Rechtsreferendar / Rechtsreferendarin (m/w/d) gesucht!

Mitteilung der Anwaltskanzlei Brückner

Wir suchen ab sofort eine Rechtsreferendarin/ einen Rechtsreferendar, die/der im Rahmen seiner/ihrer Anwaltsstation oder Wahlstation Interesse an einer Mitarbeit in unserer Anwaltskanzlei in Hamburg-St. Georg hat.

Unsere Kanzlei, bestehend aus zwei Anwälten, befindet sich in der Nähe des Hauptbahnhofes in Hamburg-St. Georg. Wir sind spezialisiert in den Bereichen Verkehrsrecht (sowohl Verkehrszivilrecht, als auch Bußgeld und Straf- recht) und Arbeitsrecht.

Wir bieten unseren Referendaren eine eigenständige und interessante Mitarbeit an und geben Ihnen die Möglichkeit, einen sehr umfangreichen Einblick in den Anwaltsbeuf zu gewinnen.

Von unseren Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren erwarten wir Motivation und Engagement, sowie die Fähigkeit zur strukturierten Arbeitsweise.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, gern per E-Mail an:

info@anwaltskanzlei-brueckner.de

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite.

Freiwillige Revisionsrechts-AG (LG-Bezirke Flensburg und Kiel mit Examensklausuren bis einschließlich Juni 2022)

[Anmeldefrist abgelaufen]

Mitteilung des Landgerichts Kiel

Die Bewerber*innen werden ab dem 21.06.2021 über einen Platzerhalt oder eine Absage für die AG informiert werden. Eine Erstattung von Reisekosten findet nicht statt.


Ergänzende Hinweise für die GPA-Klausuren im Juni 2021

Mitteilung des GPA

Im Hinblick auf Nachfragen von Referendarinnen und Referendaren zur Durchführung der Juni-Klausuren ist auf Folgendes hinzuweisen.

1. Geimpfte und genesene Kandidatinnen und Kandidaten

Aufgrund der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) der Bundesregierung vom 4. Mai 2021 gilt:

Geimpfte und genesene Personen werden mit Personen gleichgestellt, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind. Das bedeutet, dass bei diesen Personen die Testpflicht entfällt.

Die Impfung muss zweifach erfolgt sein, wobei die zweite Impfung zwei Wochen vor Beginn der Klausuren stattgefunden haben muss. Sie ist durch einen Impfpass oder vergleichbare Dokumente nachzuweisen.

Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben und diese mit einem positiven PCR-Labortestnachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

2. Ausscheiden aus dem Klausurendurchgang bei Covid 19 Verdacht

Müssen Kandidatinnen oder Kandidaten den Klausurendurchgang abbrechen, weil sie positiv auf Covid 19 getestet worden sind oder Covid 19 typische Symptome aufweisen, sich später jedoch herausstellt, dass sie nicht erkrankt sind, bleiben die bis zu diesem Zeitpunkt angefertigten Aufsichtsarbeiten erhalten.

Insoweit wird § 22 Abs. 2 Satz 1 der Länderübereinkunft in Ansehung einer Abwägung zwischen den Schutzgütern von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 12 Abs. 1 GG verfassungskonform ausgelegt.

Die fehlenden Klausuren werden im nächsten Klausurendurchgang nachgeholt.

Hamburg, 3. Juni 2021

Dr. Labe

Wahlstation in der Rechtsabteilung eines Unternehmens der Privatwirtschaft

Mitteilung der Secop Group Holding GmbH

Die Secop Group Holding GmbH bietet Ihnen eine hochinteressante Wahlstation Wirtschaftsrecht im Rechtsreferendariat.

Wir sind ein sehr dynamisches Industrieunternehmen mit circa 1.400 Mitarbeitern, Gesellschaften in 6 Ländern (Slowakei, China, Deutschland, Österreich, USA, Italien) und Geschäftspartnern in aller Welt, geführt und gesteuert aus Flensburg. Mehr zu unserem Unternehmen erfahren Sie auf www.secop.com.

Das Tätigkeitsfeld der Rechtsabteilung ist ausgesprochen vielfältig und international – Ausgestaltung und Mitigation von Lieferanten- und Kundenbeziehungen, Gesellschaftsrecht, Intellectual Property, arbeitsrechtliche Fragestellungen in allen Ländern, Compliance, ESG, Versicherungen und und und. Wenn Sie Spaß daran haben, Ihre juristischen Fähigkeiten in einem multikulturellen und hochprofessionellen Umfeld zu entwickeln, sprechen Sie mich direkt an. Bei uns geht es nicht um die juristische Theorie, sondern um pragmatische Lösungen für unser Business.

