Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie viele von euch sicherlich mitbekommen haben, ist hinsichtlich der Corona-Impfung in Schleswig-Holstein eine Öffnung der Prioritätsgruppe 3 ab dem 10. Mai vorgesehen. Voraussichtlich können Termine ab dem 6. Mai gebucht werden. Dabei soll innerhalb der Priorisierungsgruppe keine gesonderte Priorisierung stattfinden.
Zur Prioritätsgruppe 3 zählen mitunter Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanten Positionen. Hierunter fallen auch Personen in der Justiz und Rechtspflege.
Dem Oberlandesgericht ist derzeit leider keine Information darüber bekannt, welche Personen aus der Justiz in die Priorisierungsgruppe 3 fallen. Derzeit kann also noch nicht final gesagt werden, ob Referendar:innen hinzuzählen.
Wir stehen in dieser Angelegenheit im engen Kontakt mit dem Oberlandesgericht und informieren euch umgehend, sobald uns Neuigkeiten vorliegen.
Euer Referendarrat