Ergebnis des Treffens der Personalräte mit dem GPA am 07.07.2026

Beim GPA-Treffen am 07.07.2026 waren Vertreter:innen aus HH, SH & HB dabei – hier die wichtigsten Infos jetzt für euch in Kürze. Bei Fragen wendet euch bitte an GPA@referendarrat-sh.de.

📈 Auswirkung hoher Einstiegsnoten in Hamburg auf die Prüfungsergebnisse: Die Prüfer werden vom GPA explizit dahingehend geschult, dass sie sich an der Leistung unabhängig von den Einstiegsnoten in Hamburg orientieren zu haben. 

📉 Durchfallquoten in Schleswig-Holstein sowie Notenunterschiede in den verschiedenen Klausurdurchgängen: Das GPA untersucht die Schwierigkeitsgrade der Klausuren für jeden Durchgang gesondert und achtet umfassend darauf, dass dieser in einer Gesamtschau aller Klausuren gleich bleibt. Getrennte Korrekturen zwischen den Bundesländern sind nicht möglich. Es werden aber gleichermaßen Prüfer aus HH, SH und HB eingesetzt. Zudem analysiert das GPA umfassend die Durchfallquoten und woher diese herrühren.

📖Übergangsfrist für die Hilfsmittelverfügung: Es bleibt dabei, dass die Übergangsfrist bis zum Klausurdurchgang im Dezember 2026 gilt. 

🗂️ Prüfstoffkatalog: Bisher hat das GPA keinen Prüfstoffkatalog erstellt, hat sich aber an einer Empfehlung von mehreren Prüfungsämtern orientiert. Diese Empfehlung wurde weitestgehend in einem eigenen Prüfstoffkatalog umgesetzt und wird demnächst veröffentlicht. 

🎉 Feiern vor den Klausur- und Prüfungsräumen des GPA: Es wird gebeten, die Feierlichkeiten woanders hin umzulagern und insbesondere vor Ort keine Konfettikanonen zu verwenden. 

✏️Rechtschreibungkorrektur im E-Examen: Ein Bundesland außerhalb des GPA testet bereits eine Rechtsschreibkorrektur im E-Examen. Das GPA beobachtet das Thema weiterhin. 

⏰Verspätungen im Examen: Schreibzeitverlängerung nur in unverschuldeten Ausnahmefällen möglich; Witterung zählt in der Regel nicht und es ist eine großzügige Anreise einplanen. Allerdings weiß das GPA um die Probleme der Anreise für die Schleswig-Holsteiner (vor allem mit der Bahn) und berücksichtigt diese weiterhin. 

💻 E-Klausuren: Anfängliche IT-Probleme sind weitestgehend gelöst. Bei Spürbarkeit individueller IT-Probleme kann eine Schreibzeitverlängerung vergeben werden. 

🔍Digitalisierung von Kommentaren sowie Gesetzen: Die Digitalisierung ist in einem anderen Bundesland erfolgreich umgesetzt worden; mit diesem steht das GPA in Austausch. Das GPA ist sich aber bewusst, dass viele Prüflinge im GPA-Bereich es bevorzugen, analoge Gesetze zu benutzen wegen der Möglichkeit der Hinweise. Das GPA beobachtet die Situation weiterhin, und hält uns auf dem Laufenden. 

👀Offene statt verdeckte Zweitkorrektur: Bleibt bestehen.

📬 Zustellung der Ladung zur Mündliche Prüfung: Die Zustellungsprobleme wurden behoben. Seit Juli 2026 ist zu der Praxis zurückgekehrt worden, dass die Ladung drei Wochen vor dem Prüfungstag versendet wird; und zwar an alle Prüflinge desselben Prüfungstages.

🗣️Wahlschwerpunkt: Kopplung der Wahlstation an Kurzvortrag und Schwerpunkt in der mündlichen Prüfung könnte nach derzeitiger Planung frühestens Ende 2027 aufgehoben werden. Nach bisheriger Planung sollen für den Kurzvortrag die Nebenfächer abgeschafft werden, es hierfür aber eine Übergangsfrist geben. Die Wahl des Schwerpunktbereichs soll gesondert von der des Kurzvortrags erfolgen und dort die Wahl von Nebenfächern möglich bleiben. 

