Werte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
für alle Referendarinnen und Referendare, die am Klausurentermin Juni 2020 teilnehmen werden, gilt die beigefügte Konkretisierung der Hilfsmittelverfügung, die zwei Vorauflagen der jeweiligen Kommentare zulässt.
Wir hoffen, so zur Entspannung der Situation aufgrund der geringen Verfügbarkeit von sog. „Examenskoffern“, die durch die Zusammenlegung von zwei Klausurenterminen entstanden ist, beitragen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Labe
Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht