Aktuelle Hinweise zur weiteren Ausbildung unter den Infektionsschutz-Maßnahmen

Mitteilung des OLG:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Infektionsgeschehens in Schleswig-Holstein – insbesondere mit Blick auf die rasche Ausbreitung der britischen Virusvariante im Lande – soll die Referendarausbildung auch weiterhin unter größtmöglichem Verzicht auf persönliche Kontakte fortgeführt werden.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium und im Auftrag der Präsidentin des SchleswigHolsteinischen Oberlandesgerichts bitte ich daher, bis auf Weiteres auch weiterhin um die Beachtung der in meinem Schreiben vom 14. Dezember 2020 dargelegten Grundsätze zur Ausbildung:

– Die Einzelausbildung der Referendar*innen findet weiterhin statt. Bei der Ausbildung ist der persönliche Kontakt mit den Ausbilder*innen und anderen Mitarbeiter*innen der ausbildenden Stelle auf das absolut notwendigste Minimum zu beschränken.

– Gruppenveranstaltungen (Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, Lehrgänge im Rahmen des EVD, …) finden vorübergehend nicht mehr als Präsenzunterricht statt. Diese Veranstaltungen sollen im Rahmen des Möglichen durch den Einsatz entsprechender technischer Mittel als Fernunterricht fortgeführt werden.

Die Länge des Übergangszeitraums kann leider nicht vorausgesagt werden; einstweilen kann gesagt werden, dass Öffnungsschritte nicht vor dem 8. März 2021 geplant sind. Ob – und gegebenenfalls in welchem Umfang und ab welchem Zeitpunkt – das möglich sein wird, dürfte im Wesentlichen auch davon abhängen, wie sich die momentan, noch auf den Norden begrenzte, rasche Ausbreitung der Virusvariante weiter entwickelt. Ich wünsche uns sehr, dass die aktuell dort ergriffenen Maßnahmen zu einer Eindämmung des bedrückenden Infektionsgeschehens führen. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts und ich danken Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz und Ihr Durchhaltevermögen in dieser zermürbenden Zeit.