Keine Begrüßungstage mehr für 2020!

Leider müssen wir insbesondere den Referendaren, die erst im Oktober gestartet sind, mitteilen dass auch die weiter geplanten Termine für den Referendarbegrüßungstag aufgrund der aktuellen Entwicklung und im Hinblick auf die Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 leider nicht stattfinden können.

Wie bereits in den vergangenen Monaten geschehen, übersendet die Referendarabteilung den neu eingestellten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren ein „digitales Paket“ aus den auch von Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumenten.

Wir hoffen, dass ihr euch bei weiteren Fragen zum Referendariat vertrauensvoll an uns wendet!

Unsere Stellungnahme: NS-Unrecht in der universitären Juristenausbildung

Auf Anfrage des Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz:

Der Referendarrat erachtet eine Sensibilisierung von Juristen hinsichtlich nationalsozialistischem und allgemeinem Justizunrecht aufgrund der besonderen Verantwortung für erforderlich. Ebenso erachten wir es für sinnvoll, die Sensibilisierung in einem frühen Stadium der Ausbildung vorzunehmen und diese stetig fortzuführen. Aus diesem Grund empfinden wir eine Verankerung im Studium, sowie im Vorbereitungsdienst zielführend.

Aus unserer Sicht spricht aus diesem Grund nichts gegen eine Änderung und/ oder Ergänzung des § 5a Abs. 2 DRiG.

Die Ergänzung des § 5a Abs. 2 S. 3 DRiG um „ethische Grundlagen“ wäre aus unserer Sicht möglich, anzumerken ist jedoch, dass die Ethik ein Teilbereich der Philosophie ist und dieser Teilbereich somit schon von § 5a Abs. 2 S. 3 DRiG umfasst ist. Aus Klarstellungsgründen könnten jedoch auch „ethische Grundlagen“ mit aufgenommen werden.

Auch eine ergänzende Aufzählung in § 5a Abs. 2 DRiG könnte vorgenommen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Katalog nicht abschließend formuliert sein sollte um jegliches Justizunrecht aufzugreifen.

Angemessen wäre auch eine Aufnahme in den Pflichtstoffkatalog der Pflichtfachprüfung und/ oder eine zusätzliche Pflichtveranstaltung als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung (beispielsweise Einführung einer „Aufsatzklausur“ zu einem rechtsethischen Thema).

Hinsichtlich der Ergänzung des § 5b DRiG vor Abs. 6 um eine Pflichtveranstaltung zu ethischen Grundsätzen, insbesondere dem NS-Unrecht, als Zulassungsvoraussetzung zum zweiten juristischen Staatsexamen sollte umfassend erörtert werden, inwieweit diese Veranstaltung in den Ablauf des Referendariats eingebunden werden kann, um die Referendare vor der Prüfung zeitlich nicht zu belasten.

Sofern keine Änderung der Prüfungsordnung vorgenommen werden soll (beispielsweise die Einführung eines ethischen Aufsatzes), muss definiert sein, welchen Umfang die Pflichtveranstaltung im Vorbereitungsdienst einnimmt. Uns interessiert dabei, wie die Fortbildung für Proberichter „Justizvergangenheit“ oder die Fortbildung für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte „Justiz in der NS- Zeit“ ausgestaltet ist. Im Referendariat sind zwar die Grundlagen der Rechtssystematik, der Rechtsgeschichte und der Rechtsphilosophie bereits vorhanden und die Einordnung des staatlichen Unrechts dürfte den Referendaren deutlich einfacher fallen, als den Studierenden, jedoch ist auch die Kürze des Vorbereitungsdienstes und die Dichte der zu vermittelnden Inhalte zu beachten.

Wir erachten zudem einen Einblick in die Arbeitsweise der Justiz nicht als ausschlaggebend oder erforderlich, um eine Verankerung der Thematik lediglich an dieser Stelle vorzunehmen. Bereits im Studium sollten ethische Grundlagen vermittelt werden, um diese und das Verständnis des Rechtssystems miteinander zu verbinden.

Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Referendare bereits in den ersten Wochen des Vorbereitungsdienstes als Vertreter:innen der Staatsanwaltschaft auftreten. Es wird also bereits in den ersten Wochen eine rechtsstaatliche Gesinnung, welche die freiheitlich demokratische Grundordnung stützt, vorausgesetzt. Deshalb muss eine tiefe Verankerung und Sensibilisierung bereits vor dem Referendariat stattfinden.

Interessant ist unserer Ansicht nach der Ansatz des Landes Sachsen. So sieht es das sächsische Justizministerium vor mit einer Gesetzesänderung Bewerber:innen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfen, nicht in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen.

Wir Danken für die Einbeziehung in diese Angelegenheit.

Hinweis

Mit Bedauern müssen wir mitteilen, dass sich Jalda Siamak dafür entschieden hat, die Arbeit im Referendarrat zu beenden.

Ihre Aufgaben werden künftig von anderen Ratsmitgliedern übernommen werden. Die betreffenden Wechsel könnt ihr in den nächsten Tagen auf den jeweiligen Dezernats-Seiten verfolgen.

Wir wünschen Jalda alles Gute für ihre Zukunft!

Rechtsanwalt- oder Wahlstation bei JANERT Rechtsanwälte

Mitteilung der Janert Rechtsanwälte:

Wir suchen Sie ab sofort als Referendar (m/w/d)!

Sie haben Ihr erstes Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen und suchen nun nach einer geeigneten Kanzlei zur Absolvierung Ihrer Rechtsanwaltsstation und/oder Wahlpflichtstation im Zivilrecht?

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen der Hamburger Innenstadt und betreut überwiegend Unternehmen im Bereich des Unternehmensrecht und des Bank- und Kapitalmarktrecht.

Im Rahmen Ihrer Ausbildung bei uns bearbeiten Sie Fragestellungen aus allen Rechtsgebieten, vor allem aber aus dem allgemeinen Wirtschafts- und Vertragsrecht. Sie erstellen unter Berücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten und Bedürfnisse entscheidungsreife Vorlagen sowie Gutachten zu konkreten und aktuellen Rechtsfragen.

Unter Anleitung Ihres Ausbilders und im Team mit unseren Rechtsanwälten arbeiten Sie an eigenen Akten. Sie nehmen an Teambesprechungen, Beratungsgesprächen mit Mandanten und Gerichtsterminen teil. Sie erhalten bei uns fundierte Einblicke in die Arbeitsweise einer Wirtschaftsrechtskanzlei und haben die Möglichkeit Ihre Fähigkeiten in einer aktiven und verantwortungsvollen Mitarbeit bei uns einzubringen.

Klingt gut? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie bitte ausschließlich per E-Mail an info@janert.com richten.

Aktenvortrags-AG im öffentlichen Recht

Mitteilung des Ministerium Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Wir bieten…
die Gelegenheit, öffentlich-rechtliche Aktenvorträge realitätsnah vorzubereiten und zu präsentieren. Daran anschließend erfolgt eine ausführliche Besprechung in juristischer und rhetorischer Hinsicht. Durch wieder-holte Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein umfassendes Coaching für den Aktenvortrag.

Warum?
Der Aktenvortrag gehört zum Standardaufgaben von Juristinnen und Juristen in der Praxis. Deshalb bildet der Aktenvortrag in der zweiten Staatsprüfung den Einstieg in die mündliche Prüfung. Die Kandidatinnen und Kan-didaten legen mit ihm ein besonders gewichtiges Zeugnis ihrer Fähigkeiten ab. Das gezielte Training von Aktenvorträgen ist daher in der Referendarausbildung von großer Bedeutung für eine gelingende Prüfung.

Deshalb ermöglichen wir Ihnen im Rahmen dieses zusätzlichen Angebotes, gezielt die Vorbereitung und die Präsentation öffentlich-rechtlicher Aktenvorträge unter realitätsnahen Bedingungen zu trainieren. Anhand von Original-Examensvorträge werden der allgemeine Aufbau, die Struktur des Vortrages, die richtige Schwer-punktsetzung und die wiederkehrenden juristischen Argumentationsmuster vermittelt. Ein weiteres besonde-res Augenmerk wird auf die überzeugende freie Rede und den Umgang mit Nervosität gelegt.

Dazu werden Examensbedingungen simuliert! So erhalten Sie die Routine, auch unter der Anspannung einer Prüfungssituation, einen souveränen Vortrag zu halten.

Organisation und Ablauf
Das Angebot ist für Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erwägen und stellt eine Ergänzung zu den Regelarbeitsgemeinschaften dar. Um allen Referendarinnen und Referendaren eine Teilnahme zu ermöglichen, ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Die wiederholte Teilnahme ist ratsam und soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze allen ermöglicht werden. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Für eine wiederholte Teil-nahme ist ein ausreichend großer Zeitraum vor der Prüfung einzuplanen.

Termine: wöchentlich, donnerstags ab 14:00 – ca. 18:00 Uhr (abhängig von Teilnehmerzahl; bei großer Nachfrage auch Termine am Mittwoch)
Anmeldungen: frühzeitig! unbedingt 3 Wochen vor dem ersten gewünschten Termin und unbedingt Monate vor dem Examenstermin- idealerweise gleich nach den Klausuren!

Kapazitäten: max. 5 Personen je Termin
Ort: Ministerium f. Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Düsternbroo-ker Weg 92, Kiel

Haben Sie Interesse an der Teilnahme? Dann schicken Sie eine Nachricht an
Aktenvortrag@im.landsh.de

DAV-Forum: Upgrade für die Jurist*innen-Ausbildung? – Jetzt mitdiskutieren!

Mitteilung des Deutschen Anwaltverein:

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) möchte herausfinden, wie eine zeitgemäße und zukunftsfähige juristische Ausbildung aussehen muss – aus Sicht derer, die es betrifft:

Studierende, Referendarinnen und Referendare sowie junge Volljuristinnen und Volljuristen sind ab sofort bis zum 25. Oktober 2020 eingeladen, über den ersten Entwurf eines Thesenpapiers mit Forderungen zur Reform der Jurist*innenausbildung zu diskutieren. Die Forderungen wurden auf Basis der Ergebnisse einer großen Online-Umfrage unter angehenden und bereits examinierten Jurist*innen entwickelt.

Hier geht´s zum Entwurf der Thesen und zur Diskussion. 

Alle Kommentare werden gesammelt und von einer Arbeitsgruppe aus Studierenden sowie Referendarinnen und Referendaren ausgewertet. Das Thesenpapier wird anschließend noch einmal entsprechend überarbeitet. Im Rahmen einer Abschlussveranstaltung am 6. November 2020 wird das Papier dann via Live-Stream vorgestellt und mit namhaften Gästen aus dem universitären Bereich, der Fachschaft, der Anwaltschaft und dem Prüfungsamt diskutiert.

SAVE THE DATE: Abschlussveranstaltung am 6. November 2020 ab 10.00 Uhr als kostenfreier Live-Stream auf anwaltverein.de. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.  Das Programm der Veranstaltung findet Ihr hier.

Machen Sie mit und gestalten Sie den politischen Meinungsbildungsprozess mit!

Bitte informieren Sie weitere Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Arbeitsgemeinschaft. Hilfreich wäre auch eine Bewerbung über Ihre social media Netzwerke. Je größer die Beteiligung, desto aussagekräftiger wird der weitere Austausch.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!!

Stellenanzeige: Rechtsanwalt (m/w/d) Steuerrecht

Mitteilung der Renzenbrink & Partner

Volljurist als Berufsanfänger oder mit Berufserfahrung ab sofort in Hamburg

Wir suchen Rechtsanwälte (m/w/d) für den Bereich (Transaktions-) Steuerrecht in Hamburg.

Wir sind eine führende Corporate Boutique mit klarem Fokus auf Unternehmenstransaktionen und Streitverfahren. Unser Anspruch ist eine mandantenorientierte 360°-Beratung auf High End-Niveau. Ein partnerschaftlicher Umgang und ein sehr gutes Arbeitsklima sind für uns selbstverständlich. Eine enge Partneranbindung und eine konkrete Partnerperspektive können Sie von uns ebenso erwarten wie eine hohe Vergütung und ein Arbeiten auf „Großkanzlei-Niveau“.

Als Mitglied des Steuerrechtsteams beraten Sie in enger Vernetzung mit unserem Corporate-Team „nah an der Transaktion“. Aber auch Themen des originären Steuerrechts, z.B. der Re- und Umstrukturierung sowie der Gestaltungsberatung, sind wesentliche Bestandteile unseres Beratungsangebots.

Sie verfügen über eine hervorragende juristische Qualifikation, sind ein Team-Player und suchen „echte“ Perspektiven?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Link zur Stellenanzeige auf unserer Website: https://renzenbrink-partner.de/career/rechtsanwalt-m-w-d-steuerrecht/.

Renzenbrink
& Partner
Valentinskamp 70 (EMPORIO)
20355 Hamburg

T + 49 40 3501710-0
D + 49 40 3501710-13
F + 49 40 3501710-10

edge@renzenbrink-partner.de

Stationsangebot: Dr. Scheffler & Partner

Mitteilung der Kanzlei Dr. Scheffler & Partner

Als moderne Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei mit rund 25 Mitarbeitern bieten wir Referendaren Anwalts- oder Wahlstationen im Gesellschafts-, Zivil- und Steuerrecht.

In unserer Kanzlei wird die gesamte Palette der wirtschaftsrelevanten Rechtsgebiete
wie Gesellschafts-, Arbeits-, Erb- und allgemeines Zivilrecht bearbeitet. Daher eignet sich eine Station bei uns auch sehr gut für Referendare, die eigentlich nicht eine berufliche Ausrichtung im Steuerrecht anstreben.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden Sie immer wieder Gelegenheit haben, die examensrelevanten Aktenvorträge einzuüben. Sie werden schnell direkten Kontakt zu „Ihren“ Mandanten erhalten und in der Bearbeitung der konkreten Fälle -endlich!- alles bisher Gelernte praktisch anwenden können. Ihre Arbeitszeit bei uns stimmen wir mit Ihnen individuell ab.

Bewerben Sie sich bei uns auch, wenn Sie keine oder nur sehr geringe Vorkenntnisse im Steuerrecht haben sollten. Diese sind wirklich nicht nötig. Sie benötigen lediglich Aufgeschlossenheit und Lust, sich in Ihre examensrelevanten Bereiche tiefer einzuarbeiten.
Und natürlich ausgeprägte Neugierde auf die anwaltliche Tätigkeit!

Weitere Informationen (und schreckliche Fotos) finden Sie unter dr-scheffler.de.

Wir freuen uns auf Sie!

Station in der KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT & GESUNDHEITSRECHT

Mitteilung des Drn. Drn. Thomas Ruppel, Fachanwalt für Medizinrecht

Referendarin / Referendar gesucht für die

Anwaltstation/Wahlstation – und/oder mit Nebentätiigeit auch in anderen Statonenn.

Wir sind eine medizinrechtliche Kanzlei aus Lübeck und suchen Referendare!

Bei uns erwarten Sie:
• Mitarbeit in der medizinrechtlichen Mandatsbearbeitung für Ärzte, z.B. im
• Kaufrecht – Praxiskaufverträge
• GbR-Gestaltung – Gemeinschafssraxis / Praxisgemeinschaf
• Gesellschafsrecht – GmbH-Gründung
• Mietrecht
• Öffentlichen Recht – eertragsarztrecht / Krankenversicherungsrecht / Verfassungsrecht
• Medizinstrafrecht

• gute Examensvorbereitung durch breite Tätgkeit
• moderne Arbeitsumgebung (zn.Bn. vollständig E-Akte, Beck und Juris, interne und externe Fortbildungen)
• Einbindung in die Mandate inkln. Mandantenkontakt, Gerichtstermine uswn.
• gute Erreichbarkeit – direkt im Lübecker Gerichtsviertel neben der Staatsanwaltschaf

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an: kanzlei@gesundheitsreicht.de

Drn. Drn. Thomas Ruppel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

LG Bezirke Kiel und Flensburg: Freiwillige Revisionsrechts-AG

Mitteilung des LG Kiel

In der Zeit vom 09.11.2020 bis zum 27.11.2020 haben Sie die Möglichkeit, an der freiwilli-gen Revisionsrechtsarbeitsgemeinschaft teilzunehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft findet an folgenden vier Terminen statt:

09.11.2020 (Mo.), 13.11.2020 (Fr.), 20.11.2020 (Fr.) und 27.11.2020 (Fr.),
jeweils um 14.00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr,
Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel, Schulungsraum 1, 2. OG
(Eingang gegenüber dem Steak-House Nr. 1 im alten Merkurhaus).

Leiter der Arbeitsgemeinschaft ist Herr Staatsanwalt Dr. Sievers (StA Kiel).

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und sich die Ausschreibung ausdrücklich nur an Referendare richtet, die bis einschließlich August 2021 Examensklausuren schreiben, ist eine verbindliche Anmeldung für die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft erforderlich. Bitte richten Sie diese Anmeldung bis zum 20.10.2020 an folgende E-Mail-Adresse: referendare@lg-kiel.landsh.de.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung folgende Daten an:
Name, Vorname; Examenstermin; E-Mail-Adresse / Kontaktdaten

Die Bewerber*innen werden ab dem 21.10.2020 über einen Platzerhalt oder eine Absage für die AG informiert werden.
Eine Erstattung von Reisekosten findet nicht statt.