Stellenausschreibung Regionalvorhaben „Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Afrika“

Mitteilung der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH [giz]

Wir suchen für den Standort Eschborn/Deutschland eine/n Rechtsreferendar/in (m/w) für ein regionales Rechtsstaatsförderungsprojekt in Afrika
Einsatzzeitraum: ab dem 01.01.2019 immer wieder quartalsweise für drei Monate

Bitte
– geben Sie Ihren gewünschten Einsatzzeitraum an
– bewerben Sie sich möglichst frühzeitig
– sehen Sie von Anfragen nach kürzeren (längere sind während des Referendariats möglich) Einsatzzeiträumen ab

Das Regionalprojekt „Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Afrika“ arbeitet in drei Handlungsfeldern:

  1. HF 1: Rechtliche Identität:
    In diesem Bereich berät das Vorhaben bei der Modernisierung und Digitalisierung von zivilen Registrierungssystemen. Die Modernisierung umfasst einmal „klassische“ Elemente der Verwaltungs-, Rechts- und Organisationsreform-Beratung. In einem zweiten Schritt hin zur Digitalisierung werden daran anschließend alle zusätzlich erforderlichen Aspekte wie z.B. die elektronische Akte oder das elektronische Einwohnermeldeamt etc. gefördert.
  2. HF 2: Zugang zum Recht und rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmer*innen:
    Im Bereich der Verbesserung des Zugangs zu Recht sind die zivilen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte in den Fokus zu nehmen. Rechtsberatungshilfe und die Verbesserungen bei Streitigkeiten auf dem Gebiet des Handelsrechts (Handels- und Schiedsgerichtsbarkeit) stehen hier im Mittelpunkt.
  3. HF 3: Justizielle Integrität:
    Im Handlungsfeld „Integrität in der Justiz“ kooperiert das Vorhaben mit dem global agierenden Netzwerk der UNODC „Global Judicial Integrity Network“ (GJIN) sowie mit der weltweit tätigen „Judicial Integrity Group“ (JIG) bei der weiteren Verbreitung der Bangalore Principles bzw. entsprechender regionaler Ansätze aus Lateinamerika und Asien. Zudem sollen die Prinzipien des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs einbezogen werden.

Derzeit arbeitet das Vorhaben vorwiegend in den Ländern Tunesien, Ghana und Elfenbeinküste. Weitere können noch hinzukommen. Ein spezieller Focus liegt auf den Reformpartnerländern.

Die Aufgaben:
Sie unterstützen das Regionalprojekt „Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Afrika“ bei allen Aufgaben, die es im Rahmen der Beratung unserer lokalen Partner zur Reform der dortigen Rechtssysteme erfüllt. Hierzu gehören insbesondere:

  • Recherchen und Berichterstattungen zu juristischen Fragestellungen
  • Organisatorische Vorbereitung von Veranstaltungen
  • Erarbeitung von Hintergrundpapieren und Präsentationen
  • Beratungsleistungen
  • Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards
  • Bearbeitung von Vorgängen im Auftragsmanagement

Die Anforderungen:

  • Erstes juristisches Staatsexamen
  • Englisch verhandlungssicher in Wort und Schrift; Französisch wünschenswert verhandlungssicher in Wort und Schrift
  • Interesse am Themenfeld „Förderung von Rechtsstaatlichkeit“
  • Ausgeprägte interkulturelle Neugier und Sensibilität
  • Bereitschaft, sich in ein interkulturelles Arbeitsfeld mit einem dergestalt zusammengesetzten Team einzuarbeiten und einzufügen
  • Vorerfahrung in der Region ist wünschenswert, aber keine Voraussetzung
  • Bereitschaft zu Dienstreisen nach Afrika, vornehmlich in die Reformpartnerländer

Hinweise:
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir ausschließlich Referendarstellen mit einer dreimonatigen Mindestdauer anbieten
Bitte sehen Sie von Bewerbungen mit kürzeren Zeiträumen, insbesondere mittels deutlicher Verkürzung durch Urlaub, ab

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Frau Vanessa Egert (vanessa.egert@giz.de) zur Verfügung.

Online-Seminar „Tätigkeit deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Frankreich“

Mitteilung der SOFFAL – Société juridique & fiscale franco-allemande:
(Das Seminar wir auch alternativ zu den ausfallenden Frankreichseminare im Frühjahr und/oder Herbst 2020 in Paris angeboten)

Online-Seminar zu den wichtigsten Fragen, die sich zukünftige Volljuristen über eine eventuelle Tätigkeit in dem europäischen Partnerland stellen, mit dem Deutschland den größten Außenhandel betreibt.

Tätigkeit deutscher Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte in Frankreich
Möglichkeiten für deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Sie interessieren sich für die Arbeit als deutsche Juristin und Jurist im für Deutschland wichtigsten europäischen Exportland; haben Sie gar eine Arbeit in einer französischen Kanzlei ins Auge gefasst?
Wollen Sie näheres über die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfahren?
Diese und weitere Fragen sind Thema unseres Online-Seminars:

am Dienstag, dem 6. Oktober 2020
von 15:00 bis 16:30 Uhr
zu dem wir Sie herzlich einladen.

Im Online-Seminar werden wir die wesentlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen behandeln, die für die Arbeit als ausländische Rechtsanwaltin und Rechtsanwalt in Frankreich bestehen. Wir sprechen ganz praktisch über die typische Tätigkeit in einer deutsch-französischen Großkanzlei im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr und zeigen auf, welche Art von Mandantschaft beraten wird, mit welchen typischen Fallgestaltungen sich die Mandanten melden und was diese internationale Mandantschaft erwartet. Im Rahmen der Veranstaltung beantworten wir auch gerne Ihre individuellen Fragen.

Hier gehts zur Anmeldung, damit wir Ihnen die Zugangsdaten des Zoom-Meetings übersenden können.
Sie können sich aber auch unter der Emailadresse jletschert@soffal.fr anmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Info für den Klausurenkurs des LG Itzehoe!

Derzeit bestehen beim Hochladen der Klausur auf der Seite des LG Itzehoe Probleme und der Sachverhalt wird leider daher regelmäßig verzögert eingestellt! Es wird daher um Geduld für die Lösung des Problems gebeten.

Alternativ besteht die Möglichkeit den Sachverhalt durch eine E-Mail an itzehoe@referendarrat-sh.de übersandt zu erhalten!

Seminar „Start in den Anwaltsberuf“

Mitteilung des deutschen Anwaltvereins:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Referendarinnen und Referendare,

wir laden Sie herzlich ein, an unserem Berufseinsteigerseminar Forum – Start in den Anwaltsberuf” am 4./5. September 2020 teilzunehmen. Das Seminar richtet sich gezielt an (angehende) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und wird dieses Jahr zum ersten Mal rein virtuell ausgerichtet. Es bietet viele Informationen sowie Tipps und Tricks für den Erfolg im Anwaltsberuf. Diskutiert und beantwortet werden Fragen zu

✓        Marketing

✓        Honorar und Haftung

✓        Kanzleiorganisation

✓        Technik der Zeugenvernehmung

✓        Legal Tech und vielem mehr!

Vier spannende Berichte über mögliche Karrierewege als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt im Unternehmen, in der großen Einheit und im Verband oder selbstständig in der eigenen Kanzlei runden das Programm ab.

Nutzen Sie die Möglichkeit der blockweisen Buchung. Sie können wählen, ob Sie Freitag am Vormittag oder Nachmittag, an jeweils einem Tag oder an der gesamten Veranstaltung teilnehmen möchten. Der Teilnahmebeitrag liegt bei 30,00 EUR; 50,00 EUR oder 80,00 EUR – je nach Umfang der Buchung. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Alle Informationen und das vollständige Programm finden Sie unter https://davforum.de/de/einsteigerforum

Melden Sie sich schon jetzt an und nutzen Sie den persönlichen Link für Ihre Buchung:

Klicken Sie hier, um sich anzumelden.

Wir freuen uns darauf, Sie dieses Jahr virtuell zu sehen!

Sollten Sie künftig über diese Veranstaltung nicht mehr informiert werden wollen, reicht eine kurze E-Mail an schmidt@anwaltverein.de.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Katharina Schmidt
Referentin
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Deutscher Anwaltverein
Uta Katharina Schmidt
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Geschäftsbereich Rechtsanwalt Max Gröning
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel. +49 30 72 61 52 – 225
Fax +49 30 72 61 52 – 195
schmidt@anwaltverein.de
www.anwaltverein.de
facebook.com/deutscheranwaltverein

twitter.com/anwaltverein

Wenn Sie per E-Mail mit uns in Kontakt treten möchten, verwenden Sie bitte einer der Emailadressen:
brettschneider@anwaltakademie.de

lange@anwaltakademie.de

Rechtsreferendar (m/w/d) bei TOMRA Sorting GmbH für die Wahl-/oder Anwaltsstation

Mitteilung der TOMRA Sorting GmbH:

Warum TOMRA ?

Heutzutage nutzen wir viele Ressourcen nicht auf nachhaltige Weise. Tatsächlich werden nur 9 % der genutzten Ressourcen wiederverwertet. Dies bedeutet, dass der Großteil der wertvollen Ressourcen unserer Erde nur ein einziges Mal genutzt wird und somit ein riesiges ungenutztes Potenzial für ein nachhaltigeres Ressourcenmanagement bleibt. TOMRA bietet zukunftsweisende Lösungen für eine optimale Ressourcenproduktivität in der Recycling- und Bergbauindustrie und ist damit einzigartig positioniert, um die Kreislaufwirtschaft zu gestalten und die Nachfrage nach dieser Vorgehensweise weltweit zu steigern. Wir bei TOMRA sind bestrebt, eine Vordenkerrolle zu übernehmen, eine nachhaltigere Mentalität zu fördern und weltweit aktive Veränderungen anzustoßen.

Was erwartet Dich bei uns?

Als Rechtsreferendar (m/w/d) stellst Du Dich den spannenden Herausforderungen unseres Konzerns und erlebst hautnah die Arbeit eines Syndikusrechtsanwalts in einem Internationalen Umfeld.
Gemeinsam mit unserem General Counsel unterstützt Du unsere Geschäftsbereiche Mining und Recycling als enger Partner bei allen rechtlichen Fragen und bietest pragmatische Lösungsansätze für den Erfolg unseres Unternehmens.

Deine Aufgaben bei uns…

Der Aufgabenbereich ist herausfordernd und vielfältig, insbesondere in folgenden Bereichen:
• Vertragsrecht Vertrieb/Einkauf
• Intellectual Property
• Wettbewerbsrecht
• Entwicklungsverträge
Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit unserem General Counsel bist Du unmittelbar in die tägliche Arbeit eingebunden und übernimmst Verantwortung.

Du bringst folgendes mit…

• Ein gutes 1. Staatsexamen
• Ein ausgeprägtes Interesse nicht nur für juristische Aufgaben, sondern auch für technische und wirtschaftliche Themen
• Verhandlungssicheres English in Wort und Schrift
• Interkulturelle Kompetenz
• Teamgeist

Bist Du interessiert?

Dann freuen wir uns über Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe des möglichen Eintrittstermins.
Bewirb Dich über diesen Link: https://tomra.softgarden.io/get-connected?0&l=de
Hinweis: Bitte wähle in der Rubrik „Ich interessiere mich für“ das Stichwort Recht aus und unter der Rubrik „Ich würde gerne an folgenden Standorten arbeiten“ den Standort Wedel, Deutschland.

Info zur Nutzung der Bibliothek des LG Kiel:

Es können derzeit bis zu 8 Referendare in der Bücherei des Landgerichts Kiel in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15.00 Uhr bzw am Freitag bis 14:00 Uhr arbeiten. Es dürfen hier jedoch derzeitig keine Klausuren angefertigt werden.

Wir bitten auch hier die Hygieneregeln zu beachten.

Es wird darauf hingewiesen, dass es in der Bücherei zu eingeschränkten Öffnungszeiten kommen kann.  Den Referendaren steht es offen, sich vorher telefonisch in der Bücherei zu erkundigen. Die Telefonnummer lautet: 0431-604-1386.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Buecherei@lg-kiel.landsh.de!

Infos aus dem LG-Bezirk Lübeck!

  1. Für die AG II (Zivilstation): Die für September vorgesehene Veranstaltung im Rahmen der AG II in Sehlendorf wird nicht stattfinden. In den dortigen Räumlichkeiten können die aufgrund der Corona-Pandemie einzuhaltenden Abstände nicht gewahrt werden. Der Stoff, der für die jeweiligen Wochenenden vorgesehen war, wird in den normalen AG-Stunden vermittelt werden, sodass euch durch den Ausfall der Wochenenden keine Nachteile entstehen werden.
  2. Die derzeit nur online stattfindenden Klausurenkurse könnten voraussichtlich in entsprechend großen Räumlichkeiten ab September wieder präsent stattfinden. Ob und wann genau das der Fall sein wird, gibt das Landgericht noch bekannt, sobald derartige Räumlichkeiten in Lübeck gefunden worden sind.
    Es wird dann auch bekannt gegeben, ob daneben weiterhin die Möglichkeit eines Online-Klausurenkurses bestehen wird, wofür wir uns ausdrücklich ausgesprochen haben und auch weiter einsetzen werden.

Wir halten euch auf dem Laufenden und stehen euch für Nachfragen jederzeit zur Verfügung!

Das Referat LG-Bezirk Lübeck

Referendare (m/w) bei von appen | jens legal

Anzeige der Kanzlei von appen | jens legal :

Unsere Anforderungen

Sie haben ein überdurchschnittliches erstes Staatsexamen abgelegt und befinden sich derzeit im Referendariat. Sie verfügen über erste Kenntnisse im Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht und bringen Kommunikations- und Teamfähigkeit, unternehmerisches Denken, Belastbarkeit und Eigenmotivation sowie eine hohe Begeisterung für Sport, insbesondere für Fußball mit. Verhandlungssichere Englischkenntnisse sind unabdingbar. Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache wären wünschenswert.

Idealerweise haben Sie bereits erste Erfahrungen in ähnlichen Rechtsbereichen im Rahmen von Praktika o.ä. sammeln können und sind damit auf eine Tätigkeit im Sportvermarktungsbereich bestens vorbereitet. Der sichere Umgang mit der Office-Standardsoftware rundet Ihr Profil ab. Längerfristige Referendarstage werden von uns bevorzugt behandelt.

Ihre Aufgaben

Sie werden für unsere ausschließlich sportrechtlich ausgerichtete Kanzlei als Referendar tätig und unterstützen uns kreativ und professionell bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit dem Ein- und Verkauf von Vermarktungsrechten sowie bei einer Vielzahl anderer Verträge im Sport-, Sponsoring- und Medienbereich. Als juristischer Ratgeber im Vermarktungsgeschäft beantworten Sie Rechtsfragen in allen geschäftsrelevanten Bereichen der Sportrechtevermarktung, wie z.B. wettbewerbsrechtlich zulässige Vermarktung, unlauteres Handeln eines Wettbewerbers, Reichweite von Nutzungsrechten usw.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.

von appen | jens legal

Partnerschaft von Rechtsanwälten
Poststraße 36
20354 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 4191200-0
Fax: +49 (0)40 4191200-29

E-Mail: personal@vonappen-jens.de

Unsere Stellungnahme zur Änderung des DRiG (Teilzeitreferendariat und eKlausur)

Auf Anfrage des Ministeriums für Justiz,

I. Teilzeitreferendariat

1. Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

Der Referendarrat begrüßt die vorgeschlagene Änderung und die damit einhergehende Möglichkeit der Absolvierung des Referendariats in Teilzeit.
Familiäre Schicksalsschläge oder besondere unverschuldete Herausforderungen dürfen keine unüberwindlichen Hürden für die berufliche Zukunft darstellen.
Unserer Ansicht nach ist die Begrenzung der Anwendungsfälle des Artikel 2 Nr. 2 lit. a) Abs. 6 des Gesetzesentwurfs notwendig, um eine etwaige Missbrauchsgefahr auszuschließen. Die Absolvierung des Referendariats in Vollzeit sollte nach wie vor die Regel sein. Tatsächlich erachten wir jedoch eine Einführung einer sog. Härtefallklausel für notwendig, die auch in besonderen nicht ausdrücklich im Entwurf geregelten Fällen das Absolvieren eines Teilzeitreferendariats ermöglichen sollte. Ansonsten würde beispielsweise die Betreuung von Pflegekindern oder die Pflege von Pflegeeltern von der Norm nicht umfasst werden. Eine entsprechend weite Auslegung der vorgesehenen Vorschriften könnte diesen Härtefällen alternativ auch gerecht werden. Da die Regelung derzeit allerdings eher als abschließender Katalog erscheint, wäre die Ergänzung einer entsprechenden Ermessensvorschrift für Härtefälle aus unserer Sicht sinnvoll.

2. Stellungnahme zur landesrechtlichen Umsetzung

Schon vorab erlauben wir uns einige Anmerkungen hinsichtlich einer möglichen landesrechtlichen Umsetzung der Gesetzesänderung.
Wir erachten entweder eine Zentralisierung des Teilzeitreferendariats an einem Standort (beispielsweise zwei Einstiegstermine in Teilzeit im Jahr in Kiel – oder einer in Kiel und einer in Lübeck) oder eine detaillierte Ausgestaltung des Teilzeitmodells bei flexiblen Einstiegsmöglichkeiten für notwendig, um eine adäquate Ausbildung zu gewährleisten. Eine Zentralisierung erscheint uns in der Umsetzung praktikabler.
Auch muss eine angemessene Höhe der Unterhaltsbeihilfe der Teilzeitreferendare gewährleistet werden, die jedenfalls über 75 % der derzeitigen Unterhaltsbeihilfe für das Vollzeitreferendariat angesetzt werden sollte.
Hinsichtlich der Einzelausbildung ist zu beachten, dass die jeweiligen Ausbildungsrichtlinien angepasst und die Ausbilder entsprechend instruiert werden müssen, um auch tatsächlich eine Entlastung der Referendare zu erreichen.
Im Vergleich zu Vollzeitreferendaren muss die Chancengleichheit sichergestellt werden. Beispielsweise sollte den Teilzeitreferendaren die gleiche Anzahl an Übungsklausuren angeboten werden, wie den Vollzeitreferendaren.
Wir sind gerne bereit bei der weiteren Entwicklung und Umsetzung mitzuwirken.

II. E-Examen

1. Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

In Anbetracht der voranschreitenden Digitalisierung der juristischen Arbeitswelt begrüßen wir als Referendarrat die Schaffung einer Möglichkeit zur Einführung elektronischer Examensprüfungen.

2. Stellungnahme zur landesrechtlichen Umsetzung

Hinsichtlich einer möglichen landesrechtlichen Umsetzung haben wir schon jetzt einige Anmerkungen:
Zunächst muss bereits zum Start des Referendariats klar sein, ob die neu eingestellten Referendarinnen und Referendare das Examen elektronisch oder von Hand schreiben müssen. Ab diesem Tag beginnt die Vorbereitung auf das Examen und somit auch die Vorbereitung auf die Art und Weise des Schreibens des Examens.
Hinsichtlich der Vorbereitung muss gewährleistet werden, dass die elektronischen Geräte, mit welchen das Examen beim Prüfungsamt tatsächlich geschrieben wird, den Referendaren auch in jedem Landgericht zur Verfügung stehen, um an diesen das Schreiben der Klausuren in elektronischer Form zu üben. Sowohl die Übungsklausuren als auch das Probeexamen muss an vergleichbaren Geräten und dem tatsächlichen „Klausurprogramm“ stattfinden. Das Schreiben der Klausuren vom eigenen Computer oder Laptop ist nicht vergleichbar und gewährleistet keine adäquate technische Vorbereitung. In der Examenssituation darf die technische Komponente keine Schwierigkeit darstellen.
Wir weisen zudem daraufhin, dass eine etwaige „Wahlmöglichkeit“ zwischen dem
elektronischen und dem händischen Examen tatsächlich keine solche ist, da ein von Hand geschriebenes Examen nicht mit den Möglichkeiten einer elektronischen Bearbeitung vergleichbar ist. Deshalb bedeutet bereits die Einführung einer optionalen elektronischen Bearbeitung des Examens faktisch die verpflichtende Einführung des E-Examens. Vor diesem Hintergrund ist auch nochmals der Appell zu wiederholen, dass das E-Examen erst für künftig neu eingestellte Referendarinnen und Referendare angeboten werden sollte, die von Beginn an darauf vorbereitet werden.
Wir bitten um die Möglichkeit an der Umsetzung des elektronischen Examens im Land Schleswig-Holstein mitzuwirken.

Rechtskundeunterricht an Schulen in Lübeck durch Referendare

Mitteilung LG Lübeck:

Im Oktober 2019 wurde das Projekt Rechtskundeunterricht an Schulen in Lübeck ins Leben gerufen. Im Rahmen des durch die Dr. Carl-Böse-Stiftung finanzierten Projektes können Rechtsreferendare und -referendarinnen an Schulen in Lübeck „Rechtskunde“ unterrichten.

Geplant sind eine oder mehrere Doppelstunden pro Schulhalbjahr im Rahmen des Wirtschafts- und Politikunterrichtes an der Geschwister-Prenski-Schule und an der Dorothea Schlözer Schule in Lübeck. Der konkrete Unterrichtsinhalt soll von den unterrichtenden Referendarinnen und Referendaren nach Absprache mit den Mitgliedern der Projektgruppe und den beteiligten Lehrer/innen selbst erarbeitet werden. Es erfolgt eine Vorbereitung auf die Unterrichtseinheit zusammen mit einem Richter/einer Richterin der Projektgruppe „Rechtskundeunterricht an Schulen“.

Es handelt sich um eine Nebentätigkeit, für die eine Vergütung gezahlt wird.

Interessenten sind gebeten, eine kurze Bewerbung per E-Mail an Simone.Spranger@lg-luebeck.landsh.de zu senden.