Hinweis für die zweite Staatsprüfung in der Zeit von Januar 2022 bis einschließlich Juni 2022

Mitteilung des GPA.

G E M E I N S A M E S P R Ü F U N G S A M T
der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein
FÜR DIE ZWEITE STAATSPRÜFUNG FÜR JURISTEN
HAMBURG

Hinweis für die zweite Staatsprüfung in der Zeit von Januar 2022 bis einschließlich Juni 2022:

Die am 01.01.2022 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ und des „Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ werden bis zum 30. Juni 2022 nicht Gegenstand der Aufsichtsarbeiten und des Vortrags für die zweite Staatsprüfung sein .

Das GPA wird seine Prüferinnen und Prüfer bitten, diese Neuregelungen bis zum 30. Juni 2022 allenfalls insoweit zum Gegenstand des Prüfungsgesprächs zu machen, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.

Die Prüflinge werden gebeten, zu den Prüfungen bis Ende Juni 2022 die Gesetzessammlung Habersack (ehemals Schönfelder) in der 186. Ergänzungslieferung und den Kommentar zum BGB Palandt in der 80. Auflage (2021) mitzubringen.

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter für Juristen
bei dem Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg