Info zur Verwaltungsstation in Hamburg

Viele hatten in den letzten Wochen Probleme als Schleswig-Holsteinische Referendare für die Verwaltungsstation in Hamburg zugelassen zu werden. Es wurde berichtet, dass die Zusagen der einzelnen Behörden vorlag, das OLG-Hamburg jedoch die Zulassung als Gast-Referendar verweigerte. Dies beruhte auf einer Entscheidung der Präsidentin des OLG Hamburg, welche im Zusammenhang mit COVID-19 Anordnungen getroffen hatte.

Das OLG-Schleswig wurde über die Problematik informiert, die insbesondere Referendare betraf, deren Wohnsitz in Hamburg liegt. Insoweit bestand jedoch keine Befugnis, da die Entscheidung, ob Gast-Referendare zugelassen werden, allein beim OLG Hamburg liegt. Zusammen mit der Staatskanzlei bemühte man sich um die Lösung dieses Problems und holte auch den Referendarrat von Hamburg mit ins Boot.

Seit heute soll diese Regelung nicht mehr gelten, sodass die Ableistung der Verwaltungsstation in Hamburg wieder möglich sein sollte! Die Referendare aus Schleswig-Holstein sind also wieder uneingeschränkt in Hamburg willkommen.

Solltet ihr jedoch weiterhin dieses Problem haben, meldet euch bitte bei uns!

Was schreiben wir uns auf die Fahnen?

Liebe Mit-Referendare,

am 03.06. hat die erste Ratssitzung in neuer Zusammensetzung stattgefunden, in der wir uns Ziele für das kommende Jahr gesetzt haben.

Zunächst werden wir uns aus gegebenem Anlass mit den Problemen im Zusammenhang mit Covid-19 beschäftigen. In diesem Bereich sind uns bereits einige, teilweise eilige Anliegen mitgeteilt worden. Auch beschäftigen wir uns mit der Ausarbeitung eines Konzepts, durch welches ein Nachteilsausgleich für alle Referendare, die im Zeitraum der Pandemie und insbesondere während des Lockdowns ihrer Ausbildung nachgegangen sind.

Darüber hinaus werden wir uns um Verbesserungen in den Bereichen Finanzierung, Digitalisierung, Lehr-Ausbildung und Prüfung für euch einsetzen. Im Detail werden diese Ziele bis zur nächsten Sitzung konkretisiert.

Zudem soll die Einzelausbildung gezielter in Augenschein genommen werden. Dafür sind wir auf eure Mitarbeit angewiesen!

Solltest Du also mit deiner Einzelausbildung in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation besonders zufrieden sein, dann schreibe einen kurzen Erfahrungsbericht mit deiner Empfehlung an uns! (ca. halbe DinA4 Seite an info@referendarrat-sh.de)

Solltest du in der Staatsanwalts- oder Zivilstation auf besondere Schwierigkeiten in der Einzelausbildung stoßen, richte dich bitte an unseren Kummerkasten!

Solltest Du den Eindruck haben, wir müssen uns mit einem weiteren wichtigen Thema im kommenden Jahr auseinandersetzen, dann schreibe uns bei Facebook eine Nachricht oder eine kurze Mail an info@referendarrat-sh.de und teile uns dein Anliegen mit.

Wir hoffen auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

Der Deutsche Anwaltsverein bittet um eure Mithilfe!

Mitteilung des Deutschen Anwaltvereins an die Referendarinnen und Referendare

Aktuelle Corona-Krise und deren Auswirkung auf und Chancen für die Juristenausbildung

Liebe Referendarinnen und Referendare,

der Deutsche Anwaltverein setzt sich seit jeher für die Ausbildung junger Juristinnen und Juristen ein. Er tritt dabei für moderne und praxisorientierte Inhalte ein, um die Juristenausbildung insgesamt attraktiv zu gestalten. Durch die aktuelle Situation der COVID-19 Pandemie ist die Ausbildung von Juristinnen und Juristen intensiv betroffen.

Der DAV möchte sich nunmehr an Sie wenden und nachfragen, mit welchen Vorgehensweisen betreffend Präsenzveranstaltungen, Angeboten in Arbeitsgemeinschaften und Stationsausbildung sowie bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung im 2. Staatsexamen Sie konfrontiert waren oder immer noch sind.

Durch welche Maßnahmen wurden Präsenzveranstaltungen Ihrer Referendarausbildung ersetzt?

Mit welche Online-Tools konnten Sie besonders gut arbeiten? Wo gab es Probleme?

Gibt es Maßnahmen/Angebote, die Sie zukünftig gerne beibehalten würden? Wenn ja, welche?

Was ist aus Ihrer Sicht besonders gut gelaufen und/oder auf welche Defizite möchten Sie besonders hinweisen?

Der Deutsche Anwaltverein möchte gemeinsam mit Ihnen Überlegungen anstellen, wie der nunmehr stattgefundene Digitalisierungsschub langfristig als Chance erkannt und für die Zukunft nachhaltig in die Juristenausbildung eingebunden werden kann.

Über eine Zusammenarbeit würde ich mich sehr freuen und bin Ihnen dankbar, wenn Sie diese Abfrage mit Ihrer Antwort unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Catharina Rabenschlag

Referentin
____________________
Deutscher Anwaltverein

Geschäftsbereich Aus- und Fortbildung

Catharina Rabenschlag

Rechtsanwältin

Geschäftsführerin Rechtsanwältin Bettina Bachmann

Littenstraße 11, 10179 Berlin

Tel. +49 30 72 61 52-124

Fax +49 30 72 61 52-190

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Virtueller Deutscher Anwaltstag vom 15.-19.06.20

Mitteilung des Deutschen Anwaltvereins an die Referendarinnen und Referendare

Veranstaltungshinweis für Referendarinnen und Referendare:

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Referendarinnen und Referendare,

im Rahmen des Virtuellen Deutschen Anwaltstages vom 15.-19.06.20 gibt es folgende Veranstaltungsangebote für junge Juristen und Juristinnen, die für Sie besonders interessant sein könnten:

Anwaltstag für Einsteiger – für junge Anwälte/innen, Studierende und Referendare/innen:
Wie kann man unternehmerisches Denken lernen? Anwaltliches Werteverständnis und unternehmerischer Profitgedanke – Passt das? Diese Fragen sowie Unternehmer-Erfahrungen aus allen Facetten der Anwaltschaft gibt’s als VIDEO-Stream und AUDIO-Podcast zum VDAT für Einsteiger. Wir freuen uns auf ein reges Interesse! Während der gesamten Tagung verfügbar!

Weibliche Besetzung von Prüfungskommissionen im juristischen Staatsexamen
Webinar: Einer aktuellen Studie für das Minis­terium der Justiz des Landes NRW zufolge ist die Wahrschein­lichkeit, in der mündlichen Prüfung die nächst höhere Noten­stufe zu erreichen, in der zweiten juris­ti­schen Staatsprüfung- selbst bei identi­schen schrift­lichen Vornoten- bei Männern höher als bei Frauen. Sobald eine Frau Teil der Prüfungs­kom­mission ist, verschwindet dieser Effekt. Der DAV und die betei­ligten Gremien haben sich zum Ziel gesetzt, die Proble­matik zu verfolgen.

Die Veranstaltungen sind kostenfrei.

Melden Sie sich jetzt an. Weitere Infos unter: www.anwaltstag.de

Hier finden Sie einen Digitalflyer zum Anwaltstag für Einsteiger. Wir freuen uns sehr, wenn Sie diese E-Mail an alle Interessierten weiterleiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Sollten Sie künftig über diese Veranstaltung nicht mehr informiert werden wollen, reicht eine kurze E-Mail an rabenschlag@anwaltverein.de.

Mit freundlichen Grüßen

Catharina Rabenschlag
Referentin
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Deutscher Anwaltverein
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Catharina Rabenschlag
Rechtsanwältin
Geschäftsführerin Rechtsanwältin Bettina Bachmann
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Stellenangebot des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Mitteilung der Verwaltungsgeschäftstelle des OLG Schleswig:

Das deutsch-französische Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. setzt sich seit 1993 für die Rechte der Verbraucher in Europa ein. Unter dem Dach des gemeinnützigen Vereins befinden sich die Europäischen Verbraucherzentren Deutschland und Frankreich, die Verbraucher über ihre Rechte in der EU informieren und sie bei Streitigkeiten mit einem Händler im EU-Ausland unterstützen. Die beiden Zentren sind Mitglieder des von der EU-Kommission gegründeten Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), die es in jedem Mitgliedstaat sowie in Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich gibt.

Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, eine/n

Jurist (m,w,d)

in Vollzeit

(zunächst befristet bis zum 31.12.2020)

Zu Ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gehören:

  • Bearbeitung von Fällen und Informationsanfragen im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (thematischer Schwerpunkt: wirtschaftlicher Verbraucherschutz, zum Beispiel E-Commerce, Finanzdienstleistungen, Tourismus etc.)
  • Mitarbeit an besonderen Projekten, zum Beispiel redaktionelle und konzeptionelle Entwicklung von webbasierten Verbraucherinformationen wie zum Beispiel (Web-)Apps
  • Aufbereitung von Verbraucherinformationen für das Internet, in Broschüren, Studien und Pressemitteilungen (redaktionelle Arbeiten)

Sie bringen folgende berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen mit:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Universitätsstudium (mindestens 1. Staatsexamen, Diplom-, Master- oder gleichwertiger Abschluss) der Rechtswissenschaften
  • sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, Französischkenntnisse von Vorteil
  • Interesse an redaktioneller Arbeit und am Verbraucherrecht
  • EDV-Kenntnisse (sicheres Beherrschen von MS Office)

Was Sie mitbringen:

  • Begeisterung für Europa, und die Lust, etwas zu bewegen
  • Gutes Kommunikationsvermögen, Flexibilität und Eigeninitiative
  • sehr gute konzeptionelle und analytische Fähigkeiten, Entscheidungsfähigkeit und eine ausgeprägte Ziel- und Umsetzungsorientierung

Wir bieten:

Sie wollen in einem engagierten, internationalen Team arbeiten, dass sich auf Sie freut? Dann sind Sie bei uns richtig! Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit flachen Hierarchien, der Möglichkeit der Selbstgestaltung sowie gelebter Teamarbeit und ein angenehmes Arbeitsumfeld in unmittelbarer Nähe zu Straßburg.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bevorzugt per E-Mail an: bewerbung@cec-zev.eu

Oder per Post: Anne Baltzer, Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V., Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl

Referendarratswahl: Ergebnis

ERGEBNIS der Wahlen zum Referendarrat 2020/2021

bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Der Wahlvorstand gibt das offizielle Ergebnis der Referendarratswahlen 2020/2021 bekannt:

abgegebene Stimmzettel: 120 (ca. 22 % der Wahlberechtigten)

hiervon ungültig: 11 (ca. 9 % der abgegebenen Stimmzettel)

Zusammensetzung des Referendarrates 2020/2021:

Frauen // Stimmen Männer // Stimmen

Ordentliche Mitglieder:

Milena Duggen // 72

Evelina Hopf // 68

Jasmin Petersen // 59

Nele Schneider // 58

Timm Wüstenberg // 92

Mark Beyer // 83

Fabian Radziwill // 68

Ersatzmitglieder:

Gesa Modersohn // 46

Jalda Siamak // 34

Kiel, den 11.5.2020

Hinweis: Nach § 10 Abs. 2 MBG-SH (Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990, GVOBl. 1990, 577, zuletzt geändert durch Art. 16 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S.

30) sind Frauen und Männer bei der Bildung des Personalrates entsprechend ihrem Anteil an den wahlberechtigten Beschäftigten zu berücksichtigen. Danach ist der Referendarrat im Verhältnis von 4 Frauen zu 3 Männern zu besetzen.

Nach dieser Vorgabe waren zunächst die ordentlichen Mitglieder in der Weise festzulegen, dass die 4

Frauen und 3 Männer mit den meisten Stimmen gewählt wurden. Die übrigen 2 Kandidatinnen waren als Ersatzmitglieder zu benennen.

gez. Der Wahlvorstand

Virtuelle Station: Handelskammer New York

Rechtsreferendariat bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (German American Chamber of Commerce, Inc.) in New York 

Virtuelles Rechtsreferendariat – New York City trotz Coronakrise! 

Fachbereich Legal 

Ort New York City/Deutschland 

Sie sind Rechtsreferendar/in und wollen internationale Erfahrungen sammeln? Sie zeichnen sich durch eine selbstständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Zielorientierung und Kommunikationsstärke aus? 

An unserem Standort in New York bieten wir ab sofort für die Dauer von drei bis vier Monaten die Möglichkeit an, eine Station des Referendariats virtuell von Deutschland aus in unserer Rechtsabteilung zu absolvieren. 

Über uns Die AHK USA – New York ist eine von drei Deutsch-Amerikanischen Auslandshandelskammern in den USA. Seit über 70 Jahren fördert die AHK USA – New York Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und den USA. Unsere Rechtsabteilung bietet Unternehmen vielfältige Unterstützung bei der Abwicklung von Geschäften zwischen Deutschland und den USA an. 

Stellenbeschreibung 

Wir bieten eine vielfältige und internationale Tätigkeit in einem juristisch und wirtschaftlich spannenden Bereich. Dabei erhalten Sie Einblicke in das deutsche und US-amerikanische Wirtschaftsrecht und arbeiten an der Beantwortung allgemeiner Rechtsanfragen u. a. aus folgenden Bereichen mit: Allgemeines Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht sowie Produkthaftungsrecht. Des Weiteren unterstützen Sie den Inkasso-Service der AHK USA – New York. 

Aufgrund der inhaltlichen Themen sind verhandlungssichere Englischkenntnisse erforderlich, die Sie idealerweise durch einen Auslandsaufenthalt und / oder LL.M. im englischsprachigen Ausland erworben haben. 

Die AHK USA – New York bietet Ihnen flexible Arbeitszeiten und viel Raum für Eigeninitiative, die Mitarbeit in einem dynamischen Team und ein modernes Arbeitsumfeld. 

Anforderungen 

  • • Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse 
  • • Begonnenes Rechtsreferendariat 
  • • selbstständige Arbeitsweise 
  • • Leistungsbereitschaft 
  • • Zielorientierung 
  • • Kommunikationsstärke 
  • • Computerkenntnisse (Microsoft Outlook, Word, Excel, Power Point) 

Starttermin ab sofort, auch kurzfristige Bewerbungen werden begrüßt 

Dauer drei bis vier Monate 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf den Erhalt Ihrer Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) in Englisch oder Deutsch mit Betreff „Ihr Name –Referendariat Legal“ per E-Mail an die Leiterin unserer Rechtsabteilung Frau Susanne Gellert (legalservices@gaccny.com). 

Kontakt Susanne Gellert, LL.M. Vice President 
Rechtsanwältin | Attorney at Law 

German American Chamber of Commerce, Inc. 80 Pine Street, 24th Floor | New York, NY 10005 Phone: +1 (212) 974-8846 | Fax: +1 (212) 974-8867 E-Mail: legalservices@gaccny.com URL: www.gaccny.com | www.ahk-usa.com | www.ahk.de 

Kommentare für den Juli Termin

Werte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

für alle Referendarinnen und Referendare, die am Klausurentermin Juni 2020 teilnehmen werden, gilt die beigefügte Konkretisierung der Hilfsmittelverfügung, die zwei Vorauflagen der jeweiligen Kommentare zulässt.

Wir hoffen, so zur Entspannung der Situation aufgrund der geringen Verfügbarkeit von sog. „Examenskoffern“, die durch die Zusammenlegung von zwei Klausurenterminen entstanden ist, beitragen zu können.

https://justiz.hamburg.de/contentblob/13889470/056fa91908dbc8be4d7bf7d55fd1e15c/data/kommentare-fuer-die-klausuren-im-juni-2020.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Michael Labe

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht

Keine Stationen beim Auswärtigen Amt bis Ende 2020

Auswärtiges Amt
Gz.: 1-Ak-7-121.04/1

Betr.: Aussetzen des Referendarprogramms an den Auslandsvertretungen für den Zeitraum von Juli 2020 bis Dezember 2020 einschließlich

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der anhaltenden Ausbreitung von SARS-CoV-2 bestehen derzeit weltweit Einreisebeschränkungen, sind Quarantänemaßnahmen für Ausländer eingeführt und viele Gesundheitssysteme überlastet. Weltweit haben alle Länder teils die persönliche Freiheit einschränkende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus ergriffen. Es ist nicht vorhersehbar, wie sich die Lage in den nächsten Monaten entwickeln und welche Folgen die Krise selbst im Falle eines noch relativ glimpflichen Verlaufs nach sich ziehen wird. 

