Mitteilung des OLG.
Ausschreibung Fortbildung für Referendare:
„Materielles Zivilrecht “
Fortbildungsveranstaltung
der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Termin:
Am Dienstag , 15. März 2022 –
Mittwoch, 16 . März 2022
Um jeweils 9.30 – ca. 1 6 .30 Uhr
Tagungsort:
Plenarsaal
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im Bürgerlichen Recht schließen wollen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Um die Sicherheit zu erhöhen, ist die Teilnahme nur möglich, wenn
- Sie entweder geimpft sind und Ihre letzte Impfung im Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens zwei Wochen zurückliegt oder
- Sie von einer Covid-Erkrankung genesen sind und die Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder
- Sie maximal 24 Stunden vor der Veranstaltung einen Corona-Schnelltest absolviert haben, dessen Ergebnis negativ ist.
Das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen müssen Sie am Beginn der Veranstaltung dienstlich in der Anwesenheitsliste versichern.
Inhalte der Veranstaltung:
Ziel ist es, einige Schwerpunkte aus Rechtsgeschäftslehre, Schuldrecht (insbesondere Leistungsstörungs – und Gewährleistungsrecht), Sachenrecht und im Examen relevante Fragen des Familien- und Erbrechts in ihren Strukturen und Zusammenhängen darzustellen. Besonderer Wert wird auf Querverbindungen gelegt. Die systematisch-theoretische Darstellung wird mit Fallbeispielen – auch aus früheren, zur Ausbildung freigegebenen Examensklausuren – vertieft.
Da auch Querverbindungen nicht nur im BGB selbst, sondern auch Bezüge zu anderen Gesetzen angesprochen werden, empfiehlt sich ein aktueller Schönfelder. Die Teilnehmer erhalten zudem ein Seminarskript mit kurzen theoretischen Ausführungen sowie den behandelten Beispielsfällen mit Lösungshinweisen.
Fragen und Diskussionsbei träge sind jederzeit willkommen.
Referent:
Rechtsanwalt Frank Harder, Molfsee bei Kiel
Teilnehmerzahl:
Max. 35
Hinweis:
Die Teilnehmerzahl musste wegen der Hygiene – und Abstandserfordernisse leider herabgesetzt werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass keine Tische zur Verfügung stehen werden.
Anmeldungen:
Die Anmeldung unter Angabe des Einstellungsdatums erfolgt nur per Mail an
bis zum 11. Februar 2022
Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter , nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.
Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.
Tagungsgetränke stehen zur Verfügung.
Das Mittagessen wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst gezahlt.
Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene – und Abstandsvorschriften.