Fortbildung: „Materielles Zivilrecht“

Mitteilung des OLG.

Ausschreibung Fortbildung für Referendare:
„Materielles Zivilrecht “

Fortbildungsveranstaltung
der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:

Am Dienstag , 15. März 2022 –
Mittwoch, 16 . März 2022
Um jeweils 9.30 – ca. 1 6 .30 Uhr

Tagungsort:

Plenarsaal
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im Bürgerlichen Recht schließen wollen.

Teilnahmevoraussetzungen:
Um die Sicherheit zu erhöhen, ist die Teilnahme nur möglich, wenn

  • Sie entweder geimpft sind und Ihre letzte Impfung im Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens zwei Wochen zurückliegt oder
  • Sie von einer Covid-Erkrankung genesen sind und die Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder
  • Sie maximal 24 Stunden vor der Veranstaltung einen Corona-Schnelltest absolviert haben, dessen Ergebnis negativ ist.

Das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen müssen Sie am Beginn der Veranstaltung dienstlich in der Anwesenheitsliste versichern.

Inhalte der Veranstaltung:

Ziel ist es, einige Schwerpunkte aus Rechtsgeschäftslehre, Schuldrecht (insbesondere Leistungsstörungs – und Gewährleistungsrecht), Sachenrecht und im Examen relevante Fragen des Familien- und Erbrechts in ihren Strukturen und Zusammenhängen darzustellen. Besonderer Wert wird auf Querverbindungen gelegt. Die systematisch-theoretische Darstellung wird mit Fallbeispielen – auch aus früheren, zur Ausbildung freigegebenen Examensklausuren – vertieft.

Da auch Querverbindungen nicht nur im BGB selbst, sondern auch Bezüge zu anderen Gesetzen angesprochen werden, empfiehlt sich ein aktueller Schönfelder. Die Teilnehmer erhalten zudem ein Seminarskript mit kurzen theoretischen Ausführungen sowie den behandelten Beispielsfällen mit Lösungshinweisen.

Fragen und Diskussionsbei träge sind jederzeit willkommen.

Referent:
Rechtsanwalt Frank Harder, Molfsee bei Kiel

Teilnehmerzahl:
Max. 35

Hinweis:
Die Teilnehmerzahl musste wegen der Hygiene – und Abstandserfordernisse leider herabgesetzt werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass keine Tische zur Verfügung stehen werden.

Anmeldungen:
Die Anmeldung unter Angabe des Einstellungsdatums erfolgt nur per Mail an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 11. Februar 2022

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter , nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Tagungsgetränke stehen zur Verfügung.
Das Mittagessen wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst gezahlt.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).

In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.

In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene – und Abstandsvorschriften.

Rechtsreferendare (m/w/d) Forschung zur Energie- und Verkehrswende IKEM

Mitteilung des IKEM.
Den Fyler findet ihr hier.

Rechtsreferendare (m/w/d)
Forschung zur Energie- und Verkehrswende

IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität

Das IKEM ist ein gemeinnütziger Verein und unabhängiges Forschungsinstitut mit rund 70 Mitarbeiter:innen und mehr als 10 Jahren Erfahrung in der interdisziplinären Forschung zum Klimaschutz im Spannungs verhältnis von Recht, Ökonomie und Politik.

Das IKEM ist ein An-Institut der Universität Greifswald und seit 2017 als Nichtregierungs – organisation beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) anerkannt.

Für Ihr Referendariat bieten wir Ihnen am IKEM eine abwechslungsreiche und herausfordernde Wahlstation

  • Sie sind Teil eines jungen, internationalen und motivierten Teams mit flachen Hierarchien
  • Sie forschen in vielfältigen Projekten in den Themenfeldern Energie, Mobilität, Klima- und Umweltschutz zu rechtswissenschaftlichen Fragestellungen
  • Sie arbeiten eng mit unseren Projektpartner:innen und Auftraggeber:innen (z.B. Bundes- und Landesministerien, Unternehmen und Verbänden) zusammen
  • Wir bieten Ihnen eine Vergütung von 450,00 € im Monat und flexible Arbeitszeiten

Das erwarten wir von Ihnen:

  • Gute Kenntnisse des Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarechts
  • Kenntnisse im Bereich des Energie-, Straßenverkehrs-, Klimaschutz- und allgemeinen Umweltrechts bzw. Interesse an diesen Rechtsgebieten
  • Gute Englischkenntnisse
  • Freude an wissenschaftlicher Arbeit

Bewerbung

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) unter Angabe des gewünschten Einsatzzeitraums an jobs@ikem.de oder nutzen Sie unser Bewerbungsformular unter ikem.de/karriere/ . Für Fragen stehen wir Ihnen unter 030/408 1870-10 zur Verfügung.

