Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein (Wahlvorstand).
Informationen zur Wahl des neuen Referendarrates
Vom 11. April bis zum 2. Mai 2022 (0:00 Uhr) wird ein neuer Referendarrat für das Jahr 2022/2023 gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in der Zeit vom 10. Januar bis zum 10. April 2022 (12:00 Uhr) selbst zur Wahl zu stellen. Das bedeutet für Euch konkret: Ihr könnt in diesem Zeitraum Eure Bewerbung um eine Mitgliedschaft in dem neu zu bildenden Referendarrat per E-Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de senden.
Wählbar ist nur, wer im Wählerverzeichnis steht. Dieses liegt ab dem 11. April 2022 in der Pförtnerloge der Wachtmeisterei des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein aus und kann von jedem Referendar eingesehen werden.
Solltet ihr euch zur Wahl stellen wollen, so überprüft bitte
unbedingt, ob ihr in dem Verzeichnis steht. Hierzu ist es auch möglich, zeitnah
eine Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de
zu senden und nachzufragen.
Warum solltet Ihr Euch bewerben?
Der Referendarrat vertritt als Personalvertretung die
Interessen der Referendar:innen gegenüber dem Land, den Gerichten und den
Einzelausbilder:innen. Ihr habt durch eine Mitgliedschaft im Referendarrat die
Möglichkeit Euch aktiv in die Gestaltung Eurer eigenen Ausbildung und die der
künftigen Referendar:innen des Landes einzubringen.
Durch eine Tätigkeit im Referendarrat lernt Ihr zudem
diejenigen Entscheidungsträger kennen, die für das Referendariat in
Schleswig-Holstein und das Examen zuständig sind.
Damit ihr eine Idee habt, wie die Arbeit im Referendarrat
konkret aussieht, hier ein paar Themen, die unsere Arbeit im letzten Jahr
geprägt haben:
Wie schon im letzten Jahr war auch für uns die
Covid-19-Pandemie ein zentrales Thema der Amtszeit. In diesem Sinne war es
unsere Aufgabe und uns auch ein Anliegen, jederzeit für alle Seiten ansprechbar
zu sein und uns für bessere Ausbildungsbedingungen einzusetzen. Besonders
wichtig war für uns dabei die Frage, wie die staatlichen Pflichtfachprüfungen
auch in der Pandemie sicher und ohne erheblichen Mehraufwand für die
Referendar:innen abgelegt werden können. Auch die Durchführung der
Einführungslehrgänge und Arbeitsgemeinschaften in den jeweiligen
Landgerichtsbezirken, die dieses Jahr sowohl präsent als auch online
stattgefunden haben, haben wir begleitet und versucht immer die besten
Bedingungen für die Referendar:innen zu erreichen. So ist es uns beispielsweise
gelungen, dass während der Zivilstation jetzt in allen vier
Landgerichtsbezirken Kommentare für die Referendar:innen zur Verfügung stehen.
Einige der uns selbst gesteckten Ziele konnten wir dann zwar
anstoßen, aber nicht zu Ende bringen. Insofern wäre es euch als zukünftigen
Mitgliedern des Referendarrates überlassen, ob ihr diese Ziele weiter verfolgt.
So haben wir zum Beispiel den Prozess zur Umstellung zum
E-Examen in Kooperation mit dem OLG weiter begleitet, dieser wird aber auch für
die künftigen Referendarräte weiterhin eine Rolle spielen.
Übrigens: Zudem könnt ihr als Ausgleich für Eure Tätigkeit
im Referendarrat in der Regel zwei Monate bezahlten Sonderurlaub beantragen.
Ihr schreibt dementsprechend zwei Monate später Examen und habt mehr Lernzeit,
ohne auf die Unterhaltsbeihilfe verzichten zu müssen. Eine hohe Wahlbeteiligung
legitimiert den Referendarrat gegenüber den jeweiligen Gesprächspartner:innen
und erlaubt dem Rat die Interessen der Referendar:innen bestmöglich zu
vertreten.
Daher unsere Bitte an Euch:
Stellt euch zur Wahl!
Zur Vorstellung der einzelnen Referate und deren Tätigkeitsbereichen laden wir euch ab dem 10.01.2022 wöchentlich ein Video auf unseren Kanälen auf Instagram & Facebook hoch.
Tipps zur Bewerbung:
Die wahlberechtigten Referendar:innen erhalten mit den Wahlunterlagen einen Stimmzettel mit den Namen der Kandidat:innen sowie eine Broschüre mit den Vorstellungen der Kandidat:innen. Eure Bewerbung sollte also eine kurze Vorstellung und ein Foto enthalten (max. eine Seite Text DIN A4, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Nützliche Angaben sind Euer Dienstantritt und der Einstellungsort. Sofern Ihr gern ein bestimmtes Referat übernehmen würdet, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung direkt angeben. Im Übrigen sind Eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bei Fragen könnt Ihr Euch gern per E-Mail unter der genannten Adresse an uns wenden.
Viel Erfolg,
euer RefRat 21/22