(Weitere weitere) Fortbildung für Referendarinnen und Referendare: Materielles Strafrecht

Mitteilung des des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:
Montag, 7. Dezember 2020
Dienstag, 8. Dezember 2020
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel
2. OG/Raum 239

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka

– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 11. September 2020.

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen betroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

(Weitere) Fortbildung für Referendarinnen und Referendare: Materielles Strafrecht

Mitteilung des des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts:

Termin:
Montag, 26. Oktober 2020
Dienstag, 27. Oktober 2020
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel

2. OG/Raum 239

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka

– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 11. September 2020.


Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen betroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Stellenausschreibung zur Amtsanwältin/Amtsanwalt (w/m/d)

Mitteilung des Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein:

Öffentliche Stellenausschreibung
Im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein sind um nächstmöglichen Zeitpunkt 3 Stellen

einer Amtsanwältin/eines Amtsanwalts (w/m/d)
in Vollzeit mit 41 Wochenstunden zu besetzen
.

Die Stellen sind befristet bis zum 31.08.2021.
Die Besoldung erfolgt nach der SHBesGr. A 12.

Die Bewerbung richtet sich an Volljuristinnen und Volljuristen, die beide Staatsexamina mit der Mindestnote 6 Punkte abgeschlossen haben. Ausnahmsweise können auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die eines der beiden Examina mit einer geringeren Punktzahl bestanden haben, wenn sie sich zusätzlich durch besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen auszeichnen. Hierzu zählen u. a. überdurchschnittliche Leistungen im Juristischen Vorbereitungsdienst, Berufserfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts und Promotion zu einem strafrechtlichen Thema.

Erwartet wird ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität, Belastbarkeit, Mobilität, Verhandlungsgeschick und Redegewandtheit. Ebenso von Bedeutung ist das Verständnis für soziale Belange sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge. Unerlässlich für die Tätigkeit als Amtsanwältin oder Amtsanwalt sind zudem Entschlussfreude, Einfühlungsvermögen und ein sicheres Auftreten.

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Zeugnisse der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung, Stationszeugnisse aus dem Referendariat) richten Sie bitte bis zum 01.09.2020 an den Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig, gerne in elektronischer Form an verwaltung@gsta.landsh.de.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos wird ausdrücklich verzichtet.

Sie werden gebeten, der Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Referendarpersonalakte durch alle am Bewerbungsverfahren beteiligten Stellen beizufügen.

Auslagen, die Ihnen aus Anlass der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.

Datenverarbeitungshinweis: Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Webseite der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/STA/Staatsanwaltschaften/_documents/HinweisDatenverarbeitung.html).
Auf Wunsch können Sie unter der Adresse: Der Generalstaatsanwalt des Landes
Schleswig-Holstein, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig, eine Papierfassung kostenfrei anfordern.

Für Rückfragen steht Ihnen das Personalreferat bei der Behörde des Generalstaatsanwalts (Tel.: 04621/86-1334 oder -1333) zur Verfügung.

Einstellungskapazitäten im Oktober

Update 14.09.2020:

Heute dürfen wir bekannt geben, dass weitere 10 Referendarstellen seitens des Finanzministeriums freigegeben wurden. Insgesamt können nun also 30 Referendar:innen im Oktober 2020 – verteilt auf die Landgerichtsbezirke Kiel und Flensburg – eingestellt werden.

Wir können bereits jetzt sagen, dass aufgrund der Nachfrage mehr Referendar:innen im Landgerichtsbezirk Kiel eingestellt werden, als in Flensburg.

Leider sind dies im Vergleich – Corona bedingt – noch immer weniger Stellen als sonst; wir sind aber froh, dass von den 110 Bewerber:innen nun zumindest 30 Referendar:innen eingestellt werden können.


Wie bereits befürchtet, schlägt sich die derzeitige Lage um die COVID-19 Infektion auch auf das Referendariat in Schleswig-Holstein durch.

