Studie zur Digitalisierung der juristischen Ausbildung

Mitteilung der LEX superior GmbH

Digital Study

Auch in diesem Jahr führen der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, ELSA Deutschland, Legal (R)Evolution und LEX superior unter Mitwirkung der NJW, des Anwaltsblatts und der LTO eine deutschlandweite Studie zur Digitalisierung in der juristischen Ausbildung durch (Digital Study). Die wissenschaftliche Leitung übernimmt Prof. Dr. Mikhail S. Spektor, M.Sc. (Psychologie).

Die Studie möchte als Informationsmedium, Gradmesser und Impulsgeber allen an der juristischen Ausbildung Interessierten eine empirisch fundierte Grundlage für einen gemeinsamen Austausch und die Gestaltung der digitalen Transformation der juristischen Ausbildung liefern. 

In diesem Jahr stehen insbesondere die tiefgreifenden Einflüsse der Corona-Krise hinsichtlich der Ausbildungsmethoden im Fokus.

Weiterleitung der Umfrage an Referendare: www.digital-study.de 

Die Aussagekraft der Studie wird umso besser, je mehr Personen an der Umfrage teilnehmen. Deshalb würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihren Referendaren die Umfrage weiterleiten könnten.

Dies geschieht einfach über diesen Link: https://digital-study.de/ worüber die Umfrageteilnehmer/Innen sofort zur jeweiligen Umfrage gelangen.

Individuelle Auswertung für Ihr Bundesland/JPA-Bezirk

Sofern die Teilnehmerzahl es erlaubt, senden wir Ihnen sehr gerne auch eine individuelle Auswertung für Ihr Bundesland/JPA-Bezirk zu. Bitte teilen Sie uns mit, falls dieser Wunsch besteht.

Studienverlauf

Die Umfrage endet im August. Anschließend werten wir die Daten aus. Die Ergebnisse werden auch dieses Jahr wieder in der Messe Frankfurt auf der Legal (R)Evolution vorgestellt und die Preisträger der diesjährigen Digital Awards bekanntgegeben. (Sollte eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein, wird es ein Online-Format geben.)

Stationsangebot von OLYMPUS in Hamburg

Mitteilung der Olympus Europa SE & Co. KG (OEKG):

Rechtsreferendare (m/w/d)

Olympus Europa SE & Co. KG (OEKG) | Corporate Division | befristet für 3 bis 6 Monate (je nach Vorgabe) Beschäftigungsart: Praktikanten Funktion: Rechtswesen Standort: Hamburg, für die Gesellschaften OEKG und ODE Stellenreferenz: 80020849 Webseite: http://www.olympus-europa.com

Ihre Aufgaben

  • Olympus stellt am Standort Hamburg sowohl für die Rechtsabteilung der Olympus Europa SE & Co. KG, als auch für die Rechtsabteilung der Olympus Deutschland GmbH (zuständig auch für Österreich und Schweiz) fortlaufend Referendare nach Eignung und Verfügbarkeit von Plätzen ein.
  • Alle Bewerbungen können von beiden Gesellschaften eingesehen werden. Sollten Sie sich nur für eine Gesellschaft interessieren, können Sie ihre Bewerbung aber gerne auf diese Gesellschaft begrenzen.
  • Unsere Rechtsabteilungen spielen eine zentrale Rolle – sei es für die Olympus Europa SE & Co. KG im EMEA Headquarter oder für die Vertriebsorganisation, die Olympus Deutschland GmbH in der DACH-Region. Als Team hochqualifizierter, motivierter Syndikusrechtsanwälte/innen arbeiten wir eng am und mit dem Business. Wir haben Freude daran, gemeinsam mit unseren Kollegen/innen Herausforderungen anzupacken und die Welt zum Positiven zu verändern. So tragen wir, in Zusammenarbeit mit zahlreichen Legal Counseln weltweit, nachhaltig dazu bei, Olympus zu einem weltweit führenden MedTech-Konzern zu formen. Dabei verstehen wir uns als proaktive Berater/innen verschiedener Fachbereiche und Tochterunternehmen, wir gestalten und verhandeln nationale und internationale Verträge und wir begleiten Produkteinführungen ebenso wie globale strategische Projekte. Bei alledem verstehen wir uns als enger Unterstützer sämtlicher Akteure unseres Unternehmens – vom Außendienstmitarbeiter bis zum Geschäftsführer.
  • Von besonderer Bedeutung sind bei uns folgende
  • Rechtsbereiche:
  • Vertriebs- und Wettbewerbsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Wenn Sie auf der Suche nach solch einem vielfältigen Einblick in das Tagesgeschäft einer Rechtsabteilung in einem internationalen Umfeld sind und Lust haben, uns bei alledem zu unterstützen, dann sind Sie bei uns genau richtig. Bei uns haben Sie die Möglichkeit als Business Partner die spannenden rechtlichen Herausforderungen der Arbeit eines Syndikusrechtsanwalts zu erleben und so wertvolle Erfahrungen für Ihre eigene juristische Karriere zu sammeln.

Ihre Qualifikationen

  • Wir freuen uns auf eine/n engagierte/n weitere/n Teamplayer
  • (m/w/d) mit
  • überdurchschnittlichen Ergebnissen der ersten juristischen
  • Prüfung
  • einem guten Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Interesse an Vertrags-, Handles- und Wettbewerbsrecht
  • sehr guten Deutsch- sowie Englischkenntnissen in Wort und
  • Schrift
  • eigenständiger und verantwortungsbewusster Arbeitsweise
  • Kommunikationsstärke und Überzeugungskraft

Ihre Vorteile

  • Attraktive Vergütung
  • Jobticket für den Hamburger Verkehrsverbund
  • Mittagessenzuschuss
  • Interessantes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem internationalen Arbeitsumfeld
  • Möglichkeit zur Teilnahme an regelmäßigen Netzwerktreffen für Studierende/Nachwuchskräfte

Über die Olympus Corporate Division

Die Corporate Division ist zuständig für zentralisierte Aufgaben im Unternehmen. Dazu gehören unter anderem Finanzen und Controlling, HR, IT, Qualitätsmanagement und Logistik. Damit bietet dieser Bereich wesentliche Dienstleistungen und unterstützt alle Geschäftsbereiche. Die Corporate Division versteht sich als wichtiger Impulsgeber und leitet unternehmensweite Projekte innerhalb des internationalen Netzwerks.

Info zur Verwaltungsstation in Hamburg

Viele hatten in den letzten Wochen Probleme als Schleswig-Holsteinische Referendare für die Verwaltungsstation in Hamburg zugelassen zu werden. Es wurde berichtet, dass die Zusagen der einzelnen Behörden vorlag, das OLG-Hamburg jedoch die Zulassung als Gast-Referendar verweigerte. Dies beruhte auf einer Entscheidung der Präsidentin des OLG Hamburg, welche im Zusammenhang mit COVID-19 Anordnungen getroffen hatte.

Das OLG-Schleswig wurde über die Problematik informiert, die insbesondere Referendare betraf, deren Wohnsitz in Hamburg liegt. Insoweit bestand jedoch keine Befugnis, da die Entscheidung, ob Gast-Referendare zugelassen werden, allein beim OLG Hamburg liegt. Zusammen mit der Staatskanzlei bemühte man sich um die Lösung dieses Problems und holte auch den Referendarrat von Hamburg mit ins Boot.

Seit heute soll diese Regelung nicht mehr gelten, sodass die Ableistung der Verwaltungsstation in Hamburg wieder möglich sein sollte! Die Referendare aus Schleswig-Holstein sind also wieder uneingeschränkt in Hamburg willkommen.

Solltet ihr jedoch weiterhin dieses Problem haben, meldet euch bitte bei uns!

