Möglichkeit der Kostensenkung für den Verbesserungsversuch

Liebe Mitreferendar:innen,

um es kurz zu fassen: Wir haben uns nach verständlichen Anfragen, ob es einen etwaigen Nachteilsausgleich aufgrund der Ausbildungseinschränkungen durch die epidemische Lage in diesem Jahr gibt, insbesondere mit einem möglichen Kostennachlass für den Verbesserungsversuch auseinandergesetzt und entsprechende Schritte unternommen. Aktuell wird eine Senkung der Kosten für den Verbesserungsversuch in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen aber nicht möglich sein. Insofern stehen wir bereits mit den Referendarräten von Hamburg und Bremen in Kontakt. Wir sind uns alle einig, dass zumindest eine teilweise oder prozentuale Senkung der Kosten in der jetzigen epidemischen Lage angemessen wäre. Entsprechende Vorschläge gegenüber den verantwortlichen Stellen hatten bislang aber keinen Erfolg.

Das Kapitel ist für uns jedoch noch nicht abgeschlossen, insbesondere unter den wieder steigenden Reproduktionszahlen und damit verbundenen potentiellen Einschränkungen der Referendarausbildung ist es für uns ein Anliegen, eine Kostensenkung für den Verbesserungsversuch anzustreben und werden Euch insoweit weiter auf dem Laufenden halten.

Wir möchten euch noch auf Folgendes hinweisen:

Es wurde von Seiten der Justizbehörde in Hamburg, die für das GPA zuständig sind, mitgeteilt, dass § 62 LHO die Stundung oder den Erlass einer Gebührenforderung im Einzelfall aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage ermöglicht. Ein solcher Antrag wäre direkt an das GPA zu richten. Für weitere Fragen wendet euch bitte an das Referat GPA.