Stell dich auf für den Referendarrat 2021/22!
Informationen zur Wahl des neuen Referendarrates
Vom 22. April bis zum 6. Mai 2021 wird ein neuer Referendarrat
für das Jahr 2021/2022 gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in der Zeit vom
25. März bis zum 8. April 2021 selbst zur Wahl zu stellen. Das bedeutet für
Euch konkret: Ihr könnt in diesem Zeitraum Eure Bewerbung um eine Mitgliedschaft
in dem neu zu bildenden Referendarrat per E-Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de senden.
Wählbar ist nur, wer im
Wählerverzeichnis steht. Dieses liegt ab dem 25. März 2021 in der Pförtnerloge der Wachtmeisterei des Oberlandesgerichts
Schleswig-Holstein aus und kann von jedem Referendar eingesehen werden.
Solltet ihr euch zur Wahl stellen wollen, so überprüft bitte unbedingt, ob ihr in dem Verzeichnis steht. Hierzu ist es auch möglich, zeitnah eine Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de zu senden und nachzufragen.
Warum solltet Ihr Euch bewerben?
Der Referendarrat vertritt als Personalvertretung die Interessen der Referendar:innen gegenüber dem Land, den Gerichten und den Einzelausbilder:innen. Ihr habt durch eine Mitgliedschaft im Referendarrat die Möglichkeit Euch aktiv in die Gestaltung Eurer eigenen Ausbildung und die der künftigen Referendar:innen des Landes einzubringen.
Durch eine Tätigkeit im Referendarrat lernt Ihr zudem diejenigen Entscheidungsträger kennen, die für das Referendariat in Schleswig-Holstein und das Examen zuständig sind.
Damit ihr eine Idee habt, wie die Arbeit im Referendarrat konkret aussieht, hier ein paar Themen, die unsere Arbeit im letzten Jahr geprägt haben:
Zentrales Thema unserer Amtszeit war natürlich die Covid-19-Pandemie, die auch auf das Referendariat erhebliche Auswirkungen hatte. In diesem Sinne war es unsere Aufgabe und uns auch ein Anliegen, jederzeit für alle Seiten ansprechbar zu sein und uns für bessere Ausbildungsbedingungen einzusetzen. Dadurch konnten wir u.a. dazu beitragen, dass überhaupt Online-Unterricht und Online-Klausurbesprechungen durchgeführt werden konnten und können, und haben auch an der Ausgestaltung mitgewirkt. Unsere im Dezember 2020 dazu durchgeführte Online-Umfrage wurde von vielen von euch ausgefüllt, sodass wir und eben auch der zukünftige Referendarrat gegenüber dem OLG und den Landgerichtsbezirken eine verlässliche Grundlage haben, um weiter über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften und der Klausurenkurse zu sprechen und zu verhandeln.
Einige der uns selbst gesteckten Ziele konnten wir dann zwar anstoßen, aber nicht zu Ende bringen. Insofern wäre es euch als zukünftigen Mitgliedern des Referendarrates überlassen, ob ihr diese Ziele weiter verfolgt. Dazu gehört zum Beispiel das Abfragen bei den AG-Leiter:innen und anschließende Bereitstellen einheitlicher Lehrmaterialien, auf die alle Referendar:innen nach unserer Idee Zugriff haben sollen, sowie die Aushandlung von Räumlichkeiten zum Lernen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken.
Weiter wird auch die Beobachtung des Prozesses zum E-Examen für künftige Referendarräte eine Rolle spielen.
Übrigens: Zudem könnt ihr als Ausgleich für Eure Tätigkeit im Referendarrat in der Regel zwei Monate bezahlten Sonderurlaub beantragen. Ihr schreibt dementsprechend zwei Monate später Examen und habt mehr Lernzeit, ohne auf die Unterhaltsbeihilfe verzichten zu müssen. Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert den Referendarrat gegenüber den jeweiligen Gesprächspartner:innen und erlaubt dem Rat die Interessen der Referendar:innen bestmöglich zu vertreten.
Daher unsere Bitte an Euch:
Stellt euch zur Wahl!
Tipps zur Bewerbung:
Die wahlberechtigten
Referendar:innen erhalten mit den Wahlunterlagen einen Stimmzettel mit den
Namen der Kandidat:innen sowie eine Broschüre mit den Vorstellungen der
Kandidat:innen. Eure Bewerbung sollte also eine kurze
Vorstellung und ein Foto enthalten (max. eine Seite Text DIN A4,
Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Nützliche Angaben
sind Euer Dienstantritt und der Einstellungsort. Sofern Ihr gern ein bestimmtes
Referat übernehmen würdet, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung direkt angeben.
Im Übrigen sind Eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bei Fragen könnt Ihr
Euch gern per E-Mail unter der genannten Adresse an uns wenden.