Was schreiben wir uns auf die Fahnen?

Liebe Mit-Referendare,

am 03.06. hat die erste Ratssitzung in neuer Zusammensetzung stattgefunden, in der wir uns Ziele für das kommende Jahr gesetzt haben.

Zunächst werden wir uns aus gegebenem Anlass mit den Problemen im Zusammenhang mit Covid-19 beschäftigen. In diesem Bereich sind uns bereits einige, teilweise eilige Anliegen mitgeteilt worden. Auch beschäftigen wir uns mit der Ausarbeitung eines Konzepts, durch welches ein Nachteilsausgleich für alle Referendare, die im Zeitraum der Pandemie und insbesondere während des Lockdowns ihrer Ausbildung nachgegangen sind.

Darüber hinaus werden wir uns um Verbesserungen in den Bereichen Finanzierung, Digitalisierung, Lehr-Ausbildung und Prüfung für euch einsetzen. Im Detail werden diese Ziele bis zur nächsten Sitzung konkretisiert.

Zudem soll die Einzelausbildung gezielter in Augenschein genommen werden. Dafür sind wir auf eure Mitarbeit angewiesen!

Solltest Du also mit deiner Einzelausbildung in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation besonders zufrieden sein, dann schreibe einen kurzen Erfahrungsbericht mit deiner Empfehlung an uns! (ca. halbe DinA4 Seite an info@referendarrat-sh.de)

Solltest du in der Staatsanwalts- oder Zivilstation auf besondere Schwierigkeiten in der Einzelausbildung stoßen, richte dich bitte an unseren Kummerkasten!

Solltest Du den Eindruck haben, wir müssen uns mit einem weiteren wichtigen Thema im kommenden Jahr auseinandersetzen, dann schreibe uns bei Facebook eine Nachricht oder eine kurze Mail an info@referendarrat-sh.de und teile uns dein Anliegen mit.

Wir hoffen auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

Der Deutsche Anwaltsverein bittet um eure Mithilfe!

Mitteilung des Deutschen Anwaltvereins an die Referendarinnen und Referendare

Aktuelle Corona-Krise und deren Auswirkung auf und Chancen für die Juristenausbildung

Liebe Referendarinnen und Referendare,

der Deutsche Anwaltverein setzt sich seit jeher für die Ausbildung junger Juristinnen und Juristen ein. Er tritt dabei für moderne und praxisorientierte Inhalte ein, um die Juristenausbildung insgesamt attraktiv zu gestalten. Durch die aktuelle Situation der COVID-19 Pandemie ist die Ausbildung von Juristinnen und Juristen intensiv betroffen.

Der DAV möchte sich nunmehr an Sie wenden und nachfragen, mit welchen Vorgehensweisen betreffend Präsenzveranstaltungen, Angeboten in Arbeitsgemeinschaften und Stationsausbildung sowie bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung im 2. Staatsexamen Sie konfrontiert waren oder immer noch sind.

Durch welche Maßnahmen wurden Präsenzveranstaltungen Ihrer Referendarausbildung ersetzt?

Mit welche Online-Tools konnten Sie besonders gut arbeiten? Wo gab es Probleme?

Gibt es Maßnahmen/Angebote, die Sie zukünftig gerne beibehalten würden? Wenn ja, welche?

Was ist aus Ihrer Sicht besonders gut gelaufen und/oder auf welche Defizite möchten Sie besonders hinweisen?

Der Deutsche Anwaltverein möchte gemeinsam mit Ihnen Überlegungen anstellen, wie der nunmehr stattgefundene Digitalisierungsschub langfristig als Chance erkannt und für die Zukunft nachhaltig in die Juristenausbildung eingebunden werden kann.

