GPA
Nachtrag vom 16. April 2020:
Die Amtsarztpflicht wird nicht generell aufgehoben. Das GPA möchte verhindern, dass sich Kandidaten mit Erkältungssymptomen zum Amtsarzt bemühen müssen, wenn bereits ein Hausarzt sich gutachterlich geäußert hat.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das GPA in Zeiten von Corona auf die Vorlage amtsärztlicher Bescheinigungen verzichtet, aber einen schlüssigen Nachweis der Erkrankung benötigt. Der kann auch (ggf. nachträglich, dann aber zeitnah) durch einen Haus-/Facharzt erfolgen.