Mehr über unser Institut erfahren Sie unter www.ikem.de und auf unseren Social-Media-Kanälen.

Karrieremesse Internationale Organisationen

Mitteilung des Auswärtigen Amtes.
Den Flyer findet ihr hier.

Global denken.
Weltweit arbeiten.

Karrieremesse Internationale Organisationen

Online-Messe des Auswärtigen Amts mit zahlreichen interaktiven Informations- und Austauschmöglichkeiten – Jetzt anmelden!

Donnerstag, 27. 01.2022 von 16:00 bis 19:00 Uhr
Freitag, 28. 01. 2022 von 9:00 bis 12:00 Uhr

Sie wollen unsere globale Zukunft mitgestalten, sich weltweit für Frieden, Freiheit und Demokratie einsetzen, in multikulturellen Teams arbeiten und dabei auch Ihren ganz persönlichen Horizont erweitern?

Sie interessieren sich für Klima-Forschung, Humanitäre Hilfe, Europäische Nachbarschaftspolitik, Währungsstabilität, internationale Sicherheitspolitik, die Agenda 2030 oder einen der vielen anderen Bereiche, in denen internationale Organisationen und Europäische Institutionen tätig sind?

Dann besuchen Sie unsere Online-Messe. Die Organisationen präsentieren sich an virtuellen Ständen, an denen Sie direkt mit ihnen in Kontakt treten können. Deutsche Beschäftigte berichten aus verschiedenen internationalen Organisationen über ihre Erfahrungen.

Informationen und Registrierung unter
www.diplo.de/io-karrieremesse

Stationsangebot: Verwaltung der Bundesautobahnen

Mitteilung der Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord.
Den Flyer findet ihr hier.

Die Autobahn GmbH des Bundes

Mit Wirkung vom 01.01.2021 wird die Verwaltung der Bundesautobahnen nicht mehr in Bundesauftragsverwaltung durch die Straßenbauverwaltungen der Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt (Art. 90 Abs. 2 GG, Art. 143e Abs. 1 GG i.V.m. Fernstraßen-Überleitungsgesetz und Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz). Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat auf der Grundlage von § 1 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) die Planung, den Ba u, den Betrieb, die Erhaltung, die Finanzierung und die vermögensmäßige Verwaltung von Bundesautobahnen auf die am 13.09.2018 gegründete Autobahn GmbH des Bund es übertragen.

Als Beliehene ist die Autobahn GmbH des Bundes selbst Trägerin der öffentlichen Gewalt und übt hoheitliche Befugnisse aus.

Für die Niederlassung Nord mit Sitz in Hamburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Referendar/-in
für die Verwaltungs- und/oder Wahlstation

Was Sie erwartet:

Das Justiziariat der Rechtsabteilung unter der Leitung von Frau Syndikusrechtsanwältin Deborah Koch besteht aus derzeit drei Volljuristinnen und plant mit insgesamt fünf juristischen Vollzeitkräften. Es kann ein breites Spektrum des Verwaltungshandelns vermittelt werden. Das Aufgabenspektrum im Justiziariat der Rechtsabteilung umfasst dabei insbesondere das Öffentliche Recht (v.a. Straßenrecht, Planungs- und Umweltrecht) sowie das Bauvertrags- und Vergaberecht.

Auskünfte zu dieser Position erteilt Ihnen gerne die Leiterin der Rechtsabteilung, Frau Koch , unter Telefon 0152 0187 9017

Online-Event zum Thema “Erfolgreich publizieren für Jurist*innen”

Mitteilung von breaking.through.
Den Flyer findet ihr hier.

Guten Tag,
breaking.through hat gemeinsam mit InterAct Law ein neues Event in der Vorweihnachtszeit vorbereitet!

Ein maßgeblicher Faktor für die eigene Visibilität in der Community sind Publikationen. Publikationen machen Expertise sichtbar und erweitern die persönliche Reichweite in der Fachwelt.

Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns am 16. Dezember 2021 um 19:30 Uhr bei unserem Online-Event zum Thema “Erfolgreich publizieren für Jurist*innen”. Dabei wollen wir das Thema Publizieren aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten.  Wir werden erfahren, wie Wissenschaftler*innen sich neuen Publikationsideen widmen und was Lektor*innen seitens der Verlage bei den Veröffentlichungen beachten.

Rede und Antwort stehen uns dabei Dr. Christina-Maria Leeb (Rechtsreferendarin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft), Pia Lorenz (Inhaberin und Geschäftsführerin von die lawgentur und ehemalige Geschäftsführerin von LTO), Prof. Dr. Mareike Schmidt, LL.M. (Juniorprofessur für Zivilrecht und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik, Universität Hamburg) und Anke Zimmer-Helfrich (Leiterin Zeitschriften Recht der Neuen Medien und Chefredakteurin beim Verlag C.H. BECK). Sie werden ihre Erfolgsgeheimnisse fürs Publizieren mit uns teilen und uns praktische Tipps geben, worauf es aus ihrer Sicht bei der erfolgreichen Umsetzung ankommt.

Weitere Informationen zum Event sind abrufbar unter www.breakingthrough.de/events.

Wir würden uns freuen, wenn Sie das Event unter Ihren Adressat*innen ankündigen.
Im Anhang finden Sie einen entsprechenden Flyer.


Herzlichen Dank und mit besten Grüßen
Franziska Huber

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

Mitteilung des OLG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 23. November 2021 wird mitgeteilt, dass entsprechend dem Beschluss der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MJEV, der Fachgerichtsbarkeiten und der Generalstaatsanwaltschaft die zentrale Erfassung der Impf- und Genesenennachweise der aktiven Referendarinnen und Referendare durch die zuständige Abteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts erfolgt ist.

Soweit dies organisatorisch möglich war – etwa im Falle der zentralen Ausbildungslandgerichte – wurden die Ausbildungsstätten bereits über die ihnen zugewiesenen Personen, bei denen eine Testnachweispflicht besteht, informiert. Bei den übrigen Ausbildungsstätten ist aufgrund der dezentralen Organisation der Ausbildung und aufgrund der steten Fluktuation eine aktive Information sämtlicher – sich stetig ändernden. – Ausbildungsstätten (z.B. Behörden / Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch in anderen Bundesländern) organisatorisch nicht umsetzbar. Das betrifft insbesondere die Verwaltungs-, Rechtsanwalts- und Wahlstation. In Abstimmung mit der Staatskanzlei und der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer werden die Ausbildungsstätten daher gebeten, sich ihrerseits an die Referendarabteilung zu wenden, sofern aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort noch weitere Informationen über die ihnen zugewiesenen Personen erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dr. Felix Hütte

Anwalts- oder Wahlstationen im Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht

Mitteilung der Kanzlei DR. SCHEFFLER & PARTNER.

Für Stationen in den Jahren 2022 und 2023

Als moderne Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei mit rund 25 Mitarbeitern bieten wir Referendaren Anwalts- oder Wahlstationen im Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht .

In unserer Kanzlei wird die gesamte Palette der wirtschaftsrelevanten Rechtsgebiete wie Gesellschafts- , Arbeits- , Erb- und allgemeines Zivilrecht bearbeitet . Daher eignet sich eine Station bei uns auch sehr gut für Referendare , die eigentlich nicht eine berufliche Ausrichtung im Steuerrecht anstreben.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden Sie immer wieder Gelegenheit haben, die examensrelevanten Aktenvorträge einzuüben. Sie werden schnell direkten Kontakt zu „Ihren“ Mandanten erhalten und in der Bearbeitung der konkreten Fälle – endlich! – alles bisher Gelernte praktisch anwenden können. Ihre Arbeitszeit bei uns stimmen wir mit Ihnen individuell ab.

Bewerben Sie sich bei uns auch, wenn Sie keine oder nur sehr geringe Vorkenntnisse im Steuerrecht haben sollten. Diese sind wirklich nicht nötig. Sie benötigen lediglich Aufgeschlossenheit und Lust, sich in Ihre examensrelevanten Bereiche tiefer einzuarbeiten. Und natürlich ausgeprägte Neugierde auf die anwaltliche Tätigkeit!

Weitere Informationen (und schreckliche Fotos) finden Sie unter dr-scheffler.de.

Wir freuen uns auf Sie!

Matthias Leutke
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Referendariat bei emltc

Mitteilung der Kanzlei emltc.
Den Flyer findet ihr hier.

