Wahlausschreiben
für die Wahl des Referendarrats 2013/14
(Erlass: Kiel, 08. April 2013)
Nach §§ 10, 69, 72 MBG S-H (Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990, GVOBl. 1990, 577, zuletzt geändert durch Art. 2 Ges. v. 04.02.2011, GVOBl. S. 34, 41, ber.
S. 48) ist bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ein Personalrat für die Referendare – der Referendarrat – zu wählen.
Die Briefwahl des Referendarrats 2013/14 findet statt vom 14. bis 23. Mai 2013 (Wahlstichtag).
Der Referendarrat besteht nach §§ 71, 72 Abs. 2, 23 MBG S-H aus sieben Mitgliedern und bis zu sieben Ersatzmitgliedern. Dabei sind gem. §§ 71, 10 Abs. 2 Frauen und Männer entsprechend ihrem Anteil an den wahlberechtigten Referendaren zu berücksichtigen. Danach müssen vier Frauen und drei Männer im Referendarrat vertreten sein.
Wahlberechtigt ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, § 8 Abs. 2 Nr. 7 WO (Landesverordnung über die Wahl der Personalräte Vom 9. Dezember 2008, GVOBl. 2008, 769). Das Wählerverzeichnis und die Wahlordnung (WO) liegen ab sofort am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig, sowie in den Bibliotheken der Landgerichte aus und können dort von jedem Referendar während der Dienstzeit eingesehen werden.
Wahlvorschläge sind innerhalb von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens, mithin bis spätestens 15. April 2013 beim Wahlvorstand einzureichen. Nur fristgerecht eingegangene Wahlvorschläge werden berücksichtigt.
Gewählt werden können nur Wahlberechtigte, die in einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen wurden. Dem Wahlvorschlag sollen eine kurze Vorstellung und ein Foto beigefügt werden (max. eine Seite Text DIN A4 pro Kandidat/in, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Die Einreichung der Wahlvorschläge soll per E-Mail an Vorsitz@referendarrat-sh.de oder an das o.a. Gerichtsfach erfolgen.
Die Fortsetzung des Textes hier: Referendarratswahl 2013 und weitere Informationen hier: Infos für Kandidaten 2013