Die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts, die ebenfalls diesen Bedingungen unterliegen und nur eingeschränkt arbeiten können, sind bis auf Weiteres nicht in der Lage, die Rahmenbedingungen für die Ableistung einer Ausbildungsstation im Juristischen Vorbereitungsdienst zu gewährleisten. Auch für Sie hat die Gesundheit für das Personal und selbstverständlich auch für Referendarinnen und Referendare absolute Priorität.

Unter diesen Umständen hat das Auswärtige Amt entschieden, bis einschließlich Dezember 2020 grundsätzlich keine Stationen im Ausland anzubieten.

Diese Entscheidung dient vor allem dem Schutz unserer Hospitierenden. Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob die Einreise in das Einsatzland und eine Rückreise nach Deutschland möglich wären. Auch ist die Gefahr für die Gesundheit an den Ausbildungsorten im Ausland nicht einschätzbar. Viele Länder haben die persönliche Freiheit einschränkende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus ergriffen, von denen auch Referendarinnen und Referendare betroffen wären. Wir bedauern diese Entwicklung, müssen aber auch die im Interesse des Gesundheitsschutzes in den jeweiligen Ländern getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen respektieren.

Selbstverständlich wird das Auswärtige Amt die Lage in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen genau beobachten und die weitere Programmplanung daran ausrichten.

Abhängig von der Entwicklung in den einzelnen Ländern und in enger Abstimmung mit den Auslandsvertretungen wird das Auswärtige Amt, so hoffen wir, ab Januar 2021 wieder Auslandsstationen anbieten können.

Nicht nur die Auslandsvertretungen, sondern insbesondere die Zentrale des Auswärtigen Amts arbeiten auf noch nicht absehbare Zeit im Krisenmodus. Dennoch gehen wir derzeit davon aus, dass die Rahmenbedingungen für eine Referendarstation im Inland ab Juli 2020 wieder gegeben sein werden. Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung.

Das Auswärtige Amt hat alle betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über diese Entscheidung informiert und bestehende Zusagen für Auslandsstationen aufgehoben. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information ebenfalls an die Stammdienststellen Ihres Landes weiterleiten.

Für Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Fuchs

Nachwuchswerbung /Referendarprogramm
Kurstraße 36
10117 Berlin
T: 030-5000-6129
1-ak-70@diplo.de
www.auswaertiges-amt.de

Arbeitsgemeinschaften LG Lübeck

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie einige von Ihnen bereits erfahren haben, ist es nach den Vorgaben des OLG, das letztlich einen Erlass des Ministeriums umsetzt, nunmehr wieder möglich, den Präsenzbetrieb bei Arbeitsgemeinschaften wiederaufzunehmen, dies selbstverständlich unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände. Wie dies bei den einzelnen Arbeitsgemeinschaften ausgestaltet wird, ob durch Präsenzveranstaltungen, Videokonferenzen oder ähnliches, bleibt den AG-Leitern überlassen. Diese werden, sobald eine Änderung zur laufenden Vorgehensweise ansteht, auf Sie zukommen. Momentan besteht bei Präsenzveranstaltungen allerdings lediglich die Möglichkeit eines Schichtbetriebs, sofern die Teilnehmerzahl von 8 überschritten wird, weil sonst die erforderlichen Mindestabstände in den derzeit zur Verfügung stehenden Räumen nicht eingehalten werden können. Das LG ist jedoch auf der Suche nach einem externen größeren Raum. Ob und wann das gelingen wird, ist noch unklar.

Sollten Sie für sich selbst eine Teilnahme an etwaig angebotenen Präsenzkursen aus gesundheitlichen Gründen nicht für angebracht halten, zeigen Sie mir dies an, damit ich Sie von der Präsenzpflicht befreien kann. Ein ersatzweiser Online-Unterricht wird in diesem Fall jedoch nicht angeboten.

All dies gilt zunächst nicht für die Klausurenkurse. Diese werden zunächst weiter ausschließlich online stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Dr. Dörte Barbirz