Nachtrag Amtsarztpflicht im Juni 2020

GPA

Nachtrag vom 16. April 2020:

Die Amtsarztpflicht wird nicht generell aufgehoben. Das GPA möchte verhindern, dass sich Kandidaten mit Erkältungssymptomen zum Amtsarzt  bemühen müssen, wenn bereits ein Hausarzt sich gutachterlich geäußert hat.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das GPA in Zeiten von Corona auf die  Vorlage amtsärztlicher Bescheinigungen verzichtet, aber einen schlüssigen Nachweis der Erkrankung benötigt. Der kann auch (ggf. nachträglich, dann aber zeitnah) durch einen Haus-/Facharzt  erfolgen.