Referendar:innen Fallen in Schleswig-Holstein in die Impf-Gruppe 3!

Mit Einschränkung im Einzelfall! Beachtet bitte die weiteren Ausführungen am Ende!

Mitteilung des OLG durch Dr. Hütte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 6. Mai 2021 werden Impftermine an Personen der Prioritätsgruppe 3 vergeben und ab 10. Mai 2021 soll mit den Impfungen begonnen werden.

Im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts teile ich mit, dass auch die Schleswig-Holsteinischen Referendarinnen und Referendare im Einzelfall unter § 4 Nr. 4 b) CoronaImpfV und damit in die Prioritätsgruppe 3 fallen; auf den beigefügten Erlass des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz vom 5. Mai 2021 nebst Anlage wird Bezug genommen. Ein entsprechender Bestätigungsschein zur Vorlage bei der Impfung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren zum Download bereitgestellt.

Zur Ausstellung und Unterschrift der Bescheinigung ist im Rahmen der Staatsanwaltschaftsstation die jeweilige Staatsanwaltschaft als Dienstvorgesetzte und im Übrigen das jeweilige Landgericht, in dessen Bezirk die jeweilige Referendarin / der jeweilige Referendar eingestellt wurde, oder das Amtsgericht, bei welchem die jeweilige Referendarin / der jeweilige Referendar zur Ausbildung ist, befugt. Bei den, dem Oberlandesgericht zugewiesenen Referendarinnen und Referendare ist das Oberlandesgericht befugte Stelle.

Die Referendarinnen und Referendare – die dieses Informationsschreiben direkt vom Oberlandesgericht erhalten – werden gebeten, sich wegen der Abwicklung der Ausstellung des Berechtigungsscheines an die für sie befugte Stelle zu wenden.

+++ ACHTUNG: +++

Nach dem Informationsschreiben des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz ist keine generelle Berechtigung aller in der Justiz und der Verwaltung Angestellter vorgesehen!

In einem Informationsschreiben heißt es:

Im Hinblick darau, dass seitens des zuständigen Sozialministeriums bereits größere Gruppen der Rechtspflege (…) pauschal der Prioritätsgruppe 3 zugeordnet wurden, ist diese Zuordnung auf auf den gesamten Bereich der Justiz grundsätzlich übertragbar – vorbehaltlich der Prüfung im Einzelfall. (…) Es ist allerdings zu erwarten, dass aufgrund der weiterhin nur begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffe die Zahl der angebotenen Impftermine bis zur angekündigten Freigabe der Priritätsgruppen ab Juni nicht für alle der Prioritätsgruppe 3 zuzuordnenden Schleswig-Holsteiner ausreichend sein wird. Sollten Beschäftigten bereits für den Mai ein entsprechendes Impfangebot erhalten, für das sie eine Arbeitgeberbescheinigung benötigen, soll hierüber auf Antrag unter Nennung des Termins kurzfristig durch die Dienststellen entschieden werden.

Hierzu hat die Staatskanzlei eine Auslegungshilfe zu § 4 I Ziff. 4 b der Coronavirus-Impfverordnung herausgegeben:

30.04.2021: Impf-Priorisierung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wie viele von euch sicherlich mitbekommen haben, ist hinsichtlich der Corona-Impfung in Schleswig-Holstein eine Öffnung der Prioritätsgruppe 3 ab dem 10. Mai vorgesehen. Voraussichtlich können Termine ab dem 6. Mai gebucht werden. Dabei soll innerhalb der Priorisierungsgruppe keine gesonderte Priorisierung stattfinden. 

Zur Prioritätsgruppe 3 zählen mitunter Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanten Positionen. Hierunter fallen auch Personen in der Justiz und Rechtspflege. 

Dem Oberlandesgericht ist derzeit leider keine Information darüber bekannt, welche Personen aus der Justiz in die Priorisierungsgruppe 3 fallen. Derzeit kann also noch nicht final gesagt werden, ob Referendar:innen hinzuzählen. 

Wir stehen in dieser Angelegenheit im engen Kontakt mit dem Oberlandesgericht und informieren euch umgehend, sobald uns Neuigkeiten vorliegen. 