Über eine Zusammenarbeit würde ich mich sehr freuen und bin Ihnen dankbar, wenn Sie diese Abfrage mit Ihrer Antwort unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Catharina Rabenschlag

Referentin
____________________
Deutscher Anwaltverein

Geschäftsbereich Aus- und Fortbildung

Catharina Rabenschlag

Rechtsanwältin

Geschäftsführerin Rechtsanwältin Bettina Bachmann

Littenstraße 11, 10179 Berlin

Tel. +49 30 72 61 52-124

Fax +49 30 72 61 52-190

rabenschlag@anwaltverein.de
www.anwaltverein.de
facebook.com/deutscheranwaltverein
twitter.com/anwaltverein



Virtueller Deutscher Anwaltstag vom 15.-19.06.20

Mitteilung des Deutschen Anwaltvereins an die Referendarinnen und Referendare

Veranstaltungshinweis für Referendarinnen und Referendare:

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Referendarinnen und Referendare,

im Rahmen des Virtuellen Deutschen Anwaltstages vom 15.-19.06.20 gibt es folgende Veranstaltungsangebote für junge Juristen und Juristinnen, die für Sie besonders interessant sein könnten:

Anwaltstag für Einsteiger – für junge Anwälte/innen, Studierende und Referendare/innen:
Wie kann man unternehmerisches Denken lernen? Anwaltliches Werteverständnis und unternehmerischer Profitgedanke – Passt das? Diese Fragen sowie Unternehmer-Erfahrungen aus allen Facetten der Anwaltschaft gibt’s als VIDEO-Stream und AUDIO-Podcast zum VDAT für Einsteiger. Wir freuen uns auf ein reges Interesse! Während der gesamten Tagung verfügbar!

Weibliche Besetzung von Prüfungskommissionen im juristischen Staatsexamen
Webinar: Einer aktuellen Studie für das Minis­terium der Justiz des Landes NRW zufolge ist die Wahrschein­lichkeit, in der mündlichen Prüfung die nächst höhere Noten­stufe zu erreichen, in der zweiten juris­ti­schen Staatsprüfung- selbst bei identi­schen schrift­lichen Vornoten- bei Männern höher als bei Frauen. Sobald eine Frau Teil der Prüfungs­kom­mission ist, verschwindet dieser Effekt. Der DAV und die betei­ligten Gremien haben sich zum Ziel gesetzt, die Proble­matik zu verfolgen.

Die Veranstaltungen sind kostenfrei.

Melden Sie sich jetzt an. Weitere Infos unter: www.anwaltstag.de

Hier finden Sie einen Digitalflyer zum Anwaltstag für Einsteiger. Wir freuen uns sehr, wenn Sie diese E-Mail an alle Interessierten weiterleiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Sollten Sie künftig über diese Veranstaltung nicht mehr informiert werden wollen, reicht eine kurze E-Mail an rabenschlag@anwaltverein.de.

Mit freundlichen Grüßen

Catharina Rabenschlag
Referentin
____________________
Deutscher Anwaltverein
Geschäftsbereich Aus- und Fortbildung
Catharina Rabenschlag
Rechtsanwältin
Geschäftsführerin Rechtsanwältin Bettina Bachmann
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel. +49 30 72 61 52-124
Fax +49 30 72 61 52-190
rabenschlag@anwaltverein.de
www.anwaltverein.de

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Stellenangebot der Kanzlei Dr. Scheffler & Partner

Stellenausschreibung der Kanzlei:

Als Moderne Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei mit rund 25 Mitarbeitern bieten wir Referendaren Anwalts- oder Wahlstationen im Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht.

In unserer Kanzlei wird die gesamte Palette der wirtschaftsrelevanten Rechtsgebiete wie Gesellschafts-, Arbeits-, Erb- und allgemeines Zivilrecht bearbeitet. Daher eignet sich eine Station bei uns auch sehr gut für Referendare, die eigentlich nicht eine berufliche Ausrichtung im Steuerrecht anstreben.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden Sie immer wieder Gelegenheit haben, die examensrelevanten Aktenvorträge einzuüben. Sie werden schnell direkten Kontakt zu „Ihren“ Mandanten erhalten und in der Bearbeitung der konkreten Fällte -endlich!- alles bisher Gelernte praktisch anwenden können. Ihre Arbeitszeit bei uns stimmen wir mit Ihnen individuell ab.

