Viele hatten in den letzten Wochen Probleme als Schleswig-Holsteinische Referendare für die Verwaltungsstation in Hamburg zugelassen zu werden. Es wurde berichtet, dass die Zusagen der einzelnen Behörden vorlag, das OLG-Hamburg jedoch die Zulassung als Gast-Referendar verweigerte. Dies beruhte auf einer Entscheidung der Präsidentin des OLG Hamburg, welche im Zusammenhang mit COVID-19 Anordnungen getroffen hatte.
Das OLG-Schleswig wurde über die Problematik informiert, die insbesondere Referendare betraf, deren Wohnsitz in Hamburg liegt. Insoweit bestand jedoch keine Befugnis, da die Entscheidung, ob Gast-Referendare zugelassen werden, allein beim OLG Hamburg liegt. Zusammen mit der Staatskanzlei bemühte man sich um die Lösung dieses Problems und holte auch den Referendarrat von Hamburg mit ins Boot.
Seit heute soll diese Regelung nicht mehr gelten, sodass die Ableistung der Verwaltungsstation in Hamburg wieder möglich sein sollte! Die Referendare aus Schleswig-Holstein sind also wieder uneingeschränkt in Hamburg willkommen.
Solltet ihr jedoch weiterhin dieses Problem haben, meldet euch bitte bei uns!