Unsere Stellungnahme zur Änderung des DRiG (Teilzeitreferendariat und eKlausur)

Auf Anfrage des Ministeriums für Justiz,

I. Teilzeitreferendariat

1. Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

Der Referendarrat begrüßt die vorgeschlagene Änderung und die damit einhergehende Möglichkeit der Absolvierung des Referendariats in Teilzeit.
Familiäre Schicksalsschläge oder besondere unverschuldete Herausforderungen dürfen keine unüberwindlichen Hürden für die berufliche Zukunft darstellen.
Unserer Ansicht nach ist die Begrenzung der Anwendungsfälle des Artikel 2 Nr. 2 lit. a) Abs. 6 des Gesetzesentwurfs notwendig, um eine etwaige Missbrauchsgefahr auszuschließen. Die Absolvierung des Referendariats in Vollzeit sollte nach wie vor die Regel sein. Tatsächlich erachten wir jedoch eine Einführung einer sog. Härtefallklausel für notwendig, die auch in besonderen nicht ausdrücklich im Entwurf geregelten Fällen das Absolvieren eines Teilzeitreferendariats ermöglichen sollte. Ansonsten würde beispielsweise die Betreuung von Pflegekindern oder die Pflege von Pflegeeltern von der Norm nicht umfasst werden. Eine entsprechend weite Auslegung der vorgesehenen Vorschriften könnte diesen Härtefällen alternativ auch gerecht werden. Da die Regelung derzeit allerdings eher als abschließender Katalog erscheint, wäre die Ergänzung einer entsprechenden Ermessensvorschrift für Härtefälle aus unserer Sicht sinnvoll.

2. Stellungnahme zur landesrechtlichen Umsetzung

Schon vorab erlauben wir uns einige Anmerkungen hinsichtlich einer möglichen landesrechtlichen Umsetzung der Gesetzesänderung.
Wir erachten entweder eine Zentralisierung des Teilzeitreferendariats an einem Standort (beispielsweise zwei Einstiegstermine in Teilzeit im Jahr in Kiel – oder einer in Kiel und einer in Lübeck) oder eine detaillierte Ausgestaltung des Teilzeitmodells bei flexiblen Einstiegsmöglichkeiten für notwendig, um eine adäquate Ausbildung zu gewährleisten. Eine Zentralisierung erscheint uns in der Umsetzung praktikabler.
Auch muss eine angemessene Höhe der Unterhaltsbeihilfe der Teilzeitreferendare gewährleistet werden, die jedenfalls über 75 % der derzeitigen Unterhaltsbeihilfe für das Vollzeitreferendariat angesetzt werden sollte.
Hinsichtlich der Einzelausbildung ist zu beachten, dass die jeweiligen Ausbildungsrichtlinien angepasst und die Ausbilder entsprechend instruiert werden müssen, um auch tatsächlich eine Entlastung der Referendare zu erreichen.
Im Vergleich zu Vollzeitreferendaren muss die Chancengleichheit sichergestellt werden. Beispielsweise sollte den Teilzeitreferendaren die gleiche Anzahl an Übungsklausuren angeboten werden, wie den Vollzeitreferendaren.
Wir sind gerne bereit bei der weiteren Entwicklung und Umsetzung mitzuwirken.

II. E-Examen

1. Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

In Anbetracht der voranschreitenden Digitalisierung der juristischen Arbeitswelt begrüßen wir als Referendarrat die Schaffung einer Möglichkeit zur Einführung elektronischer Examensprüfungen.