🔐Gewährung eines früheren Zugriffs auf Altklausuren: Das GPA stattet die Oberlandesgerichte mit den Altklausuren nach einem bestimmten Fristenplan und mit denselben Altklausuren aus – die Fristen werden hierbei intern bestimmt. Die Weitergabe erfolgt durch die Oberlandesgerichte an die Landgerichte. Nach einem Austausch mit den Personalräten aus Hamburg und Bremen konnten wir feststellen, dass deren Klausurenkurse (inkl. dem A-Klausurenkurs) und zumindest der Flensburger Klausurenkurs auf demselben Stand sind. 

💡Ausgabe von Lösungsskizzen zu den Altklausuren: Es bleibt dabei, dass diese nicht herausgegeben werden sollen.

🤒 Erkrankung: Klausur wird abgebrochen, Attest vom Amtsarzt am Wohnsitzbezirk nötig. 

⏳Schreibzeitverlängerung: Nachteilsausgleich mit medizinischem Attest möglich. Es wird darum gebeten, die jeweiligen Härtefallgründe so konkret wie möglich zu beschreiben, sodass der Amtsarzt diese auch so konkret wie möglich beurteilen kann. Nur auf diese Art und Weise kann das GPA abhängig von der vom Amtsarzt geschaffenen Tatsachengrundlage den jeweiligen Härtefall ausreichend subsumieren. Eine pauschale Beurteilung nach bestimmten Krankheiten ist aufgrund individueller Krankheitsverläufe nicht möglich. 

😰Längerfristige Krankheitsfälle, durch die das Prüfungsverfahren verschoben wird: Es ist ein wichtiger Grund nötig, der beim Amtsarzt konkret dargelegt muss. Dieser gibt eine Einschätzung, wann die Prüfungsfähigkeit voraussichtlich wiederhergestellt werden muss. Das ist sowohl bei physischen als auch psychischen Beschwerden möglich. 

🤰🏼Schwangerschaft/Stillen: Medizinisches Attest nicht nötig, sofern sich die Bitte um Berücksichtigung in der Schwangerschaft selbst begründet. Es reicht hierbei die Kopie des Mutterpasses und vorherige Rücksprache mit dem GPA. Bei weiteren individuellen Beschwerden ist für den Härtefallausgleich ein Attest vom Amtsarzt nötig. 

Wahlausschreibung für den Referendarrat 25/26

Liebe Kolleg*innen,

vom 04.04.2025 bis zum 22.04.2025 könnt ihr euch für den Referendarrat 2025/26 bewerben!

Als Mitglied des Referendarrats könnt ihr euch für eure Anliegen aktiv engagieren und habt direkten Einfluss auf die Gestaltung des Referendariats in Schleswig-Holstein. Der Zeitaufwand stellt trotzdem keinen Nachteil für euch dar. Als Teil des Referendarrats habt ihr Anspruch auf zwei Monate bezahlten Sonderurlaub, wodurch ihr euer Examen um zwei Monate nach hinten verschieben könnt.

Wenn ihr Fragen zu den Aufgaben des Referendarrats habt, könnt ihr euch gerne auf unserer Website dazu informieren. Dort werden auch die einzelnen Referate vorgestellt. Natürlich könnt ihr eure Fragen auch direkt an uns stellen. 

Solltet ihr Interesse daran haben, euch zur Wahl aufstellen zu lassen, freuen wir uns über eine kurze Vorstellung eurer Person, die später in den Wahlunterlagen abgedruckt wird. Bitte übersendet uns dazu auch ein Foto in einer separaten Datei. (max. eine Seite Text DIN A4 pro Kandidat/in, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB) Beantwortet dabei gerne folgende Fragen:

Wo habt ihr studiert?

In welchem LG-Bezirk seid ihr?

Wie lange seid ihr schon im Referendariat?

Welche Themen zum Referendariat sind euch wichtig?

Bitte beachtet, dass gemäß § 70 Abs. 2 MBG Schl.-H. wählbar nur alle Wahlberechtigten sind, die sich nicht bereits zur Ausbildung in den Wahlstationen befinden.

Wir freuen uns über eure Bewerbungen bis zum 22.04.2025 per Mail an:

wahlvorstand@referendarrat-sh.de

Euer Wahlvorstand

Kommentare zum Verkauf bei der Bücherei des Landgerichts Kiel

Es ist wieder so weit wir,sondern aus. 

– Grüneberg, BGB Kommentar in der 81. Auflage 2023‘

– Thomas Fischer, StGB Kommentar in den Auflagen 64. – 70.  Ab  2017 – 2023 

– Meyer-Goßner, StPO Kommentar in den Auflagen 63. -64. Ab  2020 – 2021

Die Schutzgebühr beträgt für den Grüneberg 30,- € / Thomas Fischer StGB /  Meyer-Gößner StPO   5,- € – 10,- €

Bei Interesse bitte im Vorwege eine E-Mail  mit dem Namen, Vornamen und vollständiger Wohnanschrift an das Büchereipostfach senden.

So lange der Vorrat reicht!

buecherei@lg-kiel.landsh.de

Entwicklung der Unterhaltsbeihilfe

Aufgrund von Nachfragen möchten wir als Referendarrat nochmal über die Unterhaltsbeihilfe und deren Entwicklung in der näheren Zukunft informieren:

Derzeit beträgt die Unterhaltsbeihilfe EUR 1444,79 brutto zzgl. des steuerfreien Inflationszuschlags. Ab 01. November fällt der steuerfreie Inflationszuschlag weg.
Dafür erhalten wir ab dem 01.11.2024 EUR 100 brutto mehr, was dann EUR 1544,79 entspricht. Ab Februar 2025 nochmal EUR 50, was zur Unterhaltsbeihilfe von EUR 1594,79 führt.
Das entspricht den Steigerungen aus den Tarifverträgen, wobei für uns nach § 1 Abs. 2 S. 3 RUBVO nur die Steigerungen für Auszubildende greifen. Die RUBVO wird vom Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verabschiedet und geändert.

In den „normalen“ Berufsgruppe wird zum November um EUR 200 und zum Februar 2025 um EUR 140 erhöht. Im Februar erfolgt eine Erhöhung um 5,5 Prozent, jedoch mindestens EUR 140. Aufgrund der Unterhaltsbeihilfe wird der Mindesterhöhungsbetrag gewährt. Anders ist dies etwa in Hamburg, wo nach den allgemeinen Regelungen erhöht wird, sodass die Unterhaltsbeihilfe in Hamburg ab Februar 2025 die Schleswig-Holsteinische übersteigen wird. Die Zuverdienstgrenze für Schleswig-Holstein wird jedoch weiterhin höher sein.

Protokoll der Info-Veranstaltung des GPA in Hamburg am 09.07.2024

Hier sind die wichtigsten Punkte der obigen Veranstaltung für euch zusammengefasst:

  • Aktuell ist nicht geplant, den Umfang der Examensklausuren angesichts der e-Klausur zu erweitern. Zwar sei das künftig auch nicht ausgeschlossen, allerdings werde in den Klausuren bisher auch nicht mehr geschrieben.
  • Die e-Klausuren haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Strenge des Prüfungsmaßstabs.
  • Tipp- und Rechtschreibfehler wirken sich nur dann auf die Note aus, wenn eine „massive Häufung“ vorliegt. Bisher sei die Zahl der Fehler mit der e-Klausur eher weniger geworden.
  • Sofern in der Zukunft ein neuer Klausurtyp hinzukommen sollte, wird das vorher schriftlich angekündigt werden.
  • Es ist geplant, die Examensklausuren im GPA lokal zwischenzuspeichern, damit bei einer Unterbrechung der Server-Verbindung kein Totalausfall (mehr) passieren kann.
  • Sollte es bei der Anreise zum Examen zu unverschuldeten Verspätungen kommen (Bahn/Stau etc.), ist es technisch möglich, die Klausur für die Betroffenen später zu starten und zu beenden. Erforderlich ist dafür die Glaubhaftmachung, z.B. durch Screenshots der Bahn-App, Bescheinigung vom Schaffner, Foto vom Stau o.ä. Zusätzlich sollte die Geschäftsstelle des GPA telefonisch informiert werden.
  • Es kann auch während des Examens problemlos von der e-Klausur zur handschriftlichen Klausur gewechselt werden. Umgekehrt ist das schwieriger, da die PC-Plätze bereitgestellt werden müssen.
  • Der Sachverhalt wird weiter analog zur Verfügung gestellt.

Informationen des GPA zur Software für die E-Klausur und Erläuterungen zu neuen Bearbeitervermerken

Funktionen E-Software Klausuren

  • Seitenumbrüche und Seitenzahlen:
    Mangels Seitenumbrüchen werden in der Fließtextansicht keine Seitenzahlen angezeigt. Diese erscheinen erst in der „PDF-Ansicht“. Zwar können mittels eines eigenen Buttons Seitenumbrüchen eingefügt werden, es muss jedoch für Verweise auf genaue Seitenzahlen in die „PDF-Ansicht gewechselt werden.
  • Tippfehler:
    Die Wertung eines Tippfehlers („dsa“ statt „das“) als Rechtschreibfehler fällt in den den Prüfern zustehenden ureigenen Beurteilungsspielraum.
  • Geschützte Leerzeichen:
    Das Einfügen von geschützten Leerzeichen ist weder möglich noch vorgesehen. Abhilfe kann jedoch durch manuelle Zeilenumbrüche geschaffen werden. Die Prüfer werden generell darauf hingewiesen, dass es sich um einen sehr einfach gehaltenen Texteditor handelt.
  • Anführungszeichen:
    Das untere Anführungszeichen ist als Eingabezeichen auf der Tastatur generell nicht verfügbar. Dieser Punkt wird durch das GPA in den  generellen Hinweise an die Prüfer/innen aufgenommen.
  • Farbliche Markierungen:
    Farbliche Markierung sind weder möglich noch vorgesehen, um Fehlerquellen bei der Anwendung zu vermeiden und einen Gleichlauf mit den „Handschreibern“ zu gewährleisten, die ihrerseits nicht in ihren handschriftlichen Ausfertigungen markieren können.

Inhalte des Zweiten Staatsexamens

  • Bearbeitungsvermerk in strafrechtlichen Klausuren:
    In der „Verfügung über Inhalt und Ablauf der Zweiten Staatsprüfung für Juristen vom 10.11.2023“ steht zur Aufsichtsarbeit im Strafrecht:   „Auf Basis des Gutachtens ist sodann in der Regel eine Entschließung der Staatsanwaltschaft oder ein Schriftsatz oder Antrag eines Prozessbeteiligten zu formulieren.“ Für die Revisionsklausur wird dies durch den Passus „Soweit die Erfolgsaussichten einer Revision zu prüfen sind, ist nur der Antrag an das Revisionsgericht zu formulieren. Eine Revisionsbegründungsschrift ist nicht anzufertigen.“ eingeschränkt.
    Durchaus möglich sind aber auch in der Revisionsklausur andere praktische Aufgabenstellungen, z.B. bei fehlenden Erfolgsaussichten einer Revision ein (ggf. zusätzliches) Schreiben an den Mandanten. Entscheidend ist letztlich der konkrete Bearbeitervermerk der jeweiligen Klausur.
  • Verweise i.R.d Anwaltsklausur („Spitzklammertechnik“):
    Der Bearbeitervermerk sieht in Anwaltsklausuren i.d.R. vor, dass auf konkrete Passagen des Gutachtens (im Gutachtenstil) Bezug genommen werden darf. Daraus folgt aus Sicht des GPAs konsequenterweise, dass die in Bezug genommenen Passagen natürlich nicht in eine Formulierung im Urteilsstil umgewandelt werden müssen. Auch insoweit ist maßgeblich stets der jeweils konkrete Bearbeitervermerk. Unsicherheiten der Prüferinnen und Prüfer sind hier nicht aufgefallen.

Informationsveranstaltung E-Examen

Der Personalrat der HB bietet eine Informationsveranstaltung betreffend das E-Examen in Form einer Probeklausur in den Hamburger Räumlichkeiten an in Kooperation mit dem Projekt eKlausur an. Dazu erhalten die betreffenden ReferendarInnen eine Email des OLG.

Der Hamburger Personalrat plant eine Informationsveranstaltung im Mai, die auch Schleswig-Holsteinischen Referendarinnen und Referendaren geöffnet werden könnte.