Ideale Voraussetzungen bringen Sie mit, wenn Sie wissbegierig sind, sich nicht vor unbekannten Themen scheuen, Englisch sprechen, eine fundierte juristische Ausbildung haben und Sie gerne einen lockeren aber professionellen Umgang mit Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten pflegen. Arbeiten Sie gerne, zumindest zeitweise, mobil – die Ausstattung stellen wir natürlich.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Kontaktdaten: Oliver Közle, Head of HR and Legal, oliver.koezle@secop.com, Tel.: 0461-4941747

Weitere Informationen finden Sie auf der angegebenen Website und hier.

Anwalts- oder Wahlstation bei Morgan Lewis „TEAM@WORK IN FRANKFURT + 31 BÜROS WELTWEIT“

Mitteilung von Morgan Lewis

Das Beste aus zwei Welten – und mehr: Als Rechtsreferendar (w/m/d) profitieren Sie auf vielfältige Weise von der einzigartigen Verbindung der Stärken unseres globalen Netzwerks mit der Beweglichkeit, den kurzen Wegen, der Themenvielfalt und der Team-Atmosphäre unseres Büros im Frankfurter OpernTurm. Die Wahlstation kann nach Absprache teilweise auch in einem unserer internationalen Büros absolviert werden.

Morgan Lewis ist eine führende internationale Sozietät mit rund 2.200 juristischen Berufsträgern und 31 Büros* weltweit. In unseren Teams können Sie Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und anspruchsvolle Aufgaben lösen.
Sie arbeiten in unserem team@work und sind von Anfang an in die Mandatsbetreuung mit eingebunden.
Bewerben Sie sich jetzt bei Frau Christine Friess.

DAV Jura-Slam – Special Home Edition – Mach mit: Jetzt den Lieblings-Slam liken! Online-Abstimmung vom 26. Mai bis 09. Juni 2021

Frist abgelaufen

Mitteilung des DAV:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

lieber Jura-Slam-Fan,

endlich ist es soweit!

Die Final-Videos sind online und die Abstimmung freigeschalten. Es gilt: Jetzt den Lieblings-Slam liken!

Die Abstimmung läuft seit heute 12.00 Uhr und endet am 9. Juni 2021, 23.59 Uhr.

Der Jura-Slam Wettbewerb des DAV für Nachwuchsjuristinnen und –juristen  ist in der Finalrunde. Acht Videos ohne Spezialeffekt und Schnitt stehen zur Wahl. Jetzt entscheidet die Community: Wer präsentiert den besten Jura-Slam?


Jeder kann mitmachen. Einfach klicken und sich überraschen lassen! Welcher Slam gefällt am besten? Man kann bis zu drei Beiträge liken – und am Ende gewinnt der Slam mit der stärksten Bewertung!

Es winken aber nicht nur Ruhm und Ehre, die Siegerin oder der Sieger erhält 1.000 Euro Preisgeld.

Videos und Abstimmung unter www.jura-slam.de  Vote now!

Der an diese Mail angehängte Digital-Flyer kann gerne an weitere Jura-Slam Interessierte weitergeleitet werden.

Was ist der DAV Jura-Slam?

Beim DAV Jura-Slam werden Nachwuchsjuristinnen und -juristen zu Slammern und präsentieren juristische Sachverhalte, Alltagsbeobachtungen aus dem Jura-Studium oder Referendariat – und zwar nachvollziehbar, unterhaltsam, mit Augenzwinkern und nah dran am Zeitgeist. Diesmal im Online-Wettbewerb.“

Veranstaltungshinweis für Referendarinnen und Referendare

Mitteilung des Deutschen Anwaltvereins


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Referendarinnen und Referendare,

im Rahmen des Virtuellen Deutschen Anwaltstages vom 07.-11.06.21 gibt es folgende Veranstaltungsangebote speziell für junge Juristen und Juristinnen, die für Sie besonders interessant sein könnten:

Welche Voraus­set­zungen braucht ein modernes und zukunfts­fähiges rechts­wis­sen­schaft­liches Studium in Deutschland? Wie kann es dem Europäischen Recht und der Digita­li­sierung gleichermaßen gerecht werden? Wird die Digita­li­sierung das Studium und die Prüfungen der Nachwuchs­jurist*innen erleichtern? Wieviel Europa braucht es in der juristischen Ausbildung überhaupt? Diese Fragen und viele mehr wollen wir aus unterschied­lichen Perspektiven betrachten.

Welche Rolle hat die Anwalt­schaft in der Gesell­schaft? Wie verhält es sich mit der Verant­wortung der Anwalt­schaft etwa in der COVID-19-Pandemie oder bei der Einhaltung und Durchsetzung von Menschen­rechten interna­tional? Aktuelle Erfahrungen und Erkenntnisse der Referenten und Referen­tinnen eröffnen neue Gesichts­punkte und Perspektiven zu diesen spannenden Themen.

Die Teilnahme ist nach vorheriger Anmeldung kostenfrei.

Melden Sie sich jetzt an. Weitere Infos unter: https://anwaltstag.de/de/


Wahlstation/Anwaltsstation in Hamburg

Mitteilung der CLAYSTON Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Referendar*innen (m/w/d)
für die Wahlstation oder die Anwaltsstation
Standort: Hamburg

Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist eine mittelständische Wirtschaftskanzlei mit internationaler Ausrichtung. In unserem Hamburger Büro beraten wir insbesondere im Wirtschaftsrecht. Daneben bildet die Prozessführung einen weiteren Schwerpunkt am hiesigen Standort. Wir legen großen Wert auf ein kollegiales Umfeld und pflegen eine freundschaftliche Kanzleikultur. Für unser Hamburger Büro suchen wir zurzeit Referendarinnen (m/w/d), welche gerne ihre Rechtsanwalts- oder Wahlstation in einer Mittelstandskanzlei absolvieren möchten.
Wir bieten Ihnen:

  • Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer mittelständischen
  • Wirtschaftskanzlei
  • Fachliche und persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwält*innen
  • Eigenständige Wahrnehmung von Gerichtsterminen vor den Amtsgerichten
  • Genug Freiräume für die individuelle Vorbereitung auf das Examen


Überzeugend für uns:
Wenn Sie, neben überdurchschnittlichen Rechts- und Englischkenntnissen, Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen mitbringen, sollten wir uns gerne kennenlernen.

Hamburg, Mai 2021.

Wahlstation/Anwaltsstation in Rostock oder Schwerin

Mitteilung der KSME – Rechtsanwälte/Steuerberater

Referendar (d/m/w)
für die Wahlstation oder die Anwaltsstation
Standort: Rostock oder Schwerin


Wir sind eine mittelständische Kanzlei, die im norddeutschen Raum gehobene Einzelmandanten, Unternehmen, Verwaltungsbehörden und andere Körperschaften vertritt. Wir setzen auf Spezialisierung und Teamarbeit. Wir legen Wert darauf, unsere Mandanten auf einem hohen fachlichen Niveau serviceorientiert, flexibel und zugewandt zu betreuen.
Wir haben jahrelange Erfahrung in der Referendarausbildung und stellen Dozenten für die Einführungslehrgänge. Eine engagierte Referendarausbildung halten wir für selbstverständlich für eine zukunftsorientierte Rechtsanwaltskanzlei.
Wir suchen wissenshungrige und kommunikative Referendare mit guten Rechtskenntnissen, Persönlichkeit und Leidenschaft für den Juristenberuf.
Wir bieten

  • Individuelle und zugewandte Ausbildung mit Qualität
  • Einblicke in unterschiedliche Rechtsgebiete oder Konzentration auf Schwerpunkte möglich
  • Besondere Erfahrung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • Medizinrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht
  • Schnelle Einbindung in den Kanzleialltag, Büros in schöner City-Lage

Bitte teilen Sie auch mit, ob Sie am Standort Rostock oder Schwerin ausgebildet werden möchten.

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab Juni 2021

Mitteilung des OLG durch Dr. Hütte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 bat ich im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts u. a. darum, im Lichte des damaligen Infektionsgeschehens sämtliche Gruppenveranstaltungen für Referendarinnen und Referendare nicht mehr in Form von Präsenzunterricht durchzuführen. Im Lichte der jüngeren Entwicklung der Infektionszahlen soll nunmehr die Möglichkeit zur behutsamen (Wieder-)Aufnahme von Präsenz- oder Teilpräsenzunterricht ergriffen werden.

  • In Abstimmung mit dem Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz und im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts bitte ich daher um Beachtung folgender Grundsätze:Im Rahmen der Einzelausbildung soll – trotz der Lockerungen – der persönliche Kontakt nach wie vor auf das für die Durchführung der Ausbildung Notwendige beschränkt werden. Einzelheiten sollen zwischen Ausbilder*innen und Referendar*innen abgestimmt werden.

  • Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen (Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, etc.) kann ab der 22. Kalenderwoche mit der Wiederaufnahme eines (Teil-)Präsenzbetriebs begonnen werden. Diese Möglichkeit ist als Option zur Erweiterung / Änderung der bisher angewandten Ausbildungsmethoden zu verstehen, die ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden kann. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass – sei es aus Gründen der räumlichen Möglichkeiten, sei es aus personellen oder aus sonstigen Gründen – ein Präsenzunterricht unter den gegebenen Umständen nicht in jedem Fall möglich oder vorzugswürdig ist. Die Einzelheiten einer etwaigen (teilweisen) Aufnahme des Präsenzbetriebs – also das „Ob“ und „Wie“ – sind vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Gegebenheiten und der Sicherheitsanforderungen zu regeln. Zu beachten ist bei allen Entscheidungen das übergeordnete Gebot, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten.