Workshop „Stärken ausspielen: Was Frauen von der Dame im Schach lernen können“:

Donnerstag, 14. Juli 2022 in Frankfurt:
Unser Workshop speziell für Juristinnen: Wir laden die Teilnehmerinnen ein zu einem inspirierenden Workshop von und mit der Gründerin von sheboss, Marion Knaths. Wir besprechen gemeinsam mit den Teilnehmerinnen die wichtigsten professionellen Spielregeln und Schachzüge, die den Unterschied z.B. in der verbalen und nonverbalen Kommunikation machen können.

Anmeldeschluss ist am 30. Juni 2022

Mehr Informationen gibt es hier:  Workshop „Stärken ausspielen: Was Frauen von der Dame im Schach lernen können“

Den Flyer zur Veranstaltung findet ihr hier!

Workshop “Five practices, one team – meet Linklaters Munich” (unsere Münchener Fachbereiche stellen sich vor):

Freitag, 8. Juli 2022 in München:
Unser frisch renoviertes Büro in München öffnet seine Türen und bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines ganztägigen Workshops alle Fachbereiche (Arbeitsrecht, Corporate/M&A, Dispute Resolution, Real Estate und Steuerrecht) am Standort kennenzulernen. Entlang einer Transaktion rund um einen internationalen Konzern, der sich auf verschiedene Geschäftsfelder der Automobilherstellung fokussiert, werden die Teilnehmenden einen Einblick in unsere tägliche Arbeit erhalten und erfahren, welche Aufgaben die einzelnen Fachbereiche bei einem Deal übernehmen und wie Team Linklaters als Ganzes zusammenarbeitet.

Anmeldeschluss ist am 26. Juni 2022

Mehr Informationen gibt es hier:  Workshop “Five practices, one team – meet Linklaters Munich”

Den Flyer zur Veranstaltung findet ihr hier!

Workshop-Reihe „Experience the Deal – reloaded!“ (Kapitalmarktrecht):

Samstag, 11. Juni 2022 in Frankfurt:
Der erste Teil der Workshop-Reihe unseres Kapitalmarktrechts-Teams mit dem Titel „Winning & Structuring the Deal„: Wir erhalten eine Anfrage für ein spannendes neues Projekt. Wie überzeugen wir den Mandanten davon, auf uns zu setzen? Die Teilnehmenden erarbeiten in zwei Gruppen gemeinsam mit uns einen Pitch und präsentieren die Überlegungen einem echten Mandanten. Worauf achtet der Mandant? Welches Team gewinnt den Deal? In einem zweiten Schritt schauen wir, wie ein internationaler Finanzdeal strukturiert wird. Welche rechtlichen Faktoren spielen dabei eine Rolle und worauf kommt es eigentlich an? Die Teilnehmenden erarbeiten fachbereichs- und standortübergreifend eine passende Struktur.

Samstag, 27. August 2022 in Berlin:
Der zweite Teil der oben genannten Reihe mit dem Titel „Negotiating & Closing the Deal“

Man kann sich bereits für beide Teile (oder natürlich auch einzelne Teile) bewerben.

Anmeldeschluss ist am 29. Mai 2022.

Mehr Informationen gibt es hier:  Workshop-Reihe „Experience the Deal – reloaded!“

Den Flyer zur Workshop-Reihe findet ihr hier!

Abschlusswort des Rates 21/22

Mitteilung des Referendarrates 2021/22.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Abschluss unserer Ratsperiode möchten wir uns für euer entgegengebrachtes Vertrauen herzlichen bedanken. Es war ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr. Auszughaft nennen wir hier ein paar unserer Erfolge:

  • Corona Bonus
  • keine Erhöhung der Kosten des Verbessreungsversuchs
  • geänderte Reisekostenrichtlinie
  • Instagrampräsenz
  • Änderung der Einstellungsunterlagen in gesamt Schleswig-Holstein (m/w/d)
  • baldiger Beginn des Crash Kurses für das Öffentiche Recht
  • Klausuren-Coaching im Öffentlichen Recht (Kiel)
  • Begleitung der JAVO-Änderungen, insbesondere größtmögliche Stationswahl in der Verwaltungsstation
  • u.v.m.

Es war uns ein Bedürfnis die Bemühungen des letzten Rates weiterzuführen und euch aus der Pandemie herauszubegleiten.

Wir wünschen euch weiterhin viel Erfolg in und nach der Ausbildung. Dem neuen Rat wünschen wir gutes Gelingen und ein glückliches Händchen in den Ratsgeschäften.

Euer Referendarrat 2021/22

Ergebnis der Wahlen zum Referendarrat 2022/2023

Mitteilung des Wahlvorstandes des Referendarrates.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier findet ihr das Ergebnis der Wahlen zum Referendarrat 2022/2023. Am 04. Mai 2022 findet die konstituierende Sitzung eures neuen Rates in Lübeck statt. Dort steht es den ordentlichen Mitgliedern frei, auch die Ersatzmitglieder zu ordentlichen Mitgliedern zu ernennen. Dies ist in der Vergangenheit immer so gewesen.

Wir gratulieren daher den Kandidatinnen und Kandidaten zu einer erfolgreichen Wahl und freuen uns, dass sie uns und euch alle weiterhin gut vertreten werden!

Euer Wahlvorstand
Leonie, Christian & Ina

Wegfall der 3G-Regel an den Prüfungsstandorten in Schleswig-Holstein für die April-Klausuren

Mitteilung der OLG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Teilnahmeberechtigung an den
April-Klausuren nicht mehr vom Vorliegen eines Impf- oder Genesenenausweises bzw.
eines negativen Testergebnisse (3G) abhängig gemacht.

Angesichts der landesweit nach wie vor sehr hohen Inzidenzen bleibt insoweit aber der
dringende Appell bestehen, nur geimpft, genesen oder frisch getestet an den Klausuren
teilzunehmen. Sie schützen damit nicht nur die übrigen Prüfungsteilnehmer sondern im
Rahmen der Solidarität auch sich selbst. Bitte tragen Sie zu einem möglichst sicheren
Arbeitsumfeld bei, damit alle ihre Klausuren schreiben können.


Im Übrigen bleibt das mit der Ladung übersandte Hygienekonzept vom 11.März 2022
unverändert bestehen, insbesondere besteht weiterhin Maskenpflicht, wenn das
Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jan Suhr

Wahlstation: Volkswagen Financial Services – The Key to Mobility

Mitteilung der Volkswagen Financial Services AG
Die Stellenbeschreibung findet ihr hier als PDF zum Download.

Hinweis: Referendar-Event 2022 (Online) im April klicke hier.

Spannende Herausforderungen meistert man am besten in einem stimmigen Umfeld. Mit einem zukunftsweisenden Ausbilder, der Dich individuell unterstützt und Dir auf Augenhöhe begegnet. Mit mehr als 16.000 Mitarbeitern in 48 Ländern weltweit ist die Volkswagen Financial Services mehr als Europas größter automobiler Finanzdienstleister. Wir sind der Schlüssel zur Mobilität.

Entdecke jetzt die vielfältigen Möglichkeiten in einer unserer beiden Rechtsabteilungen bei der Volkswagen Financial Services in Braunschweig als:

Referendar (m/w/d) in der Wahlstation

Bei uns bist Du richtig, wenn du dich für spannende Themen im Bereich eines Mobilitäts- und Finanzdienstleisters begeisterst und das erste Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden hast. Wir bieten Dir die Möglichkeit, bei uns als Referendar (m/w/d) Deine Wahlstation zu absolvieren und hautnah die vielseitige Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts zu erleben. Dabei hast Du die Auswahl zwischen unseren zwei Rechtsabteilungen und unterschiedlichen Rechtsgebieten: der Rechtsabteilung der Volkswagen Financial Services AG inklusive der Volkswagen Leasing GmbH und der Volkswagen Versicherung AG sowie der Rechtsabteilung der Volkswagen Bank GmbH.

Volkswagen Financial Services AG:

  • Gesellschaftsrecht und M&A
  • Versicherungs- und Leasingrecht
  • Marken- und Wettbewerbsrecht
  • Vertragsrecht
  • IT- und Datenschutzrecht

Volkswagen Bank GmbH:

  • Kredit- und Kreditsicherungsrecht
  • Verbraucherschutzrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Bankenaufsichtsrecht
  • Arbeitsrecht

Dein Daily Business bei uns:

  • Du unterstützt bei der laufenden Beratung in allen rechtlichen Belangen
  • Aufgaben übernimmst Du leidenschaftlich, verantwortungsvoll und selbstständig
  • Du hast Spaß am Erstellen und Prüfen von Korrespondenzen, Verträgen und Rechtsgutachten
  • Arbeiten in einem angenehmen und professionellen Arbeitsumfeld
  • Flexible Stundenverteilung bei einer Arbeitszeit von 35h/Woche an fünf Tagen
  • Im letzten Monat der Wahlstation unterstützen wir Dich tatkräftig in Kooperation mit dem juristischen Repetitorium Hemmer bei Deiner intensiven Vorbereitung auf die anstehende mündliche Prüfung.

Das bringst Du mit:

  • Hochgesteckte Ziele erreichen wir nur gemeinsam – Teamwork ist der Schlüssel
  • Ehrgeiz, Leidenschaft und Selbstständigkeit machen deinen Charakter aus
  • Du bist engagiert, kreativ und kommunikationsstark? Perfekt!
  • Als global agierender Konzern arbeiten bei uns Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen – deine Fremdsprachenskills sind gefragt

Du hast fachliche Fragen oder willst dich direkt bewerben?

Unsere Ansprechpartner sind:

Die Stellenbeschreibung findet ihr hier als PDF zum Download.
Hinweis: Referendar-Event 2022 (Online) im April klicke hier.

Hinweis: Info-Blatt EVD

Mitteilung des Referendarrates.

Liebe Kolleg:innen,

wir haben für euch ein Info-Blatt zum EVD zusammengestellt. Ihr könnt es hier ansehen.

Hinweis:
Das OLG plant den EVD wieder präsent durchzuführen. Bei näheren Infos werden wir euch informieren.

Wir wünschen allen Betroffenen viel Kraft & Erfolg und stehen Euch für Fragen oder bei Problemen gerne zur Seite!

Euer Referendarrat 2021/2022

Nebentätigkeit: Rechtskundeunterricht an Schulen in Lübeck

Mitteilung des Landgerichts Lübeck

Rechtskundeunterricht an Schulen in Lübeck

Im Oktober 2019 wurde das Projekt Rechtskundeunterricht an Schulen in Lübeck ins Leben gerufen. Im Rahmen des durch die Dr. Carl-Böse-Stiftung finanzierten Projektes können Rechtsreferendarinnen und -referendare an Schulen in Lübeck „Rechtskunde“ unterrichten. 

Geplant sind eine oder mehrere Doppelstunden pro Schulhalbjahr im Rahmen des Wirtschafts- und Politikunterrichtes an der Geschwister-Prenski-Schule und an der Dorothea Schlözer Schule in Lübeck. Der konkrete Unterrichtsinhalt soll von den unterrichtenden Referendarinnen und Referendaren nach Absprache mit den beteiligten Lehrerinnen und Lehrern selbst erarbeitet werden. Vor dem Unterricht ist ein ausgearbeitetes Unterrichtskonzept zusammen mit den Unterlagen, die an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt werden, einem Richter/einer Richterin der Projektgruppe „Rechtskundeunterricht an Schulen“ zu zusenden.

Es handelt sich um eine Nebentätigkeit, für die eine Vergütung gezahlt wird.

Interessenten sind gebeten, eine kurze Bewerbung per E-Mail an Simone.Spranger@lg-luebeck.landsh.de zu senden.

Reisekostenvergütung

Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein (Vorstand).

Liebe Kolleg:innen,

mit diesem Post möchten wir euch gerne darauf aufmerksam machen, dass ihr unter anderem auch die Fahrtkosten zu den Klausuren erstattet bekommen könnt.

Die Erstattung ergibt sich aus folgendem Erlass:

Reisekostenvergütung für Referendarinnen und Referendare.
Änderung des Erlasses vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141 -339 SH zuletzt geändert
durch Erlass vom 25. Oktober 2006 Az.: 161/2141-339 SH

Nachdem der Referendarrat und die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein der Änderung des Erlasses vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141-339 SH zuletzt geändert durch Erlass vom 25. Oktober 2006 Az.: 161/2141-339 SH- zugestimmt haben, bitte ich um Bekanntgabe der Neufassung des Erlasses vom 13. März 2020 in Ihrem Geschäftsbereich:

„Im Einvernehmen mit der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein wird den Referendarinnen und Referendaren gemäß § 84 Nr. 3 Landesbeamtengesetz SchleswigHolstein i.V.m. § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes mit folgenden Maßgaben Reisekostenvergütung gewährt:

l. Reisekosten werden erstattet für:

  1. Fahrten vom Wohnort zur Ausbildungsstelle bei der Einstellung.
  2. Fahrten zwischen bisheriger und neuer Ausbildungsstelle, wenn die neue Ausbildungsstelle nicht mehr innerhalb des Landgerichtsbezirks liegt, in dem die Referendarin oder der Referendar eingestellt wurde.
  3. Fahrten von der Ausbildungsstelle zur Teilnahme an Pflichtarbeitsgemeinschaften nur dann, wenn die Referendarin oder der Referendar in der Zivil- oder Strafrechtsstation einer Ausbildungsstelle im Landgerichtsbezirk zugewiesen worden ist, die sich nicht am Ort der Pflichtarbeitsgemeinschaft befindet oder die Arbeitsgemeinschaft aus dienstlichen Gründen nicht in dem Landgerichtsbezirk stattfindet, in dem die Referendarin oder der Referendar eingestellt wurde. Für Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften in dem Landgerichtsbezirk der Einstellung, zu freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, zu Arbeitsgemeinschaften in einem anderen Bundesland und zu Arbeitsgemeinschaften im Ergänzungsvorbereitungsdienst werden Reisekosten nicht erstattet.
    Fahrten innerhalb der Gemeindegrenzen des Wohnortes werden nicht erstattet. Befindet sich in den Fällen der Ziffern 1 und 2 der bisherige, der neue oder beide Ausbildungsorte in einem anderen Bundesland oder im Ausland, so werden Reisekosten nicht erstattet.
  4. Eine Hin- und Rückfahrt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten für die Zweite
    Staatsprüfung sowie eine Hin- und Rückfahrt zur mündlichen Prüfung. Findet
    die Prüfung am Wohnort statt, werden Reisekosten nicht erstattet.
    Für den Reisetag wird zusätzlich Tagegeld nach den für Dienstreisen geltenden
    Bestimmungen (§§ 6 und 7 BRKG) gekürzt um 25 % gewährt.
  5. Nach § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ein pauschaler Zuschuss zu den Kosten für den Studienaufenthalt in der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Höhe von 255,65 € durch das Innenministerium gezahlt.

II. Anspruchsberechtigt sind:

  1. Schleswig-Holsteinische Referendarinnen und Referendare mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
  2. Schleswig-Holsteinische Referendarinnen und Referendare mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland nur mit der Maßgabe, dass Reisekosten von der Landesgrenze Schleswig-Holsteins bis zum Ausbildungsort (Ort der Arbeitsgemeinschaft oder der Ausbildungsstelle) erstattet werden.
  3. Gastreferendarinnen und Gastreferendaren aus anderen Bundesländern werden Fahrtkosten nicht erstattet.

III. Bemessung der Fahrtkosten:

  1. Erstattet werden tatsächliche Aufwendungen für ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel bis zur Höhe der niedrigsten Klasse einschließlich der Kosten für Zu- und Abgang (notwendige Fahrtkosten). Soweit eine Kostenerstattung ab Landesgrenze vorgesehen ist, ist der der Landesgrenze nächstgelegene Bahnhof außerhalb Schleswig-Holsteins maßgeblich.
  2. Für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130,00 €.
  3. Für die Erstattung der Fahrtkosten in den Fällen der Ziffern I. 2., 3. ist die Entfernung vom Wohnort der Referendarin oder des Referendars maßgeblich, wenn dies kostengünstiger ist.
  4. Auf den Erstattungsanspruch nach Ziffer I.3. 2. Var. sind die Kosten anzurechnen, die der Referendarin oder dem Referendar entstanden wären für die Fahrt zu dem im Landgerichtsbezirk der Einstellung üblichen Ort der Arbeitsgemeinschaft. Die Anrechnung findet nicht statt für Referendarinnen und Referendare, die bis 1.2.2006 eingestellt wurden.
  5. In den Fällen der Ziffer I.4. werden Referendarinnen und Referendaren, die außerhalb des Landes Schleswig-Holsteins wohnen, höchstens die Aufwendungen erstattet, die für eine Fahrt vom letzten Ausbildungsort innerhalb des Landes Schleswig-Holsteins zum jeweiligen Prüfungsort entstanden wären.
  6. Im Übrigen gilt Teil 1 Ziff. 12 der allgemeinen Richtlinien für die Rechtsreferendarausbildung (Vfg. d. Präs. d.SchlHOLG vom 4. Juni 2018).

IV. Als Erstattungsstellen bestimme ich:

  1. Zu Ziffer I.1.:
    Die jeweiligen Präsidentinnen/Präsidenten der Landgerichte.
  2. Zu Ziffer 1.2.:
    Die jeweilig neue Ausbildungsstelle; bei der OLG-Station die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, bei der Verwaltungsstation das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, im Übrigen die jeweiligen Präsidentinnen/die jeweiligen Präsidenten der Landgerichte.
  3. Zu Ziffer 1.3.:
    Bei der Verwaltungsstation das Innenministerium des Landes SchleswigHolstein, im Übrigen die Präsidentinnen/die Präsidenten der Landgerichte, bei denen die Referendarin oder der Referendar ausgebildet wird.
  4. Zu Ziffer I.4.:
    Die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Den Erlass vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141 -339 SH zuletzt geändert durch Erlass vom 25.10.2006 Az.: 161/2141-339 SH- hebe ich damit auf.

gez. Norma Piepgras