Workshop „Deine Stimme zählt!“ – Schulung der juristischen Kommunikation

Mitteilung der breaking.through UG

breaking.through organisiert von Juni bis Juli 2021 zwei digitale Workshops zum Thema „Deine Stimme zählt!“, von der wir glauben, dass sie für Ihre Referendarinnen potentiell von Interesse sind. Bei den Workshops geht es im Kern um Folgendes:

Kaum eine Fähigkeit ist für den Erfolg von Jurist*innen so entscheidend, wie die eigene Stimme zielgerichtet einsetzen zu können. In fast allen juristischen Tätigkeitsbereichen spielt sie eine Rolle: bei Verhandlungen, in Gesprächen mit Mandant*innen, bei der Akquise, bei Reden und Vorträgen sowie bei Vorstellungsgesprächen. Deshalb ist es wichtig, dass die Stimme gut trainiert und zuverlässig einsetzbar ist, insbesondere auch in stressreichen Situationen. Dies gilt erst recht für Juristinnen, da tiefen Stimmen erwiesenermaßen mehr Vertrauen entgegengebracht wird.

breaking.through bietet daher in Kooperation mit Law & Voice zwei Workshops zum Thema „Deine Stimme zählt!“ für je acht Juristinnen an. In mehreren individuellen Sitzungen wird den Teilnehmerinnen dabei die Möglichkeit gegeben, ihre Stimme zu schulen.

Sie richten sich an Juristinnen mit mindestens dem Erstem Staatsexamen, die noch keine drei vollen Jahre berufstätig sind. Die erfahrene und auf Juristinnen spezialisierte Stimmtrainerin Ute Bolz-Fischer wird beide Workshops leiten und den Teilnehmerinnen vermitteln, wie sie den perfekten Stimmsitz erreichen können.

Interessierte Juristinnen finden auf unserer Homepage www.breakingthrough.de/events Hinweise zur Bewerbung. Bewerbungsschluss ist der 22. Mai 2021.

Ringvorlesung der Uni Halle: „Reflektionen zu Nationalsozialismus und Rassismus im Rahmen der Juristenausbildung“

Mitteilung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:

Ringvorlesung im Sommersemester 2021:
Reflektionen zu Nationalsozialismus und Rassismus im Rahmen der Juristenausbildung

Die Vorträge finden jeweils montags in der Zeit von 18 bis 20 Uhr als Online-Veranstaltung statt.

https://uni-halle.webex.com/uni-halle/j.php?MTID=m8a92150d552a8e3b2902ae26d3636efa

Meeting-ID: 121 334 1707 – Passwort: cPFJSKJ@335 – Gastgeber-Kennnummer: 354981

Zur Einführung:

Die kritische Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Rassismus und Nationalsozialismus hat in Politik und Gesellschaft in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Gründe dafür sind vielfältig und vielschichtig zugleich. Der verfassungsändernde Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat unter anderem auf Grund des Anschlags in Halle vom 13. Oktober 2020 durch die Einführung einer neuen Staatszielbestimmung in die Landesverfassung darauf reagiert. Sie lautet:

Artikel 37a Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.

Zugleich hat die Bundesjustizministerin angeregt, das Deutsche Richtergesetz durch eine Regelung zu ergänzen, die eine kritische Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus und seinen Auswirkungen auf das Recht zu einem verpflichtenden Thema der Juristenausbildung machen soll.

Beide Impulse sollen für die Studierenden der Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im kommenden Sommersemester durch das Angebot einer Ringvorlesung aufgegriffen und umgesetzt werden, die sich mit ausgewählten Fragestellungen aus diesem Themenfeld befasst und zum weiteren Nachdenken, aber auch zum Engagement im Sinne der neuen Staatszielbestimmung motivieren soll.

Station bei Eversheds Sutherland und Archer Daniels Midland Co.

Mitteilung von Eversheds Sutherland und ADM:

Erst in die internationale Großkanzlei und danach ins globale Unternehmen

Lerne während Deines Referendariats nicht nur die Abläufe in einer weltweit tätigen Wirtschaftskanzlei, sondern auch die internationale Rechtsabteilung eines Global Players der Lebensmittel- und Agrarbranche kennen.

