Mitteilung des GPA Hamburg:
Hanseatisches Oberlandesgericht Justizprüfungsamt und Gemeinsames Prüfungsamt
Covid-Schnelltest vor Mündliche Prüfungen im JPA und GPA
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser bestehendes Hygienekonzept für die mündlichen Prüfungen enthielt bislang lediglich die dringende Bitte, am Prüfungstag einen Corona-Schnelltest vorzulegen, um so noch mehr zum Infektionsschutz aller am Prüfungsverfahren Beteiligten beizutragen.
Mit der Änderung der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO vom 16. April 2021 ist der Senat nunmehr unserem Hygienekonzept gefolgt und hat die Prüfungsämter in § 22 Abs. 2a ermächtigt, das Tragen von Masken und die Durchführung von Testungen anzuordnen.
Entsprechend wird Folgendes festgelegt: Alle Prüfungsteilnehmer, also Kandidatinnen und Kandidaten, wie auch Prüferrinnen und Prüfer, führen am Prüfungstag vor der mündlichen Prüfung unter Aufsicht einen Corona-Schnelltest durch. Testmaterial wird kostenfrei von JPA und GPA zur Verfügung gestellt.
Zur Durchführung der Testung finden sich die Prüflinge beider Examina (JPA und GPA) am Prüfungstag um 7.45 Uhr im großen Klausurenraum (Raum 2005 im Dammtorwall 13) ein.
Prüferinnen und Prüfer testen sich im jeweiligen Prüfungsraum.
Testung für Prüferinnen und Prüfer im JPA um 9.00 Uhr,
Testung für Prüferinnen und Prüfer im GPA um 9.30 Uhr.
Im Übrigen bleiben die Hygienekonzepte von JPA und GPA aufrechterhalten.
Insbesondere wird trotz negativer Testung empfohlen, Masken zu tragen, soweit von Beteiligten an der mündlichen Prüfung keine aktive Rolle wahrgenommen wird.
Im Übrigen bleibt es, in Anpassung an die Regelung für das JPA, im GPA ab sofort den Kommissionen überlassen, im Einvernehmen mit den Prüflingen die Prüfungsabschnitte jeweils mit zwei Prüflingen (geteilter Modus) oder aber mit sämtlichen vier Prüflingen (regulärer Modus) durchzuführen.