30.04.2021: Impf-Priorisierung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wie viele von euch sicherlich mitbekommen haben, ist hinsichtlich der Corona-Impfung in Schleswig-Holstein eine Öffnung der Prioritätsgruppe 3 ab dem 10. Mai vorgesehen. Voraussichtlich können Termine ab dem 6. Mai gebucht werden. Dabei soll innerhalb der Priorisierungsgruppe keine gesonderte Priorisierung stattfinden. 

Zur Prioritätsgruppe 3 zählen mitunter Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanten Positionen. Hierunter fallen auch Personen in der Justiz und Rechtspflege. 

Dem Oberlandesgericht ist derzeit leider keine Information darüber bekannt, welche Personen aus der Justiz in die Priorisierungsgruppe 3 fallen. Derzeit kann also noch nicht final gesagt werden, ob Referendar:innen hinzuzählen. 

Wir stehen in dieser Angelegenheit im engen Kontakt mit dem Oberlandesgericht und informieren euch umgehend, sobald uns Neuigkeiten vorliegen. 

Euer Referendarrat 

Mitteilung vom 27.04.2021 zum Präsenzbetrieb der AGs

Mitteilung der Staatskanzlei:

Nach Rücksprache mit meinem Abteilungsleiter, Herrn Sulimma, werden alle laufenden Arbeitsgemeinschaften als Präsenz-AGs weiterhin bis zum 31. Mai 2021 ausgesetzt.
Wir hoffen dann, ab dem 01. Juni 2021 die Arbeitsgemeinschaften wieder als Präsenz-AG im Schichtbetrieb anbieten zu können. Ich bitte um Ihr Verständnis und um Weiterleitung dieser Information an die Referendare in Ihren Arbeitsgemeinschaften.

Wichtig: Covid-Schnelltest vor Mündliche Prüfungen!

Mitteilung des GPA Hamburg:

Hanseatisches Oberlandesgericht Justizprüfungsamt und Gemeinsames Prüfungsamt

Covid-Schnelltest vor Mündliche Prüfungen im JPA und GPA

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser bestehendes Hygienekonzept für die mündlichen Prüfungen enthielt bislang lediglich die dringende Bitte, am Prüfungstag einen Corona-Schnelltest vorzulegen, um so noch mehr zum Infektionsschutz aller am Prüfungsverfahren Beteiligten beizutragen.

Mit der Änderung der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO vom 16. April 2021 ist der Senat nunmehr unserem Hygienekonzept gefolgt und hat die Prüfungsämter in § 22 Abs. 2a ermächtigt, das Tragen von Masken und die Durchführung von Testungen anzuordnen.

Entsprechend wird Folgendes festgelegt: Alle Prüfungsteilnehmer, also Kandidatinnen und Kandidaten, wie auch Prüferrinnen und Prüfer, führen am Prüfungstag vor der mündlichen Prüfung unter Aufsicht einen Corona-Schnelltest durch. Testmaterial wird kostenfrei von JPA und GPA zur Verfügung gestellt.

Zur Durchführung der Testung finden sich die Prüflinge beider Examina (JPA und GPA) am Prüfungstag um 7.45 Uhr im großen Klausurenraum (Raum 2005 im Dammtorwall 13) ein.

Prüferinnen und Prüfer testen sich im jeweiligen Prüfungsraum.

Testung für Prüferinnen und Prüfer im JPA um 9.00 Uhr,

Testung für Prüferinnen und Prüfer im GPA um 9.30 Uhr.

Im Übrigen bleiben die Hygienekonzepte von JPA und GPA aufrechterhalten.

Insbesondere wird trotz negativer Testung empfohlen, Masken zu tragen, soweit von Beteiligten an der mündlichen Prüfung keine aktive Rolle wahrgenommen wird.

Im Übrigen bleibt es, in Anpassung an die Regelung für das JPA, im GPA ab sofort den Kommissionen überlassen, im Einvernehmen mit den Prüflingen die Prüfungsabschnitte jeweils mit zwei Prüflingen (geteilter Modus) oder aber mit sämtlichen vier Prüflingen (regulärer Modus) durchzuführen.

Die Neuwahlen stehen an!

Stell dich auf für den Referendarrat 2021/22!

Informationen zur Wahl des neuen Referendarrates 

Vom 22. April bis zum 6. Mai 2021 wird ein neuer Referendarrat für das Jahr 2021/2022 gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in der Zeit vom 25. März bis zum 8. April 2021 selbst zur Wahl zu stellen. Das bedeutet für Euch konkret: Ihr könnt in diesem Zeitraum Eure Bewerbung um eine Mitgliedschaft in dem neu zu bildenden Referendarrat per E-Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de senden.

Wählbar ist nur, wer im Wählerverzeichnis steht. Dieses liegt ab dem 25. März 2021 in der Pförtnerloge der Wachtmeisterei des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein aus und kann von jedem Referendar eingesehen werden.

Solltet ihr euch zur Wahl stellen wollen, so überprüft bitte unbedingt, ob ihr in dem Verzeichnis steht. Hierzu ist es auch möglich, zeitnah eine Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de zu senden und nachzufragen.

Warum solltet Ihr Euch bewerben?

Der Referendarrat vertritt als Personalvertretung die Interessen der Referendar:innen gegenüber dem Land, den Gerichten und den Einzelausbilder:innen. Ihr habt durch eine Mitgliedschaft im Referendarrat die Möglichkeit Euch aktiv in die Gestaltung Eurer eigenen Ausbildung und die der künftigen Referendar:innen des Landes einzubringen.

Durch eine Tätigkeit im Referendarrat lernt Ihr zudem diejenigen Entscheidungsträger kennen, die für das Referendariat in Schleswig-Holstein und das Examen zuständig sind.

Damit ihr eine Idee habt, wie die Arbeit im Referendarrat konkret aussieht, hier ein paar Themen, die unsere Arbeit im letzten Jahr geprägt haben:

Zentrales Thema unserer Amtszeit war natürlich die Covid-19-Pandemie, die auch auf das Referendariat erhebliche Auswirkungen hatte. In diesem Sinne war es unsere Aufgabe und uns auch ein Anliegen, jederzeit für alle Seiten ansprechbar zu sein und uns für bessere Ausbildungsbedingungen einzusetzen. Dadurch konnten wir u.a. dazu beitragen, dass überhaupt Online-Unterricht und Online-Klausurbesprechungen durchgeführt werden konnten und können, und haben auch an der Ausgestaltung mitgewirkt. Unsere im Dezember 2020 dazu durchgeführte Online-Umfrage wurde von vielen von euch ausgefüllt, sodass wir und eben auch der zukünftige Referendarrat gegenüber dem OLG und den Landgerichtsbezirken eine verlässliche Grundlage haben, um weiter über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften und der Klausurenkurse zu sprechen und zu verhandeln.

Einige der uns selbst gesteckten Ziele konnten wir dann zwar anstoßen, aber nicht zu Ende bringen. Insofern wäre es euch als zukünftigen Mitgliedern des Referendarrates überlassen, ob ihr diese Ziele weiter verfolgt. Dazu gehört zum Beispiel das Abfragen bei den AG-Leiter:innen und anschließende Bereitstellen einheitlicher Lehrmaterialien, auf die alle Referendar:innen nach unserer Idee Zugriff haben sollen, sowie die Aushandlung von Räumlichkeiten zum Lernen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken.

Weiter wird auch die Beobachtung des Prozesses zum E-Examen für künftige Referendarräte eine Rolle spielen.

Übrigens: Zudem könnt ihr als Ausgleich für Eure Tätigkeit im Referendarrat in der Regel zwei Monate bezahlten Sonderurlaub beantragen. Ihr schreibt dementsprechend zwei Monate später Examen und habt mehr Lernzeit, ohne auf die Unterhaltsbeihilfe verzichten zu müssen. Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert den Referendarrat gegenüber den jeweiligen Gesprächspartner:innen und erlaubt dem Rat die Interessen der Referendar:innen bestmöglich zu vertreten.

Daher unsere Bitte an Euch:

Stellt euch zur Wahl!

Tipps zur Bewerbung:
Die wahlberechtigten Referendar:innen erhalten mit den Wahlunterlagen einen Stimmzettel mit den Namen der Kandidat:innen sowie eine Broschüre mit den Vorstellungen der Kandidat:innen. Eure Bewerbung sollte also eine kurze Vorstellung und ein Foto enthalten (max. eine Seite Text DIN A4, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Nützliche Angaben sind Euer Dienstantritt und der Einstellungsort. Sofern Ihr gern ein bestimmtes Referat übernehmen würdet, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung direkt angeben. Im Übrigen sind Eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bei Fragen könnt Ihr Euch gern per E-Mail unter der genannten Adresse an uns wenden.

Info zum aktuellen Examenstermin

Update:

Gerade wurde uns mitgeteilt, dass – dem Kippen der sog. „Osterruhe“ durch die Bunderegierung folgend – am 01.04. die erste Klausur planmäßig geschrieben werden kann! Entsprechende Mitteilung wird das GPA auch schnellstmöglich auf ihre Homepage veröffentlichen!


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vom Bund beschlossene „Ruhetag“ am 01.04.2021 sorgte für Unsicherheiten, da an diesem Tag die erste Klausur des 2. Staatsexamens des April-Termins geschrieben werden sollte.

Eure Anfragen haben uns auf allen Kanälen erreicht und wir stehen seit heute Morgen mit den zuständigen Personen im engen Kontakt. Derzeit können wir euch aber leider noch keine finale Entscheidung mitteilen. Wir informieren euch aber umgehend auf Facebook und unserer Homepage, sobald wir hinsichtlich des Stattfindens der Klausur am 01.04.2021 mehr wissen.

Wir rechnen in den nächsten zwei Tagen mit einer Entscheidung.

Wir wünschen euch allen viel Erfolg! Bleibt gesund

Protokoll des Examensinformationsforums vom 17.02.2021

Wer unseren gemeinsamen Forums-Termin verpasst hat, kann sich jetzt die wesentlichen Ergebnisse im Protokoll anschauen.

In dem Termin haben wir über die aktuelle Klausur- und AG-Situation im Lockdown diskutiert und bei den zuständigen Referenten Verbesserungswünsche vorgetragen. Anschließend haben wir mit dem Präsidenten des GPA über das Examen unter Corona-Bedingungen, aber auch über den Ausblick auf die künftigen Entwicklung hinsichtlich der Einführung von E-Examen usw. und viele weitere Themen gesprochen.

Aktuelle Hinweise zur weiteren Ausbildung unter den Infektionsschutz-Maßnahmen

Mitteilung des OLG:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Infektionsgeschehens in Schleswig-Holstein – insbesondere mit Blick auf die rasche Ausbreitung der britischen Virusvariante im Lande – soll die Referendarausbildung auch weiterhin unter größtmöglichem Verzicht auf persönliche Kontakte fortgeführt werden.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium und im Auftrag der Präsidentin des SchleswigHolsteinischen Oberlandesgerichts bitte ich daher, bis auf Weiteres auch weiterhin um die Beachtung der in meinem Schreiben vom 14. Dezember 2020 dargelegten Grundsätze zur Ausbildung:

– Die Einzelausbildung der Referendar*innen findet weiterhin statt. Bei der Ausbildung ist der persönliche Kontakt mit den Ausbilder*innen und anderen Mitarbeiter*innen der ausbildenden Stelle auf das absolut notwendigste Minimum zu beschränken.

– Gruppenveranstaltungen (Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, Lehrgänge im Rahmen des EVD, …) finden vorübergehend nicht mehr als Präsenzunterricht statt. Diese Veranstaltungen sollen im Rahmen des Möglichen durch den Einsatz entsprechender technischer Mittel als Fernunterricht fortgeführt werden.

