Wissenschaftliche Studie zur Digitalisierung im Rechtsreferendariat – Umfrage für Referendarinnen und Referendaren

Mitteilung der LEX superior GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in diesem Jahr führen unter wissenschaftlicher Leitung durch Prof. Dr. Mikhail S. Spektor, M.Sc. (Psychologie) der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, ELSA Deutschland, Legal (R)Evolution und LEX superior unter Mitwirkung der NJW, des Anwaltsblatts und der LTO eine Studie zur Digitalisierung im Rechtsreferendariat durch. (Näheres zur Digital Study auf: https://digital-study.de/)

Zentraler Gegenstand der Studie ist eine Umfrage, die in wenigen Minuten vollständig beantwortet werden kann.

Wir danken Ihnen sehr, dass Sie diesen Link zur Umfrage an Ihren Referendarinnen und Referendaren weiterleiten: https://www.soscisurvey.de/DigitalStudy2021/?q=Referendare 

Wie üblich werden die Ergebnisse der Studie im Winter publiziert und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung! Fragen beantworten wir natürlich jederzeit gerne.

Mit Dank und besten Grüßen,

Ihr
Tianyu Yuan
Geschäftsführer | Rechtsanwalt

Ausschreibung: Frankreichseminar Oktober 2021

Mitteilung des Ministeriums der Justiz das Landes Nordrhein-Westfalen:

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich
Seminar in Paris vom 4. bis 7. / 8. Oktober 2021

In der Zeit vom 4. bis 7. Oktober 2021 (ggf. bis 8. Oktober 2021) soll nach der pandemie- bedingten Aussetzung ein weiteres Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie stattfinden. Unter dem Eindruck der positiven Gesamtentwicklung der gesundheitlichen Lage in den letzten Wochen sowie der stetig zunehmenden Anzahl von Impfungen in Frankreich und Deutschland blicken wir gemeinsam mit unseren französischen Partnern optimistisch auf die Wiederaufnahme des Seminars in diesem Herbst, wenngleich keine Gewähr für dessen tatsächliche Durchführung gegeben werden kann.

Zudem müssen wir auf dem heutigen Stand davon ausgehen, dass die Durchführung auch im Oktober mit Einschränkungen und Auflagen verbunden sein wird (evtl. Vorlage von Test- und Impfnachweisen, Beschränkung der Gruppengröße etc.). Vorsorglich ist die Zahl der Teilnehmenden auf max. 13 Referendarinnen und Referendare statt der üblichen Anzahl von 25 zu begrenzen.

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare Ihres Geschäftsbereichs auf dieses Programm, das in französischer Sprache abgehalten wird, besonders hinzuweisen und die Bewerberinnen und Bewerber, die am Seminar teilnehmen möchten, spätestens bis zum

26. Juli 2021

ausschließlich per E-Mail und ausschließlich an das Funktionspostfach [E-Mail im Anhang] zu benennen.
Nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Hierauf wie auf das Erfordernis, die Bewerbung nur auf dem Dienstweg einzureichen, bitte ich alle Interessentinnen und Interessenten rechtzeitig hinzuweisen.

Weitere Einzelheiten zum Frankreich-Seminar entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt und dem Internet unter


http://www.rechtsreferendare-frankreich.nrw.de


Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare über die nachgeordneten Stellen entsprechend zu informieren. Bitte verwenden Sie zur Information das aktuelle Merkblatt (Stand: Juni 2021) sowie das über die o.g. Internetseite abrufbare Faltblatt. Ich bitte zudem darum, die interessierten Referendarinnen und Referendare Ihres Geschäftsbereichs zur Nutzung des anliegenden Bewerbungsformulars anzuhalten.

Darüber hinaus wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die diesem Schreiben beigefügte Information zur Umsetzung der DSGVO in der nordrhein-westfälischen Justizverwaltung bekanntgeben und die potentiellen Bewerberinnen und Bewerber in diesem Zusammenhang auffordern würden, sich über ein etwaiges Einverständnis (siehe die beigefügte Einwilligungserklärung) innerhalb der vorgenannten Frist mit der Bewerbung zu erklären.

An der Studienfahrt nach Paris können – wie eingangs erwähnt – maximal 13 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (s.o.) teilnehmen. Bei der Auswahl werden bevorzugt die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Sprachkenntnisse und die Frankreicherfahrung der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Fahrt und eine geeignete Unterkunft während des Seminarablaufs selbst verantwortlich. Ich mache darauf aufmerksam, dass es weiterhin nicht möglich ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Kostenanteil für das Seminar zu erstatten. Sofern das geplante Seminar abgesagt werden müsste, können ggfls. entstandene (Storno-)Kosten nicht durch das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Ich gehe davon aus, dass die nachrichtliche Übersendung der Bewerbungen der gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die anderen Landesjustizverwaltungen entbehrlich ist. Nach Durchführung der Auswahl werde ich alle Landesjustizverwaltungen davon unterrichten, wie viele Bewerbungen aus den einzelnen Ländern hier eingegangen sind und wie viele Referendarinnen und Referendare davon jeweils berücksichtigt werden konnten.

Im Auftrag

Dr. Dylla-Krebs

Wahlstation in Slowenien

Mitteilung der AHK Slowenien

Für unsere Rechtsabteilung suchen wir vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 eine:n Praktikant:in oder eine:n Rechtsreferendar:in, die/der Lust hat, die Verwaltungs- oder Wahlstation in Slowenien mit seiner kleinen, aber vielseitigen und historischen Hauptstadt Ljubljana abzuleisten.

Die Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer ist Teil des weltweiten Netzes der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs). Sie vertritt und unterstützt die Interessen der deutschen Wirtschaft in Slowenien und dient gleichzeitig slowenischen Unternehmern, die sich auf dem deutschen Markt engagieren wollen oder bereits tätig sind, als erster Ansprechpartner.

Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung der Rechtsabteilung auf den Gebieten des Wirtschafts-, Steuer-, Arbeits-, Umwelt- und Europarechts
  • Beantwortung von Anfragen, Durchführung von Rechtsrecherchen, Mitarbeit an Publikationen
  • Vorbereitung von Unternehmensgründungen
  • Betreuung von Inkassoverfahren
  • Da es sich bei der AHK Slowenien um eine kleinere Kammer handelt, bietet sich den Referendaren die Möglichkeit, neben dem Rechtsbereich auch die anderen Geschäftsfelder einer Auslandshandelskammer kennen zu lernen.

Ihr Profil:

  • Praktikant:in oder Rechtsreferendar:in (m/w/d)
  • Gute Kenntnis der englischen Sprache (Slowenischkenntnisse sind erwünscht, werden jedoch nicht vorausgesetzt)
  • Interesse an einer vielfältigen Tätigkeit in einem binationalen Team

Die Bewerbungsunterlagen sollten einen tabellarischen Lebenslauf und ein kurzes, aber aussagekräftiges Anschreiben enthalten. Bei Interesse, richten Sie Ihre Bewerbung bitte per E-Mail an:

Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer
Frau Tadeja Srša
Polnjanski nasip 6
SI-1000 Ljubljana
Telefon: +386 1 252 88 52
E-Mail: tadeja.srsa@ahkslo.si

Freiwillige Revisionsrechts-AG (LG-Bezirke Flensburg und Kiel mit Examensklausuren bis einschließlich Juni 2022)

[Anmeldefrist abgelaufen]

Mitteilung des Landgerichts Kiel

Die Bewerber*innen werden ab dem 21.06.2021 über einen Platzerhalt oder eine Absage für die AG informiert werden. Eine Erstattung von Reisekosten findet nicht statt.


Ergänzende Hinweise für die GPA-Klausuren im Juni 2021

Mitteilung des GPA

Im Hinblick auf Nachfragen von Referendarinnen und Referendaren zur Durchführung der Juni-Klausuren ist auf Folgendes hinzuweisen.

1. Geimpfte und genesene Kandidatinnen und Kandidaten

Aufgrund der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) der Bundesregierung vom 4. Mai 2021 gilt:

Geimpfte und genesene Personen werden mit Personen gleichgestellt, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind. Das bedeutet, dass bei diesen Personen die Testpflicht entfällt.

Die Impfung muss zweifach erfolgt sein, wobei die zweite Impfung zwei Wochen vor Beginn der Klausuren stattgefunden haben muss. Sie ist durch einen Impfpass oder vergleichbare Dokumente nachzuweisen.

Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben und diese mit einem positiven PCR-Labortestnachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

2. Ausscheiden aus dem Klausurendurchgang bei Covid 19 Verdacht

Müssen Kandidatinnen oder Kandidaten den Klausurendurchgang abbrechen, weil sie positiv auf Covid 19 getestet worden sind oder Covid 19 typische Symptome aufweisen, sich später jedoch herausstellt, dass sie nicht erkrankt sind, bleiben die bis zu diesem Zeitpunkt angefertigten Aufsichtsarbeiten erhalten.

Insoweit wird § 22 Abs. 2 Satz 1 der Länderübereinkunft in Ansehung einer Abwägung zwischen den Schutzgütern von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 12 Abs. 1 GG verfassungskonform ausgelegt.

Die fehlenden Klausuren werden im nächsten Klausurendurchgang nachgeholt.

Hamburg, 3. Juni 2021

Dr. Labe

DAV Jura-Slam – Special Home Edition – Mach mit: Jetzt den Lieblings-Slam liken! Online-Abstimmung vom 26. Mai bis 09. Juni 2021

Frist abgelaufen

Mitteilung des DAV:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

lieber Jura-Slam-Fan,

endlich ist es soweit!

Die Final-Videos sind online und die Abstimmung freigeschalten. Es gilt: Jetzt den Lieblings-Slam liken!

Die Abstimmung läuft seit heute 12.00 Uhr und endet am 9. Juni 2021, 23.59 Uhr.

Der Jura-Slam Wettbewerb des DAV für Nachwuchsjuristinnen und –juristen  ist in der Finalrunde. Acht Videos ohne Spezialeffekt und Schnitt stehen zur Wahl. Jetzt entscheidet die Community: Wer präsentiert den besten Jura-Slam?


Jeder kann mitmachen. Einfach klicken und sich überraschen lassen! Welcher Slam gefällt am besten? Man kann bis zu drei Beiträge liken – und am Ende gewinnt der Slam mit der stärksten Bewertung!

Es winken aber nicht nur Ruhm und Ehre, die Siegerin oder der Sieger erhält 1.000 Euro Preisgeld.

Videos und Abstimmung unter www.jura-slam.de  Vote now!

Der an diese Mail angehängte Digital-Flyer kann gerne an weitere Jura-Slam Interessierte weitergeleitet werden.

Was ist der DAV Jura-Slam?

Beim DAV Jura-Slam werden Nachwuchsjuristinnen und -juristen zu Slammern und präsentieren juristische Sachverhalte, Alltagsbeobachtungen aus dem Jura-Studium oder Referendariat – und zwar nachvollziehbar, unterhaltsam, mit Augenzwinkern und nah dran am Zeitgeist. Diesmal im Online-Wettbewerb.“

Veranstaltungshinweis für Referendarinnen und Referendare

Mitteilung des Deutschen Anwaltvereins


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Referendarinnen und Referendare,

im Rahmen des Virtuellen Deutschen Anwaltstages vom 07.-11.06.21 gibt es folgende Veranstaltungsangebote speziell für junge Juristen und Juristinnen, die für Sie besonders interessant sein könnten:

Welche Voraus­set­zungen braucht ein modernes und zukunfts­fähiges rechts­wis­sen­schaft­liches Studium in Deutschland? Wie kann es dem Europäischen Recht und der Digita­li­sierung gleichermaßen gerecht werden? Wird die Digita­li­sierung das Studium und die Prüfungen der Nachwuchs­jurist*innen erleichtern? Wieviel Europa braucht es in der juristischen Ausbildung überhaupt? Diese Fragen und viele mehr wollen wir aus unterschied­lichen Perspektiven betrachten.

Welche Rolle hat die Anwalt­schaft in der Gesell­schaft? Wie verhält es sich mit der Verant­wortung der Anwalt­schaft etwa in der COVID-19-Pandemie oder bei der Einhaltung und Durchsetzung von Menschen­rechten interna­tional? Aktuelle Erfahrungen und Erkenntnisse der Referenten und Referen­tinnen eröffnen neue Gesichts­punkte und Perspektiven zu diesen spannenden Themen.

Die Teilnahme ist nach vorheriger Anmeldung kostenfrei.

Melden Sie sich jetzt an. Weitere Infos unter: https://anwaltstag.de/de/


Wahlstation/Anwaltsstation in Hamburg

Mitteilung der CLAYSTON Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Referendar*innen (m/w/d)
für die Wahlstation oder die Anwaltsstation
Standort: Hamburg

Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist eine mittelständische Wirtschaftskanzlei mit internationaler Ausrichtung. In unserem Hamburger Büro beraten wir insbesondere im Wirtschaftsrecht. Daneben bildet die Prozessführung einen weiteren Schwerpunkt am hiesigen Standort. Wir legen großen Wert auf ein kollegiales Umfeld und pflegen eine freundschaftliche Kanzleikultur. Für unser Hamburger Büro suchen wir zurzeit Referendarinnen (m/w/d), welche gerne ihre Rechtsanwalts- oder Wahlstation in einer Mittelstandskanzlei absolvieren möchten.
Wir bieten Ihnen:

  • Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer mittelständischen
  • Wirtschaftskanzlei
  • Fachliche und persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwält*innen
  • Eigenständige Wahrnehmung von Gerichtsterminen vor den Amtsgerichten
  • Genug Freiräume für die individuelle Vorbereitung auf das Examen


Überzeugend für uns:
Wenn Sie, neben überdurchschnittlichen Rechts- und Englischkenntnissen, Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen mitbringen, sollten wir uns gerne kennenlernen.

Hamburg, Mai 2021.

Wahlstation/Anwaltsstation in Rostock oder Schwerin

Mitteilung der KSME – Rechtsanwälte/Steuerberater

Referendar (d/m/w)
für die Wahlstation oder die Anwaltsstation
Standort: Rostock oder Schwerin


Wir sind eine mittelständische Kanzlei, die im norddeutschen Raum gehobene Einzelmandanten, Unternehmen, Verwaltungsbehörden und andere Körperschaften vertritt. Wir setzen auf Spezialisierung und Teamarbeit. Wir legen Wert darauf, unsere Mandanten auf einem hohen fachlichen Niveau serviceorientiert, flexibel und zugewandt zu betreuen.
Wir haben jahrelange Erfahrung in der Referendarausbildung und stellen Dozenten für die Einführungslehrgänge. Eine engagierte Referendarausbildung halten wir für selbstverständlich für eine zukunftsorientierte Rechtsanwaltskanzlei.
Wir suchen wissenshungrige und kommunikative Referendare mit guten Rechtskenntnissen, Persönlichkeit und Leidenschaft für den Juristenberuf.
Wir bieten

  • Individuelle und zugewandte Ausbildung mit Qualität
  • Einblicke in unterschiedliche Rechtsgebiete oder Konzentration auf Schwerpunkte möglich
  • Besondere Erfahrung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • Medizinrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht
  • Schnelle Einbindung in den Kanzleialltag, Büros in schöner City-Lage

Bitte teilen Sie auch mit, ob Sie am Standort Rostock oder Schwerin ausgebildet werden möchten.

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab Juni 2021

Mitteilung des OLG durch Dr. Hütte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 bat ich im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts u. a. darum, im Lichte des damaligen Infektionsgeschehens sämtliche Gruppenveranstaltungen für Referendarinnen und Referendare nicht mehr in Form von Präsenzunterricht durchzuführen. Im Lichte der jüngeren Entwicklung der Infektionszahlen soll nunmehr die Möglichkeit zur behutsamen (Wieder-)Aufnahme von Präsenz- oder Teilpräsenzunterricht ergriffen werden.

  • In Abstimmung mit dem Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz und im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts bitte ich daher um Beachtung folgender Grundsätze:Im Rahmen der Einzelausbildung soll – trotz der Lockerungen – der persönliche Kontakt nach wie vor auf das für die Durchführung der Ausbildung Notwendige beschränkt werden. Einzelheiten sollen zwischen Ausbilder*innen und Referendar*innen abgestimmt werden.

  • Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen (Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, etc.) kann ab der 22. Kalenderwoche mit der Wiederaufnahme eines (Teil-)Präsenzbetriebs begonnen werden. Diese Möglichkeit ist als Option zur Erweiterung / Änderung der bisher angewandten Ausbildungsmethoden zu verstehen, die ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden kann. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass – sei es aus Gründen der räumlichen Möglichkeiten, sei es aus personellen oder aus sonstigen Gründen – ein Präsenzunterricht unter den gegebenen Umständen nicht in jedem Fall möglich oder vorzugswürdig ist. Die Einzelheiten einer etwaigen (teilweisen) Aufnahme des Präsenzbetriebs – also das „Ob“ und „Wie“ – sind vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Gegebenheiten und der Sicherheitsanforderungen zu regeln. Zu beachten ist bei allen Entscheidungen das übergeordnete Gebot, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten.