REFERENDAR (m/w/d) gesucht

Mitteilung von WULF Rechtsanwälte. (Lübeck)
Den Flyer findet ihr hier.

WIR SUCHEN SIE zur Unterstützung in unserer Kanzlei im Herzen Lübecks!

Wenn Sie eine neue Herausforderung in einem innovativen, wachsenden und abwechslungsreichen Umfeld suchen, dann sind Sie bei uns genau richtig.

Für unseren Schwerpunkt Verkehrsrecht (vorwiegend Unfallregulierung) suchen wir eine tatkräftige Unterstützung.

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Bearbeitung von Mandaten.
  • Verantwortung für die Aktenführung
  • Prüfung der Haftung inkl. Quoten und Erstattungsfähigkeit einzelner Schadenersatzpositionen
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen
  • Telefonische und schriftliche Kommunikation mit Mandanten, Versicherungen, Fahrern, Unfallgegnern und weiteren Beteiligten

Das bringen Sie mit:

  • Sie besitzen sehr gute EDV-Kenntnisse
  • Sie sind motiviert, haben Freude an der Arbeit und Teamgeist ist Ihnen wichtig
  • Sie sind kommunikationsstark, denken ganzheitlich und haben eine strukturierte, lösungsorientierte Arbeitsweise

Das bieten wir Ihnen:

  • Einen technisch modern ausgestatteten Arbeitsplatz in einer digital ausgerichteten Arbeitsumgebung.
  • Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team
  • Digitalisierte Arbeitsprozesse

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an „bewerbung@wulf-rechtsanwaelte.de“. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin sowie Ihre Gehaltsvorstellung an. Selbstverständlich können Sie bei Fragen vorab auch telefonisch (0451/120 107 – 0) Kontakt zu uns aufnehmen.

Ihr Team WULF Rechtsanwälte

Reisekostenvergütung

Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein (Vorstand).

Liebe Kolleg:innen,

mit diesem Post möchten wir euch gerne darauf aufmerksam machen, dass ihr unter anderem auch die Fahrtkosten zu den Klausuren erstattet bekommen könnt.

Die Erstattung ergibt sich aus folgendem Erlass:

Reisekostenvergütung für Referendarinnen und Referendare.
Änderung des Erlasses vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141 -339 SH zuletzt geändert
durch Erlass vom 25. Oktober 2006 Az.: 161/2141-339 SH

Nachdem der Referendarrat und die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein der Änderung des Erlasses vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141-339 SH zuletzt geändert durch Erlass vom 25. Oktober 2006 Az.: 161/2141-339 SH- zugestimmt haben, bitte ich um Bekanntgabe der Neufassung des Erlasses vom 13. März 2020 in Ihrem Geschäftsbereich:

„Im Einvernehmen mit der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein wird den Referendarinnen und Referendaren gemäß § 84 Nr. 3 Landesbeamtengesetz SchleswigHolstein i.V.m. § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes mit folgenden Maßgaben Reisekostenvergütung gewährt:

l. Reisekosten werden erstattet für:

  1. Fahrten vom Wohnort zur Ausbildungsstelle bei der Einstellung.
  2. Fahrten zwischen bisheriger und neuer Ausbildungsstelle, wenn die neue Ausbildungsstelle nicht mehr innerhalb des Landgerichtsbezirks liegt, in dem die Referendarin oder der Referendar eingestellt wurde.
  3. Fahrten von der Ausbildungsstelle zur Teilnahme an Pflichtarbeitsgemeinschaften nur dann, wenn die Referendarin oder der Referendar in der Zivil- oder Strafrechtsstation einer Ausbildungsstelle im Landgerichtsbezirk zugewiesen worden ist, die sich nicht am Ort der Pflichtarbeitsgemeinschaft befindet oder die Arbeitsgemeinschaft aus dienstlichen Gründen nicht in dem Landgerichtsbezirk stattfindet, in dem die Referendarin oder der Referendar eingestellt wurde. Für Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften in dem Landgerichtsbezirk der Einstellung, zu freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, zu Arbeitsgemeinschaften in einem anderen Bundesland und zu Arbeitsgemeinschaften im Ergänzungsvorbereitungsdienst werden Reisekosten nicht erstattet.
    Fahrten innerhalb der Gemeindegrenzen des Wohnortes werden nicht erstattet. Befindet sich in den Fällen der Ziffern 1 und 2 der bisherige, der neue oder beide Ausbildungsorte in einem anderen Bundesland oder im Ausland, so werden Reisekosten nicht erstattet.
  4. Eine Hin- und Rückfahrt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten für die Zweite
    Staatsprüfung sowie eine Hin- und Rückfahrt zur mündlichen Prüfung. Findet
    die Prüfung am Wohnort statt, werden Reisekosten nicht erstattet.
    Für den Reisetag wird zusätzlich Tagegeld nach den für Dienstreisen geltenden
    Bestimmungen (§§ 6 und 7 BRKG) gekürzt um 25 % gewährt.
  5. Nach § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ein pauschaler Zuschuss zu den Kosten für den Studienaufenthalt in der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Höhe von 255,65 € durch das Innenministerium gezahlt.

II. Anspruchsberechtigt sind:

  1. Schleswig-Holsteinische Referendarinnen und Referendare mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
  2. Schleswig-Holsteinische Referendarinnen und Referendare mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland nur mit der Maßgabe, dass Reisekosten von der Landesgrenze Schleswig-Holsteins bis zum Ausbildungsort (Ort der Arbeitsgemeinschaft oder der Ausbildungsstelle) erstattet werden.
  3. Gastreferendarinnen und Gastreferendaren aus anderen Bundesländern werden Fahrtkosten nicht erstattet.

III. Bemessung der Fahrtkosten:

  1. Erstattet werden tatsächliche Aufwendungen für ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel bis zur Höhe der niedrigsten Klasse einschließlich der Kosten für Zu- und Abgang (notwendige Fahrtkosten). Soweit eine Kostenerstattung ab Landesgrenze vorgesehen ist, ist der der Landesgrenze nächstgelegene Bahnhof außerhalb Schleswig-Holsteins maßgeblich.
  2. Für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130,00 €.
  3. Für die Erstattung der Fahrtkosten in den Fällen der Ziffern I. 2., 3. ist die Entfernung vom Wohnort der Referendarin oder des Referendars maßgeblich, wenn dies kostengünstiger ist.
  4. Auf den Erstattungsanspruch nach Ziffer I.3. 2. Var. sind die Kosten anzurechnen, die der Referendarin oder dem Referendar entstanden wären für die Fahrt zu dem im Landgerichtsbezirk der Einstellung üblichen Ort der Arbeitsgemeinschaft. Die Anrechnung findet nicht statt für Referendarinnen und Referendare, die bis 1.2.2006 eingestellt wurden.
  5. In den Fällen der Ziffer I.4. werden Referendarinnen und Referendaren, die außerhalb des Landes Schleswig-Holsteins wohnen, höchstens die Aufwendungen erstattet, die für eine Fahrt vom letzten Ausbildungsort innerhalb des Landes Schleswig-Holsteins zum jeweiligen Prüfungsort entstanden wären.
  6. Im Übrigen gilt Teil 1 Ziff. 12 der allgemeinen Richtlinien für die Rechtsreferendarausbildung (Vfg. d. Präs. d.SchlHOLG vom 4. Juni 2018).

IV. Als Erstattungsstellen bestimme ich:

  1. Zu Ziffer I.1.:
    Die jeweiligen Präsidentinnen/Präsidenten der Landgerichte.
  2. Zu Ziffer 1.2.:
    Die jeweilig neue Ausbildungsstelle; bei der OLG-Station die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, bei der Verwaltungsstation das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, im Übrigen die jeweiligen Präsidentinnen/die jeweiligen Präsidenten der Landgerichte.
  3. Zu Ziffer 1.3.:
    Bei der Verwaltungsstation das Innenministerium des Landes SchleswigHolstein, im Übrigen die Präsidentinnen/die Präsidenten der Landgerichte, bei denen die Referendarin oder der Referendar ausgebildet wird.
  4. Zu Ziffer I.4.:
    Die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Den Erlass vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141 -339 SH zuletzt geändert durch Erlass vom 25.10.2006 Az.: 161/2141-339 SH- hebe ich damit auf.

gez. Norma Piepgras

Gesprächsabend zum Berufsbild des Richters/der Richterin (ONLINE)

Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein.
Den Flyer findet ihr hier.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Euch herzlich zu einem Gesprächsabend zum Berufsbild des Richters/der Richterin ein!

Vier Richter:innen aus drei Gerichtsbarkeiten stehen Rede und Antwort über den Berufseinstieg in der Justiz und alles, was davor, dabei und danach noch kommt. Ob zu Noten, zur Arbeitszeit, dem Arbeitsalltag als Einzelrichter:in oder Mitglied eines Kollegialspruchkörpers: Wir beantworten alle Fragen offen, ehrlich und frei nach dem Motto „Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.“

Schaut vorbei und redet mit!


Referenten:
Ri‘inVG Friederike Lange, Ri’inAG Annekatrin Stange, RiSG Lars Werner und RiLG Marc Petit.

Moderation:
Pauline Menges, Ina Nasyrova.

Wann?
26.01.2022; 19:00 Uhr.

Wo?
Online – Zusendung des Links vor Veranstaltungsbeginn.

Anmeldung per Mail an: info@referendarrat-sh.de.

Wir freuen uns auf den spannenden Abend!

Referendariat (m/w/d)

Mitteilung von quinn emanuel. (Hamburg)
Den Flyer findet ihr hier.

Referendariat (m/w/d)

Im Rahmen Ihrer Anwalts- oder Wahlstation stellen Sie bereits die ersten Weichen für
Ihre weitere juristische Karriere – denn viele unserer jetzigen Anwälte haben bei uns als
Referendar (m/w/d) begonnen. Von Anfang an sind unsere Referendare voll in unsere
Kanzleiabläufe eingebunden. Sie übernehmen Verantwortung und arbeiten mit erfahrenen
Anwälten an laufenden Mandaten. Dabei ist uns der Ausbildungsgedanke sehr wichtig!
Neben der fachlichen Ausbildung durch die Anwälte steht Ihnen ein fester Ansprechpartner
zur Verfügung, der Sie in allen beruflichen und arbeits-alltäglichen Fragestellungen sowie
hinsichtlich der weiteren Karriereentwicklung berät.

Werden Sie Teil unseres internationalen Teams: Wir suchen juristischen Nachwuchs, der sich
einbringen und mitgestalten möchte. Top Noten, Begeisterungsfähigkeit und erstklassiges
Englisch sind Ihre Eintrittskarte.

An unserem Hamburger Standort liegt der Tätigkeitsschwerpunkt auf den Bereichen
Kartellrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
An unseren Standorten in Mannheim, Stuttgart und München liegt der Schwerpunkt auf
Wirtschaftsstreitigkeiten und Patentprozessen. Vorkenntnisse werden nicht erwartet,
entsprechende Interessenschwerpunkte sind aber gern gesehen.

Die Vergütung beträgt aktuell 225 EUR brutto pro geleistetem Arbeitstag. Bewerben Sie sich
unter Angabe des gewünschten Zeitraumes und senden Sie uns Anschreiben, Lebenslauf
sowie Zeugnisse (Abitur, 1. juristische Prüfung, Stationszeugnisse, Arbeitszeugnisse). Wir
freuen uns auf Ihre Bewerbung.


»A GLOBAL FORCE IN BUSINESS LITIGATION«
The Wall Street Journal

RecruitmentGermany@quinnemanuel.com
Mannheim | Hamburg | Munich | Stuttgart
www.quinnemanuel.com

Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d)

Mitteilung von quinn emanuel. (Hamburg)
Den Flyer findet ihr hier.

Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d)

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) sammeln Sie studien- oder promotionsbegleitend über einen längeren Zeitraum oder zur Überbrückung kürzerer Zeiträume relevante Praxiserfahrung. Sie sind ein wichtiger Bestandteil unseres Teams und arbeiten eigenständig an komplexen Fragestellungen laufender Mandate. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen dabei zur Seite.

Werden Sie Teil unseres internationalen Teams: Wir suchen juristischen Nachwuchs, der sich einbringen und mitgestalten möchte. Top Noten, Begeisterungsfähigkeit und erstklassiges Englisch sind Ihre Eintrittskarte. Idealerweise haben Sie Ihre erste oder sogar beide juristischen Prüfungen bereits erfolgreich bestanden. Vereinzelt ist eine wissenschaftliche Mitarbeit auch vor Abschluss der ersten juristischen Prüfung möglich. Bezüglich der Anzahl der Arbeitstage sind wir flexibel – somit können Sie sich auch weiterhin auf Ihr Studium konzentrieren.

An unserem Hamburger Standort liegt der Tätigkeitsschwerpunkt auf den Bereichen Kartellrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsstrafrecht. An unseren Standorten in Mannheim, Stuttgart und München liegt der Schwerpunkt auf Wirtschaftsstreitigkeiten und Patentprozessen. Vorkenntnisse werden nicht erwartet, entsprechende Interessenschwerpunkte sind aber gern gesehen.

Die Vergütung beträgt aktuell 225 EUR brutto pro Arbeitstag bei erfolgreich abgelegter erster juristischer Prüfung und 300 EUR brutto pro Arbeitstag bei erfolgreich abgelegter zweiter juristischer Prüfung. Bewerben Sie sich unter Angabe des gewünschten Startdatums und der Anzahl der Arbeitstage und senden Sie uns Anschreiben, Lebenslauf sowie Zeugnisse (Abitur, 1./2. juristische Prüfung, Stationszeugnisse, Arbeitszeugnisse). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

»A GLOBAL FORCE IN BUSINESS LITIGATION«
The Wall Street Journal

RecruitmentGermany@quinnemanuel.com
Mannheim | Hamburg | Munich | Stuttgart
www.quinnemanuel.com


Wahl des Referendarrates 2022/23

Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein (Wahlvorstand).

Informationen zur Wahl des neuen Referendarrates

Vom 11. April bis zum 2. Mai 2022 (0:00 Uhr) wird ein neuer Referendarrat für das Jahr 2022/2023 gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in der Zeit vom 10. Januar bis zum 10. April 2022 (12:00 Uhr) selbst zur Wahl zu stellen. Das bedeutet für Euch konkret: Ihr könnt in diesem Zeitraum Eure Bewerbung um eine Mitgliedschaft in dem neu zu bildenden Referendarrat per E-Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de senden.

Wählbar ist nur, wer im Wählerverzeichnis steht. Dieses liegt ab dem 11. April 2022 in der Pförtnerloge der Wachtmeisterei des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein aus und kann von jedem Referendar eingesehen werden.

Solltet ihr euch zur Wahl stellen wollen, so überprüft bitte unbedingt, ob ihr in dem Verzeichnis steht. Hierzu ist es auch möglich, zeitnah eine Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de zu senden und nachzufragen.

Warum solltet Ihr Euch bewerben?

Der Referendarrat vertritt als Personalvertretung die Interessen der Referendar:innen gegenüber dem Land, den Gerichten und den Einzelausbilder:innen. Ihr habt durch eine Mitgliedschaft im Referendarrat die Möglichkeit Euch aktiv in die Gestaltung Eurer eigenen Ausbildung und die der künftigen Referendar:innen des Landes einzubringen.

Durch eine Tätigkeit im Referendarrat lernt Ihr zudem diejenigen Entscheidungsträger kennen, die für das Referendariat in Schleswig-Holstein und das Examen zuständig sind.

Damit ihr eine Idee habt, wie die Arbeit im Referendarrat konkret aussieht, hier ein paar Themen, die unsere Arbeit im letzten Jahr geprägt haben:

Wie schon im letzten Jahr war auch für uns die Covid-19-Pandemie ein zentrales Thema der Amtszeit. In diesem Sinne war es unsere Aufgabe und uns auch ein Anliegen, jederzeit für alle Seiten ansprechbar zu sein und uns für bessere Ausbildungsbedingungen einzusetzen. Besonders wichtig war für uns dabei die Frage, wie die staatlichen Pflichtfachprüfungen auch in der Pandemie sicher und ohne erheblichen Mehraufwand für die Referendar:innen abgelegt werden können. Auch die Durchführung der Einführungslehrgänge und Arbeitsgemeinschaften in den jeweiligen Landgerichtsbezirken, die dieses Jahr sowohl präsent als auch online stattgefunden haben, haben wir begleitet und versucht immer die besten Bedingungen für die Referendar:innen zu erreichen. So ist es uns beispielsweise gelungen, dass während der Zivilstation jetzt in allen vier Landgerichtsbezirken Kommentare für die Referendar:innen zur Verfügung stehen.

