Freiwillige Revisionsrechts-AG (LG-Bezirke Flensburg und Kiel mit Examensklausuren bis einschließlich Juni 2022)

[Anmeldefrist abgelaufen]

Mitteilung des Landgerichts Kiel

Die Bewerber*innen werden ab dem 21.06.2021 über einen Platzerhalt oder eine Absage für die AG informiert werden. Eine Erstattung von Reisekosten findet nicht statt.


Workshop „Deine Stimme zählt!“ – Schulung der juristischen Kommunikation

Mitteilung der breaking.through UG

breaking.through organisiert von Juni bis Juli 2021 zwei digitale Workshops zum Thema „Deine Stimme zählt!“, von der wir glauben, dass sie für Ihre Referendarinnen potentiell von Interesse sind. Bei den Workshops geht es im Kern um Folgendes:

Kaum eine Fähigkeit ist für den Erfolg von Jurist*innen so entscheidend, wie die eigene Stimme zielgerichtet einsetzen zu können. In fast allen juristischen Tätigkeitsbereichen spielt sie eine Rolle: bei Verhandlungen, in Gesprächen mit Mandant*innen, bei der Akquise, bei Reden und Vorträgen sowie bei Vorstellungsgesprächen. Deshalb ist es wichtig, dass die Stimme gut trainiert und zuverlässig einsetzbar ist, insbesondere auch in stressreichen Situationen. Dies gilt erst recht für Juristinnen, da tiefen Stimmen erwiesenermaßen mehr Vertrauen entgegengebracht wird.

breaking.through bietet daher in Kooperation mit Law & Voice zwei Workshops zum Thema „Deine Stimme zählt!“ für je acht Juristinnen an. In mehreren individuellen Sitzungen wird den Teilnehmerinnen dabei die Möglichkeit gegeben, ihre Stimme zu schulen.

Sie richten sich an Juristinnen mit mindestens dem Erstem Staatsexamen, die noch keine drei vollen Jahre berufstätig sind. Die erfahrene und auf Juristinnen spezialisierte Stimmtrainerin Ute Bolz-Fischer wird beide Workshops leiten und den Teilnehmerinnen vermitteln, wie sie den perfekten Stimmsitz erreichen können.

Interessierte Juristinnen finden auf unserer Homepage www.breakingthrough.de/events Hinweise zur Bewerbung. Bewerbungsschluss ist der 22. Mai 2021.

Ringvorlesung der Uni Halle: „Reflektionen zu Nationalsozialismus und Rassismus im Rahmen der Juristenausbildung“

Mitteilung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:

Ringvorlesung im Sommersemester 2021:
Reflektionen zu Nationalsozialismus und Rassismus im Rahmen der Juristenausbildung

Die Vorträge finden jeweils montags in der Zeit von 18 bis 20 Uhr als Online-Veranstaltung statt.

https://uni-halle.webex.com/uni-halle/j.php?MTID=m8a92150d552a8e3b2902ae26d3636efa

Meeting-ID: 121 334 1707 – Passwort: cPFJSKJ@335 – Gastgeber-Kennnummer: 354981

Zur Einführung:

Die kritische Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Rassismus und Nationalsozialismus hat in Politik und Gesellschaft in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Gründe dafür sind vielfältig und vielschichtig zugleich. Der verfassungsändernde Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat unter anderem auf Grund des Anschlags in Halle vom 13. Oktober 2020 durch die Einführung einer neuen Staatszielbestimmung in die Landesverfassung darauf reagiert. Sie lautet:

Artikel 37a Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.

Zugleich hat die Bundesjustizministerin angeregt, das Deutsche Richtergesetz durch eine Regelung zu ergänzen, die eine kritische Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus und seinen Auswirkungen auf das Recht zu einem verpflichtenden Thema der Juristenausbildung machen soll.

Beide Impulse sollen für die Studierenden der Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im kommenden Sommersemester durch das Angebot einer Ringvorlesung aufgegriffen und umgesetzt werden, die sich mit ausgewählten Fragestellungen aus diesem Themenfeld befasst und zum weiteren Nachdenken, aber auch zum Engagement im Sinne der neuen Staatszielbestimmung motivieren soll.

Online Seminar „Tätigkeit deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Frankreich“

Mitteilung der Kanzlei SOFFAL/Paris

Online-Seminar zu den wichtigsten Fragen, die sich zukünftige Volljuristen über eine eventuelle Tätigkeit in dem europäischen Partnerland stellen, mit dem Deutschland den größten Außenhandel betreibt.

Tätigkeit deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Frankreich Möglichkeiten für deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Sie interessieren sich für die Arbeit als deutsche Juristin und Jurist im für Deutschland wichtigsten europäischen Exportland; haben Sie gar eine Arbeit in einer französischen Kanzlei ins Auge gefasst? Wollen Sie näheres über die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfahren?

Diese und weitere Fragen sind Thema unseres Online-Seminars:

am Mittwoch, dem 14. April 2021 von 15:00 bis 16:30 Uhr

zu dem wir Sie herzlich einladen.

Im Online-Seminar werden wir die wesentlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen behandeln, die für die Arbeit als ausländische Rechtsanwaltin und Rechtsanwalt in Frankreich bestehen. Wir sprechen ganz praktisch über die typische Tätigkeit in einer deutsch-französischen Großkanzlei im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr und zeigen auf, welche Art von Mandantschaft beraten wird, mit welchen typischen Fallgestaltungen sich die Mandanten melden und was diese internationale Mandantschaft erwartet. Im Rahmen der Veranstaltung beantworten wir auch gerne Ihre individuellen Fragen.

Hier gehts zur Anmeldung, damit wir Ihnen die Zugangsdaten des Zoom-Meetings übersenden können. Sie können sich aber auch unter der Emailadresse jletschert@soffal.fr anmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fortbildung für Referendare: 07. und 11. Mai „Materielles Zivilrecht“ in Schleswig

Mitteilung des OLG Schleswig

Termin:
Am Freitag, 7. Mai 2021 und
Dienstag, 11. Mai 2021

Um jeweils 9.30 – ca. 16.30 Uhr

Tagungsort:
Plenarsaal
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

Zielgruppe: Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im Bürgerlichen Recht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung: Ziel ist es, einige Schwerpunkte aus Rechtsgeschäftslehre, Schuldrecht (insbesondere Leistungsstörungs- und Gewährleistungsrecht), Sachenrecht und im Examen relevante Fragen des Familien- und Erbrechts in ihren Strukturen und Zusammenhängen darzustellen. Besonderer Wert wird auf Querverbindungen gelegt. Die systematisch-theoretische Darstellung wird mit Fallbeispielen – auch aus früheren, zur Ausbildung freigegebenen Examensklausuren – vertieft.

Da auch Querverbindungen nicht nur im BGB selbst, sondern auch Bezüge zu anderen Gesetzen angesprochen werden, empfiehlt sich ein aktueller Schönfelder. Die Teilnehmer erhalten zudem ein Seminarskript mit kurzen theoretischen Ausführungen sowie den behandelten Beispielsfällen mit Lösungshinweisen.

Fragen und Diskussionsbeiträge sind jederzeit willkommen.

Referent: Rechtsanwalt Frank Harder, Molfsee bei Kiel

Teilnehmerzahl: Max. 35

Hinweis: Die Teilnehmerzahl musste wegen der Hygiene- und Abstandserfordernisse leider herabgesetzt werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass keine Tische zur Verfügung stehen werden.

Anmeldungen: Die Anmeldung unter Angabe des Einstellungsdatums erfolgt nur per Mail an olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 19. März 2021

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet. Tagungsgetränke stehen zur Verfügung. Das Mittagessen wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst gezahlt.

Hinweis Covid19: Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).

In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.

In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Materielles Strafrecht in Kiel, 17. und 18. Mai 2021

Mitteilung des OLG

Termin:
Montag, 17. Mai 2021
Dienstag, 18. Mai 2021

jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel Knooper Weg 103 24116 Kiel 2. OG/Raum 239

Zielgruppe: Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung: Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen
– Nichtvermögensdelikte
– Vermögensdelikte
– Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka
– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl: Max. 15

Anmeldungen: Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 19. März 2021.

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Kosten: Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).

In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.

In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Hinweis auf kostenloses Online-Repetitorium des OLG Oldenburg

An uns wendete sich kürzlich der AG-Leiter des LG Oldenburg und Dozent eines lostenlosen online-Kurzrepetitorims für ExamenskandidtInnen König unter Hinweis auf letzteres. Dazu führte er aus:
„Das OLG Oldenburg bietet aus Gründen der gegenwärtig eingeschränken Ausbildungssituation kurzfristig online ein Kurzrepetitorium für Examenskanditaten an und zwar für die Zivilrechtsklausuren. Der Referendarpersonalrat Celle hatte dies mir gegenüber angeregt. Zielgruppe ist ansich der Kreis der für die Klausuren anstehenden niedersächsischen ReferendarInnen. Die Meetinginformationen sind aber bewusst frei zugänglich und ReferendarInnen aus anderen Bundesländern können ohne Anmeldung deshalb auch daran teilnehmen.“

Gerne stellen wir euch deswegen die weiteren Informationen und Zugänge dazu bereit: Informationen finden Sie auf meiner Homepage www.jurref.de (https://deref-web.de/mail/client/m6UpM_CB8CI/dereferrer/?redirectUrl=http%3A%2F%2Fwww.jurref.de)

und auf der Seite des OLG Oldenburg www.olg-oldenburg.de (https://deref-web.de/mail/client/cIh-7vKih1g/dereferrer/?redirectUrl=http%3A%2F%2Fwww.olg-oldenburg.de) (dort Untermenü -> Karriere -> Referendare).

Die Links findet ihr weiter auch auf unserer Seit unter Lehrmaterialien!

Fortbildungsveranstaltung: „Kommunikation für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“

Mitteilung der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts:

Termin:
Am Dienstag, 1. Juni 2021, 10.00 Uhr – 17.00 Uhr
und Mittwoch, 02. Juni 2021, 9.00 Uhr – 17.00 Uhr

Tagungsort:
Verwaltungsakademie Bordesholm
Heintzestr. 13
24582 Bordesholm

Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die am Beginn ihrer Ausbildung stehen.

Inhalte der Veranstaltung:
Alles Fach- und Methodenwissen nützt nichts, wenn es nicht der Situation angemessen und wirksam kommuniziert wird. Und eine Ausbildung ist nur dann erfolgreich, wenn die Rahmenbedingungen gut verhandelt sind. Dieses Seminar bietet Ihnen praxisgerechte Tipps für die erfolgreiche, mündliche Kommunikation in Ihrer Rolle.

Dies sind die Lernfelder:

  • Das Ausbildergespräch
  • Der Faktenvortrag vor Ausbilder und Vorgesetztem
  • Argumentieren vor Gericht
  • Das Plädoyer des Staatsanwalts
  • Der förmliche Aktenvortrag
  • Das Mandantengespräch

Gearbeitet wird an Ihren individuellen Anliegen und an konkreten Fällen. Sie erfahren

  • worauf es in den jeweiligen Gesprächen ankommt
  • wie Sie Gespräche vorbereiten und steuern
  • was die „Golden Rules“ des Aktenvortrags sind
  • wie Sie die Grundregeln der rhetorischen Argumentation leicht beherrschen
  • wie Sie sich souverän präsentieren und Anspannung zu ihrem Vorteil nutzen.

Sie erhalten umfangreiche, begleitende Skripten.

Referent/in:
Dr. Stefan Goes (communicare), Spezialist für wirksame Kommunikation
Richterin am OLG Ulrike Prahl, OLG Schleswig

Teilnehmerzahl:
max. 16

Anmeldungen:
Die Anmeldung unter Angabe des Einstellungsdatums erfolgt nur per Mail an
olg-fortbildung@olg.landsh.de
bis zum 7. Mai 2021
Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter verteilt. Bei gleichem Dienstalter entscheidet das Los.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Sollten Lebensmittelunverträglichkeiten bestehen, wird gebeten, sich direkt mit dem Tagungshaus in Verbindung zu setzen.

Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Tagungsgetränke im Raum stehen zur Verfügung. Das Mittagessen wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst gezahlt (ca. 7 €). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet ist.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).

In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.

In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Freiwillige Revisionsrechts-AG in Kiel

Mitteilung des LG Kiel:

In der Zeit vom 16.03. bis zum 23.03.2021 haben Sie die Möglichkeit, an der freiwilligen Revisionsrechtsarbeitsgemeinschaft teilzunehmen. (mit schriftlichen Examensklausuren bis einschließlich Dezember 2021)

Die Arbeitsgemeinschaft findet an folgenden vier Terminen statt:

16.03.2021 (Di), 17.03.2021 (Mi), 22.03.2021 (Mo) und 23.03.2021 (Di) jeweils um 14.00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr,
Schulungsmodul, Schulungsraum 1, Schützenwall.

Leiter der Arbeitsgemeinschaft ist Herr Staatsanwalt Dr. Soyka (StA Kiel).

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und sich die Ausschreibung ausdrücklich nur an Referendare richtet, die bis einschließlich Dezember 2021 Examensklausuren schreiben, ist eine verbindliche Anmeldung für die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft erforderlich.

Bitte richten Sie diese Anmeldung bis zum 24.02.2021 an folgende E-Mail-Adresse: referendare@lg-kiel.landsh.de.

Fortbildung für Referendar:innen Materielles Strafrecht Februar 2021

Mitteilung des OLG Schleswig:

Termin:
Montag, 22. Februar 2021
Dienstag, 23. Februar 2021
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel
2. OG/Raum 239

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka

– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 08. Januar 2021

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen betroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).

In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.

In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.