Wer wird sind:
emltc Ltd. ist eine junge, dynamische und aufstrebende Rechtsanwalts – und Steuerberatungskanzlei, die sich auf Wachstumsmärkte spezialisiert. Momentan führen wir eigene Büros in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Abu Dhabi und Dubai), Bangladesch (Dhaka) und Pakistan (Lahore) sowie verbundene Büros in Subsahara – Afrika, im Mittleren Osten und Südasien.

Wen wir suchen:
Für unsere Standort e in den Vereinigten Arabischen Emiraten ( Abu Dhabi und Dubai ) sind wir ständig auf der Suche nach interessierten Rechtsreferendaren*innen mit Interesse an und/oder Vorbildung im internationalen Wirtschafts – und Steuerrecht, die im Rahmen ihrer Anwalts – oder Wahlstation unsere Kanzlei kennen lernen möchten.
Was wir bieten:

Was wir erwarten:

  • Arbeiten in einem angenehmen,
  • Attraktive Plattform, um sich an Steuerrechts heranzutasten
  • Kein bloßer Tätigkeitsbereich, der sich auf abstrakte Rechtsfragen am Schreibtisch und beschränkt Behördengängen
  • Direkter Mandantenkontakt durch Teilnahme an Meetings, Calls und Events
  • Flexible Stundenverteilung bei einer Arbeitszeit von 40 h/Woche an fünf Tagen

Was wir erwarten:

  • Gute Englischkenntnisse werden professionellen und internationalen zwingend in Wort und Schrift Umfeld vorausgesetzt
  • Flexible und teamorientierte verschiedene Rechtsfragen des Arbeitseinstellung sowie positives internationalen Wirtschafts – und Mindset
  • Unterstützung im Rahmen von Mandatsbearbeitung in allen rechtlichen Belangen
  • Mithilfe bei Präsentationen sowie wissenschaftlichen Publikationen

Wir freuen uns auf aussagekräftige Bewerbungsunterlagen unter Angabe eines frühestmöglichen Eintrittstermins an Herrn Marc Zimmerman unter: zimmermann@em – ltc.com

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

ACHTUNG!
HIERFÜR GIBT ES EINE NEUERE MITTEILUNG! DIESE KÖNNT IHR HIER LESEN (NEUER BEITRAG).

Mitteilung des OLG.
Den entsprechenden Erlass könnt ihr hier als PDF ansehen.

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

da sich die allgemeine Lage der Pandemie in den letzten Wochen bekanntlich deutlich verschärft hat, treten in diesen Tagen neue Bestimmungen sowohl auf Bundesebene als auch für Schleswig-Holstein in Kraft. Dazu hat am Freitag, den 19. November 2021 eine gemeinsame Videokonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MJEV, der Fachgerichtsbarkeiten und der Generalstaatsanwaltschaft stattgefunden. Ebenfalls mit Datum vom 19. November 2021 hat der Chef der Staatskanzlei einen – als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten – Erlass über personelle und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Im Lichte der o.g. gemeinsamen Videokonferenz und des o.g. Erlasses teile ich im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Hosteinischen Oberlandesgerichts im Hinblick auf die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare Folgendes mit:

  • Die im o.g. Erlass getroffenen Anordnungen betreffen grds. auch die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare.
  • Für Referendarinnen und Referendare gilt daher ab dem 24. November 2021 die Pflicht zur Einhaltung der 3-G-Regelung . Es besteht dabei zugleich die Pflicht, die Einhaltung der 3-G-Regelung täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren.
  • Für die Kontrolle / Dokumentation des Impf- und Genesenenstatus werden alle geimpften oder genesenen Referendarinnen und Referendare gebeten, unverzüglich – möglichst bis Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr (zum Übergangszeitraum sogleich) – ihren Status gegenüber der Referendarabteilung nachzuweisen. Dies kann in elektronischer Form – durch Übersendung des eingescannten Dokuments (z.B. Impfausweis) – erfolgen (bitte senden an: OLG-Referendariat@OLG.landsh.de). Ein digitaler Impfnachweis kann auch direkt aus der Corona-Warn-App als PDF versendet werden. Informationen hierzu können Sie folgender Seite entnehmen: Version 2.10: Corona-Warn-App ist bereit, schnell über Auffrischungsimpfungen zu informieren (coronawarn.app) . Durch die Übersendung eines o.g. Nachweises an die Referendarabteilung entfallen tägliche Nachweispflichten in den jeweiligen Ausbildungsstellen.
  • Die Referendarabteilung wird den jeweiligen Ausbildungsstellen mitteilen, welche dort zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare bis Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben. Diese Personen müssen grds. (zum Übergangszeitraum sogleich) ab Mittwoch, dem 24. November 2021 täglich vor dem Betreten der Ausbildungsstätte einen aktuellen „offiziellen“ Testnachweis vorlegen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
  • Übergangszeitraum:
    Sofern ein Impf- oder Genesenennachweis zwar vorhanden ist, dieser aber aufgrund der kurzfristigen Regelungen nicht bis Dienstag, den 23. November 2021, 14:00 Uhr an die Referendarabteilung übermittelt werden konnte, können die betroffenen Personen beim Betreten der Ausbildungsstätte anstelle eines Tests ihren Impf- oder Genesenennachweis auch direkt vor Ort vorweisen. Die Übermittlung des Nachweises an die Referendarabteilung soll jedoch unverzüglich, spätestens bis Freitag, den 26. November 2021, 9:00 Uhr (Ende des Übergangszeitraums) erfolgen. Erfolgt keine nachträgliche Übermittlung bis zu diesem Zeitpunkt, gilt die Person als nicht geimpft oder genesen.
  • Die Kontrolle der täglichen Tests nicht geimpfter oder genesener Personen und die Dokumentation der Kontrolle der Tests erfolgt in den Ausbildungsstätten nach den jeweiligen Anordnungen vor Ort.
  • Erwirbt jemand zu einem späteren Zeitpunkt einen Impf- oder Genesenenstatus, oder übermittelt er einen bereits vorhandenen Status zu einem späteren Zeitpunkt, so entfällt die Testpflicht am Tag nach der Übermittlung des Nachweises an das Oberlandesgericht.

Unter Berücksichtigung der neuen Schutzmaßnahmen wird grundsätzlich an dem Konzept festgehalten, wonach sowohl im Rahmen der Einzelausbildung als auch im Rahmen der Gruppenveranstaltungen ein (teilweiser) Präsenzunterricht möglich bleibt, wobei die Einzelheiten – also das „Ob“ und „Wie“ – jeweils vor Ort geregelt werden. Damit wird eine individuelle Ausgestaltung der Ausbildung beibehalten, die den jeweiligen Gegebenheiten in den verschiedenen Häusern Rechnung trägt. Sofern die Entscheidung für eine (teilweise) Präsenzausbildung getroffen werden sollte, wird darum gebeten, die jeweils vor Ort aufgestellten Hygienekonzepte zu prüfen und im Lichte der hohen Infektionszahlen gegebenenfalls – z.B. Bezug auf die Nutzung von FFP2-Masken im Unterricht – anzupassen.

Ich bitte um Bekanntgabe dieses Schreibens an alle betroffenen Personen in Ihrem​ Zuständigkeitsbereich. Die Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein haben dieses Schreiben ebenfalls per Mail bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Dr. Felix Hütte

Kommentar der Verwaltung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf das heute im Auftrag von Herrn Dr. Hütte übersandte Schreiben zur Anwendung der 3-G-Regelung in der Referendarausbildung ab dem 24.11.2021.

Aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes bei der Datenerhebung wird die Liste mit den zu testenden Personen erst am Freitag übermittelt werden können. Bis dahin bitten wir alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beim Betreten ihrer Ausbildungsstätte ihren Impf-oder Genesenennachweis vor dem Betreten ihrer jeweiligen Ausbildungsstätte vorzulegen.

Sobald die Ausbildungsstätten über die Liste der zu testenden Personen verfügen, können die Ausbildungsstätten von der Vorlage des Impf- bzw. Genesenennachweises absehen; Einzelheiten ordnet die jeweilige Ausbildungsstätte an.

Mit freundlichen Grüßen                                         
Im Auftrag

Anja Howorek

Referendar-Weihnachtskneipe 2021 +++ ABGESAGT +++

+++ ABGESAGT +++

Mitteilung des Referendarrates.

Liebe Kolleg:innen,

aufgrund der aktuellen Corona-Lage muss die Referendar-Weihnachtskneipe 2021 am 26.11.2021 leider abgesagt werden. Hoffentlich kann diese im nächsten Jahr mit ebenso vielen Anmeldungen stattfinden.