Keine Stationen beim Auswärtigen Amt bis Ende 2020

Auswärtiges Amt
Gz.: 1-Ak-7-121.04/1

Betr.: Aussetzen des Referendarprogramms an den Auslandsvertretungen für den Zeitraum von Juli 2020 bis Dezember 2020 einschließlich

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der anhaltenden Ausbreitung von SARS-CoV-2 bestehen derzeit weltweit Einreisebeschränkungen, sind Quarantänemaßnahmen für Ausländer eingeführt und viele Gesundheitssysteme überlastet. Weltweit haben alle Länder teils die persönliche Freiheit einschränkende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus ergriffen. Es ist nicht vorhersehbar, wie sich die Lage in den nächsten Monaten entwickeln und welche Folgen die Krise selbst im Falle eines noch relativ glimpflichen Verlaufs nach sich ziehen wird. 

Die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts, die ebenfalls diesen Bedingungen unterliegen und nur eingeschränkt arbeiten können, sind bis auf Weiteres nicht in der Lage, die Rahmenbedingungen für die Ableistung einer Ausbildungsstation im Juristischen Vorbereitungsdienst zu gewährleisten. Auch für Sie hat die Gesundheit für das Personal und selbstverständlich auch für Referendarinnen und Referendare absolute Priorität.

Unter diesen Umständen hat das Auswärtige Amt entschieden, bis einschließlich Dezember 2020 grundsätzlich keine Stationen im Ausland anzubieten.

Diese Entscheidung dient vor allem dem Schutz unserer Hospitierenden. Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob die Einreise in das Einsatzland und eine Rückreise nach Deutschland möglich wären. Auch ist die Gefahr für die Gesundheit an den Ausbildungsorten im Ausland nicht einschätzbar. Viele Länder haben die persönliche Freiheit einschränkende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus ergriffen, von denen auch Referendarinnen und Referendare betroffen wären. Wir bedauern diese Entwicklung, müssen aber auch die im Interesse des Gesundheitsschutzes in den jeweiligen Ländern getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen respektieren.

Selbstverständlich wird das Auswärtige Amt die Lage in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen genau beobachten und die weitere Programmplanung daran ausrichten.

Abhängig von der Entwicklung in den einzelnen Ländern und in enger Abstimmung mit den Auslandsvertretungen wird das Auswärtige Amt, so hoffen wir, ab Januar 2021 wieder Auslandsstationen anbieten können.

Nicht nur die Auslandsvertretungen, sondern insbesondere die Zentrale des Auswärtigen Amts arbeiten auf noch nicht absehbare Zeit im Krisenmodus. Dennoch gehen wir derzeit davon aus, dass die Rahmenbedingungen für eine Referendarstation im Inland ab Juli 2020 wieder gegeben sein werden. Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung.

Das Auswärtige Amt hat alle betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über diese Entscheidung informiert und bestehende Zusagen für Auslandsstationen aufgehoben. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information ebenfalls an die Stammdienststellen Ihres Landes weiterleiten.

Für Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Fuchs

Nachwuchswerbung /Referendarprogramm
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