Wegfall der 3G-Regel an den Prüfungsstandorten in Schleswig-Holstein für die April-Klausuren

Mitteilung der OLG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Teilnahmeberechtigung an den
April-Klausuren nicht mehr vom Vorliegen eines Impf- oder Genesenenausweises bzw.
eines negativen Testergebnisse (3G) abhängig gemacht.

Angesichts der landesweit nach wie vor sehr hohen Inzidenzen bleibt insoweit aber der
dringende Appell bestehen, nur geimpft, genesen oder frisch getestet an den Klausuren
teilzunehmen. Sie schützen damit nicht nur die übrigen Prüfungsteilnehmer sondern im
Rahmen der Solidarität auch sich selbst. Bitte tragen Sie zu einem möglichst sicheren
Arbeitsumfeld bei, damit alle ihre Klausuren schreiben können.


Im Übrigen bleibt das mit der Ladung übersandte Hygienekonzept vom 11.März 2022
unverändert bestehen, insbesondere besteht weiterhin Maskenpflicht, wenn das
Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jan Suhr