Ergänzende Hinweise zu Reisen in Risikogebiete

Mitteilung des OLG Schleswig

Mit Blick auf erste Anfragen zum Umgang mit geplanten Urlaubsreisen in Corona-Risikogebiete gibt das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz, ergänzend zu den Handlungsempfehlungen der Staatskanzel vom 19. Juni 2020 zu „Urlaubsreisen in das Ausland während der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus“, folgende klarstellende Hinweise:

1.    Gemäß ihren dienst- oder tarifrechtlichen Pflichten obliegt den Justizbeschäftigten bei Urlaubsreisen ein hohes Maß an Eigenverantwortung, um die Erfüllung ihrer Dienstpflichten zu gewährleisten. Das erfordert, sich vor und während einer Urlaubsreise fortlaufend zu informieren, die Risiken in Bezug auf das Reisegebiet realistisch einzuschätzen und in Absprache mit der Dienststelle Vorkehrungen z.B. zur Vermeidung von Quarantänefolgen zu treffen. Hat die oder der Beschäftigte seine Pflicht zur Risikominimierung vernachlässigt, weil sie oder er „sehenden Auges“ die an die Reise anschließende Quarantäne im Kauf genommen hat, ist bei Beamtinnen und Beamten eine disziplinarrechtliche Ahndung und sind bei Tarifbeschäftigten eine Abmahnung und ggf. Schadensersatzansprüche möglich.

2.    Um den Dienstbetrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften sicherzustellen, haben Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber geplante Reisen in Risikogebiete, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, in denen Bedingungen bestehen, die eine fristgerechte Urlaubsrückkehr erschweren oder unmöglich machen oder für die bei Rückkehr nach Schleswig-Holstein Quarantäneregelungen gelten, so frühzeitig wie möglich anzuzeigen.

3.    Die oder der Beschäftigte und die Dienststelle haben vor dem Antritt einer Reise in ein Risikogebiet abzustimmen, auf welche Weise im Einzelfall absehbare Verhinderungen der Dienst- bzw. Arbeitsausübung nach der Rückkehr von der Reise kompensiert werden können. In Betracht kommt der Einsatz von zusätzlichen Urlaubstagen während der Zeit der Verhinderung, die Verrechnung der Zeiten des Fernbleibens vom Dienst mit Überstunden und die Gewährung von Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge für die Dauer der Verhinderung. Grundsätzlich nicht in Betracht kommt in Fällen einer vor Beginn der Reise absehbaren Verhinderung der Dienst-/ Arbeitsausübung nach Rückkehr die Genehmigung des Fernbleibens. Ist eine Abstimmung zwischen einer oder einem Beschäftigten und der Dienststelle nicht möglich, kommt – als ultima ratio – im Einzelfall auch der Widerruf des Erholungsurlaubs in Betracht, wenn die Sicherstellung des Dienstbetriebs auf andere Weise nicht möglich ist.

LG Kiel: Informationen zum Verhalten bei Atemwegserkrankungen und Coronaverdachtsfällen für Referendare

Mitteilung des LG Kiel:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden an uns verschiedene Fragestellungen herangetragen. Verbunden mit der Hoffnung, dass wir alle weiterhin mit größtmöglicher Besonnenheit bei gleichzeitiger Wachsamkeit durch die schwierige Zeit kommen, möchte ich für die Gerichtsleitung einige Hinweise zu wiederkehrenden Fragen geben.

Wichtig ist generell, dass Sie im Verdachtsfall die Gerichtsverwaltung informieren und wir dann alles Weitere abstimmen können. Dazu kann auch die Information der Kolleginnen und Kollegen gehören.

1. Sie sind selbst betroffen:

Sie leiden unter Fieber, Husten und/oder Atemwegssymptomen:

– Bitte informieren Sie unverzüglich die Gerichtsverwaltung.
– Sie gelten bis auf Weiteres als krankheitsbedingt dienst- oder arbeitsunfähig. Es gelten dabei die bekannten Regelungen zur Krankmeldung und Attestierung.
– Bleiben Sie zu Hause oder begeben Sie sich unverzüglich nach Hause.
– Veranlassen Sie nach ärztlicher Beratung, dass bei Ihnen ein Corona-Test durchgeführt wird.

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, den Test durchführen zu lassen, können wir Sie unterstützen. Bitte weisen Sie Ihren Arzt auf Ihre Zugehörigkeit zur sog. kritischen Infrastruktur hin.

Sie sind positiv auf Corona getestet worden:
– Bitte informieren Sie unverzüglich die Gerichtsverwaltung. Wir werden dann mit Ihnen und ggf. dem Gesundheitsamt besprechen, wie die weitere Information erfolgt und welche Maßnahmen hier im Hause notwendig sind.
– Sie gelten bis auf Weiteres als krankheitsbedingt dienst- oder arbeitsunfähig.
– Bleiben Sie zu Hause oder begeben Sie sich unverzüglich nach Hause und beachten Sie die Anweisungen des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes.

2. Sie hatten Kontakt zu einer nachweislich an Corona erkrankten Person (Kontakt 1. Grades)

– Bitte informieren Sie unverzüglich die Gerichtsverwaltung.

Sofern es sich bei der getesteten Person um einen Haushaltsangehörigen handelt oder Sie über einen längeren Zeitraum einen engen persönlichen Kontakt zu der Person hatten:
– Bleiben Sie zu Hause oder begeben Sie sich unverzüglich nach Hause und nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf. Folgen Sie dessen Anweisungen. Das gilt insbesondere auch, wenn Sie unsicher sind, ob der Kontakt zu der Person ausreichend eng war. Informieren Sie bitte die Gerichtsverwaltung über die Einschätzung des Gesundheits­amtes.

– Veranlassen Sie nach ärztlicher Beratung, dass bei Ihnen ein Corona-Test durchgeführt wird.

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, den Test durchführen zu lassen, können wir Sie unterstützen. Bitte weisen Sie Ihren Arzt auf Ihre Zugehörigkeit zur sog. kritischen Infrastruktur hin.

– Ihr Fernbleiben vom Arbeitsplatz gilt grundsätzlich als genehmigt und Sie erhalten Dienstbefreiung.
– Wir entscheiden im Einzelfall, wie weiter vorzugehen ist.

3. Sie hatten Kontakt zu einer Person, die wiederum Kontakt zu einer nachweislich an Corona erkrankten Person hatte (Kontakt 2. Grades)

– Bitte informieren Sie unverzüglich die Gerichtsverwaltung.
– Wir entscheiden im Einzelfall, wie weiter vorzugehen ist.

4. Sie hatten Kontakt zu einer Person, die wiederum Kontakt zu einer Person hatte, bei der lediglich der Verdacht auf eine Corona-Erkrankung besteht (Kontakt 3. Grades)

– Bitte informieren Sie unverzüglich die Gerichtsverwaltung.
– Wir entscheiden im Einzelfall, wie weiter vorzugehen ist.

5. Reisen in Risikogebiete und Einreisen aus Risikogebieten

Sofern Sie beabsichtigen, in ein auf der Liste des Robert-Koch-Instituts genanntes Risikogebiet zu reisen, teilen Sie dies bitte vorab der Gerichtsverwaltung mit. Für Sie gelten dann die Regelungen der Allgemeinen Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Schleswig-Holstein (derzeit Stand 07.08.2020). Das bedeutet, dass Sie sich zunächst in eine häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren müssen. Erst wenn Sie zwei negative Corona-Tests vorlegen können, bei denen die Probeentnahme nach Rückkehr und mindestens im Abstand von fünf Tagen erfolgte, kann die Quarantäne aufgehoben werden.

Ich bitte Sie herzlich, die Hygienemaßnahmen weiterhin zu beachten, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Für Fragen stehen alle Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung gern zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Freiwillige Zwangsvollstreckungs-AG in Kiel

Mitteilung des LG Kiel:

in der Zeit vom 20.10.2020 bis 26.01.2021 haben vorrangig die Referendarinnen und Referendare der derzeitigen Arbeitsgemeinschaft 2 die Möglichkeit, an der freiwilligen Zwangsvollstreckungsarbeitsgemeinschaft teilzunehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft findet dienstags; erstmals am

20.10.2020 um 14:45 Uhr,

im Schulungsmodul des LG Kiel (Eingang vom Schützenwall), Schulungsraum 1, statt.

Unter ungünstigen Umständen kann es an einigen Terminen zu einer Verlegung der Arbeitsgemeinschaft in den Außenstandort Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel (Eingang gegenüber dem Steak-House Nr. 1 im alten Merkurhaus) oder (raumbedingt) zum Ausfall der AG kommen.

