieren können.

Inhalte des Zweiten Staatsexamens

  • Bearbeitungsvermerk in strafrechtlichen Klausuren:
    In der “Verfügung über Inhalt und Ablauf der Zweiten Staatsprüfung für Juristen vom 10.11.2023” steht zur Aufsichtsarbeit im Strafrecht:   “Auf Basis des Gutachtens ist sodann in der Regel eine Entschließung der Staatsanwaltschaft oder ein Schriftsatz oder Antrag eines Prozessbeteiligten zu formulieren.” Für die Revisionsklausur wird dies durch den Passus „Soweit die Erfolgsaussichten einer Revision zu prüfen sind, ist nur der Antrag an das Revisionsgericht zu formulieren. Eine Revisionsbegründungsschrift ist nicht anzufertigen.” eingeschränkt.
    Durchaus möglich sind aber auch in der Revisionsklausur andere praktische Aufgabenstellungen, z.B. bei fehlenden Erfolgsaussichten einer Revision ein (ggf. zusätzliches) Schreiben an den Mandanten. Entscheidend ist letztlich der konkrete Bearbeitervermerk der jeweiligen Klausur.
  • Verweise i.R.d Anwaltsklausur („Spitzklammertechnik“):
    Der Bearbeitervermerk sieht in Anwaltsklausuren i.d.R. vor, dass auf konkrete Passagen des Gutachtens (im Gutachtenstil) Bezug genommen werden darf. Daraus folgt aus Sicht des GPAs konsequenterweise, dass die in Bezug genommenen Passagen natürlich nicht in eine Formulierung im Urteilsstil umgewandelt werden müssen. Auch insoweit ist maßgeblich stets der jeweils konkrete Bearbeitervermerk. Unsicherheiten der Prüferinnen und Prüfer sind hier nicht aufgefallen.

Informationsveranstaltung E-Examen

Der Personalrat der HB bietet eine Informationsveranstaltung betreffend das E-Examen in Form einer Probeklausur in den Hamburger Räumlichkeiten an in Kooperation mit dem Projekt eKlausur an. Dazu erhalten die betreffenden ReferendarInnen eine Email des OLG.

Der Hamburger Personalrat plant eine Informationsveranstaltung im Mai, die auch Schleswig-Holsteinischen Referendarinnen und Referendaren geöffnet werden könnte.

Einladung zum Mediationstag‘24 am 21. September im OLG Schleswig

“Der Mediationstag ‘24 wird Ihnen erneut eine fachlich bunte Vielfalt von Tools und Techniken vorstellen, die u.a. in diesen stürmischen Zeiten die Mitmenschlichkeit
in Konfliktlösungsprozessen wieder in den Vordergrund rückt. Es werden Ihnen vormittags wie nachmittags jeweils vier parallel stattfindende Foren über je 100 Minuten geboten. Sie können individuell aus einem breiten Themenspektrum auswählen, das auch aktuelle Methoden, wie z.B. digitales Online-Coaching, vorsieht.

Für das Hauptreferat am Vormittag ‘Künstliche Intelligenz – Herausforderung oder Chance für kommunikative Prozesse insbesondere in der Mediation’ haben wir mit Prof. Doris Weßels aus Kiel eine in dieser Thematik führende wissenschaftliche Kapazität gewinnen können. Sie dürfen gespannt sein!”

Weitere Informationen zu der Veranstaltung findet ihr hier.

Bewerbungsangebot Bundesministerium der Finanzen VolljuristInnen

 Volljuristinnen/Volljuristen (w/m/d) – Unsere Arbeit zählt

Sie interessieren sich für Politik und Finanzen? Dann gestalten Sie bei uns die Zukunft und Modernisierung unseres Landes sowie Europas aktiv mit. Mitten in Berlin verortet, sind wir stets nah dran an aktuellen politischen Themen und anspruchsvollen Fragestellungen unserer Zeit.

Für unsere vielfältigen und spannenden Aufgaben rund um Steuern, Finanzmärkte, Europa, Haushalt, Bundesunternehmen, Zoll und Digitalisierung suchen wir engagierte Volljuristinnen und Volljuristen mit und ohne Berufserfahrung. Es erwartet Sie ein attraktiver Arbeitsplatz, der Ihnen neben Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten vielfältige Entwicklungsperspektiven sowie sichere und flexible Arbeitsbedingungen bietet. Weitere gute Gründe für eine Bewerbung bei uns finden Sie hier. Dienstort: Berlin

Voraussetzungen:

  • Volljuristin bzw. Volljurist mit Abschluss eines juristischen Staatsexamens mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ und des anderen mindestens mit der Note „befriedigend“ oder
    Abschluss beider Examina mit der Note „befriedigend“ (insgesamt mindestens 16 Punkte) sowie einschlägiger Berufserfahrung
  • Kenntnisse in dem jeweiligen Einsatzbereich, erworben z. B. durch die juristische Ausbildung und/oder anschließende Berufserfahrung
  • Gute Englischkenntnisse sowie möglichst auch Französischkenntnisse oder Fremdsprachenkenntnisse in einer anderen Sprache der Europäischen Union

 

Bewerben Sie sich jederzeit und arbeiten Sie in unserem Team

  • Zur Bewerberauswahl bieten wir in diesem Jahr mehrere Auswahlverfahren an:
    In der 15., 20., 26., 39., 42. und 48. Kalenderwoche
  • Wir führen unsere Auswahlverfahren standardmäßig vor Ort im BMF in Berlin, in Einzelfällen aber auch online als Videokonferenz durch (z. B. Wohnort im Ausland).
  • Wir freuen uns über  Ihre frühzeitige Online-Bewerbung über www.interamt.de, Stellen-ID 1088162. Ihre Bewerbung sollte jedoch spätestens 3 Wochen vor der für Sie interessanten Auswahlwoche bei uns vorliegen.

Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Personalgewinnungsteam (Tel.: 03018 682 – 1212,

E-Mail: Bewerbung@bmf.bund.de). Weitere Informationen über das BMF als Arbeitgeber, den Bewerbungsprozess und zum Datenschutz bei Bewerbungen finden Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de. Über künftige Stellenausschreibungen informiert Sie unser Jobnewsletter.