Informationen zur Wahl des neuen Referendarrates

Vom 23. April bis zum 7. Mai 2020 wird ein neuer Referendarrat für das Jahr 2020/2021 gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in der Zeit vom 26. März bis zum 9. April 2020 selbst zur Wahl zu stellen. Das bedeutet für Euch konkret: Ihr könnt in diesem Zeitraum Eure Bewerbung um eine Mitgliedschaft in dem neu zu bildenden Referendarrat per E-Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de senden.

Wählbar ist nur, wer im Wählerverzeichnis steht. Dieses liegt abdem 26.März 2020 in der Pförtnerloge der Wachtmeisterei des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein aus und kann von jedem Referendar eingesehen werden.

Solltet ihr euch zur Wahl stellen wollen, so überprüft bitte unbedingt, ob ihr in dem Verzeichnis steht.Hierzu ist es auch möglich, zeitnah eine Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de zu senden und nachzufragen

Warum solltet Ihr Euch bewerben? Der Referendarrat vertritt die Interessen der Referendare gegenüber dem Land, den Gerichten und den Einzelausbildern. Ihr habt durch eine Mitgliedschaft im Referendarrat die Möglichkeit Euch aktiv in die Gestaltung Eurer eigenen Ausbildung und die der künftigen Referendare des Landes einzubringen.

Durch eine Tätigkeit im Referendarrat lernt Ihr zudem diejenigen Entscheidungsträger kennen, die für das Referendariat in Schleswig-Holstein und das Examen zuständig sind.

Wir haben durch unser Engagement unter anderem die erforderliche Verbesserung der Ausbildung in der Verwaltungsstation erreicht, indem wir aktiv an der Ausarbeitung einer neuen Ausbildungsrichtlinie mitgewirkt haben.

Zudem haben wir für Euch zum Zwecke der Verbesserung der Einzelausbildung mit dem „Kummerkasten“ auf unserer Homepage eine Möglichkeit für Euch geschaffen, uns offen oder anonym über Missstände während eurer Einzelausbildung zu informieren. 

Übrigens: Zudem könnt ihr als Ausgleich für Eure Tätigkeit im Referendarrat in der Regel zwei Monate bezahlten Sonderurlaub beantragen. Ihr schreibt dementsprechend zwei Monate später Examen und habt mehr Lernzeit, ohne auf die Unterhaltsbeihilfe verzichten zu müssen.Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert den Referendarrat gegenüber den jeweiligen Gesprächspartnern und erlaubt dem Rat die Interessen der Referendare bestmöglich zu vertreten.

Daher unsere Bitte an Euch:

Stellt euch zur Wahl!

Tipps zur Bewerbung:
Die wahlberechtigten Referendarinnen und Referendare erhalten mit den Wahlunterlagen einen Stimmzettel mit den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten sowie eine Broschüre mit den Vorstellungen der Kandidatinnen und Kandidaten. Eure Bewerbung sollte also eine kurze Vorstellung und ein Foto enthalten (max. eine Seite Text DIN A4, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Nützliche Angaben sind Euer Dienstantritt und der Einstellungsort. Sofern Ihr gern ein bestimmtes Referat übernehmen würdet, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung direkt angeben. Im Übrigen sind Eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bei Fragen könnt Ihr Euch gern per E-Mail unter der genannten Adresse an uns wenden.