Leiterin der Arbeitsgemeinschaft ist Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Arp. Um die pandemiebedingten Hygienemaßnahmen und Abstände bei begrenztem Platzangebot einhalten zu können, findet eine Voranmeldung unter Referendare@lg-kiel.landsh.de für diese AG statt. Fristende ist der 30.09.2020.

Pandemie und Recht – Forum des Deutschen Juristentages e.V. Hamburg 2020

Mitteilung des Deutschen Juristentages e.V.

Angesichts der aktuellen Lage aufgrund der Corona-Pandemie hat die Ständige Deputation des Deutschen Juristentages e.V. entschieden, den 73. Deutschen Juristentag Hamburg 2020 nicht in der bislang geplanten Form durchzuführen.

Kostenfreies Alternativprogramm

Da sich die Idee des Deutschen Juristentages mit eingehenden Diskussionen in sechs Fachabteilungen über zwei Tage nicht in adäquater Form digital abbilden lässt, werden wir am Freitag, den 18. September 2020 ein digitales, kostenfreies Alternativprogramm in Form eines Forums anbieten. An eine etwa einstündige Eröffnungsveranstaltung schließen sich zwei rund zweistündige Podien zu den Themenkomplexen „Grundrechte in der Pandemie“ und „Verteilung der Lasten der Pandemie“ an. Weitere Informationen über die Inhalte der vorgesehenen Veranstaltungen sowie die technische Gestaltung erhalten Sie in den nächsten Wochen an dieser Stelle. Sofern es die Situation im September zulässt, wird voraussichtlich die Möglichkeit bestehen, das Programm nicht nur digital zu verfolgen, sondern für einen begrenzten Teilnehmerkreis auch vor Ort in Hamburg. Sobald sich die Möglichkeit zur Umsetzung einer solchen „hybriden“ Veranstaltung abzeichnet, können Sie sich auf dieser Seite kostenfrei anmelden.

Die für den Deutschen Juristentag 2020 vorgesehenen Fachthemen werden beim 73. Deutschen Juristentag Bonn 2022, der vom 21. bis 23. September 2022 im World Conference Center Bonn stattfinden wird, in den Abteilungen behandelt. Die bereits erstellten Gutachten zum 73. djt erscheinen wie geplant Ende Juli 2020 im Verlag C.H.Beck.

Wir freuen uns, Sie am 18. September 2020 digital und spätestens am 21. September 2022 zum 73. Deutschen Juristentag in Bonn wieder persönlich begrüßen zu dürfen.

Kostenfrei anmelden

Erfolgreich Bewerben! – Online-Event, 28. September 2020,

Mitteilung von breaking.through

Erfolgreich Bewerben! – Online-Event, 28. September 2020, 12:30-14:00 Uhr

Eine überzeugende Bewerbung ist die Eintrittskarte für ein Praktikum, den Berufseinstieg oder einen erfolgreichen Jobwechsel. Die Ausarbeitung der Bewerbung und die Vorbereitung eines Bewerbungsgesprächs sind daher wichtige Schritte, mit denen Du Deiner Bewerbung zum Erfolg verhelfen kannst.

In einem Online-Event geben unsere Vorbilder Dr. Lena Lindemann, Head of HR Management bei der ERGO Group AG, und Magdalena Oehl, Gründerin von TalentRocket, wertvolle Tipps und Einblicke in einen erfolgreichen Bewerbungsprozess. Gemeinsam klären wir Fragen wie: Wie werde ich auf einen Job, ein Praktikum oder ein anderes berufliches Angebot aufmerksam? Wie gestalte ich meine Bewerbungsunterlagen ansprechend? Wie nutze ich digitale Portale wie TalentRocket, LinkedIn und Xing für die Bewerbung? Wie bereite ich mich auf ein Bewerbungsgespräch vor und was kann ich tun, um im Bewerbungsgespräch zu überzeugen?

Nach einem moderierten Gespräch hast Du die Möglichkeit selber Fragen zu stellen. Anschließend stehen beide Gesprächspartnerinnen noch in jeweils einem Breakout Room für weitere Fragen und zum Netzwerken zur Verfügung.

Das Online-Event richtet sich an alle interessierten Jurist*innen und Student*innen. Bitte melde Dich bis zum 27. September 2020 unter erfolgreichbewerben@breakingthrough.de an und teile uns mit, in welchen Breakout Room Du nach der Veranstaltung eingeteilt werden möchtest, den mit Dr. Lena Lindemann oder Magdalena Oehl. Um das moderierte Gespräch noch besser auf Deine Bedürfnisse auszulegen, kannst Du gerne vorab Fragen unter der obigen E-Mailadresse einreichen.

Weitere Infos unter: https://www.breakingthrough.de/events

Dr. Ilka Beimel

Redakteurin

ilka.beimel@breakingthrough.de

www.breakingthrough.de

Stellenausschreibung Notarassessorin/ Notarassessor (w/m/d) in Mecklenburg-Vorpommern

Mitteilung der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern

Im Geschäftsbereich des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist eine Stelle für eine/einen

Notarassessorin/Notarassessor (w/m/d)

zu besetzen.
Informationen zum Anwärterdienst als Notarassessor/-in im Land Mecklenburg-Vorpommern können der Verordnung über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren in Mecklenburg-Vorpommern vom 25. November 2014 (GVOBl. M-V S. 629) sowie dem ent-sprechenden Informationsblatt entnommen werden, das zum Download im Re-gierungsportal (www.regierung-mv.de) unter Justizministeri-um/Karriere/Stellenangebote zur Verfügung steht.
Die Bewerber sollen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist

  • über die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz verfügen und
  • überdurchschnittliche Leistungen in den juristischen Staatsprüfungen er-bracht haben. Vorzugsweise soll das Zweite juristische Staatsexamen mit einem mindestens „vollbefriedigenden“ Ergebnis abgeschlossen worden sein.

Bewerbungen sind bis zum 24.09.2020 zweifach mit Anlagen unter der folgen-den Anschrift einzureichen:

Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 26
19055 Schwerin

Interessenten können den zu verwendenden besonderen Vordruck telefonisch unter 0385 581 2575 anfordern.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist in der Richtlinie zur Ausführung der Bundesnotarordnung vom 25. November 2014 (AmtsBl. M-V S. 1186), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Januar 2017 (AmtsBl. M-V S. 28), geregelt.

Info für den Klausurenkurs des LG Itzehoe!

Derzeit bestehen beim Hochladen der Klausur auf der Seite des LG Itzehoe Probleme und der Sachverhalt wird leider daher regelmäßig verzögert eingestellt! Es wird daher um Geduld für die Lösung des Problems gebeten.

Alternativ besteht die Möglichkeit den Sachverhalt durch eine E-Mail an itzehoe@referendarrat-sh.de übersandt zu erhalten!

Info zur Nutzung der Bibliothek des LG Kiel:

Es können derzeit bis zu 8 Referendare in der Bücherei des Landgerichts Kiel in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15.00 Uhr bzw am Freitag bis 14:00 Uhr arbeiten. Es dürfen hier jedoch derzeitig keine Klausuren angefertigt werden.

Wir bitten auch hier die Hygieneregeln zu beachten.

Es wird darauf hingewiesen, dass es in der Bücherei zu eingeschränkten Öffnungszeiten kommen kann.  Den Referendaren steht es offen, sich vorher telefonisch in der Bücherei zu erkundigen. Die Telefonnummer lautet: 0431-604-1386.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Buecherei@lg-kiel.landsh.de!

Infos aus dem LG-Bezirk Lübeck!

  1. Für die AG II (Zivilstation): Die für September vorgesehene Veranstaltung im Rahmen der AG II in Sehlendorf wird nicht stattfinden. In den dortigen Räumlichkeiten können die aufgrund der Corona-Pandemie einzuhaltenden Abstände nicht gewahrt werden. Der Stoff, der für die jeweiligen Wochenenden vorgesehen war, wird in den normalen AG-Stunden vermittelt werden, sodass euch durch den Ausfall der Wochenenden keine Nachteile entstehen werden.
  2. Die derzeit nur online stattfindenden Klausurenkurse könnten voraussichtlich in entsprechend großen Räumlichkeiten ab September wieder präsent stattfinden. Ob und wann genau das der Fall sein wird, gibt das Landgericht noch bekannt, sobald derartige Räumlichkeiten in Lübeck gefunden worden sind.
    Es wird dann auch bekannt gegeben, ob daneben weiterhin die Möglichkeit eines Online-Klausurenkurses bestehen wird, wofür wir uns ausdrücklich ausgesprochen haben und auch weiter einsetzen werden.

Wir halten euch auf dem Laufenden und stehen euch für Nachfragen jederzeit zur Verfügung!

Das Referat LG-Bezirk Lübeck