Beim GPA-Treffen am 07.07.2026 waren Vertreter:innen aus HH, SH & HB dabei – hier die wichtigsten Infos jetzt für euch in Kürze. Bei Fragen wendet euch bitte an GPA@referendarrat-sh.de.
📈 Auswirkung hoher Einstiegsnoten in Hamburg auf die Prüfungsergebnisse: Die Prüfer werden vom GPA explizit dahingehend geschult, dass sie sich an der Leistung unabhängig von den Einstiegsnoten in Hamburg orientieren zu haben.
📉 Durchfallquoten in Schleswig-Holstein sowie Notenunterschiede in den verschiedenen Klausurdurchgängen: Das GPA untersucht die Schwierigkeitsgrade der Klausuren für jeden Durchgang gesondert und achtet umfassend darauf, dass dieser in einer Gesamtschau aller Klausuren gleich bleibt. Getrennte Korrekturen zwischen den Bundesländern sind nicht möglich. Es werden aber gleichermaßen Prüfer aus HH, SH und HB eingesetzt. Zudem analysiert das GPA umfassend die Durchfallquoten und woher diese herrühren.
📖Übergangsfrist für die Hilfsmittelverfügung: Es bleibt dabei, dass die Übergangsfrist bis zum Klausurdurchgang im Dezember 2026 gilt.
🗂️ Prüfstoffkatalog: Bisher hat das GPA keinen Prüfstoffkatalog erstellt, hat sich aber an einer Empfehlung von mehreren Prüfungsämtern orientiert. Diese Empfehlung wurde weitestgehend in einem eigenen Prüfstoffkatalog umgesetzt und wird demnächst veröffentlicht.
🎉 Feiern vor den Klausur- und Prüfungsräumen des GPA: Es wird gebeten, die Feierlichkeiten woanders hin umzulagern und insbesondere vor Ort keine Konfettikanonen zu verwenden.
✏️Rechtschreibungkorrektur im E-Examen: Ein Bundesland außerhalb des GPA testet bereits eine Rechtsschreibkorrektur im E-Examen. Das GPA beobachtet das Thema weiterhin.
⏰Verspätungen im Examen: Schreibzeitverlängerung nur in unverschuldeten Ausnahmefällen möglich; Witterung zählt in der Regel nicht und es ist eine großzügige Anreise einplanen. Allerdings weiß das GPA um die Probleme der Anreise für die Schleswig-Holsteiner (vor allem mit der Bahn) und berücksichtigt diese weiterhin.
💻 E-Klausuren: Anfängliche IT-Probleme sind weitestgehend gelöst. Bei Spürbarkeit individueller IT-Probleme kann eine Schreibzeitverlängerung vergeben werden.
🔍Digitalisierung von Kommentaren sowie Gesetzen: Die Digitalisierung ist in einem anderen Bundesland erfolgreich umgesetzt worden; mit diesem steht das GPA in Austausch. Das GPA ist sich aber bewusst, dass viele Prüflinge im GPA-Bereich es bevorzugen, analoge Gesetze zu benutzen wegen der Möglichkeit der Hinweise. Das GPA beobachtet die Situation weiterhin, und hält uns auf dem Laufenden.
👀Offene statt verdeckte Zweitkorrektur: Bleibt bestehen.
📬 Zustellung der Ladung zur Mündliche Prüfung: Die Zustellungsprobleme wurden behoben. Seit Juli 2026 ist zu der Praxis zurückgekehrt worden, dass die Ladung drei Wochen vor dem Prüfungstag versendet wird; und zwar an alle Prüflinge desselben Prüfungstages.
🗣️Wahlschwerpunkt: Kopplung der Wahlstation an Kurzvortrag und Schwerpunkt in der mündlichen Prüfung könnte nach derzeitiger Planung frühestens Ende 2027 aufgehoben werden. Nach bisheriger Planung sollen für den Kurzvortrag die Nebenfächer abgeschafft werden, es hierfür aber eine Übergangsfrist geben. Die Wahl des Schwerpunktbereichs soll gesondert von der des Kurzvortrags erfolgen und dort die Wahl von Nebenfächern möglich bleiben.
🔐Gewährung eines früheren Zugriffs auf Altklausuren: Das GPA stattet die Oberlandesgerichte mit den Altklausuren nach einem bestimmten Fristenplan und mit denselben Altklausuren aus – die Fristen werden hierbei intern bestimmt. Die Weitergabe erfolgt durch die Oberlandesgerichte an die Landgerichte. Nach einem Austausch mit den Personalräten aus Hamburg und Bremen konnten wir feststellen, dass deren Klausurenkurse (inkl. dem A-Klausurenkurs) und zumindest der Flensburger Klausurenkurs auf demselben Stand sind.
💡Ausgabe von Lösungsskizzen zu den Altklausuren: Es bleibt dabei, dass diese nicht herausgegeben werden sollen.
🤒 Erkrankung: Klausur wird abgebrochen, Attest vom Amtsarzt am Wohnsitzbezirk nötig.
⏳Schreibzeitverlängerung: Nachteilsausgleich mit medizinischem Attest möglich. Es wird darum gebeten, die jeweiligen Härtefallgründe so konkret wie möglich zu beschreiben, sodass der Amtsarzt diese auch so konkret wie möglich beurteilen kann. Nur auf diese Art und Weise kann das GPA abhängig von der vom Amtsarzt geschaffenen Tatsachengrundlage den jeweiligen Härtefall ausreichend subsumieren. Eine pauschale Beurteilung nach bestimmten Krankheiten ist aufgrund individueller Krankheitsverläufe nicht möglich.
😰Längerfristige Krankheitsfälle, durch die das Prüfungsverfahren verschoben wird: Es ist ein wichtiger Grund nötig, der beim Amtsarzt konkret dargelegt muss. Dieser gibt eine Einschätzung, wann die Prüfungsfähigkeit voraussichtlich wiederhergestellt werden muss. Das ist sowohl bei physischen als auch psychischen Beschwerden möglich.
🤰🏼Schwangerschaft/Stillen: Medizinisches Attest nicht nötig, sofern sich die Bitte um Berücksichtigung in der Schwangerschaft selbst begründet. Es reicht hierbei die Kopie des Mutterpasses und vorherige Rücksprache mit dem GPA. Bei weiteren individuellen Beschwerden ist für den Härtefallausgleich ein Attest vom Amtsarzt nötig.