Eversheds Sutherland und Archer Daniels Midland Co. (ADM) bieten Dir die außergewöhnliche Möglichkeit, wirtschaftsrechtliche Fragestellungen sowohl aus der Mandanten- als auch aus der Anwaltssicht zu bearbeiten. Das bedeutet, Du absolvierst Deine Anwaltsstation zunächst bei Eversheds Sutherland und lernst anschließend im Rahmen Deiner Wahlstation den Blickwinkel eines Konzern-Syndikus in der europäischen Rechtsabteilung bei ADM kennen.

Wir suchen eine*n

Rechtsreferendar*in (m/w/d).

Eversheds Sutherland zählt mit rund 3.000 Anwälten*innen in 32 Ländern zu einer der größten und leistungsstärksten Anwaltskanzleien der Welt. Mit 69 Büros in Afrika, Asien, Europa, dem Nahen Osten und den USA berät Eversheds Sutherland Mandanten umfassend in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. In Deutschland sind wir in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München mit mehr als 160 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren vertreten. Ob Hamburg, Berlin, Düsseldorf oder München – den Kanzleistandort für Deine Anwaltsstation kannst Du frei wählen.

Archer Daniels Midland Company (ADM) ist einer der weltweit größten Verarbeiter und Anbieter von Inhaltsstoffen für die Lebens- und Futtermittelindustrie mit mehr als 38.000 Mitarbeiter*innen und aktiv in mehr als 200 Ländern. Mit einer globalen Wertschöpfungskette, mehr als 350 Produktionsstätten, 1200 Betriebsstätten, 50 Innovationszentren sowie das in der Welt führende Erzeugungs- und Transportnetzwerk umfasst, werden Produktion und Märkte optimal verbunden.

Die europäische Rechtsabteilung von ADM in Hamburg betreut alle Geschäftsbereiche und Standorte von ADM in der Region EMEAI (Europe, Middle East, Africa, India).

Dein Aufgabenbereich:

  • Bei Eversheds Sutherland abhängig vom Rechtsbereich. In jedem Fall binden wir Dich aktiv in die Mandatsarbeit ein, d.h. Du arbeitest am Fall mit (Entwurf von Verträgen, Schriftsätzen, Memos etc.), nimmst an Telefon- und Videokonferenzen teil, begleitest uns zu Terminen bei Mandanten und Gericht.
  • Bei ADM wird Dein Schwerpunkt im allgemeinen Wirtschaftsrecht liegen, insbesondere im internationalen Vertragsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Du wirst in die Vorbereitung und Beteiligung an Vertragsund Vergleichsverhandlungen eingebunden (beispielsweise: Erstellung und Prüfung von Verträgen in Deutsch und Englisch) und unterstützt uns bei gerichtlichen Streitigkeiten und Schiedsverfahren.

Du verfügts über:

  • Überdurchschnittlich abgeschlossenes Erstes Juristisches Staatsexamen
  • Gute Englisch-Kenntnisse
  • Ausgeprägtes Interesse an internationalen Fragestellungen
  • Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen
  • Spaß an einem interdisziplinären Austausch
  • Aufgeschlossenheit und Freude am Blick über den Tellerrand

Wir bieten dir:

  • Einbindung in ein internationales Arbeitsumfeld mit spannenden und anspruchsvollen Fragestellungen aus dem nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht
  • Die außergewöhnliche Kombination, sowohl die Abläufe einer internationalen Wirtschaftskanzlei, als auch die Aufgaben eines Konzern-Syndikus eines global operierenden Unternehmens kennenzulernen
  • Flexible Arbeitszeiten nach Absprache
  • Praxisnahe Ausbildung
  • Marktübliche Vergütung

Gestalte Dein Referendariat bei uns: in einer Kultur, die Vielfalt, Internationalität und Weiterbildung fördert. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung mit vollständigen Bewerbungsunterlagen sowie Angaben zum Stationszeitraum per E-Mail

Wichtig: Covid-Schnelltest vor Mündliche Prüfungen!

Mitteilung des GPA Hamburg:

Hanseatisches Oberlandesgericht Justizprüfungsamt und Gemeinsames Prüfungsamt

Covid-Schnelltest vor Mündliche Prüfungen im JPA und GPA

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser bestehendes Hygienekonzept für die mündlichen Prüfungen enthielt bislang lediglich die dringende Bitte, am Prüfungstag einen Corona-Schnelltest vorzulegen, um so noch mehr zum Infektionsschutz aller am Prüfungsverfahren Beteiligten beizutragen.

