Aufgrund von Nachfragen möchten wir als Referendarrat nochmal über die Unterhaltsbeihilfe und deren Entwicklung in der näheren Zukunft informieren:
Derzeit beträgt die Unterhaltsbeihilfe EUR 1444,79 brutto zzgl. des steuerfreien Inflationszuschlags. Ab 01. November fällt der steuerfreie Inflationszuschlag weg.
Dafür erhalten wir ab dem 01.11.2024 EUR 100 brutto mehr, was dann EUR 1544,79 entspricht. Ab Februar 2025 nochmal EUR 50, was zur Unterhaltsbeihilfe von EUR 1594,79 führt.
Das entspricht den Steigerungen aus den Tarifverträgen, wobei für uns nach § 1 Abs. 2 S. 3 RUBVO nur die Steigerungen für Auszubildende greifen. Die RUBVO wird vom Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verabschiedet und geändert.
In den „normalen“ Berufsgruppe wird zum November um EUR 200 und zum Februar 2025 um EUR 140 erhöht. Im Februar erfolgt eine Erhöhung um 5,5 Prozent, jedoch mindestens EUR 140. Aufgrund der Unterhaltsbeihilfe wird der Mindesterhöhungsbetrag gewährt. Anders ist dies etwa in Hamburg, wo nach den allgemeinen Regelungen erhöht wird, sodass die Unterhaltsbeihilfe in Hamburg ab Februar 2025 die Schleswig-Holsteinische übersteigen wird. Die Zuverdienstgrenze für Schleswig-Holstein wird jedoch weiterhin höher sein.