Rechtsreferendare (Wahlstation) mit Interesse für e-Commerce und IP-Recht (w/m/d)

Mitteilung von eBay.

Sie können sich nicht entscheiden, wo Sie Ihre Wahlstation absolvieren sollen? Um Ihr Englisch unter Beweis zu stellen ins Ausland? Besser etwas mit Examensrelevanz? Vielleicht sogar Spaß bei der Arbeit und nette Kollegen? Eigenverantwortliche Tätigkeit? Endlich auch mal Geld verdienen?

Das schließt sich nicht aus: Kommen Sie zu eBay!

 

https://careers.ebayinc.com/join-our-team/start-your-search/find-jobs-by-location/detail/germany

 

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams am Stadtrand von Berlin ständig

Rechtsreferendare (Wahlstation) mit Interesse für e-Commerce und IP-Recht (w/m/d)

 

eBay ist der weltweite Online-Marktplatz mit Sitz im Silicon Valley. Ob für den regionalen, nationalen oder internationalen Verkauf – eBay bietet maßgeschneiderte Lösungen für den erfolgreichen Internet-Handel in 38 Märkten überall auf der Welt. Damit erschließt eBay der stetig wachsenden Internetgemeinschaft den weltweiten Online-Handel. Seien Sie bei dieser Entwicklung dabei!

Ihre Aufgaben:

In unserer international ausgerichteten Rechtsabteilung bieten wir innerhalb verschiedener Teams und eBay Companies wie dem eBay Marktplatz, mobile.de, eBay Kleinanzeigen oder brands4friends Einblicke in die Arbeitsweise eines Unternehmensjuristen sowie in das Tagesgeschäft eines international tätigen Unternehmens. Ihre Aufgaben umfassen dabei insbesondere:

  • Fragen zum Onlinerecht, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht
  • Fragen aus Rechtsverhältnissen zwischen unseren Nutzern
  • Rechtliche Prüfung neuer Funktionen bei eBay oder anderer eBay-Unternehmen
  • Gesetzliche Handelsrestriktionen
  • Aufbereitung und Begleitung von Gerichtsprozessen

 

Was sollten Sie mitbringen?

  • Prädikatsexamen
  • Internetaffinität und Begeisterung für e-Commerce und eBay
  • Interesse am Wirtschaftsrecht
  • Analytisches Denken und strukturierte Arbeitsweise
  • Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist
  • Gute Kenntnisse der englischen Sprache; weitere Sprachkenntnisse sind ein Plus

 

Was bieten wir Ihnen?

  • Attraktive Vergütung und Fahrtkostenzuschuss
  • Ein internationales Arbeitsumfeld mit High-Speed-Umsetzungsgeschwindigkeit
  • Ein professionelles und engagiertes Team mit flachen Hierarchien
  • Einen umfassenden Einblick in unser Legal Department und ein hohes Maß an Eigenverantwortung
  • Eine gelebte Work-Life Balance mit flexiblen Arbeitszeiten
  • Du wirst Teil der eBay-Familie und nimmst an unseren Events teil
  • Einen großartigen Campus: Fitnessstudio (inkl. Trainer und Kurse), Basketball und Volleyball Court, Tischfußball und Ping Pong, freie Snacks & Getränke, vergünstigten Lunch in unserer Kantine
  • Shuttle Bus von/zu S-Bahn-Station Wannsee

 

Mindestdauer für diese Station sind 3 Monate, Beginn: laufend

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagefähige Online-Bewerbung per E-Mail!

 

Rosa Gortner (rgortner@ebay.com) Tilmann Kuhla (tkuhla@ebay.com)

Rechtsreferendar m/w/d für die Anwaltsstation/Wahlstation in Lübeck

Mitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Meyer.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Rechtsanwaltskanzlei Meyer mit Standorten in Lübeck und Timmendorfer Strand sucht ab sofort eine/n Rechtsreferendar/in für die Wahl- oder Anwaltsstation am Standort Lübeck.

 

Wer sind wir?

Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Meyer ist eine wachsende und moderne Kanzlei von derzeit drei Berufsträgern mit zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Spezialisierung/Ausrichtung.

Insbesondere betreuen und vertreten wir die folgenden Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht,
  • Bank- und Kapitalmarktrecht,
  • Mietrecht,
  • Erbrecht,
  • Strafrecht,
  • Verkehrsrecht,
  • Wirtschafts- und Vertragsrecht

 

Wen suchen wir?

