Ausschreibung: Frankreichseminar Oktober 2021

Mitteilung des Ministeriums der Justiz das Landes Nordrhein-Westfalen:

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich
Seminar in Paris vom 4. bis 7. / 8. Oktober 2021

In der Zeit vom 4. bis 7. Oktober 2021 (ggf. bis 8. Oktober 2021) soll nach der pandemie- bedingten Aussetzung ein weiteres Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie stattfinden. Unter dem Eindruck der positiven Gesamtentwicklung der gesundheitlichen Lage in den letzten Wochen sowie der stetig zunehmenden Anzahl von Impfungen in Frankreich und Deutschland blicken wir gemeinsam mit unseren französischen Partnern optimistisch auf die Wiederaufnahme des Seminars in diesem Herbst, wenngleich keine Gewähr für dessen tatsächliche Durchführung gegeben werden kann.

Zudem müssen wir auf dem heutigen Stand davon ausgehen, dass die Durchführung auch im Oktober mit Einschränkungen und Auflagen verbunden sein wird (evtl. Vorlage von Test- und Impfnachweisen, Beschränkung der Gruppengröße etc.). Vorsorglich ist die Zahl der Teilnehmenden auf max. 13 Referendarinnen und Referendare statt der üblichen Anzahl von 25 zu begrenzen.

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare Ihres Geschäftsbereichs auf dieses Programm, das in französischer Sprache abgehalten wird, besonders hinzuweisen und die Bewerberinnen und Bewerber, die am Seminar teilnehmen möchten, spätestens bis zum

26. Juli 2021

ausschließlich per E-Mail und ausschließlich an das Funktionspostfach [E-Mail im Anhang] zu benennen.
Nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Hierauf wie auf das Erfordernis, die Bewerbung nur auf dem Dienstweg einzureichen, bitte ich alle Interessentinnen und Interessenten rechtzeitig hinzuweisen.

Weitere Einzelheiten zum Frankreich-Seminar entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt und dem Internet unter


http://www.rechtsreferendare-frankreich.nrw.de


Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare über die nachgeordneten Stellen entsprechend zu informieren. Bitte verwenden Sie zur Information das aktuelle Merkblatt (Stand: Juni 2021) sowie das über die o.g. Internetseite abrufbare Faltblatt. Ich bitte zudem darum, die interessierten Referendarinnen und Referendare Ihres Geschäftsbereichs zur Nutzung des anliegenden Bewerbungsformulars anzuhalten.

Darüber hinaus wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die diesem Schreiben beigefügte Information zur Umsetzung der DSGVO in der nordrhein-westfälischen Justizverwaltung bekanntgeben und die potentiellen Bewerberinnen und Bewerber in diesem Zusammenhang auffordern würden, sich über ein etwaiges Einverständnis (siehe die beigefügte Einwilligungserklärung) innerhalb der vorgenannten Frist mit der Bewerbung zu erklären.

An der Studienfahrt nach Paris können – wie eingangs erwähnt – maximal 13 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (s.o.) teilnehmen. Bei der Auswahl werden bevorzugt die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Sprachkenntnisse und die Frankreicherfahrung der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Fahrt und eine geeignete Unterkunft während des Seminarablaufs selbst verantwortlich. Ich mache darauf aufmerksam, dass es weiterhin nicht möglich ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Kostenanteil für das Seminar zu erstatten. Sofern das geplante Seminar abgesagt werden müsste, können ggfls. entstandene (Storno-)Kosten nicht durch das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Ich gehe davon aus, dass die nachrichtliche Übersendung der Bewerbungen der gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die anderen Landesjustizverwaltungen entbehrlich ist. Nach Durchführung der Auswahl werde ich alle Landesjustizverwaltungen davon unterrichten, wie viele Bewerbungen aus den einzelnen Ländern hier eingegangen sind und wie viele Referendarinnen und Referendare davon jeweils berücksichtigt werden konnten.

Im Auftrag

Dr. Dylla-Krebs