Stellenangebot der Kanzlei Dr. Scheffler & Partner

Stellenausschreibung der Kanzlei:

Als Moderne Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei mit rund 25 Mitarbeitern bieten wir Referendaren Anwalts- oder Wahlstationen im Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht.

In unserer Kanzlei wird die gesamte Palette der wirtschaftsrelevanten Rechtsgebiete wie Gesellschafts-, Arbeits-, Erb- und allgemeines Zivilrecht bearbeitet. Daher eignet sich eine Station bei uns auch sehr gut für Referendare, die eigentlich nicht eine berufliche Ausrichtung im Steuerrecht anstreben.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden Sie immer wieder Gelegenheit haben, die examensrelevanten Aktenvorträge einzuüben. Sie werden schnell direkten Kontakt zu “Ihren” Mandanten erhalten und in der Bearbeitung der konkreten Fällte -endlich!- alles bisher Gelernte praktisch anwenden können. Ihre Arbeitszeit bei uns stimmen wir mit Ihnen individuell ab.

Bewerben Sie sich bei uns auch, wenn Sie keine oder nur sehr geringe Vorkenntnisse im Steuerrecht haben sollten. Diese sind wirklich nicht nötig. Sie benötigen lediglich Aufgeschlossenheit und Lust, sich in Ihre examensrelevanten Bereiche tiefer einzuarbeiten. Und natürlich ausgeprägte Neugierde auf die anwaltliche Tätigkeit!

Weitere Informationen (und schreckliche Fotos) finden Sie unter dr-scheffler.de

Wir freuen uns auf Sie!

Matthias Leutke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Stellenangebot des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Mitteilung der Verwaltungsgeschäftstelle des OLG Schleswig:

Das deutsch-französische Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. setzt sich seit 1993 für die Rechte der Verbraucher in Europa ein. Unter dem Dach des gemeinnützigen Vereins befinden sich die Europäischen Verbraucherzentren Deutschland und Frankreich, die Verbraucher über ihre Rechte in der EU informieren und sie bei Streitigkeiten mit einem Händler im EU-Ausland unterstützen. Die beiden Zentren sind Mitglieder des von der EU-Kommission gegründeten Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), die es in jedem Mitgliedstaat sowie in Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich gibt.

Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, eine/n

Jurist (m,w,d)

in Vollzeit

(zunächst befristet bis zum 31.12.2020)

Zu Ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gehören:

  • Bearbeitung von Fällen und Informationsanfragen im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (thematischer Schwerpunkt: wirtschaftlicher Verbraucherschutz, zum Beispiel E-Commerce, Finanzdienstleistungen, Tourismus etc.)
  • Mitarbeit an besonderen Projekten, zum Beispiel redaktionelle und konzeptionelle Entwicklung von webbasierten Verbraucherinformationen wie zum Beispiel (Web-)Apps
  • Aufbereitung von Verbraucherinformationen für das Internet, in Broschüren, Studien und Pressemitteilungen (redaktionelle Arbeiten)

Sie bringen folgende berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen mit:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Universitätsstudium (mindestens 1. Staatsexamen, Diplom-, Master- oder gleichwertiger Abschluss) der Rechtswissenschaften
  • sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, Französischkenntnisse von Vorteil
  • Interesse an redaktioneller Arbeit und am Verbraucherrecht
  • EDV-Kenntnisse (sicheres Beherrschen von MS Office)

Was Sie mitbringen:

  • Begeisterung für Europa, und die Lust, etwas zu bewegen
  • Gutes Kommunikationsvermögen, Flexibilität und Eigeninitiative
  • sehr gute konzeptionelle und analytische Fähigkeiten, Entscheidungsfähigkeit und eine ausgeprägte Ziel- und Umsetzungsorientierung

Wir bieten:

Sie wollen in einem engagierten, internationalen Team arbeiten, dass sich auf Sie freut? Dann sind Sie bei uns richtig! Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit flachen Hierarchien, der Möglichkeit der Selbstgestaltung sowie gelebter Teamarbeit und ein angenehmes Arbeitsumfeld in unmittelbarer Nähe zu Straßburg.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bevorzugt per E-Mail an: bewerbung@cec-zev.eu

Oder per Post: Anne Baltzer, Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V., Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl

Stationsangebot der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein K.d.ö.R.

Die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein ist die berufliche Selbstverwaltung aller in Schleswig-Holstein niedergelassenen Steuerberater, Steuerberaterinnen und Steuerberatungsgesellschaften.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nehmen wir die uns durch Gesetz über­tragenen Aufgaben wahr und vertreten die beruflichen Interessen unserer Mitglieder.

Unser Ziel ist es, den steuerberatenden Beruf als Freien Beruf und als Organ der Steuerrechtspflege zu fördern, weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit zu positionieren. Dabei sind wir besonders dem Gemeinwohl und den Belangen der Verbraucher verpflichtet. Als Ratgeber und Dienstleister unterstützen wir unsere Mit­glieder und sichern die Qualität der Berufsausübung durch Beratung und Berufsaufsicht.

Interessierten Referendaren (m/w/d) bieten wir die Möglichkeit, bei uns die Verwaltungs- und/oder Wahlstation abzuleisten.

Sie werden aktiv in das juristische Tagesgeschäft einbezogen und erhalten einen Einblick in die juristische Arbeit einer beruflichen Selbstverwaltung. Im Vordergrund stehen dabei Schwerpunkte aus dem Bereich des Steuerberatungsgesetzes, der Steuerberatungsvergütungsverordnung, dem Gesetz gegen den unlauteren Wett­bewerb aber auch datenschutzrechtliche Themenstellungen und arbeits­rechtliche Fragen. Kommunikative Fähigkeiten sowie eine sorgfältige und eigenverantwortliche Arbeitsweise werden vorausgesetzt.

Gerne nehmen wir Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebens­lauf, Zeugnisse) mit der Angabe Ihrer Verfügbarkeit per Email unter bewerbung@stbk-sh.de entgegen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Ausschreibung der Steuerberaterkammer als PDF-Datei.

Informationen des OLG

Sehr geehrte Referendarinnen, sehr geehrte Referendare,

in diesem Schreiben möchte ich mich – ausdrücklich auch im Namen der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Frau Fölster – zunächst bei Ihnen für Ihren Einsatz in Zeiten von Corona bedanken. Wir alle – d.h. Sie und mit Ihnen sämtliche AG-Leiterinnen und -Leiter, die örtlichen Referentinnen und Referenten, die Referendarabteilung im OLG und nicht zuletzt das MJEVG – standen und stehen seit Mitte März 2020 vor besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung im Referendariat. Ich bin dankbar, dass ich in den Wochen insgesamt ein positives Bild davon erhalten durfte, wie Sie und die an Ihrer Ausbildung beteiligten Personen diese Herausforderungen gemeinsam meistern. Uns allen ist bewusst, dass der Verlauf Ihres Referendariats keinesfalls dem Üblichen entspricht, dass Sie unter einem erheblichen Druck stehen, und dass Sie daher z.T. auch mit Sorgen auf Ihre anstehenden Prüfungen schauen. Daher erlauben Sie mir einen Hinweis auf die Ausführungen des Geschäftsführers des gemeinsamen Prüfungsamts (GPA), Dr. Labe, in einem Schreiben, welches er am 6. April 2020 an die Prüflinge richtete, die regulär im April 2020 geschrieben hätten und nunmehr im Juni schreiben werden: „Sie werden, so denke ich, wohlwollenden Prüferinnen und Prüfern begegnen, die sich der außergewöhnlichen Situation und dem damit verbundenen besonderen Druck bewusst sind.“ Nehmen Sie dies als Motivation, weiterhin mit Ihrem – mir von zahlreichen Ausbilderinnen und Ausbildern mitgeteilten – bemerkenswerten Einsatz am Ball zu bleiben. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Informationen zu aktuellen Themen übermitteln: 

Ausbildungsbetrieb
Mit Schreiben vom 21. April 2020 hatte ich die örtlichen Referentinnen und Referenten vor dem Hintergrund der Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen darüber informiert, dass – behutsam – mit der Aufnahme eines (ggf. teilweisen) Präsenzbetriebs begonnen werden kann. Von dieser Option wird mittlerweile z.T. Gebrauch gemacht, wobei die Fragen des „Ob“ und „Wie“ stets vor Ort und unter Berücksichtigung des Gebots der Infektionsvermeidung und der örtlichen Gegebenheiten (etwa Raum- und Personalkapazitäten) beantwortet werden. Auch die Einzelausbildung kann unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wieder vermehrt mit Präsenz erfolgen. 

Ergänzungsvorbereitungsdienst (EVD): 
In diesem Zusammenhang soll auch im Rahmen des EVD wieder ein Präsenzunterricht ermöglicht werden. Die Gespräche und Planungen hierzu laufen zurzeit – der voraussichtliche Beginn von (ggf. teilweisen) Präsenzveranstaltungen wird der 25. Mai 2020 sein. 

Nutzung von Bibliotheken
Im Zuge der Lockerungen der Kontaktbeschränkungen habe ich die örtlichen Referentinnen und Referenten um Prüfung gebeten, inwieweit unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes die Nutzung von Bibliotheken für die Referendarinnen und Referendare ermöglicht werden kann. Ich habe bislang positive Rückmeldungen von der Staatsanwaltschaft Lübeck, dem Landgericht und Amtsgericht Kiel, der Staatsanwaltschaft Kiel (nur 1 Platz), dem Amtsgericht Eutin und dem Amtsgericht Schwarzenbek erhalten. Zu den Einzelheiten der Nutzung der jeweiligen Bibliothek wenden Sie sich bitte an die örtlichen Verwaltungen oder Referentinnen und Referenten.

Klausuren im Juni
Trotz der erheblichen Anforderungen im Hinblick auf die hohe Zahl der Prüflinge und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln konnten wir für die im Juni stattfindenden Klausuren Räumlichkeiten an sämtlichen üblichen Standorten (Kiel, Lübeck, und Schleswig) finden, sodass die von den Prüflingen geäußerten Wunschorte weitgehend Berücksichtigung finden können. Sämtliche Räumlichkeiten haben die Kapazität, um die vom GPA vorgegebenen Abstände einhalten zu können. Weitere Einzelheiten werden die Prüflinge direkt vom GPA und vor Ort erfahren. 

Kommentare bei den Klausuren: 
Auf unsere Bitte hat das GPA für die Prüfungen im Juni eine geänderte Hilfsmittelverfügung erlassen, nach welcher für die Prüfungen im Juni auch ältere Auflagen von Kommentaren zugelassen wurden (Einzelheiten erfahren Sie beim GPA). Dies dient dazu, den Engpass bei den Leihkommentaren abzumildern, und den Prüflingen den Erwerb günstigerer Vorauflagen zu erlauben. 

Auslandsstationen:  
Im Hinblick auf anstehende Stationen im Ausland gilt grds. Folgendes: Bei der Zuweisung von Auslandsstationen richtet sich die Referendarabteilung zunächst nach den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für nicht notwendige touristische Reisen. Aktuell gibt es eine Reisewarnung für solche Reisen bis zum 14. Juni 2020 mit der Folge, dass Auslandsstationen bis zu diesem Zeitpunkt grds. nicht zugewiesen werden (zur aktuellen Reisewarnung siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762). Sollte die Reisewarnung verlängert werden, werden auch für den danach folgenden Zeitraum grds. keine Stationen im Ausland zugewiesen werden. 

Sollte die Reisewarnung danach nicht verlängert werden, kommt eine Zuweisung – jedenfalls grundsätzlich – in Betracht. Für eine Zuweisung ist dabei u.a. erforderlich, dass sich die Referendarin / der Referendar selbständig vergewissert, dass die Hin- und Rückreise gewährleistet ist. Darüber hinaus muss sie / er eine ausdrückliche Zustimmung seiner Dienststelle vor Ort – idealerweise mit einer Erklärung über ein vor Ort einzuhaltendes Sicherheitskonzept (Hygiene- und Abstandsregelungen) – beibringen. Die Referendarin / der Referendar trägt bei einer Station im Ausland das Risiko, welches im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus besteht. Hierzu gehört bspw. das Risiko einer verfrühten Rückreise bzw. eines Widerrufs der Zuweisung – einschließlich des Kostenrisikos – oder einer ungewollten Verzögerung der Rückreise – ebenfalls einschließlich des Kostenrisikos – die zu einem verzögerten Beginn der nachfolgenden Station oder einer Kollision mit einem Termin zur mündlichen Prüfung führen kann. Sie / er erklärt diese umfassende Risikoübernahme schriftlich gegenüber der Referendarabteilung. 

Soweit bereits jetzt zukünftige Zuweisungen zu einer Auslandsstation beantragt werden oder worden sind (z.B. für September 2020 o.ä.), können diese aufgrund der Unsicherheit der zukünftigen Entwicklung einstweilen nicht erteilt werden. Eine Zuweisung kann nur in einem zeitlich engeren Zusammenhang erfolgen, wenn absehbar ist, dass eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nicht (mehr) besteht. Die Referendarinnen und Referendare sind daher grds. gehalten, sich neben der begehrten Auslandsstation eine Alternativstation zu suchen, um für den Fall der Nichtzuweisung eine Station im Inland antreten zu können. Soweit die Wahlstation betroffen ist, ist es dabei zwingend erforderlich, dass der Schwerpunkt identisch ist. 

Ausnahmen gelten grds. für Auslandsstationen, die jedoch nicht im Ausland absolviert werden („Onlinestation“, bei der die ausbildende Stelle im Ausland liegt, die Tätigkeit jedoch vom Inland aus betrieben wird). In diesem Fall kann grds. eine Zuweisung erfolgen. Dies gilt jedoch nur, soweit gesichert ist, dass die ausbildende Stelle eine Präsenz auch im späteren Verlauf der Ausbildung nicht verlangt, oder lediglich für den Fall verlangt, dass die Präsenz im Ausland nach den o.g. Grundsätzen zulässig ist; auch hier gilt das o.g. Erfordernis einer Erklärung der Risikoübernahme entsprechend. 

Einzelheiten können mit der Referendarabteilung geklärt werden. 

Referendarinnen und Referendare mit Kindern
Das Absolvieren einer Ausbildung im Rahmen des Referendariats stellt keine systemrelevante Tätigkeit dar. Aus diesem Grund erhalten Referendarinnen und Referendare mit Kindern keine entsprechenden Bescheinigungen über die Ausübung einer systemrelevanten Tätigkeit und haben daher grds. auch keinen vorrangigen Anspruch auf Kinderbetreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung. Soweit Sie als Mutter oder Vater aufgrund der notwendigen Betreuung Ihres Kindes / Ihrer Kinder bei der Durchführung des Referendariats gehindert oder beeinträchtigt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Ausbilderin / Ihren Ausbilder, an Ihre örtliche Referentin oder ihren örtlichen Referenten bzw. an die Referendarabteilung. Zudem wird auf die Regelungen der Ziff. 9 des Erlasses des Cds vom 12. März 2020, verlängert durch die Erlasse vom 24. März 2020, 16. April 2020 und 7. Mai 2020 verwiesen.

Referendarrat
Der von Ihnen neu gewählte Referendarrat wird sich am 15. Mai 2020 im Oberlandesgericht Schleswig konstituieren und anschließend begrüßt und der bisherige verabschiedet werden. Wir danken dem bisherigen Referendarrat herzlich für seine konstruktive Arbeit und wünschen den Referendarinnen und Referendaren alles Gute. Zugleich freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen und danken Ihnen, dass Sie die Herausforderung in dieser Zeit angenommen haben! 

Abschließend: 
Sofern Sie über die obenstehenden Informationen hinausgehende Fragen haben, können Sie sich gern an Ihre örtlichen Referentinnen und Referenten, die Referendarabteilung im OLG oder auch an den Referendarrat wenden. Ihr Referendarrat hat sich bislang sehr konstruktiv in die durch das Coronavirus veränderte Situation eingebracht und ich bin mir sicher, dass der neue Referendarrat in diesem Sinne für Sie handeln wird. Wir wünschen Ihnen alles Gute, und dass Sie – trotz aller Widrigkeiten – die enormen Herausforderungen weiterhin meistern. 

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Felix Hütte

Referendarratswahl: Ergebnis

ERGEBNIS der Wahlen zum Referendarrat 2020/2021

bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Der Wahlvorstand gibt das offizielle Ergebnis der Referendarratswahlen 2020/2021 bekannt:

abgegebene Stimmzettel: 120 (ca. 22 % der Wahlberechtigten)

hiervon ungültig: 11 (ca. 9 % der abgegebenen Stimmzettel)

Zusammensetzung des Referendarrates 2020/2021:

Frauen // Stimmen Männer // Stimmen

Ordentliche Mitglieder:

Milena Duggen // 72

Evelina Hopf // 68

Jasmin Petersen // 59

Nele Schneider // 58

Timm Wüstenberg // 92

Mark Beyer // 83

Fabian Radziwill // 68

Ersatzmitglieder:

Gesa Modersohn // 46

Jalda Siamak // 34

Kiel, den 11.5.2020

Hinweis: Nach § 10 Abs. 2 MBG-SH (Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990, GVOBl. 1990, 577, zuletzt geändert durch Art. 16 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S.

30) sind Frauen und Männer bei der Bildung des Personalrates entsprechend ihrem Anteil an den wahlberechtigten Beschäftigten zu berücksichtigen. Danach ist der Referendarrat im Verhältnis von 4 Frauen zu 3 Männern zu besetzen.

Nach dieser Vorgabe waren zunächst die ordentlichen Mitglieder in der Weise festzulegen, dass die 4

Frauen und 3 Männer mit den meisten Stimmen gewählt wurden. Die übrigen 2 Kandidatinnen waren als Ersatzmitglieder zu benennen.

gez. Der Wahlvorstand

Virtuelle Station: Handelskammer New York

Rechtsreferendariat bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (German American Chamber of Commerce, Inc.) in New York 

Virtuelles Rechtsreferendariat – New York City trotz Coronakrise! 

Fachbereich Legal 

Ort New York City/Deutschland 

Sie sind Rechtsreferendar/in und wollen internationale Erfahrungen sammeln? Sie zeichnen sich durch eine selbstständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Zielorientierung und Kommunikationsstärke aus? 

An unserem Standort in New York bieten wir ab sofort für die Dauer von drei bis vier Monaten die Möglichkeit an, eine Station des Referendariats virtuell von Deutschland aus in unserer Rechtsabteilung zu absolvieren. 

Über uns Die AHK USA – New York ist eine von drei Deutsch-Amerikanischen Auslandshandelskammern in den USA. Seit über 70 Jahren fördert die AHK USA – New York Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und den USA. Unsere Rechtsabteilung bietet Unternehmen vielfältige Unterstützung bei der Abwicklung von Geschäften zwischen Deutschland und den USA an. 

Stellenbeschreibung 

Wir bieten eine vielfältige und internationale Tätigkeit in einem juristisch und wirtschaftlich spannenden Bereich. Dabei erhalten Sie Einblicke in das deutsche und US-amerikanische Wirtschaftsrecht und arbeiten an der Beantwortung allgemeiner Rechtsanfragen u. a. aus folgenden Bereichen mit: Allgemeines Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht sowie Produkthaftungsrecht. Des Weiteren unterstützen Sie den Inkasso-Service der AHK USA – New York. 

Aufgrund der inhaltlichen Themen sind verhandlungssichere Englischkenntnisse erforderlich, die Sie idealerweise durch einen Auslandsaufenthalt und / oder LL.M. im englischsprachigen Ausland erworben haben. 

Die AHK USA – New York bietet Ihnen flexible Arbeitszeiten und viel Raum für Eigeninitiative, die Mitarbeit in einem dynamischen Team und ein modernes Arbeitsumfeld. 

Anforderungen 

  • • Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse 
  • • Begonnenes Rechtsreferendariat 
  • • selbstständige Arbeitsweise 
  • • Leistungsbereitschaft 
  • • Zielorientierung 
  • • Kommunikationsstärke 
  • • Computerkenntnisse (Microsoft Outlook, Word, Excel, Power Point) 

Starttermin ab sofort, auch kurzfristige Bewerbungen werden begrüßt 

Dauer drei bis vier Monate 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf den Erhalt Ihrer Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) in Englisch oder Deutsch mit Betreff „Ihr Name –Referendariat Legal“ per E-Mail an die Leiterin unserer Rechtsabteilung Frau Susanne Gellert (legalservices@gaccny.com). 

Kontakt Susanne Gellert, LL.M. Vice President 
Rechtsanwältin | Attorney at Law 

German American Chamber of Commerce, Inc. 80 Pine Street, 24th Floor | New York, NY 10005 Phone: +1 (212) 974-8846 | Fax: +1 (212) 974-8867 E-Mail: legalservices@gaccny.com URL: www.gaccny.com | www.ahk-usa.com | www.ahk.de 

Stellenangebot: SPD Fraktion Bremen

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion sucht zum nächstmöglichen Termin eine*n 

Volljurist*in (m/w/d)in Vollzeit

Wenn Sie sich für diese interessante und ausgesprochen vielseitige Tätigkeit interessieren, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Mai 2020 bei der SPD-Bürgerschaftsfraktion Land Bremen, Frau Marieke Meinhart, bitte ausschließlich per E-Mail: m.meinhart@spd-bremen.de 

Kommentare für den Juli Termin

Werte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

für alle Referendarinnen und Referendare, die am Klausurentermin Juni 2020 teilnehmen werden, gilt die beigefügte Konkretisierung der Hilfsmittelverfügung, die zwei Vorauflagen der jeweiligen Kommentare zulässt.

Wir hoffen, so zur Entspannung der Situation aufgrund der geringen Verfügbarkeit von sog. „Examenskoffern“, die durch die Zusammenlegung von zwei Klausurenterminen entstanden ist, beitragen zu können.

https://justiz.hamburg.de/contentblob/13889470/056fa91908dbc8be4d7bf7d55fd1e15c/data/kommentare-fuer-die-klausuren-im-juni-2020.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Michael Labe

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht

Keine Stationen beim Auswärtigen Amt bis Ende 2020

Auswärtiges Amt
Gz.: 1-Ak-7-121.04/1

Betr.: Aussetzen des Referendarprogramms an den Auslandsvertretungen für den Zeitraum von Juli 2020 bis Dezember 2020 einschließlich

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der anhaltenden Ausbreitung von SARS-CoV-2 bestehen derzeit weltweit Einreisebeschränkungen, sind Quarantänemaßnahmen für Ausländer eingeführt und viele Gesundheitssysteme überlastet. Weltweit haben alle Länder teils die persönliche Freiheit einschränkende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus ergriffen. Es ist nicht vorhersehbar, wie sich die Lage in den nächsten Monaten entwickeln und welche Folgen die Krise selbst im Falle eines noch relativ glimpflichen Verlaufs nach sich ziehen wird. 

Die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts, die ebenfalls diesen Bedingungen unterliegen und nur eingeschränkt arbeiten können, sind bis auf Weiteres nicht in der Lage, die Rahmenbedingungen für die Ableistung einer Ausbildungsstation im Juristischen Vorbereitungsdienst zu gewährleisten. Auch für Sie hat die Gesundheit für das Personal und selbstverständlich auch für Referendarinnen und Referendare absolute Priorität.

Unter diesen Umständen hat das Auswärtige Amt entschieden, bis einschließlich Dezember 2020 grundsätzlich keine Stationen im Ausland anzubieten.

Diese Entscheidung dient vor allem dem Schutz unserer Hospitierenden. Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob die Einreise in das Einsatzland und eine Rückreise nach Deutschland möglich wären. Auch ist die Gefahr für die Gesundheit an den Ausbildungsorten im Ausland nicht einschätzbar. Viele Länder haben die persönliche Freiheit einschränkende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus ergriffen, von denen auch Referendarinnen und Referendare betroffen wären. Wir bedauern diese Entwicklung, müssen aber auch die im Interesse des Gesundheitsschutzes in den jeweiligen Ländern getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen respektieren.

Selbstverständlich wird das Auswärtige Amt die Lage in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen genau beobachten und die weitere Programmplanung daran ausrichten.

Abhängig von der Entwicklung in den einzelnen Ländern und in enger Abstimmung mit den Auslandsvertretungen wird das Auswärtige Amt, so hoffen wir, ab Januar 2021 wieder Auslandsstationen anbieten können.

Nicht nur die Auslandsvertretungen, sondern insbesondere die Zentrale des Auswärtigen Amts arbeiten auf noch nicht absehbare Zeit im Krisenmodus. Dennoch gehen wir derzeit davon aus, dass die Rahmenbedingungen für eine Referendarstation im Inland ab Juli 2020 wieder gegeben sein werden. Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung.

Das Auswärtige Amt hat alle betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über diese Entscheidung informiert und bestehende Zusagen für Auslandsstationen aufgehoben. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information ebenfalls an die Stammdienststellen Ihres Landes weiterleiten.

Für Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Fuchs

Nachwuchswerbung /Referendarprogramm
Kurstraße 36
10117 Berlin
T: 030-5000-6129
1-ak-70@diplo.de
www.auswaertiges-amt.de