Mitteilung des OLG durch Dr. Hütte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 bat ich im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts u. a. darum, im Lichte des damaligen Infektionsgeschehens sämtliche Gruppenveranstaltungen für Referendarinnen und Referendare nicht mehr in Form von Präsenzunterricht durchzuführen. Im Lichte der jüngeren Entwicklung der Infektionszahlen soll nunmehr die Möglichkeit zur behutsamen (Wieder-)Aufnahme von Präsenz- oder Teilpräsenzunterricht ergriffen werden.
- In Abstimmung mit dem Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz und im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts bitte ich daher um Beachtung folgender Grundsätze:Im Rahmen der Einzelausbildung soll – trotz der Lockerungen – der persönliche Kontakt nach wie vor auf das für die Durchführung der Ausbildung Notwendige beschränkt werden. Einzelheiten sollen zwischen Ausbilder*innen und Referendar*innen abgestimmt werden.
- Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen (Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, etc.) kann ab der 22. Kalenderwoche mit der Wiederaufnahme eines (Teil-)Präsenzbetriebs begonnen werden. Diese Möglichkeit ist als Option zur Erweiterung / Änderung der bisher angewandten Ausbildungsmethoden zu verstehen, die ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden kann. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass – sei es aus Gründen der räumlichen Möglichkeiten, sei es aus personellen oder aus sonstigen Gründen – ein Präsenzunterricht unter den gegebenen Umständen nicht in jedem Fall möglich oder vorzugswürdig ist. Die Einzelheiten einer etwaigen (teilweisen) Aufnahme des Präsenzbetriebs – also das „Ob“ und „Wie“ – sind vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Gegebenheiten und der Sicherheitsanforderungen zu regeln. Zu beachten ist bei allen Entscheidungen das übergeordnete Gebot, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten.