[Anmeldefrist abgelaufen]
Mitteilung des Landgerichts Kiel
Die Bewerber*innen werden ab dem 21.06.2021 über einen Platzerhalt oder eine Absage für die AG informiert werden. Eine Erstattung von Reisekosten findet nicht statt.
[Anmeldefrist abgelaufen]
Mitteilung des Landgerichts Kiel
Die Bewerber*innen werden ab dem 21.06.2021 über einen Platzerhalt oder eine Absage für die AG informiert werden. Eine Erstattung von Reisekosten findet nicht statt.
Mitteilung des GPA
Im Hinblick auf Nachfragen von Referendarinnen und Referendaren zur Durchführung der Juni-Klausuren ist auf Folgendes hinzuweisen.
1. Geimpfte und genesene Kandidatinnen und Kandidaten
Aufgrund der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) der Bundesregierung vom 4. Mai 2021 gilt:
Geimpfte und genesene Personen werden mit Personen gleichgestellt, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind. Das bedeutet, dass bei diesen Personen die Testpflicht entfällt.
Die Impfung muss zweifach erfolgt sein, wobei die zweite Impfung zwei Wochen vor Beginn der Klausuren stattgefunden haben muss. Sie ist durch einen Impfpass oder vergleichbare Dokumente nachzuweisen.
Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben und diese mit einem positiven PCR-Labortestnachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
2. Ausscheiden aus dem Klausurendurchgang bei Covid 19 Verdacht
Müssen Kandidatinnen oder Kandidaten den Klausurendurchgang abbrechen, weil sie positiv auf Covid 19 getestet worden sind oder Covid 19 typische Symptome aufweisen, sich später jedoch herausstellt, dass sie nicht erkrankt sind, bleiben die bis zu diesem Zeitpunkt angefertigten Aufsichtsarbeiten erhalten.
Insoweit wird § 22 Abs. 2 Satz 1 der Länderübereinkunft in Ansehung einer Abwägung zwischen den Schutzgütern von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 12 Abs. 1 GG verfassungskonform ausgelegt.
Die fehlenden Klausuren werden im nächsten Klausurendurchgang nachgeholt.
Hamburg, 3. Juni 2021
Dr. Labe
Mitteilung der Secop Group Holding GmbH
Die Secop Group Holding GmbH bietet Ihnen eine hochinteressante Wahlstation Wirtschaftsrecht im Rechtsreferendariat.
Wir sind ein sehr dynamisches Industrieunternehmen mit circa 1.400 Mitarbeitern, Gesellschaften in 6 Ländern (Slowakei, China, Deutschland, Österreich, USA, Italien) und Geschäftspartnern in aller Welt, geführt und gesteuert aus Flensburg. Mehr zu unserem Unternehmen erfahren Sie auf www.secop.com.
Das Tätigkeitsfeld der Rechtsabteilung ist ausgesprochen vielfältig und international – Ausgestaltung und Mitigation von Lieferanten- und Kundenbeziehungen, Gesellschaftsrecht, Intellectual Property, arbeitsrechtliche Fragestellungen in allen Ländern, Compliance, ESG, Versicherungen und und und. Wenn Sie Spaß daran haben, Ihre juristischen Fähigkeiten in einem multikulturellen und hochprofessionellen Umfeld zu entwickeln, sprechen Sie mich direkt an. Bei uns geht es nicht um die juristische Theorie, sondern um pragmatische Lösungen für unser Business.
Ideale Voraussetzungen bringen Sie mit, wenn Sie wissbegierig sind, sich nicht vor unbekannten Themen scheuen, Englisch sprechen, eine fundierte juristische Ausbildung haben und Sie gerne einen lockeren aber professionellen Umgang mit Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten pflegen. Arbeiten Sie gerne, zumindest zeitweise, mobil – die Ausstattung stellen wir natürlich.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Kontaktdaten: Oliver Közle, Head of HR and Legal, oliver.koezle@secop.com, Tel.: 0461-4941747
Weitere Informationen finden Sie auf der angegebenen Website und hier.
Mitteilung der Rechtsanwaltskanzeli von Appen
Unsere zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei an der Holtenauer Straße in Kiel bietet Referendar*innen eine gute und abwechslungsreiche Ausbildung in den verschiedenen Tätigkeitsgebieten. Schwerpunktmäßig werden Referendar*innen bei uns im Bereich des Miet-, Erb- und Familienrechts und hier vor allen Dingen im Prozessrecht tätig sein. Dazu gehört neben dem Verfassen von Klageentwürfen auch die Ausarbeitung von Vermerken zu besonderen prozessualen Problemen. Die Referendar*innen unterstützen uns zudem bei intensiveren, rechtlichen Ausarbeitungen wie zum Beispiel bei Berufungen oder Berufungserwiderungen.
Die Station findet sowohl in der Kanzlei, vor Gericht, bei Ortsterminen oder bei Besprechungen mit Mandanten statt. Aktenbearbeitung kann sowohl in der Kanzlei, aber auch im Home Office erfolgen. Die Übermittlung der notwendigen Unterlagen erfolgt in der Regel digital und wird dabei selbstverständlich verschlüsselt.
Die Referendar*innen können auch während der Arbeit in der Kanzlei vollen Zugriff auf die von uns eingesetzte Kanzleisoftware erhalten und so die ganze Bandbreite der Tätigkeit als Rechtsanwält*innen kennenlernen.
Die Referendar*innen werden natürlich zu den Klausurkurstagen oder anderen Lehrveranstaltungen freigestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per e-Mail an otte@kanzleivonappen.de. Geben Sie bitte eine Telefonnummer an, am besten Ihre Handynummer, unter der wir Sie erreichen können. Alles weitere besprechen wir dann telefonisch bzw. in einem persönlichen Gespräch,