Einige der uns selbst gesteckten Ziele konnten wir dann zwar anstoßen, aber nicht zu Ende bringen. Insofern wäre es euch als zukünftigen Mitgliedern des Referendarrates überlassen, ob ihr diese Ziele weiter verfolgt.

So haben wir zum Beispiel den Prozess zur Umstellung zum E-Examen in Kooperation mit dem OLG weiter begleitet, dieser wird aber auch für die künftigen Referendarräte weiterhin eine Rolle spielen.

Übrigens: Zudem könnt ihr als Ausgleich für Eure Tätigkeit im Referendarrat in der Regel zwei Monate bezahlten Sonderurlaub beantragen. Ihr schreibt dementsprechend zwei Monate später Examen und habt mehr Lernzeit, ohne auf die Unterhaltsbeihilfe verzichten zu müssen. Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert den Referendarrat gegenüber den jeweiligen Gesprächspartner:innen und erlaubt dem Rat die Interessen der Referendar:innen bestmöglich zu vertreten.

Daher unsere Bitte an Euch:

Stellt euch zur Wahl!

Zur Vorstellung der einzelnen Referate und deren Tätigkeitsbereichen laden wir euch ab dem 10.01.2022 wöchentlich ein Video auf unseren Kanälen auf Instagram & Facebook hoch.

Tipps zur Bewerbung:
Die wahlberechtigten Referendar:innen erhalten mit den Wahlunterlagen einen Stimmzettel mit den Namen der Kandidat:innen sowie eine Broschüre mit den Vorstellungen der Kandidat:innen. Eure Bewerbung sollte also eine kurze Vorstellung und ein Foto enthalten (max. eine Seite Text DIN A4, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Nützliche Angaben sind Euer Dienstantritt und der Einstellungsort. Sofern Ihr gern ein bestimmtes Referat übernehmen würdet, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung direkt angeben. Im Übrigen sind Eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bei Fragen könnt Ihr Euch gern per E-Mail unter der genannten Adresse an uns wenden.

Viel Erfolg,

euer RefRat 21/22

Workshop: Willem C. Vis – Exklusiv

Mitteilung von Hengeler Mueller.
Den Fyler finder ihr hier.

BE PREPARED!

Willem C. Vis – Exklusiv
Workshop am 11. Februar 2022
mit Begrüßungsdinner am Vorabend

Hengeler Mueller berät deutsche und ausländische Mandanten auf allen wesentlichen Gebieten des nationalen und inter nationalen Wirtschaftsrechts – eines der wichtigsten Gebiete ist hierbei der Praxisbereich Dispute Resolution.

In unserem Workshop am 11. Februar 2022 erhalten Sie neben dem fachlichen Aus- tausch mit unseren Prozessanwältinnen und -anwälten einen direkten und exklusiven Einblick in unsere Dispute Resolution-Praxis.

Insbesondere wollen wir gemeinsam mit Ihrem und weiteren ausgewählten Moot Court-Teams Probe pleadings zum aktuellen Fall durchführen. Durch ein vollumfängliches Coaching, unter anderem durch einen renommierten Trainer, werden wir Sie und Ihr Team bestmöglich auf die bevorstehenden Verhandlungen vorbereiten. In diesem Rahmen werden wir Ihnen außerdem helfen, Ihren professionellen Auftritt in der mündlichen Verhandlung zu verbessern.

Um uns mit Ihnen auf den bevorstehenden Workshop einzustimmen, laden wir Sie am Vorabend zu einem gemeinsamen Begrüßungsdinner mit unserem Dispute Resolution- Team ein.

Haben wir Sie und Ihr Moot Court-Team neugierig gemacht?
Wir berücksichtigen alle Team-Bewerbungen bis zum 16. Januar 2022 an:
Rebecca Hartz , Referentin HR Legal – rebecca.hartz@hengeler.com www.hengeler.com/karriere/veranstaltungen

Spannende berufliche Perspektiven für Volljurist:innen beim Land Schleswig-Holstein

Mitteilung der Staatskanzlei.
Den Aushang findet ihr hier. Den Flyer findet ihr hier.

Spannende berufliche Perspektiven für Volljurist:innen
beim Land Schleswig-Holstein

Wir bieten:

  • ein Traineeprogramm inkl. Mentoring
  • Beamtenverhältnis
  • Arbeiten im Team mit hohem Verantwortungsspielraum
  • flexible Arbeitsformen und -zeiten
  • vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten

Haben wir dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!

Mehr Infos unter:
schleswig-holstein.de/karriere
und auf dem Flyer.

Du bist im Jurastudium oder Rechtsreferendariat?
Dann lerne uns im Rahmen deiner Ausbildung kennen.

Kontakt:
Leiv Profitlich
Telefon 0431 988-1870
leiv.profitlich@stk.landsh.de

Klausurenkurs am LG Flensburg

Mitteilung des Landgerichts Flensburg.

Liebe Referendarinnen und liebe Referendare,

der bis Ende März 2022 laufende Klausurenkurs wird im wöchentlichen Rhythmus fortgesetzt.

Die Klausuren dürfen wieder freitags im Zeitraum 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr in den Unterrichtsräumen des Landgerichts (C I U 01 und 02) geschrieben werden.

Ausgabe der Klausuren erfolgt am Tresen der Bücherei bzw. der Sachverhalt ist weiterhin auf der Homepage des Landgerichts Flensburg ab 8.00 Uhr abrufbar.

Neben der – zu Übungszwecken weiterhin dringend empfohlenen – Teilnahme vor Ort bleibt pandemieunabhängig die Möglichkeit bestehen, die Klausurbearbeitung elektronisch an das Funktionspostfach dk-fp-lgfl-online-klausurenkurs@lg-flensburg.landsh.de zu senden. Die Möglichkeit der elektronischen Teilnahme ist, anders als die Präsenzteilnahme, den Referendar*innen des Landgerichtsbezirks Flensburg vorbehalten.

  • Senden Sie handschriftliche Klausuren bitte wieder als pdf-Datei ein bzw. die getippten Bearbeitungen als word-Datei.
  • Verwenden Sie im Dateinamen Ihrer Bearbeitung bitte Ihren Nachnamen.
  • Eine postalische Zusendung handschriftlicher Klausuren entfällt. Für sie besteht angesichts der o.g. Scan-Möglichkeit kein Bedürfnis mehr. Zudem bereiteten die teilweise erheblichen Postlaufzeiten organisatorische Schwierigkeiten.

Verspätet abgegebene oder übersandte Klausuren werden grundsätzlich nicht zur Korrektur angenommen. Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Einzelfällen nach vorheriger Absprache mit mir oder der/dem jeweiligen Klausursteller/in möglich.

Es wird darum gebeten, beim Schreiben der Klausuren jeweils Namen, Anschrift und Emailadresse zu vermerken. Auf diese Weise können Sie auch kurzfristig, insbesondere hinsichtlich der angegebenen Besprechungstermine und Einladungslinks, informiert werden. Geben Sie bitte auch an, in welcher Station Sie sich derzeit befinden. Verwenden Sie gerne das Deckblatt des Klausurenkurses.

Rückgabe

Die Rückgabe/Besprechung der Klausuren erfolgt grundsätzlich 14 Tage später um 14.00 Uhr online oder präsent in den AG-Räumen des Landgerichts. ​

Auf welche Weise die jeweilige Klausur konkret besprochen wird, entnehmen Sie bitte dem Plan. Bei reiner Präsenzbesprechung stellen die AG-Leiter*innen (auch den Fernschreiber*innen) eine ausführliche Lösungsskizze zur Verfügung. Ist die Besprechung als reine Videokonferenz angekündigt, befinden sich die AG- Leiter*innen nicht vor Ort, es besteht aber die Möglichkeit für die Präsenzschreiber, gemeinsam über den großen Bildschirm des Active Panels an der Videokonferenz aus dem AG-Raum teilzunehmen. Im Falle von reinen Videokonferenz- Besprechungen findet die Konferenz auf der Plattform video.sh.openws.de statt und der Konferenzraumname lautet stets: KlausurbesprechungFL

Für die Zeit bis Ende März 2022 sind folgende Termine vorgesehen: Download hier.

Ich wünsche Ihnen allen erholsame Weihnachtstage und einen guten Start in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr!

Lieben Gruß
Hilke Döring

Ausschreibung: Volljuristen für das Justiziariat (m/w/d) (Kiel)

Mitteilung des Studentenwerks Schleswig-Holstein.
Den Flyer findet ihr hier.

Das Studentenwerk Schleswig-Holstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Volljuristen für das Justiziariat (m/w/d)

des Amtes für Ausbildungsförderung,
Faulstraße 17, 24103 Kiel,
in Vollzeit (38,7 Std./Woche) & unbefristet.
Die Ausübung der Tätigkeit in Teilzeit ist ebenfalls möglich.

Als gemeinnütziges Unternehmen gibt das Studentenwerk Schleswig-Holstein 59.000 Studierenden in den Bereichen Hochschulgastronomie, Wohnen, BAföG, Beratung, Familie und Kultur Rückenwind.

Auch unsere 560 Beschäftigten unterstützen wir mit ordentlich Aufwind. Gemeinsam gestalten wir den richtigen kreativen Kurs für das Studentenwerk. Unsere bunt gemischte Crew hält auch bei Turbulenzen zusammen, denn wir haben immer den Horizont im Blick.

Ihr Profil

  • Sie sind Volljurist*in (1. & 2. Staatsexamen) oder haben ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit juristischem Schwerpunkt (LL.M.) erfolgreich abgeschlossen.
  • Eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Führung und Entwicklung von Beschäftigten ist wünschenswert.
  • Sie haben ein Talent für die Gestaltung von Projekten und die Qualitätssicherung sowie für die Umsetzung von Veränderungsprozessen in Verbindung mit einem ausgeprägten Planungs- und Organisationsvermögen.
  • idealerweise haben Sie bereits Erfahrungen mit der Einführung bzw. dem Umgang mit der digitalen Akte (papierloses Büro) gesammelt.
  • Sie verfügen über ein ordentliches Maß an Pragmatismus und Umsetzungsorientierung sowie die Fähigkeit, Ideen glaubhaft und überzeugend zu kommunizieren.
  • Sie haben eine positive und motivierende Einstellung bei der Personalführung verbunden mit einem modernen Führungsverständnis.
  • Eine hohe Kundenorientierung und ausgeprägte soziale Kompetenzen für den Umgang mit Studierenden und Eltern sind für Sie selbstverständlich.
  • Eine strukturierte Arbeitsweise sowie ein hohes Engagement zeichnen Sie aus.
  • Sie haben eine ausgeprägte IT-Affinität und können nachweisbar sehr sicher mit den gängigen MS-Office-Anwendungen umgehen.

Ihre Aufgaben:

  • personelle und fachliche Führung der Beschäftigten sowie fachliche Leitung des Bereiches Justiziariat
  • Beratung, Entscheidung und Prozessführung in Verwaltungs- und Unterhaltsangelegenheiten (alle Ebenen der Abteilung, alle gerichtlichen Instanzen)
  • Entwicklung von Konzepten z.B. zur Gewährleistung einer einheitlichen Sachbearbeitung in allen Gruppen des Amtes z.B. durch Erarbeitung von grundsätzlichen Bearbeitungshinweisen, Arbeitshilfen und Handlungsempfehlungen für das Amt
  • Schaffung und Etablierung von Controlling-Instrumenten einschließlich Entwicklung und Pflege von statistischen Auswertungen
  • Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsauslegung der relevanten Vorschriften, insbesondere des BAföG
  • Schulung und Beratung verschiedener Zielgruppen
  • Betreuung der Software des Bereiches BAföG

Unser Angebot:

  • sinnstiftende und abwechslungsreiche Tätigkeit mit einem hohen Maß an Verantwortung und Gestaltungsspielraum in einem jungen Führungsteam
  • mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur (zehn gemeinsam erarbeitete Unternehmenswerte)
  • regelmäßige Entwicklungsgespräche mit der Führungskraft (Rückenwindgespräche)
  • optimale Work-Life-Balance (z.B. mobiles Arbeiten, Gleitzeit & Kinderbetreuung)
  • 30 Tage Urlaub (Der 24. und 31.12. sind freie Tage, an denen kein Urlaub genommen werden muss.)
  • Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • betriebliche Altersvorsorge (VBL)
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
  • tarifliches Gehalt nach EG 13 TV-L

Worauf warten Sie noch?

Kennziffer: 601-510
Bewerbungsfrist: 31.01.2022

Studentenwerk Schleswig-Holstein
Theresa-Marie Bolten
bewerbung@studentenwerk.sh
www.studentenwerk.sh/karriere