Bewerben Sie sich bei uns auch, wenn Sie keine oder nur sehr geringe Vorkenntnisse im Steuerrecht haben sollten. Diese sind wirklich nicht nötig. Sie benötigen lediglich Aufgeschlossenheit und Lust, sich in Ihre examensrelevanten Bereiche tiefer einzuarbeiten. Und natürlich ausgeprägte Neugierde auf die anwaltliche Tätigkeit!

Weitere Informationen (und schreckliche Fotos) finden Sie unter dr-scheffler.de

Wir freuen uns auf Sie!

Matthias Leutke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Stellenangebot des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Mitteilung der Verwaltungsgeschäftstelle des OLG Schleswig:

Das deutsch-französische Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. setzt sich seit 1993 für die Rechte der Verbraucher in Europa ein. Unter dem Dach des gemeinnützigen Vereins befinden sich die Europäischen Verbraucherzentren Deutschland und Frankreich, die Verbraucher über ihre Rechte in der EU informieren und sie bei Streitigkeiten mit einem Händler im EU-Ausland unterstützen. Die beiden Zentren sind Mitglieder des von der EU-Kommission gegründeten Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), die es in jedem Mitgliedstaat sowie in Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich gibt.

Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, eine/n

Jurist (m,w,d)

in Vollzeit

(zunächst befristet bis zum 31.12.2020)

Zu Ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gehören:

  • Bearbeitung von Fällen und Informationsanfragen im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (thematischer Schwerpunkt: wirtschaftlicher Verbraucherschutz, zum Beispiel E-Commerce, Finanzdienstleistungen, Tourismus etc.)
  • Mitarbeit an besonderen Projekten, zum Beispiel redaktionelle und konzeptionelle Entwicklung von webbasierten Verbraucherinformationen wie zum Beispiel (Web-)Apps
  • Aufbereitung von Verbraucherinformationen für das Internet, in Broschüren, Studien und Pressemitteilungen (redaktionelle Arbeiten)

Sie bringen folgende berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen mit:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Universitätsstudium (mindestens 1. Staatsexamen, Diplom-, Master- oder gleichwertiger Abschluss) der Rechtswissenschaften
  • sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, Französischkenntnisse von Vorteil
  • Interesse an redaktioneller Arbeit und am Verbraucherrecht
  • EDV-Kenntnisse (sicheres Beherrschen von MS Office)

Was Sie mitbringen:

  • Begeisterung für Europa, und die Lust, etwas zu bewegen
  • Gutes Kommunikationsvermögen, Flexibilität und Eigeninitiative
  • sehr gute konzeptionelle und analytische Fähigkeiten, Entscheidungsfähigkeit und eine ausgeprägte Ziel- und Umsetzungsorientierung

Wir bieten:

Sie wollen in einem engagierten, internationalen Team arbeiten, dass sich auf Sie freut? Dann sind Sie bei uns richtig! Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit flachen Hierarchien, der Möglichkeit der Selbstgestaltung sowie gelebter Teamarbeit und ein angenehmes Arbeitsumfeld in unmittelbarer Nähe zu Straßburg.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bevorzugt per E-Mail an: bewerbung@cec-zev.eu

Oder per Post: Anne Baltzer, Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V., Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl

Informationen des OLG

Sehr geehrte Referendarinnen, sehr geehrte Referendare,

in diesem Schreiben möchte ich mich – ausdrücklich auch im Namen der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Frau Fölster – zunächst bei Ihnen für Ihren Einsatz in Zeiten von Corona bedanken. Wir alle – d.h. Sie und mit Ihnen sämtliche AG-Leiterinnen und -Leiter, die örtlichen Referentinnen und Referenten, die Referendarabteilung im OLG und nicht zuletzt das MJEVG – standen und stehen seit Mitte März 2020 vor besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung im Referendariat. Ich bin dankbar, dass ich in den Wochen insgesamt ein positives Bild davon erhalten durfte, wie Sie und die an Ihrer Ausbildung beteiligten Personen diese Herausforderungen gemeinsam meistern. Uns allen ist bewusst, dass der Verlauf Ihres Referendariats keinesfalls dem Üblichen entspricht, dass Sie unter einem erheblichen Druck stehen, und dass Sie daher z.T. auch mit Sorgen auf Ihre anstehenden Prüfungen schauen. Daher erlauben Sie mir einen Hinweis auf die Ausführungen des Geschäftsführers des gemeinsamen Prüfungsamts (GPA), Dr. Labe, in einem Schreiben, welches er am 6. April 2020 an die Prüflinge richtete, die regulär im April 2020 geschrieben hätten und nunmehr im Juni schreiben werden: „Sie werden, so denke ich, wohlwollenden Prüferinnen und Prüfern begegnen, die sich der außergewöhnlichen Situation und dem damit verbundenen besonderen Druck bewusst sind.“ Nehmen Sie dies als Motivation, weiterhin mit Ihrem – mir von zahlreichen Ausbilderinnen und Ausbildern mitgeteilten – bemerkenswerten Einsatz am Ball zu bleiben. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Informationen zu aktuellen Themen übermitteln: 

Ausbildungsbetrieb
Mit Schreiben vom 21. April 2020 hatte ich die örtlichen Referentinnen und Referenten vor dem Hintergrund der Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen darüber informiert, dass – behutsam – mit der Aufnahme eines (ggf. teilweisen) Präsenzbetriebs begonnen werden kann. Von dieser Option wird mittlerweile z.T. Gebrauch gemacht, wobei die Fragen des „Ob“ und „Wie“ stets vor Ort und unter Berücksichtigung des Gebots der Infektionsvermeidung und der örtlichen Gegebenheiten (etwa Raum- und Personalkapazitäten) beantwortet werden. Auch die Einzelausbildung kann unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wieder vermehrt mit Präsenz erfolgen. 

Ergänzungsvorbereitungsdienst (EVD): 
In diesem Zusammenhang soll auch im Rahmen des EVD wieder ein Präsenzunterricht ermöglicht werden. Die Gespräche und Planungen hierzu laufen zurzeit – der voraussichtliche Beginn von (ggf. teilweisen) Präsenzveranstaltungen wird der 25. Mai 2020 sein. 

Nutzung von Bibliotheken
Im Zuge der Lockerungen der Kontaktbeschränkungen habe ich die örtlichen Referentinnen und Referenten um Prüfung gebeten, inwieweit unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes die Nutzung von Bibliotheken für die Referendarinnen und Referendare ermöglicht werden kann. Ich habe bislang positive Rückmeldungen von der Staatsanwaltschaft Lübeck, dem Landgericht und Amtsgericht Kiel, der Staatsanwaltschaft Kiel (nur 1 Platz), dem Amtsgericht Eutin und dem Amtsgericht Schwarzenbek erhalten. Zu den Einzelheiten der Nutzung der jeweiligen Bibliothek wenden Sie sich bitte an die örtlichen Verwaltungen oder Referentinnen und Referenten.

Klausuren im Juni
Trotz der erheblichen Anforderungen im Hinblick auf die hohe Zahl der Prüflinge und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln konnten wir für die im Juni stattfindenden Klausuren Räumlichkeiten an sämtlichen üblichen Standorten (Kiel, Lübeck, und Schleswig) finden, sodass die von den Prüflingen geäußerten Wunschorte weitgehend Berücksichtigung finden können. Sämtliche Räumlichkeiten haben die Kapazität, um die vom GPA vorgegebenen Abstände einhalten zu können. Weitere Einzelheiten werden die Prüflinge direkt vom GPA und vor Ort erfahren. 

Kommentare bei den Klausuren: 
Auf unsere Bitte hat das GPA für die Prüfungen im Juni eine geänderte Hilfsmittelverfügung erlassen, nach welcher für die Prüfungen im Juni auch ältere Auflagen von Kommentaren zugelassen wurden (Einzelheiten erfahren Sie beim GPA). Dies dient dazu, den Engpass bei den Leihkommentaren abzumildern, und den Prüflingen den Erwerb günstigerer Vorauflagen zu erlauben. 

Auslandsstationen:  
Im Hinblick auf anstehende Stationen im Ausland gilt grds. Folgendes: Bei der Zuweisung von Auslandsstationen richtet sich die Referendarabteilung zunächst nach den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für nicht notwendige touristische Reisen. Aktuell gibt es eine Reisewarnung für solche Reisen bis zum 14. Juni 2020 mit der Folge, dass Auslandsstationen bis zu diesem Zeitpunkt grds. nicht zugewiesen werden (zur aktuellen Reisewarnung siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762). Sollte die Reisewarnung verlängert werden, werden auch für den danach folgenden Zeitraum grds. keine Stationen im Ausland zugewiesen werden. 

Sollte die Reisewarnung danach nicht verlängert werden, kommt eine Zuweisung – jedenfalls grundsätzlich – in Betracht. Für eine Zuweisung ist dabei u.a. erforderlich, dass sich die Referendarin / der Referendar selbständig vergewissert, dass die Hin- und Rückreise gewährleistet ist. Darüber hinaus muss sie / er eine ausdrückliche Zustimmung seiner Dienststelle vor Ort – idealerweise mit einer Erklärung über ein vor Ort einzuhaltendes Sicherheitskonzept (Hygiene- und Abstandsregelungen) – beibringen. Die Referendarin / der Referendar trägt bei einer Station im Ausland das Risiko, welches im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus besteht. Hierzu gehört bspw. das Risiko einer verfrühten Rückreise bzw. eines Widerrufs der Zuweisung – einschließlich des Kostenrisikos – oder einer ungewollten Verzögerung der Rückreise – ebenfalls einschließlich des Kostenrisikos – die zu einem verzögerten Beginn der nachfolgenden Station oder einer Kollision mit einem Termin zur mündlichen Prüfung führen kann. Sie / er erklärt diese umfassende Risikoübernahme schriftlich gegenüber der Referendarabteilung. 

Soweit bereits jetzt zukünftige Zuweisungen zu einer Auslandsstation beantragt werden oder worden sind (z.B. für September 2020 o.ä.), können diese aufgrund der Unsicherheit der zukünftigen Entwicklung einstweilen nicht erteilt werden. Eine Zuweisung kann nur in einem zeitlich engeren Zusammenhang erfolgen, wenn absehbar ist, dass eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nicht (mehr) besteht. Die Referendarinnen und Referendare sind daher grds. gehalten, sich neben der begehrten Auslandsstation eine Alternativstation zu suchen, um für den Fall der Nichtzuweisung eine Station im Inland antreten zu können. Soweit die Wahlstation betroffen ist, ist es dabei zwingend erforderlich, dass der Schwerpunkt identisch ist. 

Ausnahmen gelten grds. für Auslandsstationen, die jedoch nicht im Ausland absolviert werden („Onlinestation“, bei der die ausbildende Stelle im Ausland liegt, die Tätigkeit jedoch vom Inland aus betrieben wird). In diesem Fall kann grds. eine Zuweisung erfolgen. Dies gilt jedoch nur, soweit gesichert ist, dass die ausbildende Stelle eine Präsenz auch im späteren Verlauf der Ausbildung nicht verlangt, oder lediglich für den Fall verlangt, dass die Präsenz im Ausland nach den o.g. Grundsätzen zulässig ist; auch hier gilt das o.g. Erfordernis einer Erklärung der Risikoübernahme entsprechend. 

Einzelheiten können mit der Referendarabteilung geklärt werden. 

Referendarinnen und Referendare mit Kindern
Das Absolvieren einer Ausbildung im Rahmen des Referendariats stellt keine systemrelevante Tätigkeit dar. Aus diesem Grund erhalten Referendarinnen und Referendare mit Kindern keine entsprechenden Bescheinigungen über die Ausübung einer systemrelevanten Tätigkeit und haben daher grds. auch keinen vorrangigen Anspruch auf Kinderbetreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung. Soweit Sie als Mutter oder Vater aufgrund der notwendigen Betreuung Ihres Kindes / Ihrer Kinder bei der Durchführung des Referendariats gehindert oder beeinträchtigt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Ausbilderin / Ihren Ausbilder, an Ihre örtliche Referentin oder ihren örtlichen Referenten bzw. an die Referendarabteilung. Zudem wird auf die Regelungen der Ziff. 9 des Erlasses des Cds vom 12. März 2020, verlängert durch die Erlasse vom 24. März 2020, 16. April 2020 und 7. Mai 2020 verwiesen.

Referendarrat
Der von Ihnen neu gewählte Referendarrat wird sich am 15. Mai 2020 im Oberlandesgericht Schleswig konstituieren und anschließend begrüßt und der bisherige verabschiedet werden. Wir danken dem bisherigen Referendarrat herzlich für seine konstruktive Arbeit und wünschen den Referendarinnen und Referendaren alles Gute. Zugleich freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen und danken Ihnen, dass Sie die Herausforderung in dieser Zeit angenommen haben! 

Abschließend: 
Sofern Sie über die obenstehenden Informationen hinausgehende Fragen haben, können Sie sich gern an Ihre örtlichen Referentinnen und Referenten, die Referendarabteilung im OLG oder auch an den Referendarrat wenden. Ihr Referendarrat hat sich bislang sehr konstruktiv in die durch das Coronavirus veränderte Situation eingebracht und ich bin mir sicher, dass der neue Referendarrat in diesem Sinne für Sie handeln wird. Wir wünschen Ihnen alles Gute, und dass Sie – trotz aller Widrigkeiten – die enormen Herausforderungen weiterhin meistern. 

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Felix Hütte

Referendarratswahl: Ergebnis

ERGEBNIS der Wahlen zum Referendarrat 2020/2021

bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Der Wahlvorstand gibt das offizielle Ergebnis der Referendarratswahlen 2020/2021 bekannt:

abgegebene Stimmzettel: 120 (ca. 22 % der Wahlberechtigten)

hiervon ungültig: 11 (ca. 9 % der abgegebenen Stimmzettel)

Zusammensetzung des Referendarrates 2020/2021:

Frauen // Stimmen Männer // Stimmen

Ordentliche Mitglieder:

Milena Duggen // 72

Evelina Hopf // 68

Jasmin Petersen // 59

Nele Schneider // 58

Timm Wüstenberg // 92

Mark Beyer // 83

Fabian Radziwill // 68

Ersatzmitglieder:

Gesa Modersohn // 46

Jalda Siamak // 34

Kiel, den 11.5.2020

Hinweis: Nach § 10 Abs. 2 MBG-SH (Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990, GVOBl. 1990, 577, zuletzt geändert durch Art. 16 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S.

30) sind Frauen und Männer bei der Bildung des Personalrates entsprechend ihrem Anteil an den wahlberechtigten Beschäftigten zu berücksichtigen. Danach ist der Referendarrat im Verhältnis von 4 Frauen zu 3 Männern zu besetzen.

Nach dieser Vorgabe waren zunächst die ordentlichen Mitglieder in der Weise festzulegen, dass die 4

Frauen und 3 Männer mit den meisten Stimmen gewählt wurden. Die übrigen 2 Kandidatinnen waren als Ersatzmitglieder zu benennen.

gez. Der Wahlvorstand