Die Länge des Übergangszeitraums kann leider nicht vorausgesagt werden; einstweilen kann gesagt werden, dass Öffnungsschritte nicht vor dem 8. März 2021 geplant sind. Ob – und gegebenenfalls in welchem Umfang und ab welchem Zeitpunkt – das möglich sein wird, dürfte im Wesentlichen auch davon abhängen, wie sich die momentan, noch auf den Norden begrenzte, rasche Ausbreitung der Virusvariante weiter entwickelt. Ich wünsche uns sehr, dass die aktuell dort ergriffenen Maßnahmen zu einer Eindämmung des bedrückenden Infektionsgeschehens führen. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts und ich danken Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz und Ihr Durchhaltevermögen in dieser zermürbenden Zeit.

Kurzinfo für die Referendare in Lübeck!

Klausurenkurse Lübeck:

Die Besprechungen zum Kleinen und Großen Klausurenkurs in Lübeck am 17.12.2020 und am 07.01.2021 entfallen ersatzlos. Abgegebene Klausuren werden per Post zugeschickt.

Für weitere Informationen für die Klausurenkurse verweisen wir auf die Homepage des Landgerichts Lübeck.Für die am 17.12.2020 auszugebende Klausur befinden sich für die Besprechung im Januar außerdem Hinweise auf dem Deckblatt der Klausur.

Einschränkungen ab dem 16.12.2020

Mitteilung des OLG Schleswig:

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der weiterhin steigenden Zahlen von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 treten in dieser Woche weitere, zum Teil erheblich einschränkende Regelungen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Virus in Kraft. Dem dynamischen Infektionsgeschehen ist auch durch die weitere Gestaltung der Referendarausbildung Rechnung zu tragen, sodass für einen Übergangszeitraum auch hier persönliche Kontakte in weiterem Umfang als bisher vermieden werden sollen.

In Abstimmung mit dem Ministerium und im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts bitte ich daher, ab dem 16. Dezember 2020 um Beachtung folgender Grundsätze für die Referendarausbildung:

  • Die Einzelausbildung der Referendarinnen findet weiterhin statt. Bei der Ausbildung ist der persönliche Kontakt mit den Ausbilderinnen und anderen Mitarbeiter*innen der ausbildenden Stelle auf das absolut notwendigste Minimum zu beschränken.
  • Gruppenveranstaltungen (Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, Lehrgänge im Rahmen des EVD, …) finden vorübergehend nicht mehr als Präsenzunterricht statt. Diese Veranstaltungen sollen im Rahmen des Möglichen durch den Einsatz entsprechender technischer Mittel als Fernunterricht fortgeführt werden.

Die Einzelheiten zur genauen Ausgestaltung der Ausbildung sind vor Ort unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen und Gegebenheiten sowie der jeweiligen Lehrkonzepte der Ausbilder*innen zu regeln. Die Länge des Übergangszeitraums kann leider nicht vorausgesagt werden. Ich hoffe aber, dass das Infektionsgeschehen alsbald im nächsten Jahr wieder eine Rückkehr zur bislang geübten Praxis – und langfristig weitere Lockerungen – zulässt. Für Ihren Einsatz und Ihre Leistungsbereitschaft möchte ich mich im Namen der gesamten Referendarabteilung und ausdrücklich auch im Namen der Präsidentin herzlich bedanken und wünsche Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest, und dass Sie gesund – und zuversichtlich – in das neue Jahr starten.

Aus gegebenem Anlass !

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch darauf hinweisen, dass es bei präsenten Veranstaltungen wichtig und Teil unserer Dienstpflicht ist, die geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten, damit wir uns alle gegenseitig vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen.

Sofern eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Präsenzveranstaltungen angeordnet wurde und ihr nicht aus medizinischen Gründen davon befreit seid, möchten wir euch eindringlich bitten, euch während der gesamten Veranstaltung daran zu halten.
Ess- und Trinkpausen, die das Abnehmen der Maske für längere Zeit notwendig machen, dürfen nicht innerhalb der Gebäude abgehalten werden, sondern müssen nach draußen verlegt werden. Auch in den Pausen muss der Mindestabstand eingehalten werden.

Nur wenn wir uns alle an diese Regeln halten, sind Präsenzveranstaltungen weiterhin durchführbar!

Bleibt alle gesund!