2. Stellungnahme zur landesrechtlichen Umsetzung

Hinsichtlich einer möglichen landesrechtlichen Umsetzung haben wir schon jetzt einige Anmerkungen:
Zunächst muss bereits zum Start des Referendariats klar sein, ob die neu eingestellten Referendarinnen und Referendare das Examen elektronisch oder von Hand schreiben müssen. Ab diesem Tag beginnt die Vorbereitung auf das Examen und somit auch die Vorbereitung auf die Art und Weise des Schreibens des Examens.
Hinsichtlich der Vorbereitung muss gewährleistet werden, dass die elektronischen Geräte, mit welchen das Examen beim Prüfungsamt tatsächlich geschrieben wird, den Referendaren auch in jedem Landgericht zur Verfügung stehen, um an diesen das Schreiben der Klausuren in elektronischer Form zu üben. Sowohl die Übungsklausuren als auch das Probeexamen muss an vergleichbaren Geräten und dem tatsächlichen „Klausurprogramm“ stattfinden. Das Schreiben der Klausuren vom eigenen Computer oder Laptop ist nicht vergleichbar und gewährleistet keine adäquate technische Vorbereitung. In der Examenssituation darf die technische Komponente keine Schwierigkeit darstellen.
Wir weisen zudem daraufhin, dass eine etwaige „Wahlmöglichkeit“ zwischen dem
elektronischen und dem händischen Examen tatsächlich keine solche ist, da ein von Hand geschriebenes Examen nicht mit den Möglichkeiten einer elektronischen Bearbeitung vergleichbar ist. Deshalb bedeutet bereits die Einführung einer optionalen elektronischen Bearbeitung des Examens faktisch die verpflichtende Einführung des E-Examens. Vor diesem Hintergrund ist auch nochmals der Appell zu wiederholen, dass das E-Examen erst für künftig neu eingestellte Referendarinnen und Referendare angeboten werden sollte, die von Beginn an darauf vorbereitet werden.
Wir bitten um die Möglichkeit an der Umsetzung des elektronischen Examens im Land Schleswig-Holstein mitzuwirken.

Rechtskundeunterricht an Schulen in Lübeck durch Referendare

Mitteilung LG Lübeck:

Im Oktober 2019 wurde das Projekt Rechtskundeunterricht an Schulen in Lübeck ins Leben gerufen. Im Rahmen des durch die Dr. Carl-Böse-Stiftung finanzierten Projektes können Rechtsreferendare und -referendarinnen an Schulen in Lübeck „Rechtskunde“ unterrichten.

Geplant sind eine oder mehrere Doppelstunden pro Schulhalbjahr im Rahmen des Wirtschafts- und Politikunterrichtes an der Geschwister-Prenski-Schule und an der Dorothea Schlözer Schule in Lübeck. Der konkrete Unterrichtsinhalt soll von den unterrichtenden Referendarinnen und Referendaren nach Absprache mit den Mitgliedern der Projektgruppe und den beteiligten Lehrer/innen selbst erarbeitet werden. Es erfolgt eine Vorbereitung auf die Unterrichtseinheit zusammen mit einem Richter/einer Richterin der Projektgruppe „Rechtskundeunterricht an Schulen“.

Es handelt sich um eine Nebentätigkeit, für die eine Vergütung gezahlt wird.

Interessenten sind gebeten, eine kurze Bewerbung per E-Mail an Simone.Spranger@lg-luebeck.landsh.de zu senden.

(Weitere weitere) Fortbildung für Referendarinnen und Referendare: Materielles Strafrecht

Mitteilung des des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:
Montag, 7. Dezember 2020
Dienstag, 8. Dezember 2020
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel
2. OG/Raum 239

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka

– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 11. September 2020.

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen betroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

(Weitere) Fortbildung für Referendarinnen und Referendare: Materielles Strafrecht

Mitteilung des des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts:

Termin:
Montag, 26. Oktober 2020
Dienstag, 27. Oktober 2020
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel

2. OG/Raum 239

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka

– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 11. September 2020.


Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen betroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Stellenausschreibung zur Amtsanwältin/Amtsanwalt (w/m/d)

Mitteilung des Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein:

Öffentliche Stellenausschreibung
Im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein sind um nächstmöglichen Zeitpunkt 3 Stellen

einer Amtsanwältin/eines Amtsanwalts (w/m/d)
in Vollzeit mit 41 Wochenstunden zu besetzen
.

Die Stellen sind befristet bis zum 31.08.2021.
Die Besoldung erfolgt nach der SHBesGr. A 12.

Die Bewerbung richtet sich an Volljuristinnen und Volljuristen, die beide Staatsexamina mit der Mindestnote 6 Punkte abgeschlossen haben. Ausnahmsweise können auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die eines der beiden Examina mit einer geringeren Punktzahl bestanden haben, wenn sie sich zusätzlich durch besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen auszeichnen. Hierzu zählen u. a. überdurchschnittliche Leistungen im Juristischen Vorbereitungsdienst, Berufserfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts und Promotion zu einem strafrechtlichen Thema.

Erwartet wird ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität, Belastbarkeit, Mobilität, Verhandlungsgeschick und Redegewandtheit. Ebenso von Bedeutung ist das Verständnis für soziale Belange sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge. Unerlässlich für die Tätigkeit als Amtsanwältin oder Amtsanwalt sind zudem Entschlussfreude, Einfühlungsvermögen und ein sicheres Auftreten.

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Zeugnisse der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung, Stationszeugnisse aus dem Referendariat) richten Sie bitte bis zum 01.09.2020 an den Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig, gerne in elektronischer Form an verwaltung@gsta.landsh.de.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos wird ausdrücklich verzichtet.

Sie werden gebeten, der Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Referendarpersonalakte durch alle am Bewerbungsverfahren beteiligten Stellen beizufügen.

Auslagen, die Ihnen aus Anlass der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.

Datenverarbeitungshinweis: Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Webseite der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/STA/Staatsanwaltschaften/_documents/HinweisDatenverarbeitung.html).
Auf Wunsch können Sie unter der Adresse: Der Generalstaatsanwalt des Landes
Schleswig-Holstein, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig, eine Papierfassung kostenfrei anfordern.

Für Rückfragen steht Ihnen das Personalreferat bei der Behörde des Generalstaatsanwalts (Tel.: 04621/86-1334 oder -1333) zur Verfügung.

Einstellungskapazitäten im Oktober

Update 14.09.2020:

Heute dürfen wir bekannt geben, dass weitere 10 Referendarstellen seitens des Finanzministeriums freigegeben wurden. Insgesamt können nun also 30 Referendar:innen im Oktober 2020 – verteilt auf die Landgerichtsbezirke Kiel und Flensburg – eingestellt werden.

Wir können bereits jetzt sagen, dass aufgrund der Nachfrage mehr Referendar:innen im Landgerichtsbezirk Kiel eingestellt werden, als in Flensburg.

Leider sind dies im Vergleich – Corona bedingt – noch immer weniger Stellen als sonst; wir sind aber froh, dass von den 110 Bewerber:innen nun zumindest 30 Referendar:innen eingestellt werden können.


Wie bereits befürchtet, schlägt sich die derzeitige Lage um die COVID-19 Infektion auch auf das Referendariat in Schleswig-Holstein durch.

Aufgrund der Verschiebung der April Klausuren in den Juni konnten weniger Referendare das Referendariat erfolgreich abschließen. Dies führt dazu, dass weniger freie Referendarstellen zur Verfügung stehen.

Tatsächlich ist es so, dass für den Einstellungstermin im Oktober lediglich 3 reguläre Referendarstellen zu vergeben waren. Das Oberlandesgericht sowie das Justizministerium haben sich darum bemüht, zusätzliche Stellen per Eilantrag bei dem Finanzministerium bewilligt zu bekommen. Innerhalb kürzester Zeit konnten so weitere 15 Stellen freigegeben werden.

Wie befürchtet, ist die Einstellungszahl im Vergleich zur Norm geringer, jedoch können nun insgesamt 18 Referendare zum Einstellungstermin im Oktober auf die Plätze bei den Landgerichtsbezirken Flensburg und Kiel verteilt werden. Wie die Plätze dabei auf die jeweiligen Landgerichtsbezirke verteilt werden, ist uns derweilen nicht bekannt.

Da aktuell die Staatsexamina geschrieben werden können und die mündlichen Prüfungen regulär stattfinden, gehen wir derzeit vorsichtig davon aus, dass sich die Einstellungszahlen in den nächsten Durchgängen normalisieren werden. Die weiteren Entwicklungen bleiben jedoch abzuwarten.

Wir werden euch umgehend informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.

Euer Referendarrat

Ergänzung vom 17.08.2020: Uns wurde mitgeteilt, dass sich durch zwei weitere Abgänge die Zahl auf 20 Plätze erhöht hat! Wir hoffen, dass weitere solche positiven Entwicklungen eintreten werden und somit der Einstellungssatz doch nicht so gering ausfallen wird, wie wir am Anfang befürchten mussten. Es bleibt jedoch weiterhin bei einer verringerten Zahl der Plätze im Vergleich zu den vorherigen Jahren!

Ausfall des Referendarbegrüßungstag im August

Wie bereits erwartet, kann der für den 20. August 2020 geplante Referendarbegrüßungstag wegen der Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 nicht stattfinden.

Wegen der weiter im Jahr geplanten Termine (Dienstag, 20.10.2020, Montag, 21.12.2020) folgen gesondert Bekanntmachungen!

Information zum kleinen Klausurenkurs des LG Lübeck:

Beim kleinen Klausurenkurs wird keine Präsens beim Schreiben erwartet. Die Referendarinnen und Referendare haben jeweils eine Woche Zeit, die Klausur anzufertigen. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter bitten jedoch darum, die Bearbeitungszeit auf insgesamt 5 Stunden zu begrenzen.

Verpflichtend ist jedoch die Teilnahme an der Besprechung, in der der Themenschwerpunkt der Klausur über die unmittelbar in der Klausur aufgeworfenen Probleme hinaus erörtert werden kann. Eine Lösung wird nicht online gestellt.

Nur in Ausnahmefällen wird eine Befreiung von der Präsenspflicht erteilt. Die Befreiung ist per Email beim richterlichen Referenten zu beantragen. Weitere Durchführungshinweise sind jeweils auf den Deckblättern der Klausuren abgedruckt.

Die Termine für die Ausgabe, Abgabe und Besprechung sind auf der Internetseite LG Lübeck zu finden. Die Klausursachverhalte werden am jeweiligen Termin ab 07:00 Uhr auf dem schwarzen Brett online gestellt. Die Abgabe der nicht Präsenz geschriebene Klausuren kann per Post erfolgen oder eingeworfen werden.

Umfrage für das DAV-Forum: Jurist*innen-Ausbildung

Mitteilung des Deutschen Anwaltsverein:

  • Braucht die juristische Ausbildung im fortgeschrittenen 21. Jahrhundert ein Update?
  • Wie digital können und sollen Studium und Examen werden?
  • Wie werden Studierende sinnvoll auf die Hardcore-Prüfung vorbereitet?
  • Ist das Examen als solches sogar überholt?
  • In welcher Form kann eine Schwerpunktsetzung im Studium stattfinden?

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) möchte herausfinden, wie eine zeitgemäße und zukunftsfähige juristische Ausbildung aussehen muss – aus Sicht derer, die es betrifft: Mit dem virtuellen DAV-Forum: Jurist*innen-Ausbildung wollen wir mit Unterstützung der Fachschaften eine Diskussionsplattform für Ihre Reform-Ideen schaffen.

Alle Interessierten können sich an dem interaktiven Prozess beteiligen: Der erste Schritt ist eine Umfrage zu Themen, die im Austausch mit den Fachschaften als am brennendsten eingeschätzt wurden. Die Ergebnisse fließen in einen ersten Entwurf eines Thesenpapiers, welches im Herbst in verschiedenen Arbeitsgruppen in Online-Workshops diskutiert und bearbeitet wird. Das finale Papier wird im Rahmen der virtuellen Abschlussveranstaltung des Forums am 6. November 2020 vorgestellt und verabschiedet. Hier geht es zur Umfragewww.feedbackplattform.de 

Machen Sie mit und gestaltet den politischen Meinungsbildungsprozess mit!

Bitte informieren Sie weitere Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Arbeitsgemeinschaft. Hilfreich wäre auch eine Bewerbung über Ihre social media Netzwerke. Je größer die Beteiligung, desto aussagekräftiger wird der weitere Austausch. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!!

Mit freundlichen Grüßen

Catharina Rabenschlag

Referentin
____________________
Deutscher Anwaltverein

Geschäftsbereich Aus- und Fortbildung

Catharina Rabenschlag

Rechtsanwältin

Geschäftsführerin Rechtsanwältin Bettina Bachmann

Littenstraße 11, 10179 Berlin

Tel. +49 30 72 61 52-124

Fax +49 30 72 61 52-190

rabenschlag@anwaltverein.de
www.anwaltverein.de
facebook.com/deutscheranwaltverein
twitter.com/anwaltverein

Fortbildung für Referendarinnen und Referendare: Materielles Strafrecht

Mitteilung des des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:
Montag, 30. November 2020
Dienstag, 1. Dezember 2020
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel

  1. OG/Raum 239

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka

– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de


bis zum 21. August 2020.


Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen betroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.