Euer Referendarrat 

Mitteilung vom 27.04.2021 zum Präsenzbetrieb der AGs

Mitteilung der Staatskanzlei:

Nach Rücksprache mit meinem Abteilungsleiter, Herrn Sulimma, werden alle laufenden Arbeitsgemeinschaften als Präsenz-AGs weiterhin bis zum 31. Mai 2021 ausgesetzt.
Wir hoffen dann, ab dem 01. Juni 2021 die Arbeitsgemeinschaften wieder als Präsenz-AG im Schichtbetrieb anbieten zu können. Ich bitte um Ihr Verständnis und um Weiterleitung dieser Information an die Referendare in Ihren Arbeitsgemeinschaften.

Stellenagebot: Rechtsanwalt (m/w/d) in Vollzeit in Calgary, Kanada

Mitteilung von Hubertus Liebrecht German Lawfirm:

Ihre Aufgaben:

  • Beratung von Mandanten und Mandantinnen in Rechtsfragen ausschließlich zum deutschen Recht, insbesondere Erbrecht, Staatsbürgerschaftsrecht und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltung von Verträgen und anderen juristischen Dokumenten (im deutschen Recht)
  • Vorwiegend außergerichtliche Vertretung dieser MandantInnen (im deutschen Recht)
  • Mandatsakquise, vorwiegend in Alberta, British Columbia und darüber hinaus
  • Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern in Deutschland
  • enge Zusammenarbeit mit Kollegen und Kolleginnen vor Ort sowie in Deutschland

Ihr Profil:

  • Sie haben Berufserfahrung in der Rechtsberatung (1-3 Jahre) oder sind motivierte/r Berufseinsteiger/in
  • Sie verfügen über überdurchschnittliche juristische Kenntnisse
  • Sie arbeiten eigenverantwortlich und zuverlässig
  • Sie verfügen über sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift
  • Sie sind bereit Ihren Lebensmittelpunkt nach Calgary zu verlagern
  • Sie haben ein aktives Interesse am internationalen Austausch und Kommunikation

Wir bieten Ihnen:

  • einen Interessanten, eigenverantwortlich zu bearbeitenden Aufgabenbereich
  • einzigartige Entwicklungsperspektiven
  • ein angenehmes, kollegiales Betriebsklima
  • flache Hierarchien mit kurzen Entscheidungswegen
  • flexible Arbeitszeiten bei attraktiver Vergütung
  • verkehrsgünstige, moderne und prestigeträchtige Büroräume im Zentrum von Calgary
  • ein familienfreundliches, liberales Lebens- und Arbeitsumfeld

Online Event >Meet Team „Cap Markets“ – no strings attached<

Mitteilung von Linklaters:

Anmeldung bis zum 16. Mai 2021 unter
recruitment.germany@linklaters.com

WANN
Mai 2021, 15:00 – 17:00 Uhr
WO
Online Event
WIE
Anmeldung bis zum 16. Mai 2021

Bist Du bereit?

Blicken Sie hinter die Kulissen der internationalen Finanzmärkte inklusive spannenden aktuellen Themen wie Legal Tech, Blockchain und SPA C. Lernen Sie zudem den Alltag, die Charaktere und vielfältigen Einsatzbereiche unserer einzelnen Kapitalmarkt Teams kennen!

Wir haben Ihre Neugier geweckt?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und ein einzigartiges Event!

Anmeldung:
Teilnehmen können Sie als Student der Rechtswissenschaften, Referendar oder
Berufseinsteiger (m/w/d)! Melden Sie sich bis zum 16. Mai 2021 per E-Mail
(recruitment.germany@linklaters.com) mit Ihrem Lebenslauf mit der Angabe
von Noten an. Die Einwahldaten versenden wir rechtzeitig vorab.

Mehr Informationen finden Sie unter career.linklaters.de

Wahlstation/Praktikum beim Deutschen Anwaltverein (DAV) in Brüssel!

Mitteilung des DAV:

Aufgrund der Covid-19-Pandemie findet die Wahlstation/das Praktikum im Homeoffice statt.

Für europarechtlich interessierte Referendarinnen/Referendare (w/d/m) und Praktikantinnen/Praktikanten (w/d/m) besteht die Möglichkeit, im Brüsseler Büro des DAV die Wahlstation/ein Praktikum zu absolvieren und auf diese Weise umfassende Einblicke in die tägliche Arbeitspraxis der Europäischen Institutionen und Verbände in Brüssel zu bekommen.

Zur Aufgabe des Büros gehört neben der Wissensvermittlung an die Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins über anwaltsrelevante legislative Vorgänge auf EU-Ebene insbesondere die Vertretung der anwaltlichen Interessen gegenüber den europäischen Institutionen.

Von Interesse sind dabei neben den Themen des anwaltlichen Berufsrechts die verschiedenen europäischen Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts, des Wirtschaftsrechts, des Straf- und Strafverfahrensrechts sowie des Öffentlichen Rechts. Die Geschäftsstelle ist zudem für die internationalen Beziehungen und den Bereich Menschenrechte zuständig.

Ihr Aufgabenbereich

Sie unterstützen das Dezernat Internationales, Europa und Menschenrechte in allen inhaltlichen Tätigkeiten. Zu Ihren Aufgaben gehören dabei hauptsächlich:

  • Analyse von Gesetzgebungsvorschlägen
  • aktive Mitarbeit am wöchentlich erscheinenden Newsletter „Europa im Überblick“
  • Zuarbeit für den Versand von DAV-Stellungnahmen
  • fortwährendes „Screening“ nach DAV-relevanten Themen in Presse und gängigen EU-Datenbanken
  • Begleitung zu Lobbying-Veranstaltungen und zu Anhörungen in den EU-Institutionen

Ihr Profil

  • Kenntnisse des Unionsrechts
  • nachweislich gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständiger Arbeit
  • Französischkenntnisse sind von Vorteil

Sie haben Interesse?

Dann bewerben Sie sich! Bitte senden Sie Ihre vollständige Bewerbung in einem PDF-Dokument per E-Mail an assistenz@eu.anwaltverein.de

Workshop „Deine Stimme zählt!“ – Schulung der juristischen Kommunikation

Mitteilung der breaking.through UG

breaking.through organisiert von Juni bis Juli 2021 zwei digitale Workshops zum Thema „Deine Stimme zählt!“, von der wir glauben, dass sie für Ihre Referendarinnen potentiell von Interesse sind. Bei den Workshops geht es im Kern um Folgendes:

Kaum eine Fähigkeit ist für den Erfolg von Jurist*innen so entscheidend, wie die eigene Stimme zielgerichtet einsetzen zu können. In fast allen juristischen Tätigkeitsbereichen spielt sie eine Rolle: bei Verhandlungen, in Gesprächen mit Mandant*innen, bei der Akquise, bei Reden und Vorträgen sowie bei Vorstellungsgesprächen. Deshalb ist es wichtig, dass die Stimme gut trainiert und zuverlässig einsetzbar ist, insbesondere auch in stressreichen Situationen. Dies gilt erst recht für Juristinnen, da tiefen Stimmen erwiesenermaßen mehr Vertrauen entgegengebracht wird.

breaking.through bietet daher in Kooperation mit Law & Voice zwei Workshops zum Thema „Deine Stimme zählt!“ für je acht Juristinnen an. In mehreren individuellen Sitzungen wird den Teilnehmerinnen dabei die Möglichkeit gegeben, ihre Stimme zu schulen.

Sie richten sich an Juristinnen mit mindestens dem Erstem Staatsexamen, die noch keine drei vollen Jahre berufstätig sind. Die erfahrene und auf Juristinnen spezialisierte Stimmtrainerin Ute Bolz-Fischer wird beide Workshops leiten und den Teilnehmerinnen vermitteln, wie sie den perfekten Stimmsitz erreichen können.

Interessierte Juristinnen finden auf unserer Homepage www.breakingthrough.de/events Hinweise zur Bewerbung. Bewerbungsschluss ist der 22. Mai 2021.

Ringvorlesung der Uni Halle: „Reflektionen zu Nationalsozialismus und Rassismus im Rahmen der Juristenausbildung“

Mitteilung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:

Ringvorlesung im Sommersemester 2021:
Reflektionen zu Nationalsozialismus und Rassismus im Rahmen der Juristenausbildung

Die Vorträge finden jeweils montags in der Zeit von 18 bis 20 Uhr als Online-Veranstaltung statt.

https://uni-halle.webex.com/uni-halle/j.php?MTID=m8a92150d552a8e3b2902ae26d3636efa

Meeting-ID: 121 334 1707 – Passwort: cPFJSKJ@335 – Gastgeber-Kennnummer: 354981

Zur Einführung:

Die kritische Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Rassismus und Nationalsozialismus hat in Politik und Gesellschaft in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Gründe dafür sind vielfältig und vielschichtig zugleich. Der verfassungsändernde Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat unter anderem auf Grund des Anschlags in Halle vom 13. Oktober 2020 durch die Einführung einer neuen Staatszielbestimmung in die Landesverfassung darauf reagiert. Sie lautet:

Artikel 37a Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.

Zugleich hat die Bundesjustizministerin angeregt, das Deutsche Richtergesetz durch eine Regelung zu ergänzen, die eine kritische Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus und seinen Auswirkungen auf das Recht zu einem verpflichtenden Thema der Juristenausbildung machen soll.

Beide Impulse sollen für die Studierenden der Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im kommenden Sommersemester durch das Angebot einer Ringvorlesung aufgegriffen und umgesetzt werden, die sich mit ausgewählten Fragestellungen aus diesem Themenfeld befasst und zum weiteren Nachdenken, aber auch zum Engagement im Sinne der neuen Staatszielbestimmung motivieren soll.

Station bei Eversheds Sutherland und Archer Daniels Midland Co.

Mitteilung von Eversheds Sutherland und ADM:

Erst in die internationale Großkanzlei und danach ins globale Unternehmen

Lerne während Deines Referendariats nicht nur die Abläufe in einer weltweit tätigen Wirtschaftskanzlei, sondern auch die internationale Rechtsabteilung eines Global Players der Lebensmittel- und Agrarbranche kennen.

Eversheds Sutherland und Archer Daniels Midland Co. (ADM) bieten Dir die außergewöhnliche Möglichkeit, wirtschaftsrechtliche Fragestellungen sowohl aus der Mandanten- als auch aus der Anwaltssicht zu bearbeiten. Das bedeutet, Du absolvierst Deine Anwaltsstation zunächst bei Eversheds Sutherland und lernst anschließend im Rahmen Deiner Wahlstation den Blickwinkel eines Konzern-Syndikus in der europäischen Rechtsabteilung bei ADM kennen.

Wir suchen eine*n

Rechtsreferendar*in (m/w/d).

Eversheds Sutherland zählt mit rund 3.000 Anwälten*innen in 32 Ländern zu einer der größten und leistungsstärksten Anwaltskanzleien der Welt. Mit 69 Büros in Afrika, Asien, Europa, dem Nahen Osten und den USA berät Eversheds Sutherland Mandanten umfassend in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. In Deutschland sind wir in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München mit mehr als 160 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren vertreten. Ob Hamburg, Berlin, Düsseldorf oder München – den Kanzleistandort für Deine Anwaltsstation kannst Du frei wählen.

Archer Daniels Midland Company (ADM) ist einer der weltweit größten Verarbeiter und Anbieter von Inhaltsstoffen für die Lebens- und Futtermittelindustrie mit mehr als 38.000 Mitarbeiter*innen und aktiv in mehr als 200 Ländern. Mit einer globalen Wertschöpfungskette, mehr als 350 Produktionsstätten, 1200 Betriebsstätten, 50 Innovationszentren sowie das in der Welt führende Erzeugungs- und Transportnetzwerk umfasst, werden Produktion und Märkte optimal verbunden.

Die europäische Rechtsabteilung von ADM in Hamburg betreut alle Geschäftsbereiche und Standorte von ADM in der Region EMEAI (Europe, Middle East, Africa, India).

Dein Aufgabenbereich:

  • Bei Eversheds Sutherland abhängig vom Rechtsbereich. In jedem Fall binden wir Dich aktiv in die Mandatsarbeit ein, d.h. Du arbeitest am Fall mit (Entwurf von Verträgen, Schriftsätzen, Memos etc.), nimmst an Telefon- und Videokonferenzen teil, begleitest uns zu Terminen bei Mandanten und Gericht.
  • Bei ADM wird Dein Schwerpunkt im allgemeinen Wirtschaftsrecht liegen, insbesondere im internationalen Vertragsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Du wirst in die Vorbereitung und Beteiligung an Vertragsund Vergleichsverhandlungen eingebunden (beispielsweise: Erstellung und Prüfung von Verträgen in Deutsch und Englisch) und unterstützt uns bei gerichtlichen Streitigkeiten und Schiedsverfahren.

Du verfügts über:

  • Überdurchschnittlich abgeschlossenes Erstes Juristisches Staatsexamen
  • Gute Englisch-Kenntnisse
  • Ausgeprägtes Interesse an internationalen Fragestellungen
  • Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen
  • Spaß an einem interdisziplinären Austausch
  • Aufgeschlossenheit und Freude am Blick über den Tellerrand

Wir bieten dir:

  • Einbindung in ein internationales Arbeitsumfeld mit spannenden und anspruchsvollen Fragestellungen aus dem nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht
  • Die außergewöhnliche Kombination, sowohl die Abläufe einer internationalen Wirtschaftskanzlei, als auch die Aufgaben eines Konzern-Syndikus eines global operierenden Unternehmens kennenzulernen
  • Flexible Arbeitszeiten nach Absprache
  • Praxisnahe Ausbildung
  • Marktübliche Vergütung

Gestalte Dein Referendariat bei uns: in einer Kultur, die Vielfalt, Internationalität und Weiterbildung fördert. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung mit vollständigen Bewerbungsunterlagen sowie Angaben zum Stationszeitraum per E-Mail

Wichtig: Covid-Schnelltest vor Mündliche Prüfungen!

Mitteilung des GPA Hamburg:

Hanseatisches Oberlandesgericht Justizprüfungsamt und Gemeinsames Prüfungsamt

Covid-Schnelltest vor Mündliche Prüfungen im JPA und GPA

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser bestehendes Hygienekonzept für die mündlichen Prüfungen enthielt bislang lediglich die dringende Bitte, am Prüfungstag einen Corona-Schnelltest vorzulegen, um so noch mehr zum Infektionsschutz aller am Prüfungsverfahren Beteiligten beizutragen.

Mit der Änderung der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO vom 16. April 2021 ist der Senat nunmehr unserem Hygienekonzept gefolgt und hat die Prüfungsämter in § 22 Abs. 2a ermächtigt, das Tragen von Masken und die Durchführung von Testungen anzuordnen.

Entsprechend wird Folgendes festgelegt: Alle Prüfungsteilnehmer, also Kandidatinnen und Kandidaten, wie auch Prüferrinnen und Prüfer, führen am Prüfungstag vor der mündlichen Prüfung unter Aufsicht einen Corona-Schnelltest durch. Testmaterial wird kostenfrei von JPA und GPA zur Verfügung gestellt.

Zur Durchführung der Testung finden sich die Prüflinge beider Examina (JPA und GPA) am Prüfungstag um 7.45 Uhr im großen Klausurenraum (Raum 2005 im Dammtorwall 13) ein.

Prüferinnen und Prüfer testen sich im jeweiligen Prüfungsraum.

Testung für Prüferinnen und Prüfer im JPA um 9.00 Uhr,

Testung für Prüferinnen und Prüfer im GPA um 9.30 Uhr.

Im Übrigen bleiben die Hygienekonzepte von JPA und GPA aufrechterhalten.

Insbesondere wird trotz negativer Testung empfohlen, Masken zu tragen, soweit von Beteiligten an der mündlichen Prüfung keine aktive Rolle wahrgenommen wird.

Im Übrigen bleibt es, in Anpassung an die Regelung für das JPA, im GPA ab sofort den Kommissionen überlassen, im Einvernehmen mit den Prüflingen die Prüfungsabschnitte jeweils mit zwei Prüflingen (geteilter Modus) oder aber mit sämtlichen vier Prüflingen (regulärer Modus) durchzuführen.