Für unsere Standorte suchen wir jederzeit motivierte Nachwuchsjuristen mit echtem Interesse am Anwaltsberuf für die Anwalts- und/oder Wahlstation. Wichtig ist uns insbesondere neben einem freundlichen und hilfsbereiten Auftreten, eine teamorientiere sowie eine engagierte Arbeitsweise. Auch für eine Festanstellung nach dem Referendariat sind wir offen.

 

Welche Aufgaben erwarten Sie bei uns?

Wir bieten Ihnen im Rahmen Ihrer Ausbildung die Möglichkeit, Einblicke in die Arbeit allgemeiner und spezialisierten Themen anwaltlicher Tätigkeiten zu gewinnen und gleichzeitig in einer entspannten Arbeitsatmosphäre tätig zu sein. Zu Beginn erhalten Sie selbstverständlich eine intensive Einarbeitung in die Handhabung der Akten.

 

Zu den täglichen Herausforderungen in unserer Kanzlei gehören neben dem Verfassen von Aufforderungsschreiben auch das Entwerfen von Klagen und Klagerwiderungen, sowie Stellungnahme und auch Berufungsbegründungen. Auch Gerichtstermine werden regelmäßig bereits eigenständig von unseren Referendaren wahrgenommen. Selbstverständlich nehmen wir im Rahmen Ihrer Stationsarbeit bei uns jederzeit Rücksicht auf Klausurtage, AGs sowie sonstige examensvorbereitende Veranstaltungen.

 

Bewerben Sie sich!

Haben Sie Interesse am Anwaltsberuf? Dann freuen wir uns, von Ihnen zu hören!

Wer sich aktiv einbringen und wertvolle Erfahrungen sammeln möchte, meldet sich einfach bei Herrn Rechtsanwalt Meyer unter j.meyer@meyer-ra.com.

 

Online-Event zum Thema “Erfolgreich publizieren für Jurist*innen”

Mitteilung von breaking.through.
Den Flyer findet ihr hier.

Guten Tag,
breaking.through hat gemeinsam mit InterAct Law ein neues Event in der Vorweihnachtszeit vorbereitet!

Ein maßgeblicher Faktor für die eigene Visibilität in der Community sind Publikationen. Publikationen machen Expertise sichtbar und erweitern die persönliche Reichweite in der Fachwelt.

Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns am 16. Dezember 2021 um 19:30 Uhr bei unserem Online-Event zum Thema “Erfolgreich publizieren für Jurist*innen”. Dabei wollen wir das Thema Publizieren aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten.  Wir werden erfahren, wie Wissenschaftler*innen sich neuen Publikationsideen widmen und was Lektor*innen seitens der Verlage bei den Veröffentlichungen beachten.

Rede und Antwort stehen uns dabei Dr. Christina-Maria Leeb (Rechtsreferendarin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft), Pia Lorenz (Inhaberin und Geschäftsführerin von die lawgentur und ehemalige Geschäftsführerin von LTO), Prof. Dr. Mareike Schmidt, LL.M. (Juniorprofessur für Zivilrecht und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik, Universität Hamburg) und Anke Zimmer-Helfrich (Leiterin Zeitschriften Recht der Neuen Medien und Chefredakteurin beim Verlag C.H. BECK). Sie werden ihre Erfolgsgeheimnisse fürs Publizieren mit uns teilen und uns praktische Tipps geben, worauf es aus ihrer Sicht bei der erfolgreichen Umsetzung ankommt.

Weitere Informationen zum Event sind abrufbar unter www.breakingthrough.de/events.

Wir würden uns freuen, wenn Sie das Event unter Ihren Adressat*innen ankündigen.
Im Anhang finden Sie einen entsprechenden Flyer.


Herzlichen Dank und mit besten Grüßen
Franziska Huber

Rechtsreferndar:in in der Rechtsabteilung der Stadtwerke Norderstedt für die Verwaltungs-/-oder Wahlstation

Mitteilung der Stadtwerke Norderstedt-Holding.

Rechtsreferndar:in in der Rechtsabteilung der Stadtwerke Norderstedt für die Verwaltungs-/-oder Wahlstation

Unter dem Dach der Stadtwerke Norderstedt-Holding (Stadtwerke Norderstedt; wilhelm.tel GmbH; Stadtpark Norderstedt GmbH, Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH) sind ca. 500 Mitarbeiter für die Bereiche Energieversorgung, Telekommunikation, Verkehr, Rechenzentrumsbetrieb ARRIBA-Freizeitbad und Stadtpark beschäftigt.

Wir bieten Ihnen:

  • spannende Tätigkeitsfelder, insbesondere aus den Bereichen Energierecht, (kommunales) Wirtschaftsrecht und Vertragsgestaltung
  • Beratung der Unternehmensbereiche Vertrieb, Technik und Marketing in bereichsspezifischen Rechtsfragen
  • selbständiges, modernes Arbeiten
  • ein angenehmes, modernes Arbeitsumfeld
  • flexible Arbeitszeiten

Sie bringen mit:

  • Erstes juristisches Staatsexamen
  • Interesse am Energieversorgungs-und Wirtschaftsrecht
  • gute PC-Kenntnisse
  • Flexibilität und Einsatzfreude
  • gute Selbstorganisation und teamorientiere Arbeitsweise
  • Freude an der Arbeit

Weitere Informationen: Recht Rechtsreferendar:in für die Verwaltungsstation (stadtwerke-norderstedt.de)

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung! Für eine erste Kontaktaufnahme rufen Sie uns gerne an oder schicken uns eine Mail.

Ansprechpartner:

Frank Bußmann

Rechtsabteilung

Tel:       040 / 521 04 – 267

Fax:      040 / 521 04 – 4487

fbussmann@stadtwerke-norderstedt.de

www.stadtwerke-norderstedt.de

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

Mitteilung des OLG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 23. November 2021 wird mitgeteilt, dass entsprechend dem Beschluss der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MJEV, der Fachgerichtsbarkeiten und der Generalstaatsanwaltschaft die zentrale Erfassung der Impf- und Genesenennachweise der aktiven Referendarinnen und Referendare durch die zuständige Abteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts erfolgt ist.

Soweit dies organisatorisch möglich war – etwa im Falle der zentralen Ausbildungslandgerichte – wurden die Ausbildungsstätten bereits über die ihnen zugewiesenen Personen, bei denen eine Testnachweispflicht besteht, informiert. Bei den übrigen Ausbildungsstätten ist aufgrund der dezentralen Organisation der Ausbildung und aufgrund der steten Fluktuation eine aktive Information sämtlicher – sich stetig ändernden. – Ausbildungsstätten (z.B. Behörden / Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch in anderen Bundesländern) organisatorisch nicht umsetzbar. Das betrifft insbesondere die Verwaltungs-, Rechtsanwalts- und Wahlstation. In Abstimmung mit der Staatskanzlei und der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer werden die Ausbildungsstätten daher gebeten, sich ihrerseits an die Referendarabteilung zu wenden, sofern aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort noch weitere Informationen über die ihnen zugewiesenen Personen erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dr. Felix Hütte

Anwalts- oder Wahlstationen im Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht

Mitteilung der Kanzlei DR. SCHEFFLER & PARTNER.

Für Stationen in den Jahren 2022 und 2023

Als moderne Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei mit rund 25 Mitarbeitern bieten wir Referendaren Anwalts- oder Wahlstationen im Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht .

In unserer Kanzlei wird die gesamte Palette der wirtschaftsrelevanten Rechtsgebiete wie Gesellschafts- , Arbeits- , Erb- und allgemeines Zivilrecht bearbeitet . Daher eignet sich eine Station bei uns auch sehr gut für Referendare , die eigentlich nicht eine berufliche Ausrichtung im Steuerrecht anstreben.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden Sie immer wieder Gelegenheit haben, die examensrelevanten Aktenvorträge einzuüben. Sie werden schnell direkten Kontakt zu „Ihren“ Mandanten erhalten und in der Bearbeitung der konkreten Fälle – endlich! – alles bisher Gelernte praktisch anwenden können. Ihre Arbeitszeit bei uns stimmen wir mit Ihnen individuell ab.

Bewerben Sie sich bei uns auch, wenn Sie keine oder nur sehr geringe Vorkenntnisse im Steuerrecht haben sollten. Diese sind wirklich nicht nötig. Sie benötigen lediglich Aufgeschlossenheit und Lust, sich in Ihre examensrelevanten Bereiche tiefer einzuarbeiten. Und natürlich ausgeprägte Neugierde auf die anwaltliche Tätigkeit!

Weitere Informationen (und schreckliche Fotos) finden Sie unter dr-scheffler.de.

Wir freuen uns auf Sie!

Matthias Leutke
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Referendariat bei emltc

Mitteilung der Kanzlei emltc.
Den Flyer findet ihr hier.

Wer wird sind:
emltc Ltd. ist eine junge, dynamische und aufstrebende Rechtsanwalts – und Steuerberatungskanzlei, die sich auf Wachstumsmärkte spezialisiert. Momentan führen wir eigene Büros in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Abu Dhabi und Dubai), Bangladesch (Dhaka) und Pakistan (Lahore) sowie verbundene Büros in Subsahara – Afrika, im Mittleren Osten und Südasien.

Wen wir suchen:
Für unsere Standort e in den Vereinigten Arabischen Emiraten ( Abu Dhabi und Dubai ) sind wir ständig auf der Suche nach interessierten Rechtsreferendaren*innen mit Interesse an und/oder Vorbildung im internationalen Wirtschafts – und Steuerrecht, die im Rahmen ihrer Anwalts – oder Wahlstation unsere Kanzlei kennen lernen möchten.
Was wir bieten:

Was wir erwarten:

  • Arbeiten in einem angenehmen,
  • Attraktive Plattform, um sich an Steuerrechts heranzutasten
  • Kein bloßer Tätigkeitsbereich, der sich auf abstrakte Rechtsfragen am Schreibtisch und beschränkt Behördengängen
  • Direkter Mandantenkontakt durch Teilnahme an Meetings, Calls und Events
  • Flexible Stundenverteilung bei einer Arbeitszeit von 40 h/Woche an fünf Tagen

Was wir erwarten:

  • Gute Englischkenntnisse werden professionellen und internationalen zwingend in Wort und Schrift Umfeld vorausgesetzt
  • Flexible und teamorientierte verschiedene Rechtsfragen des Arbeitseinstellung sowie positives internationalen Wirtschafts – und Mindset
  • Unterstützung im Rahmen von Mandatsbearbeitung in allen rechtlichen Belangen
  • Mithilfe bei Präsentationen sowie wissenschaftlichen Publikationen

Wir freuen uns auf aussagekräftige Bewerbungsunterlagen unter Angabe eines frühestmöglichen Eintrittstermins an Herrn Marc Zimmerman unter: zimmermann@em – ltc.com

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

ACHTUNG!
HIERFÜR GIBT ES EINE NEUERE MITTEILUNG! DIESE KÖNNT IHR HIER LESEN (NEUER BEITRAG).

Mitteilung des OLG.
Den entsprechenden Erlass könnt ihr hier als PDF ansehen.

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

da sich die allgemeine Lage der Pandemie in den letzten Wochen bekanntlich deutlich verschärft hat, treten in diesen Tagen neue Bestimmungen sowohl auf Bundesebene als auch für Schleswig-Holstein in Kraft. Dazu hat am Freitag, den 19. November 2021 eine gemeinsame Videokonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MJEV, der Fachgerichtsbarkeiten und der Generalstaatsanwaltschaft stattgefunden. Ebenfalls mit Datum vom 19. November 2021 hat der Chef der Staatskanzlei einen – als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten – Erlass über personelle und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Im Lichte der o.g. gemeinsamen Videokonferenz und des o.g. Erlasses teile ich im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Hosteinischen Oberlandesgerichts im Hinblick auf die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare Folgendes mit:

  • Die im o.g. Erlass getroffenen Anordnungen betreffen grds. auch die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare.
  • Für Referendarinnen und Referendare gilt daher ab dem 24. November 2021 die Pflicht zur Einhaltung der 3-G-Regelung . Es besteht dabei zugleich die Pflicht, die Einhaltung der 3-G-Regelung täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren.
  • Für die Kontrolle / Dokumentation des Impf- und Genesenenstatus werden alle geimpften oder genesenen Referendarinnen und Referendare gebeten, unverzüglich – möglichst bis Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr (zum Übergangszeitraum sogleich) – ihren Status gegenüber der Referendarabteilung nachzuweisen. Dies kann in elektronischer Form – durch Übersendung des eingescannten Dokuments (z.B. Impfausweis) – erfolgen (bitte senden an: OLG-Referendariat@OLG.landsh.de). Ein digitaler Impfnachweis kann auch direkt aus der Corona-Warn-App als PDF versendet werden. Informationen hierzu können Sie folgender Seite entnehmen: Version 2.10: Corona-Warn-App ist bereit, schnell über Auffrischungsimpfungen zu informieren (coronawarn.app) . Durch die Übersendung eines o.g. Nachweises an die Referendarabteilung entfallen tägliche Nachweispflichten in den jeweiligen Ausbildungsstellen.
  • Die Referendarabteilung wird den jeweiligen Ausbildungsstellen mitteilen, welche dort zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare bis Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben. Diese Personen müssen grds. (zum Übergangszeitraum sogleich) ab Mittwoch, dem 24. November 2021 täglich vor dem Betreten der Ausbildungsstätte einen aktuellen „offiziellen“ Testnachweis vorlegen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
  • Übergangszeitraum:
    Sofern ein Impf- oder Genesenennachweis zwar vorhanden ist, dieser aber aufgrund der kurzfristigen Regelungen nicht bis Dienstag, den 23. November 2021, 14:00 Uhr an die Referendarabteilung übermittelt werden konnte, können die betroffenen Personen beim Betreten der Ausbildungsstätte anstelle eines Tests ihren Impf- oder Genesenennachweis auch direkt vor Ort vorweisen. Die Übermittlung des Nachweises an die Referendarabteilung soll jedoch unverzüglich, spätestens bis Freitag, den 26. November 2021, 9:00 Uhr (Ende des Übergangszeitraums) erfolgen. Erfolgt keine nachträgliche Übermittlung bis zu diesem Zeitpunkt, gilt die Person als nicht geimpft oder genesen.
  • Die Kontrolle der täglichen Tests nicht geimpfter oder genesener Personen und die Dokumentation der Kontrolle der Tests erfolgt in den Ausbildungsstätten nach den jeweiligen Anordnungen vor Ort.
  • Erwirbt jemand zu einem späteren Zeitpunkt einen Impf- oder Genesenenstatus, oder übermittelt er einen bereits vorhandenen Status zu einem späteren Zeitpunkt, so entfällt die Testpflicht am Tag nach der Übermittlung des Nachweises an das Oberlandesgericht.

Unter Berücksichtigung der neuen Schutzmaßnahmen wird grundsätzlich an dem Konzept festgehalten, wonach sowohl im Rahmen der Einzelausbildung als auch im Rahmen der Gruppenveranstaltungen ein (teilweiser) Präsenzunterricht möglich bleibt, wobei die Einzelheiten – also das „Ob“ und „Wie“ – jeweils vor Ort geregelt werden. Damit wird eine individuelle Ausgestaltung der Ausbildung beibehalten, die den jeweiligen Gegebenheiten in den verschiedenen Häusern Rechnung trägt. Sofern die Entscheidung für eine (teilweise) Präsenzausbildung getroffen werden sollte, wird darum gebeten, die jeweils vor Ort aufgestellten Hygienekonzepte zu prüfen und im Lichte der hohen Infektionszahlen gegebenenfalls – z.B. Bezug auf die Nutzung von FFP2-Masken im Unterricht – anzupassen.

Ich bitte um Bekanntgabe dieses Schreibens an alle betroffenen Personen in Ihrem​ Zuständigkeitsbereich. Die Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein haben dieses Schreiben ebenfalls per Mail bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Dr. Felix Hütte

Kommentar der Verwaltung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf das heute im Auftrag von Herrn Dr. Hütte übersandte Schreiben zur Anwendung der 3-G-Regelung in der Referendarausbildung ab dem 24.11.2021.

Aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes bei der Datenerhebung wird die Liste mit den zu testenden Personen erst am Freitag übermittelt werden können. Bis dahin bitten wir alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beim Betreten ihrer Ausbildungsstätte ihren Impf-oder Genesenennachweis vor dem Betreten ihrer jeweiligen Ausbildungsstätte vorzulegen.

Sobald die Ausbildungsstätten über die Liste der zu testenden Personen verfügen, können die Ausbildungsstätten von der Vorlage des Impf- bzw. Genesenennachweises absehen; Einzelheiten ordnet die jeweilige Ausbildungsstätte an.

Mit freundlichen Grüßen                                         
Im Auftrag

Anja Howorek

Referendar-Weihnachtskneipe 2021 +++ ABGESAGT +++

+++ ABGESAGT +++

Mitteilung des Referendarrates.

Liebe Kolleg:innen,

aufgrund der aktuellen Corona-Lage muss die Referendar-Weihnachtskneipe 2021 am 26.11.2021 leider abgesagt werden. Hoffentlich kann diese im nächsten Jahr mit ebenso vielen Anmeldungen stattfinden.

Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich Seminar in Paris

Mitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anlagen (per Klick aufrufbar):
01: Ausschreibung
02: Einwilligungserklärung
03: Merkblatt
04: Bewerbungsformular
05: DSGVO-Info

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich Seminar in Paris vom 21. bis 25. März 2022
Anlagen -4-

In der Zeit vom 21. bis 25. März 2022 soll ein weiteres Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie stattfinden.

Da nach heutigem Stand davon auszugehen ist, dass die Durchführung auch im Frühjahr mit Einschränkungen und Auflagen verbunden sein wird (Vorlage von Test- und Impfnachweisen, Beschränkung der Gruppengröße etc.), soll die Zahl der Teilnehmenden erneut auf 13 Referendarinnen und Referendare statt der üblichen Anzahl von 25 begrenzt werden. Eine Gewähr für die Durchführung des Seminars gibt es angesichts des aktuellen Pandemieverlaufs nicht.

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare Ihres Dienstgebäude und Geschäftsbereichs auf dieses Programm, das in französischer Sprache Lieferanschrift: abgehalten wird, besonders hinzuweisen und die Bewerberinnen und Martin-Luther-Platz 40 Bewerber, die am Seminar teilnehmen möchten, spätestens bis zum

30. Dezember 2021

ausschließlich per E-Mail und ausschließlich an das Funktionspostfach Frankreichseminar@jm.nrw.de zu benennen. Nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Hierauf und auf das Erfordernis, die Bewerbung nur auf dem Dienstweg einzureichen , bitte ich alle Interessentinnen und Interessenten rechtzeitig hinzuweisen.

Weitere Einzelheiten zum Frankreich-Seminar entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt und dem Internet unter

http://www.rechtsreferendare-frankreich.nrw.de

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare über die nachgeordneten Stellen entsprechend zu informieren. Bitte verwenden Sie zur Information das aktuelle Merkblatt (Stand: November 2021) sowie das über die o.g. Internetseite abrufbare Faltblatt. Ich bitte zudem darum, die interessierten Referendarinnen und Referendare Ihres Geschäftsbereichs zur Nutzung des anliegenden Bewerbungsformulars anzuhalten.

Darüber hinaus wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die diesem Schreiben beigefügte Information zur Umsetzung der DSGVO in der nordrhein- westfälischen Justizverwaltung bekanntgeben und die potentiellen Bewerberinnen und Bewerber in diesem Zusammenhang auffordern würden, sich über ein etwaiges Einverständnis (siehe die beigefügte Einwilligungserklärung) innerhalb der vorgenannten Frist mit der Bewerbung zu erklären.

An der Studienfahrt nach Paris können – wie eingangs erwähnt – maximal 13 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (s.o.) teilnehmen. Bei der Auswahl werden bevorzugt die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Sprachkenntnisse und die Frankreicherfahrung der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Fahrt und eine geeignete Unterkunft während des Seminarablaufs selbst verantwortlich. Ich mache darauf aufmerksam, dass es weiterhin nicht möglich ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Kostenanteil für das Seminar zu erstatten. Sofern das geplante Seminar abgesagt werden müsste, können ggfls. entstandene (Storno-)Kosten nicht durch das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen erstattet werden. ​

Ich gehe davon aus, dass die nachrichtliche Übersendung der Bewerbungen der gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die anderen Landesjustizverwaltungen entbehrlich ist. Nach Durchführung der Auswahl werde ich alle Landesjustizverwaltungen davon unterrichten, wie viele Bewerbungen aus den einzelnen Ländern hier eingegangen sind und wie viele Referendarinnen und Referendare davon jeweils berücksichtigt werden konnten.

Ich bitte Sie, die Bewerbungsunterlagen bzw. die entsprechenden Dateien eindeutig zu benennen, so dass die Unterlagen den Bewerbern einfach zugeordnet werden können. Dies erleichtert den hier anfallenden Verwaltungsaufwand.

Im Auftrag

Dr. Dylla-Krebs