Mit der Änderung der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO vom 16. April 2021 ist der Senat nunmehr unserem Hygienekonzept gefolgt und hat die Prüfungsämter in § 22 Abs. 2a ermächtigt, das Tragen von Masken und die Durchführung von Testungen anzuordnen.

Entsprechend wird Folgendes festgelegt: Alle Prüfungsteilnehmer, also Kandidatinnen und Kandidaten, wie auch Prüferrinnen und Prüfer, führen am Prüfungstag vor der mündlichen Prüfung unter Aufsicht einen Corona-Schnelltest durch. Testmaterial wird kostenfrei von JPA und GPA zur Verfügung gestellt.

Zur Durchführung der Testung finden sich die Prüflinge beider Examina (JPA und GPA) am Prüfungstag um 7.45 Uhr im großen Klausurenraum (Raum 2005 im Dammtorwall 13) ein.

Prüferinnen und Prüfer testen sich im jeweiligen Prüfungsraum.

Testung für Prüferinnen und Prüfer im JPA um 9.00 Uhr,

Testung für Prüferinnen und Prüfer im GPA um 9.30 Uhr.

Im Übrigen bleiben die Hygienekonzepte von JPA und GPA aufrechterhalten.

Insbesondere wird trotz negativer Testung empfohlen, Masken zu tragen, soweit von Beteiligten an der mündlichen Prüfung keine aktive Rolle wahrgenommen wird.

Im Übrigen bleibt es, in Anpassung an die Regelung für das JPA, im GPA ab sofort den Kommissionen überlassen, im Einvernehmen mit den Prüflingen die Prüfungsabschnitte jeweils mit zwei Prüflingen (geteilter Modus) oder aber mit sämtlichen vier Prüflingen (regulärer Modus) durchzuführen.

Die Neuwahlen stehen an!

Stell dich auf für den Referendarrat 2021/22!

Informationen zur Wahl des neuen Referendarrates 

Vom 22. April bis zum 6. Mai 2021 wird ein neuer Referendarrat für das Jahr 2021/2022 gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in der Zeit vom 25. März bis zum 8. April 2021 selbst zur Wahl zu stellen. Das bedeutet für Euch konkret: Ihr könnt in diesem Zeitraum Eure Bewerbung um eine Mitgliedschaft in dem neu zu bildenden Referendarrat per E-Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de senden.

Wählbar ist nur, wer im Wählerverzeichnis steht. Dieses liegt ab dem 25. März 2021 in der Pförtnerloge der Wachtmeisterei des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein aus und kann von jedem Referendar eingesehen werden.

Solltet ihr euch zur Wahl stellen wollen, so überprüft bitte unbedingt, ob ihr in dem Verzeichnis steht. Hierzu ist es auch möglich, zeitnah eine Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de zu senden und nachzufragen.

Warum solltet Ihr Euch bewerben?

Der Referendarrat vertritt als Personalvertretung die Interessen der Referendar:innen gegenüber dem Land, den Gerichten und den Einzelausbilder:innen. Ihr habt durch eine Mitgliedschaft im Referendarrat die Möglichkeit Euch aktiv in die Gestaltung Eurer eigenen Ausbildung und die der künftigen Referendar:innen des Landes einzubringen.

Durch eine Tätigkeit im Referendarrat lernt Ihr zudem diejenigen Entscheidungsträger kennen, die für das Referendariat in Schleswig-Holstein und das Examen zuständig sind.

Damit ihr eine Idee habt, wie die Arbeit im Referendarrat konkret aussieht, hier ein paar Themen, die unsere Arbeit im letzten Jahr geprägt haben:

Zentrales Thema unserer Amtszeit war natürlich die Covid-19-Pandemie, die auch auf das Referendariat erhebliche Auswirkungen hatte. In diesem Sinne war es unsere Aufgabe und uns auch ein Anliegen, jederzeit für alle Seiten ansprechbar zu sein und uns für bessere Ausbildungsbedingungen einzusetzen. Dadurch konnten wir u.a. dazu beitragen, dass überhaupt Online-Unterricht und Online-Klausurbesprechungen durchgeführt werden konnten und können, und haben auch an der Ausgestaltung mitgewirkt. Unsere im Dezember 2020 dazu durchgeführte Online-Umfrage wurde von vielen von euch ausgefüllt, sodass wir und eben auch der zukünftige Referendarrat gegenüber dem OLG und den Landgerichtsbezirken eine verlässliche Grundlage haben, um weiter über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften und der Klausurenkurse zu sprechen und zu verhandeln.

Einige der uns selbst gesteckten Ziele konnten wir dann zwar anstoßen, aber nicht zu Ende bringen. Insofern wäre es euch als zukünftigen Mitgliedern des Referendarrates überlassen, ob ihr diese Ziele weiter verfolgt. Dazu gehört zum Beispiel das Abfragen bei den AG-Leiter:innen und anschließende Bereitstellen einheitlicher Lehrmaterialien, auf die alle Referendar:innen nach unserer Idee Zugriff haben sollen, sowie die Aushandlung von Räumlichkeiten zum Lernen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken.

Weiter wird auch die Beobachtung des Prozesses zum E-Examen für künftige Referendarräte eine Rolle spielen.

Übrigens: Zudem könnt ihr als Ausgleich für Eure Tätigkeit im Referendarrat in der Regel zwei Monate bezahlten Sonderurlaub beantragen. Ihr schreibt dementsprechend zwei Monate später Examen und habt mehr Lernzeit, ohne auf die Unterhaltsbeihilfe verzichten zu müssen. Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert den Referendarrat gegenüber den jeweiligen Gesprächspartner:innen und erlaubt dem Rat die Interessen der Referendar:innen bestmöglich zu vertreten.

Daher unsere Bitte an Euch:

Stellt euch zur Wahl!

Tipps zur Bewerbung:
Die wahlberechtigten Referendar:innen erhalten mit den Wahlunterlagen einen Stimmzettel mit den Namen der Kandidat:innen sowie eine Broschüre mit den Vorstellungen der Kandidat:innen. Eure Bewerbung sollte also eine kurze Vorstellung und ein Foto enthalten (max. eine Seite Text DIN A4, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Nützliche Angaben sind Euer Dienstantritt und der Einstellungsort. Sofern Ihr gern ein bestimmtes Referat übernehmen würdet, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung direkt angeben. Im Übrigen sind Eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bei Fragen könnt Ihr Euch gern per E-Mail unter der genannten Adresse an uns wenden.

Info zum aktuellen Examenstermin

Update:

Gerade wurde uns mitgeteilt, dass – dem Kippen der sog. „Osterruhe“ durch die Bunderegierung folgend – am 01.04. die erste Klausur planmäßig geschrieben werden kann! Entsprechende Mitteilung wird das GPA auch schnellstmöglich auf ihre Homepage veröffentlichen!


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vom Bund beschlossene „Ruhetag“ am 01.04.2021 sorgte für Unsicherheiten, da an diesem Tag die erste Klausur des 2. Staatsexamens des April-Termins geschrieben werden sollte.

Eure Anfragen haben uns auf allen Kanälen erreicht und wir stehen seit heute Morgen mit den zuständigen Personen im engen Kontakt. Derzeit können wir euch aber leider noch keine finale Entscheidung mitteilen. Wir informieren euch aber umgehend auf Facebook und unserer Homepage, sobald wir hinsichtlich des Stattfindens der Klausur am 01.04.2021 mehr wissen.

Wir rechnen in den nächsten zwei Tagen mit einer Entscheidung.

Wir wünschen euch allen viel Erfolg! Bleibt gesund

Kanzlei-Infoabend bei Renzenbrink & Partner

Mitteilung des Hamburger Anwaltsvereins (HAV):

wir suchen Berufsanfänger, Referendare und Wissenschaftliche Mitarbeiter, die Freude an der Lösung anspruchsvoller juristischer Aufgaben sowie ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben.

Wir sind eine führende Corporate Boutique im Transaktionsbereich (Private Equity / M&A / Venture Capital, Corporate, Tax) sowie für streitige Verfahren (Litigation / Arbitration). Für unsere Referendarsausbildung wurden wir im Rahmen der jurratio jobs awards 2020 und 2021 „Die besten Arbeitgeber für das Referendariat“ mit Top-Platzierungen ausgezeichnet und zählen bundesweit zu den besten Arbeitgebern für die Anwaltsstation im Referendariat.

Wir laden Sie herzlich ein, am

Donnerstag, den 15. April 2021

einen virtuellen Blick hinter die Kulissen unserer Corporate Boutique zu werfen.

Im Anschluss an den fachlichen Einblick in unsere Kanzlei möchten wir gerne mit Ihnen in virtueller Form anstoßen. Hierfür werden wir Ihnen – rechtzeitige Anmeldung vorausgesetzt – im Vorfeld ein kleines Verpflegungspaket zukommen lassen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Anmeldung!

Ablauf
19 Uhr
Begrüßung und kurze Vorstellung durch R&P

anschließend
Praxiseinblicke in die Bereiche:

  • Corporate (allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung)
  • Transaktionsberatung (besondere Rolle des „Transaktionsanwalts“)
  • Litigation/Arbitration (Prozessführung vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren,
  • insbesondere Gesellschafterstreitigkeiten und Organhaftung)
  • Tax (steuerrechtliche Beratung)

anschließend (ca. 20 Uhr)
Virtuelles Get-together

Anmeldung
Per E-Mail: info@hav.de

Protokoll des Examensinformationsforums vom 17.02.2021

Wer unseren gemeinsamen Forums-Termin verpasst hat, kann sich jetzt die wesentlichen Ergebnisse im Protokoll anschauen.

In dem Termin haben wir über die aktuelle Klausur- und AG-Situation im Lockdown diskutiert und bei den zuständigen Referenten Verbesserungswünsche vorgetragen. Anschließend haben wir mit dem Präsidenten des GPA über das Examen unter Corona-Bedingungen, aber auch über den Ausblick auf die künftigen Entwicklung hinsichtlich der Einführung von E-Examen usw. und viele weitere Themen gesprochen.

Anwalts-/Wahlstation bei Kessler in Bremen

Mitteilung der KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

REFERENDARIN & REFEREDAR (d/w/m)

Wenn wir uns an unsere Referendariatszeit erinnern, war unsere Vorstellung…

„….ich suche eine fachlich herausfordernde, abwechslungsreiche und für mein Examen sinnvolle Ausbildungsstelle im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Ich will nicht nur neben der Wahl- oder Anwaltsstation lernen können, sondern auch während der Anwesenheit tatsächlich ausgebildet werden; Schriftsätze verfassen, Rechtsfragen lösen, vlt. auch Termine wahrnehmen und bei Mandantengesprächen dabei sein. Außerdem wäre es gut, wenn die Anwältinnen und Anwälte mit mir Prüfungssituationen simulieren und ich Aktenvorträge üben kann.“

Diese Erwartungen sind leider nicht selbstverständlich während der Wahl- oder Anwaltsstation. Deshalb handhaben wir es bei KESSLER anders. Wenn Dich unsere Vorstellungen ansprechen und Du Lust hast, in einer Wirtschaftskanzlei von ausbildungsnahen Anwältinnen und Anwälten an die Anwaltschaft herangeführt zu werden, dann freuen wir uns über Deine Bewerbung.

Online Seminar „Tätigkeit deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Frankreich“

Mitteilung der Kanzlei SOFFAL/Paris

Online-Seminar zu den wichtigsten Fragen, die sich zukünftige Volljuristen über eine eventuelle Tätigkeit in dem europäischen Partnerland stellen, mit dem Deutschland den größten Außenhandel betreibt.

Tätigkeit deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Frankreich Möglichkeiten für deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Sie interessieren sich für die Arbeit als deutsche Juristin und Jurist im für Deutschland wichtigsten europäischen Exportland; haben Sie gar eine Arbeit in einer französischen Kanzlei ins Auge gefasst? Wollen Sie näheres über die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfahren?

Diese und weitere Fragen sind Thema unseres Online-Seminars:

am Mittwoch, dem 14. April 2021 von 15:00 bis 16:30 Uhr

zu dem wir Sie herzlich einladen.

Im Online-Seminar werden wir die wesentlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen behandeln, die für die Arbeit als ausländische Rechtsanwaltin und Rechtsanwalt in Frankreich bestehen. Wir sprechen ganz praktisch über die typische Tätigkeit in einer deutsch-französischen Großkanzlei im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr und zeigen auf, welche Art von Mandantschaft beraten wird, mit welchen typischen Fallgestaltungen sich die Mandanten melden und was diese internationale Mandantschaft erwartet. Im Rahmen der Veranstaltung beantworten wir auch gerne Ihre individuellen Fragen.

Hier gehts zur Anmeldung, damit wir Ihnen die Zugangsdaten des Zoom-Meetings übersenden können. Sie können sich aber auch unter der Emailadresse jletschert@soffal.fr anmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.