Aufgrund der Verschiebung der April Klausuren in den Juni konnten weniger Referendare das Referendariat erfolgreich abschließen. Dies führt dazu, dass weniger freie Referendarstellen zur Verfügung stehen.

Tatsächlich ist es so, dass für den Einstellungstermin im Oktober lediglich 3 reguläre Referendarstellen zu vergeben waren. Das Oberlandesgericht sowie das Justizministerium haben sich darum bemüht, zusätzliche Stellen per Eilantrag bei dem Finanzministerium bewilligt zu bekommen. Innerhalb kürzester Zeit konnten so weitere 15 Stellen freigegeben werden.

Wie befürchtet, ist die Einstellungszahl im Vergleich zur Norm geringer, jedoch können nun insgesamt 18 Referendare zum Einstellungstermin im Oktober auf die Plätze bei den Landgerichtsbezirken Flensburg und Kiel verteilt werden. Wie die Plätze dabei auf die jeweiligen Landgerichtsbezirke verteilt werden, ist uns derweilen nicht bekannt.

Da aktuell die Staatsexamina geschrieben werden können und die mündlichen Prüfungen regulär stattfinden, gehen wir derzeit vorsichtig davon aus, dass sich die Einstellungszahlen in den nächsten Durchgängen normalisieren werden. Die weiteren Entwicklungen bleiben jedoch abzuwarten.

Wir werden euch umgehend informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.

Euer Referendarrat

Ergänzung vom 17.08.2020: Uns wurde mitgeteilt, dass sich durch zwei weitere Abgänge die Zahl auf 20 Plätze erhöht hat! Wir hoffen, dass weitere solche positiven Entwicklungen eintreten werden und somit der Einstellungssatz doch nicht so gering ausfallen wird, wie wir am Anfang befürchten mussten. Es bleibt jedoch weiterhin bei einer verringerten Zahl der Plätze im Vergleich zu den vorherigen Jahren!

Ausfall des Referendarbegrüßungstag im August

Wie bereits erwartet, kann der für den 20. August 2020 geplante Referendarbegrüßungstag wegen der Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 nicht stattfinden.

Wegen der weiter im Jahr geplanten Termine (Dienstag, 20.10.2020, Montag, 21.12.2020) folgen gesondert Bekanntmachungen!

Information zum kleinen Klausurenkurs des LG Lübeck:

Beim kleinen Klausurenkurs wird keine Präsens beim Schreiben erwartet. Die Referendarinnen und Referendare haben jeweils eine Woche Zeit, die Klausur anzufertigen. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter bitten jedoch darum, die Bearbeitungszeit auf insgesamt 5 Stunden zu begrenzen.

Verpflichtend ist jedoch die Teilnahme an der Besprechung, in der der Themenschwerpunkt der Klausur über die unmittelbar in der Klausur aufgeworfenen Probleme hinaus erörtert werden kann. Eine Lösung wird nicht online gestellt.

Nur in Ausnahmefällen wird eine Befreiung von der Präsenspflicht erteilt. Die Befreiung ist per Email beim richterlichen Referenten zu beantragen. Weitere Durchführungshinweise sind jeweils auf den Deckblättern der Klausuren abgedruckt.

Die Termine für die Ausgabe, Abgabe und Besprechung sind auf der Internetseite LG Lübeck zu finden. Die Klausursachverhalte werden am jeweiligen Termin ab 07:00 Uhr auf dem schwarzen Brett online gestellt. Die Abgabe der nicht Präsenz geschriebene Klausuren kann per Post erfolgen oder eingeworfen werden.

Umfrage für das DAV-Forum: Jurist*innen-Ausbildung

Mitteilung des Deutschen Anwaltsverein:

  • Braucht die juristische Ausbildung im fortgeschrittenen 21. Jahrhundert ein Update?
  • Wie digital können und sollen Studium und Examen werden?
  • Wie werden Studierende sinnvoll auf die Hardcore-Prüfung vorbereitet?
  • Ist das Examen als solches sogar überholt?
  • In welcher Form kann eine Schwerpunktsetzung im Studium stattfinden?

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) möchte herausfinden, wie eine zeitgemäße und zukunftsfähige juristische Ausbildung aussehen muss – aus Sicht derer, die es betrifft: Mit dem virtuellen DAV-Forum: Jurist*innen-Ausbildung wollen wir mit Unterstützung der Fachschaften eine Diskussionsplattform für Ihre Reform-Ideen schaffen.

Alle Interessierten können sich an dem interaktiven Prozess beteiligen: Der erste Schritt ist eine Umfrage zu Themen, die im Austausch mit den Fachschaften als am brennendsten eingeschätzt wurden. Die Ergebnisse fließen in einen ersten Entwurf eines Thesenpapiers, welches im Herbst in verschiedenen Arbeitsgruppen in Online-Workshops diskutiert und bearbeitet wird. Das finale Papier wird im Rahmen der virtuellen Abschlussveranstaltung des Forums am 6. November 2020 vorgestellt und verabschiedet. Hier geht es zur Umfragewww.feedbackplattform.de 

Machen Sie mit und gestaltet den politischen Meinungsbildungsprozess mit!

Bitte informieren Sie weitere Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Arbeitsgemeinschaft. Hilfreich wäre auch eine Bewerbung über Ihre social media Netzwerke. Je größer die Beteiligung, desto aussagekräftiger wird der weitere Austausch. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!!

Mit freundlichen Grüßen

Catharina Rabenschlag

Referentin
____________________
Deutscher Anwaltverein

Geschäftsbereich Aus- und Fortbildung

Catharina Rabenschlag

Rechtsanwältin

Geschäftsführerin Rechtsanwältin Bettina Bachmann

Littenstraße 11, 10179 Berlin

Tel. +49 30 72 61 52-124

Fax +49 30 72 61 52-190

rabenschlag@anwaltverein.de
www.anwaltverein.de
facebook.com/deutscheranwaltverein
twitter.com/anwaltverein

Fortbildung für Referendarinnen und Referendare: Materielles Strafrecht

Mitteilung des des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:
Montag, 30. November 2020
Dienstag, 1. Dezember 2020
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel

  1. OG/Raum 239

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka

– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de


bis zum 21. August 2020.


Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen betroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Stelle bei CURACON GmbH in Hamburg

Mitteilung der CURACON GmbH

Das erwartet Sie:
Wir beraten Unternehmen bei Transaktionen und Umstrukturierungen und stehen mit unserem Fachwissen auch Stiftungen und Vereinen als kompetenter Partner zur Seite. Unsere Mandanten sind überwiegend aus der Gesundheitsbranche, kommunale Unternehmen oder aus dem Non-Profit-Sektor. Lernen Sie unsere Branche und unsere Rechtsberatung kennen, indem Sie unsere Rechtsanwälte u.a. in folgenden Tätigkeiten unterstützen:
• Durchführung von Recherchen für Stellungnahmen
• Erstellung von Verträgen und Präsentationen
• Mitarbeit an Fachbeiträgen


Das bringen Sie mit
• Sind sind angehender (Wirtschafts-) Jurist (w/m/d) mit Interesse an unserer Branche.
• Als Werkstudent (w/m/d) haben Sie bereits mind. vier Semester, als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referendar (w/m/d) das erste Staatsexamen bzw. den staatlichen Teil des ersten Staatsexamens absolviert.
• Sie bringen aus Studium, Promotion der Referendariat gute juristische Kenntnisse und einen Schwerpunkt im Gesellschafts-/Stiftungsrecht und/oder Rechtsgestaltung mit.
• Dank Ihrer schnellen Auffassungsgabe können Sie sich auch in unbekannte Rechtsgebiete schnell einarbeiten, arbeiten lieber lösungsorientiert als „im Gutachtenstil“ und kommunizieren sicher und auf Augenhöhe auch mit Vertretern anderer Disziplinen (z. B. Wirtschaftsprüfung & Unternehmensberatung).
• Eine „Grundfitness“ in den gängigen Office-Produkten (vor allem PowerPoint und Word) setzen wir voraus.

Wir versprechen Ihnen
• Diese Tätigkeit bietet Anspruch, interessante & abwechslungsreiche Aufgaben und eine aktive Einbindung in unsere Arbeitsabläufe – bei uns sind Sie von Anfang an Teil eines sympathischen, dynamischen Teams bestehend aus kompetenten Anwälten.
• In einem interdisziplinären Umfeld kommen Sie außerdem mit der Wirtschaftsprüfung, der Steuer- und Unternehmensberatung in Kontakt – wertvolle, berufliche Kontakte inklusive!
• Finden Sie heraus, ob der Beruf etwas für Sie ist und wenn es Ihnen gefällt, bleiben Sie gerne länger – schon so mancher Einsteiger (w/m/d) hat seinen Weg zu Curacon über eine studentische Tätigkeit oder das Referendariat gefunden (auch über andere Standorte lässt sich dann sprechen).
• Natürlich stimmt auch das „Drumherum“: Flexible Arbeitszeiten, gemeinsame Events, Aus- und Weiterbildungskonzepte und Home-Office-Möglichkeiten sind für uns selbstverständlich.

HINWEIS: Für diesen Job gibt es keine Bewerbungsfristen. Solange er
angezeigt wird, können Sie sich bewerben.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung –
am liebsten per E-Mail an karriere@curacon.de


Fragen zu dieser Position beantwortet Ihnen unsere
Personalreferentin, Andrea Wevelsiep:0251/9 22 08-217


Mehr über uns: www.curacon.de/karriere

Kirchliche Tagung für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Mitteilung des Landeskirchenamt Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland:

Kirchliche Tagung für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren
im Christophorushaus Bäk/Ratzeburg am 5./6. November 2020

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland lädt regelmäßig die Rechtsreferen-darinnen und Rechtsreferendare der Oberlandesgerichtsbezirke Hamburg, Rostock und Schleswig zu einem Seminar ein. Gegenstand ist die Einführung in das Religionsverfas-sungsrecht, das kirchliche Verfassungsrecht und einzelne Aspekte kirchlicher Arbeit.
Anbei übersenden wir Ihnen das Programm der für den 5. und 6. November 2020 geplanten Tagung im Christophorushaus auf der Bäk bei Ratzeburg und bitten Sie, das Angebot in ge-eigneter Weise bei den Referendarinnen und Referendaren, den Leiterinnen und Leitern der Arbeitsgemeinschaften und dem Referendarrat bekannt zu machen.

Bitte teilen Sie uns möglichst bis zum

7. September 2020

die Kontaktdaten (mit E-Mail-Adresse) der interessierten Referendarinnen und Referendaren mit. Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Veranstaltung verwendet. Alternativ können sich Interessenten auch direkt beim Rechtsdezernat des Landeskirchen-amtes anmelden (recht@lka.nordkirche.de).

Wir bitten Sie, die Referendarinnen und Referendare darauf hinzuweisen, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung durch die Nordkirche übernommen werden. Fahrtkosten können jedoch nicht erstattet werden.

Die Durchführung der Tagung steht natürlich unter einem „Corona-Vorbehalt“. Die Veranstaltung wird nur stattfinden, wenn dies im Hinblick auf das Infektionsgeschehen verantwortet werden kann und nach der dann geltenden Fassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus rechtlich zulässig ist.
Wir würden uns freuen, wenn unser Angebot auch in diesem Jahr bei den Referendarinnen und Referendaren auf Interesse stößt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Triebel
Oberkirchenrat