Abschlusswort des Rates 21/22

Mitteilung des Referendarrates 2021/22.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Abschluss unserer Ratsperiode möchten wir uns für euer entgegengebrachtes Vertrauen herzlichen bedanken. Es war ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr. Auszughaft nennen wir hier ein paar unserer Erfolge:

  • Corona Bonus
  • keine Erhöhung der Kosten des Verbessreungsversuchs
  • geänderte Reisekostenrichtlinie
  • Instagrampräsenz
  • Änderung der Einstellungsunterlagen in gesamt Schleswig-Holstein (m/w/d)
  • baldiger Beginn des Crash Kurses für das Öffentiche Recht
  • Klausuren-Coaching im Öffentlichen Recht (Kiel)
  • Begleitung der JAVO-Änderungen, insbesondere größtmögliche Stationswahl in der Verwaltungsstation
  • u.v.m.

Es war uns ein Bedürfnis die Bemühungen des letzten Rates weiterzuführen und euch aus der Pandemie herauszubegleiten.

Wir wünschen euch weiterhin viel Erfolg in und nach der Ausbildung. Dem neuen Rat wünschen wir gutes Gelingen und ein glückliches Händchen in den Ratsgeschäften.

Euer Referendarrat 2021/22

Ergebnis der Wahlen zum Referendarrat 2022/2023

Mitteilung des Wahlvorstandes des Referendarrates.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier findet ihr das Ergebnis der Wahlen zum Referendarrat 2022/2023. Am 04. Mai 2022 findet die konstituierende Sitzung eures neuen Rates in Lübeck statt. Dort steht es den ordentlichen Mitgliedern frei, auch die Ersatzmitglieder zu ordentlichen Mitgliedern zu ernennen. Dies ist in der Vergangenheit immer so gewesen.

Wir gratulieren daher den Kandidatinnen und Kandidaten zu einer erfolgreichen Wahl und freuen uns, dass sie uns und euch alle weiterhin gut vertreten werden!

Euer Wahlvorstand
Leonie, Christian & Ina

Wegfall der 3G-Regel an den Prüfungsstandorten in Schleswig-Holstein für die April-Klausuren

Mitteilung der OLG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Teilnahmeberechtigung an den
April-Klausuren nicht mehr vom Vorliegen eines Impf- oder Genesenenausweises bzw.
eines negativen Testergebnisse (3G) abhängig gemacht.

Angesichts der landesweit nach wie vor sehr hohen Inzidenzen bleibt insoweit aber der
dringende Appell bestehen, nur geimpft, genesen oder frisch getestet an den Klausuren
teilzunehmen. Sie schützen damit nicht nur die übrigen Prüfungsteilnehmer sondern im
Rahmen der Solidarität auch sich selbst. Bitte tragen Sie zu einem möglichst sicheren
Arbeitsumfeld bei, damit alle ihre Klausuren schreiben können.


Im Übrigen bleibt das mit der Ladung übersandte Hygienekonzept vom 11.März 2022
unverändert bestehen, insbesondere besteht weiterhin Maskenpflicht, wenn das
Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jan Suhr

Wahlstation: Volkswagen Financial Services – The Key to Mobility

Mitteilung der Volkswagen Financial Services AG
Die Stellenbeschreibung findet ihr hier als PDF zum Download.

Hinweis: Referendar-Event 2022 (Online) im April klicke hier.

Spannende Herausforderungen meistert man am besten in einem stimmigen Umfeld. Mit einem zukunftsweisenden Ausbilder, der Dich individuell unterstützt und Dir auf Augenhöhe begegnet. Mit mehr als 16.000 Mitarbeitern in 48 Ländern weltweit ist die Volkswagen Financial Services mehr als Europas größter automobiler Finanzdienstleister. Wir sind der Schlüssel zur Mobilität.

Entdecke jetzt die vielfältigen Möglichkeiten in einer unserer beiden Rechtsabteilungen bei der Volkswagen Financial Services in Braunschweig als:

Referendar (m/w/d) in der Wahlstation

Bei uns bist Du richtig, wenn du dich für spannende Themen im Bereich eines Mobilitäts- und Finanzdienstleisters begeisterst und das erste Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden hast. Wir bieten Dir die Möglichkeit, bei uns als Referendar (m/w/d) Deine Wahlstation zu absolvieren und hautnah die vielseitige Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts zu erleben. Dabei hast Du die Auswahl zwischen unseren zwei Rechtsabteilungen und unterschiedlichen Rechtsgebieten: der Rechtsabteilung der Volkswagen Financial Services AG inklusive der Volkswagen Leasing GmbH und der Volkswagen Versicherung AG sowie der Rechtsabteilung der Volkswagen Bank GmbH.

Volkswagen Financial Services AG:

  • Gesellschaftsrecht und M&A
  • Versicherungs- und Leasingrecht
  • Marken- und Wettbewerbsrecht
  • Vertragsrecht
  • IT- und Datenschutzrecht

Volkswagen Bank GmbH:

  • Kredit- und Kreditsicherungsrecht
  • Verbraucherschutzrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Bankenaufsichtsrecht
  • Arbeitsrecht

Dein Daily Business bei uns:

  • Du unterstützt bei der laufenden Beratung in allen rechtlichen Belangen
  • Aufgaben übernimmst Du leidenschaftlich, verantwortungsvoll und selbstständig
  • Du hast Spaß am Erstellen und Prüfen von Korrespondenzen, Verträgen und Rechtsgutachten
  • Arbeiten in einem angenehmen und professionellen Arbeitsumfeld
  • Flexible Stundenverteilung bei einer Arbeitszeit von 35h/Woche an fünf Tagen
  • Im letzten Monat der Wahlstation unterstützen wir Dich tatkräftig in Kooperation mit dem juristischen Repetitorium Hemmer bei Deiner intensiven Vorbereitung auf die anstehende mündliche Prüfung.

Das bringst Du mit:

  • Hochgesteckte Ziele erreichen wir nur gemeinsam – Teamwork ist der Schlüssel
  • Ehrgeiz, Leidenschaft und Selbstständigkeit machen deinen Charakter aus
  • Du bist engagiert, kreativ und kommunikationsstark? Perfekt!
  • Als global agierender Konzern arbeiten bei uns Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen – deine Fremdsprachenskills sind gefragt

Du hast fachliche Fragen oder willst dich direkt bewerben?

Unsere Ansprechpartner sind:

Die Stellenbeschreibung findet ihr hier als PDF zum Download.
Hinweis: Referendar-Event 2022 (Online) im April klicke hier.

Hinweis: Info-Blatt EVD

Mitteilung des Referendarrates.

Liebe Kolleg:innen,

wir haben für euch ein Info-Blatt zum EVD zusammengestellt. Ihr könnt es hier ansehen.

Hinweis:
Das OLG plant den EVD wieder präsent durchzuführen. Bei näheren Infos werden wir euch informieren.

Wir wünschen allen Betroffenen viel Kraft & Erfolg und stehen Euch für Fragen oder bei Problemen gerne zur Seite!

Euer Referendarrat 2021/2022

Nebentätigkeit: Rechtskundeunterricht an Schulen in Lübeck

Mitteilung des Landgerichts Lübeck

Rechtskundeunterricht an Schulen in Lübeck

Im Oktober 2019 wurde das Projekt Rechtskundeunterricht an Schulen in Lübeck ins Leben gerufen. Im Rahmen des durch die Dr. Carl-Böse-Stiftung finanzierten Projektes können Rechtsreferendarinnen und -referendare an Schulen in Lübeck „Rechtskunde“ unterrichten. 

Geplant sind eine oder mehrere Doppelstunden pro Schulhalbjahr im Rahmen des Wirtschafts- und Politikunterrichtes an der Geschwister-Prenski-Schule und an der Dorothea Schlözer Schule in Lübeck. Der konkrete Unterrichtsinhalt soll von den unterrichtenden Referendarinnen und Referendaren nach Absprache mit den beteiligten Lehrerinnen und Lehrern selbst erarbeitet werden. Vor dem Unterricht ist ein ausgearbeitetes Unterrichtskonzept zusammen mit den Unterlagen, die an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt werden, einem Richter/einer Richterin der Projektgruppe „Rechtskundeunterricht an Schulen“ zu zusenden.

Es handelt sich um eine Nebentätigkeit, für die eine Vergütung gezahlt wird.

Interessenten sind gebeten, eine kurze Bewerbung per E-Mail an Simone.Spranger@lg-luebeck.landsh.de zu senden.

Reisekostenvergütung

Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein (Vorstand).

Liebe Kolleg:innen,

mit diesem Post möchten wir euch gerne darauf aufmerksam machen, dass ihr unter anderem auch die Fahrtkosten zu den Klausuren erstattet bekommen könnt.

Die Erstattung ergibt sich aus folgendem Erlass:

Reisekostenvergütung für Referendarinnen und Referendare.
Änderung des Erlasses vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141 -339 SH zuletzt geändert
durch Erlass vom 25. Oktober 2006 Az.: 161/2141-339 SH

Nachdem der Referendarrat und die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein der Änderung des Erlasses vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141-339 SH zuletzt geändert durch Erlass vom 25. Oktober 2006 Az.: 161/2141-339 SH- zugestimmt haben, bitte ich um Bekanntgabe der Neufassung des Erlasses vom 13. März 2020 in Ihrem Geschäftsbereich:

„Im Einvernehmen mit der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein wird den Referendarinnen und Referendaren gemäß § 84 Nr. 3 Landesbeamtengesetz SchleswigHolstein i.V.m. § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes mit folgenden Maßgaben Reisekostenvergütung gewährt:

l. Reisekosten werden erstattet für:

  1. Fahrten vom Wohnort zur Ausbildungsstelle bei der Einstellung.
  2. Fahrten zwischen bisheriger und neuer Ausbildungsstelle, wenn die neue Ausbildungsstelle nicht mehr innerhalb des Landgerichtsbezirks liegt, in dem die Referendarin oder der Referendar eingestellt wurde.
  3. Fahrten von der Ausbildungsstelle zur Teilnahme an Pflichtarbeitsgemeinschaften nur dann, wenn die Referendarin oder der Referendar in der Zivil- oder Strafrechtsstation einer Ausbildungsstelle im Landgerichtsbezirk zugewiesen worden ist, die sich nicht am Ort der Pflichtarbeitsgemeinschaft befindet oder die Arbeitsgemeinschaft aus dienstlichen Gründen nicht in dem Landgerichtsbezirk stattfindet, in dem die Referendarin oder der Referendar eingestellt wurde. Für Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften in dem Landgerichtsbezirk der Einstellung, zu freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, zu Arbeitsgemeinschaften in einem anderen Bundesland und zu Arbeitsgemeinschaften im Ergänzungsvorbereitungsdienst werden Reisekosten nicht erstattet.
    Fahrten innerhalb der Gemeindegrenzen des Wohnortes werden nicht erstattet. Befindet sich in den Fällen der Ziffern 1 und 2 der bisherige, der neue oder beide Ausbildungsorte in einem anderen Bundesland oder im Ausland, so werden Reisekosten nicht erstattet.
  4. Eine Hin- und Rückfahrt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten für die Zweite
    Staatsprüfung sowie eine Hin- und Rückfahrt zur mündlichen Prüfung. Findet
    die Prüfung am Wohnort statt, werden Reisekosten nicht erstattet.
    Für den Reisetag wird zusätzlich Tagegeld nach den für Dienstreisen geltenden
    Bestimmungen (§§ 6 und 7 BRKG) gekürzt um 25 % gewährt.
  5. Nach § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ein pauschaler Zuschuss zu den Kosten für den Studienaufenthalt in der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Höhe von 255,65 € durch das Innenministerium gezahlt.

II. Anspruchsberechtigt sind:

  1. Schleswig-Holsteinische Referendarinnen und Referendare mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
  2. Schleswig-Holsteinische Referendarinnen und Referendare mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland nur mit der Maßgabe, dass Reisekosten von der Landesgrenze Schleswig-Holsteins bis zum Ausbildungsort (Ort der Arbeitsgemeinschaft oder der Ausbildungsstelle) erstattet werden.
  3. Gastreferendarinnen und Gastreferendaren aus anderen Bundesländern werden Fahrtkosten nicht erstattet.

III. Bemessung der Fahrtkosten:

  1. Erstattet werden tatsächliche Aufwendungen für ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel bis zur Höhe der niedrigsten Klasse einschließlich der Kosten für Zu- und Abgang (notwendige Fahrtkosten). Soweit eine Kostenerstattung ab Landesgrenze vorgesehen ist, ist der der Landesgrenze nächstgelegene Bahnhof außerhalb Schleswig-Holsteins maßgeblich.
  2. Für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130,00 €.
  3. Für die Erstattung der Fahrtkosten in den Fällen der Ziffern I. 2., 3. ist die Entfernung vom Wohnort der Referendarin oder des Referendars maßgeblich, wenn dies kostengünstiger ist.
  4. Auf den Erstattungsanspruch nach Ziffer I.3. 2. Var. sind die Kosten anzurechnen, die der Referendarin oder dem Referendar entstanden wären für die Fahrt zu dem im Landgerichtsbezirk der Einstellung üblichen Ort der Arbeitsgemeinschaft. Die Anrechnung findet nicht statt für Referendarinnen und Referendare, die bis 1.2.2006 eingestellt wurden.
  5. In den Fällen der Ziffer I.4. werden Referendarinnen und Referendaren, die außerhalb des Landes Schleswig-Holsteins wohnen, höchstens die Aufwendungen erstattet, die für eine Fahrt vom letzten Ausbildungsort innerhalb des Landes Schleswig-Holsteins zum jeweiligen Prüfungsort entstanden wären.
  6. Im Übrigen gilt Teil 1 Ziff. 12 der allgemeinen Richtlinien für die Rechtsreferendarausbildung (Vfg. d. Präs. d.SchlHOLG vom 4. Juni 2018).

IV. Als Erstattungsstellen bestimme ich:

  1. Zu Ziffer I.1.:
    Die jeweiligen Präsidentinnen/Präsidenten der Landgerichte.
  2. Zu Ziffer 1.2.:
    Die jeweilig neue Ausbildungsstelle; bei der OLG-Station die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, bei der Verwaltungsstation das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, im Übrigen die jeweiligen Präsidentinnen/die jeweiligen Präsidenten der Landgerichte.
  3. Zu Ziffer 1.3.:
    Bei der Verwaltungsstation das Innenministerium des Landes SchleswigHolstein, im Übrigen die Präsidentinnen/die Präsidenten der Landgerichte, bei denen die Referendarin oder der Referendar ausgebildet wird.
  4. Zu Ziffer I.4.:
    Die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Den Erlass vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141 -339 SH zuletzt geändert durch Erlass vom 25.10.2006 Az.: 161/2141-339 SH- hebe ich damit auf.

gez. Norma Piepgras

Wahl des Referendarrates 2022/23

Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein (Wahlvorstand).

Informationen zur Wahl des neuen Referendarrates

Vom 11. April bis zum 2. Mai 2022 (0:00 Uhr) wird ein neuer Referendarrat für das Jahr 2022/2023 gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in der Zeit vom 10. Januar bis zum 10. April 2022 (12:00 Uhr) selbst zur Wahl zu stellen. Das bedeutet für Euch konkret: Ihr könnt in diesem Zeitraum Eure Bewerbung um eine Mitgliedschaft in dem neu zu bildenden Referendarrat per E-Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de senden.

Wählbar ist nur, wer im Wählerverzeichnis steht. Dieses liegt ab dem 11. April 2022 in der Pförtnerloge der Wachtmeisterei des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein aus und kann von jedem Referendar eingesehen werden.

Solltet ihr euch zur Wahl stellen wollen, so überprüft bitte unbedingt, ob ihr in dem Verzeichnis steht. Hierzu ist es auch möglich, zeitnah eine Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de zu senden und nachzufragen.

Warum solltet Ihr Euch bewerben?

Der Referendarrat vertritt als Personalvertretung die Interessen der Referendar:innen gegenüber dem Land, den Gerichten und den Einzelausbilder:innen. Ihr habt durch eine Mitgliedschaft im Referendarrat die Möglichkeit Euch aktiv in die Gestaltung Eurer eigenen Ausbildung und die der künftigen Referendar:innen des Landes einzubringen.

Durch eine Tätigkeit im Referendarrat lernt Ihr zudem diejenigen Entscheidungsträger kennen, die für das Referendariat in Schleswig-Holstein und das Examen zuständig sind.

Damit ihr eine Idee habt, wie die Arbeit im Referendarrat konkret aussieht, hier ein paar Themen, die unsere Arbeit im letzten Jahr geprägt haben:

Wie schon im letzten Jahr war auch für uns die Covid-19-Pandemie ein zentrales Thema der Amtszeit. In diesem Sinne war es unsere Aufgabe und uns auch ein Anliegen, jederzeit für alle Seiten ansprechbar zu sein und uns für bessere Ausbildungsbedingungen einzusetzen. Besonders wichtig war für uns dabei die Frage, wie die staatlichen Pflichtfachprüfungen auch in der Pandemie sicher und ohne erheblichen Mehraufwand für die Referendar:innen abgelegt werden können. Auch die Durchführung der Einführungslehrgänge und Arbeitsgemeinschaften in den jeweiligen Landgerichtsbezirken, die dieses Jahr sowohl präsent als auch online stattgefunden haben, haben wir begleitet und versucht immer die besten Bedingungen für die Referendar:innen zu erreichen. So ist es uns beispielsweise gelungen, dass während der Zivilstation jetzt in allen vier Landgerichtsbezirken Kommentare für die Referendar:innen zur Verfügung stehen.

Einige der uns selbst gesteckten Ziele konnten wir dann zwar anstoßen, aber nicht zu Ende bringen. Insofern wäre es euch als zukünftigen Mitgliedern des Referendarrates überlassen, ob ihr diese Ziele weiter verfolgt.

So haben wir zum Beispiel den Prozess zur Umstellung zum E-Examen in Kooperation mit dem OLG weiter begleitet, dieser wird aber auch für die künftigen Referendarräte weiterhin eine Rolle spielen.

Übrigens: Zudem könnt ihr als Ausgleich für Eure Tätigkeit im Referendarrat in der Regel zwei Monate bezahlten Sonderurlaub beantragen. Ihr schreibt dementsprechend zwei Monate später Examen und habt mehr Lernzeit, ohne auf die Unterhaltsbeihilfe verzichten zu müssen. Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert den Referendarrat gegenüber den jeweiligen Gesprächspartner:innen und erlaubt dem Rat die Interessen der Referendar:innen bestmöglich zu vertreten.

Daher unsere Bitte an Euch:

Stellt euch zur Wahl!

Zur Vorstellung der einzelnen Referate und deren Tätigkeitsbereichen laden wir euch ab dem 10.01.2022 wöchentlich ein Video auf unseren Kanälen auf Instagram & Facebook hoch.

Tipps zur Bewerbung:
Die wahlberechtigten Referendar:innen erhalten mit den Wahlunterlagen einen Stimmzettel mit den Namen der Kandidat:innen sowie eine Broschüre mit den Vorstellungen der Kandidat:innen. Eure Bewerbung sollte also eine kurze Vorstellung und ein Foto enthalten (max. eine Seite Text DIN A4, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Nützliche Angaben sind Euer Dienstantritt und der Einstellungsort. Sofern Ihr gern ein bestimmtes Referat übernehmen würdet, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung direkt angeben. Im Übrigen sind Eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bei Fragen könnt Ihr Euch gern per E-Mail unter der genannten Adresse an uns wenden.

Viel Erfolg,

euer RefRat 21/22

Öffentliche Stellenausschreibung: Justizangestellte (m/w/d) im Schreibdienst

Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Kiel.

Öffentliche Stellenausschreibung

Bei dem Landgericht Kiel sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen für

Justizangestellte (m/w/d) im Schreibdienst

befristet bis zum 31. Juli 2022 in Teilzeit (höchstens 7,74 Std./Woche) zu besetzen.

Das Landgericht Kiel ist eines der vier Landgerichte des Landes Schleswig-Holstein mit derzeit etwa 190 Beschäftigten.

Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst u. a.:

  • Tätigkeiten des Schreibdienstes
  • Unterstützungstätigkeiten für die Serviceeinheiten des Landgerichts

Das Anforderungsprofil

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Nachweislich sehr gute Deutschkenntnisse
  • Kenntnisse in folgenden Gebieten: IT-Standardanwendungen

Für die Bewerbung von Vorteil sind:

  • soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • Informations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationskompetenz
  • Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 3 TV-L möglich.

​Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an den Präsidenten des Landgerichts Kiel, Der Geschäftsleiter, Harmsstraße 99 – 101, 24114 Kiel – gern elektronisch an verwaltung@lg-kiel.landsh.de. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen 51 Ea – 619 an. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LGKIEL/infor- mationen/datenschutz.html entnehmen.

Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren stehen Ihnen der Geschäftsleiter Herr Peters (Tel. 0431/604-1440) und der Verwaltungsreferent Herr Wagner (Tel. 0431/604-1333) gern zur Verfügung.

Hinweis für die zweite Staatsprüfung in der Zeit von Januar 2022 bis einschließlich Juni 2022

Mitteilung des GPA.

G E M E I N S A M E S P R Ü F U N G S A M T
der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein
FÜR DIE ZWEITE STAATSPRÜFUNG FÜR JURISTEN
HAMBURG

Hinweis für die zweite Staatsprüfung in der Zeit von Januar 2022 bis einschließlich Juni 2022:

Die am 01.01.2022 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ und des „Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ werden bis zum 30. Juni 2022 nicht Gegenstand der Aufsichtsarbeiten und des Vortrags für die zweite Staatsprüfung sein .

Das GPA wird seine Prüferinnen und Prüfer bitten, diese Neuregelungen bis zum 30. Juni 2022 allenfalls insoweit zum Gegenstand des Prüfungsgesprächs zu machen, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.

Die Prüflinge werden gebeten, zu den Prüfungen bis Ende Juni 2022 die Gesetzessammlung Habersack (ehemals Schönfelder) in der 186. Ergänzungslieferung und den Kommentar zum BGB Palandt in der 80. Auflage (2021) mitzubringen.

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter für Juristen
bei dem Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg