Der Personalrat Hamburg hat am 31.03.20 Antworten auf häufige Fragen bezüglich des anstehenden Examenstermins von Herrn Dr. Labe erhalten.
I. Aufsichtsarbeiten
1. Wann werden die April-Klausuren nachgeholt werden?
Sie sollen im Juni 2020 (voraussichtlich in der ersten Hälfte vom 2. bis 16. Juni) angefertigt werden.
Neue Ladungen werden rechtzeitig verschickt werden.
Derzeit werden passende Räumlichkeiten gesucht.
2. Besteht aufgrund der erschwerten Bedingungen der Klausurvorbereitung (keine Bibliotheken, AGs, Repetitorien, eingeschränkter Klausurenkurs, Kinderbetreuung ohne KiTa, …) die Möglichkeit, sich gegen die Absolvierung der Aufsichtsarbeiten im Juni zu entscheiden, um die Nachteile wieder auszugleichen?
Das wird diskutiert und ist derzeit unklar. Die Antwort auf diese Frage ist vor allem davon abhängig, ob die Aufsichtsarbeiten im Juni angefertigt werden können, wie stark die Pandemie die Vorbereitungsmöglichkeiten in den kommenden Wochen einschränkt und ob die finanziellen Ressourcen eine entsprechende Verlängerung des Referendariats und eine Erhöhung des Prüfungsaufwands zulassen.
3. Gibt es einen Termin, bis zu dem sich die infektionsmedizinische Lage in Hamburg gebessert haben muss, um die Juni-Klausuren stattfinden zu lassen? Wie geht das GPA sicher, dass nicht ein bis zwei Wochen vorher die Prüfung abgesagt wird?
Das GPA wartet zunächst die Entwicklung der Pandemie ab. Insbesondere die weiteren Empfehlungen der Experten und die daraus folgenden politischen Entscheidungen für die Zeit ab dem 20. April werden darüber entscheiden, ob die Aufsichtsarbeiten im Juni angefertigt werden können. Das GPA ist aber sehr bemüht, eine kurzfristige Absage auszuschließen.
4. Unter welchen gesundheitserhaltenden Bedingungen werden sie durchgeführt? Evtl. in einer Turnhalle?
Derzeit laufen die Planungen dazu. Sicher ist, dass die Empfehlungen zu Abständen und Lüftung eingehalten werden müssen. Eine Option ist das Anfertigen der Arbeiten in einer Turnhalle. Ob derartige Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, wird zurzeit geprüft.
5. Sind Prüflinge mit Erkältungssymptomen ausgeschlossen oder zumindest von der Amtsarztpflicht entbunden?
Ja. Das GPA geht mit dieser Frage großzügig um, damit das Infektionsrisiko minimiert wird und Amtsärzte sich ihren drängenderen Aufgaben widmen können.
6. Werden die „April-Schreiber“ und die „Juni-Schreiber“ nacheinander schreiben, damit die Mietkommentare weitergegeben werden können?
Die „April-Schreiber“ und die „Juni-Schreiber“ werden voraussichtlich zur gleichen Zeit die gleichen Aufgaben bearbeiten. Das hat vor allem organisatorische Gründe (Räume, Aufsichten und Aufgaben sind schon für einen Durchgang unter den gegebenen Bedingungen schwer bereitzustellen).
Daher wird ein Weitergeben der Mietkommentare wahrscheinlich nicht möglich sein. Diesen Umstand bedauert das GPA, da dies keinesfalls beabsichtigt ist. Vielmehr ist es – eine zunächst nicht bedachte – Folge der Verschiebung.
7. Können Kommentare seitens des GPA oder der Justiz zur Verfügung gestellt werden?
Das wird derzeit geprüft.
8. Werden die „April-Schreiber“ und die „Juni-Schreiber“ die gleichen Klausuren schreiben und in den gleichen Korrekturstapeln landen?
Die „April-Schreiber“ und die „Juni-Schreiber“ werden voraussichtlich zur gleichen Zeit die gleichen Aufgaben bearbeiten.
Die „April-Schreiber“ und die „Juni-Schreiber“ sind bzw. werden aktenmäßig getrennt erfasst. D.h., aus der Prüfungsakte ergibt sich, zu welcher Gruppe die Referendare zählen. Ob auch eine getrennte Bewertung der gemeinsam angefertigten Klausuren erfolgen wird, kann zurzeit nicht definitiv beantwortet werden.
9. Werden im Juni die für April oder die für Juni geplanten Aufgaben gestellt?
Welche Aufgaben gestellt werden, ist derzeit nicht absehbar und von vielen Faktoren (etwa den anderen Bundesländern, die auch im Juni Aufsichtsarbeiten anfertigen lassen) abhängig. Das GPA gibt generell keine Auskunft zur Herkunft der Aufgaben oder zur Planung, welche Aufgaben gestellt werden.
10. Wird bei der Korrektur berücksichtigt werden, dass wegen der Corona-Pandemie Vorbereitungsveranstaltungen ausgefallen sind und die Vorbereitung als solche deutlich erschwert war?
Die Mitglieder des GPA bewerten selbstständig. Es fand, findet und es wird auch in Zukunft keine Einflussnahme stattfinden. Allerdings ist zu erwarten, dass die Prüferinnen und Prüfer sich der aktuellen Situation bewusst sind und sie den Prüflingen nicht zum Nachteil gereichen wird.
11. Wird bei der Korrektur berücksichtigt werden, dass beide Gruppen (April-Schreiber und Juni-Schreiber) unterschiedlich viel Zeit zur Vorbereitung hatten?
Siehe vorherige Frage.
II. mündliche Prüfungen
1. Finden die mündlichen Prüfungen im April und Mai statt?
Ja, aktuell geht das GPA davon aus, die für die Zeit vom 20. April bis 12. Mai 2020 geplanten mündlichen Prüfungen durchführen zu können.
2. Unter welchen gesundheitserhaltenden Bedingungen werden sie durchgeführt?
Das GPA wird die für die Zeit vom 20. April bis 12. Mai 2020 geplanten mündlichen Prüfungen wie folgt durchführen:
An jedem Prüfungstag werden durch dieselbe Prüfungskommission am Vormittag je 2 Kandidaten und am Nachmittag je 2 Kandidaten geprüft werden.
Die Vorbereitung auf die Aktenvorträge wird im großen Klausurenraum (Raum 2005) stattfinden. In diesem Raum, der 85 Personen fasst, können 6 Kandidaten problemlos sehr weit auseinandergesetzt werden. Die Prüfungen selbst erfolgen in den Räumen für mündliche Prüfungen, in denen die jeweils 2 Kandidaten mit einem Abstand von mindestens 2 Metern sitzen können. Das trifft auch auf die Prüfungskommission zu.
Die Räume werden nach jedem Prüfungsabschnitt durchlüftet werden.
Zuhörer sind nicht zugelassen.
Sowohl von Prüfern wie auch Kandidaten erbittet das GPA einen Tag vor der Prüfung eine persönliche Erklärung, dahingehend, dass sie keine Symptome aufweisen, die auf eine Corona-Infektion hinweisen. Prüflinge mit Symptomen sind ausgeschlossen und von der Amtsarztpflicht entbunden.
Der zeitliche Ablauf ist auf den Seiten des GPA hinterlegt.
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