Klausurenkurs am LG Flensburg

Mitteilung des Landgerichts Flensburg.

Liebe Referendarinnen und liebe Referendare,

der bis Ende März 2022 laufende Klausurenkurs wird im wöchentlichen Rhythmus fortgesetzt.

Die Klausuren dürfen wieder freitags im Zeitraum 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr in den Unterrichtsräumen des Landgerichts (C I U 01 und 02) geschrieben werden.

Ausgabe der Klausuren erfolgt am Tresen der Bücherei bzw. der Sachverhalt ist weiterhin auf der Homepage des Landgerichts Flensburg ab 8.00 Uhr abrufbar.

Neben der – zu Übungszwecken weiterhin dringend empfohlenen – Teilnahme vor Ort bleibt pandemieunabhängig die Möglichkeit bestehen, die Klausurbearbeitung elektronisch an das Funktionspostfach dk-fp-lgfl-online-klausurenkurs@lg-flensburg.landsh.de zu senden. Die Möglichkeit der elektronischen Teilnahme ist, anders als die Präsenzteilnahme, den Referendar*innen des Landgerichtsbezirks Flensburg vorbehalten.

  • Senden Sie handschriftliche Klausuren bitte wieder als pdf-Datei ein bzw. die getippten Bearbeitungen als word-Datei.
  • Verwenden Sie im Dateinamen Ihrer Bearbeitung bitte Ihren Nachnamen.
  • Eine postalische Zusendung handschriftlicher Klausuren entfällt. Für sie besteht angesichts der o.g. Scan-Möglichkeit kein Bedürfnis mehr. Zudem bereiteten die teilweise erheblichen Postlaufzeiten organisatorische Schwierigkeiten.

Verspätet abgegebene oder übersandte Klausuren werden grundsätzlich nicht zur Korrektur angenommen. Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Einzelfällen nach vorheriger Absprache mit mir oder der/dem jeweiligen Klausursteller/in möglich.

Es wird darum gebeten, beim Schreiben der Klausuren jeweils Namen, Anschrift und Emailadresse zu vermerken. Auf diese Weise können Sie auch kurzfristig, insbesondere hinsichtlich der angegebenen Besprechungstermine und Einladungslinks, informiert werden. Geben Sie bitte auch an, in welcher Station Sie sich derzeit befinden. Verwenden Sie gerne das Deckblatt des Klausurenkurses.

Rückgabe

Die Rückgabe/Besprechung der Klausuren erfolgt grundsätzlich 14 Tage später um 14.00 Uhr online oder präsent in den AG-Räumen des Landgerichts. ​

Auf welche Weise die jeweilige Klausur konkret besprochen wird, entnehmen Sie bitte dem Plan. Bei reiner Präsenzbesprechung stellen die AG-Leiter*innen (auch den Fernschreiber*innen) eine ausführliche Lösungsskizze zur Verfügung. Ist die Besprechung als reine Videokonferenz angekündigt, befinden sich die AG- Leiter*innen nicht vor Ort, es besteht aber die Möglichkeit für die Präsenzschreiber, gemeinsam über den großen Bildschirm des Active Panels an der Videokonferenz aus dem AG-Raum teilzunehmen. Im Falle von reinen Videokonferenz- Besprechungen findet die Konferenz auf der Plattform video.sh.openws.de statt und der Konferenzraumname lautet stets: KlausurbesprechungFL

Für die Zeit bis Ende März 2022 sind folgende Termine vorgesehen: Download hier.

Ich wünsche Ihnen allen erholsame Weihnachtstage und einen guten Start in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr!

Lieben Gruß
Hilke Döring

Fortbildung: „Materielles Zivilrecht“

Mitteilung des OLG.

Ausschreibung Fortbildung für Referendare:
„Materielles Zivilrecht “

Fortbildungsveranstaltung
der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:

Am Dienstag , 15. März 2022 –
Mittwoch, 16 . März 2022
Um jeweils 9.30 – ca. 1 6 .30 Uhr

Tagungsort:

Plenarsaal
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im Bürgerlichen Recht schließen wollen.

Teilnahmevoraussetzungen:
Um die Sicherheit zu erhöhen, ist die Teilnahme nur möglich, wenn

  • Sie entweder geimpft sind und Ihre letzte Impfung im Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens zwei Wochen zurückliegt oder
  • Sie von einer Covid-Erkrankung genesen sind und die Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder
  • Sie maximal 24 Stunden vor der Veranstaltung einen Corona-Schnelltest absolviert haben, dessen Ergebnis negativ ist.

Das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen müssen Sie am Beginn der Veranstaltung dienstlich in der Anwesenheitsliste versichern.

Inhalte der Veranstaltung:

Ziel ist es, einige Schwerpunkte aus Rechtsgeschäftslehre, Schuldrecht (insbesondere Leistungsstörungs – und Gewährleistungsrecht), Sachenrecht und im Examen relevante Fragen des Familien- und Erbrechts in ihren Strukturen und Zusammenhängen darzustellen. Besonderer Wert wird auf Querverbindungen gelegt. Die systematisch-theoretische Darstellung wird mit Fallbeispielen – auch aus früheren, zur Ausbildung freigegebenen Examensklausuren – vertieft.

Da auch Querverbindungen nicht nur im BGB selbst, sondern auch Bezüge zu anderen Gesetzen angesprochen werden, empfiehlt sich ein aktueller Schönfelder. Die Teilnehmer erhalten zudem ein Seminarskript mit kurzen theoretischen Ausführungen sowie den behandelten Beispielsfällen mit Lösungshinweisen.

Fragen und Diskussionsbei träge sind jederzeit willkommen.

Referent:
Rechtsanwalt Frank Harder, Molfsee bei Kiel

Teilnehmerzahl:
Max. 35

Hinweis:
Die Teilnehmerzahl musste wegen der Hygiene – und Abstandserfordernisse leider herabgesetzt werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass keine Tische zur Verfügung stehen werden.

Anmeldungen:
Die Anmeldung unter Angabe des Einstellungsdatums erfolgt nur per Mail an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 11. Februar 2022

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter , nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Tagungsgetränke stehen zur Verfügung.
Das Mittagessen wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst gezahlt.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).

In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.

In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene – und Abstandsvorschriften.

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

Mitteilung des OLG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 23. November 2021 wird mitgeteilt, dass entsprechend dem Beschluss der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MJEV, der Fachgerichtsbarkeiten und der Generalstaatsanwaltschaft die zentrale Erfassung der Impf- und Genesenennachweise der aktiven Referendarinnen und Referendare durch die zuständige Abteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts erfolgt ist.

Soweit dies organisatorisch möglich war – etwa im Falle der zentralen Ausbildungslandgerichte – wurden die Ausbildungsstätten bereits über die ihnen zugewiesenen Personen, bei denen eine Testnachweispflicht besteht, informiert. Bei den übrigen Ausbildungsstätten ist aufgrund der dezentralen Organisation der Ausbildung und aufgrund der steten Fluktuation eine aktive Information sämtlicher – sich stetig ändernden. – Ausbildungsstätten (z.B. Behörden / Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch in anderen Bundesländern) organisatorisch nicht umsetzbar. Das betrifft insbesondere die Verwaltungs-, Rechtsanwalts- und Wahlstation. In Abstimmung mit der Staatskanzlei und der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer werden die Ausbildungsstätten daher gebeten, sich ihrerseits an die Referendarabteilung zu wenden, sofern aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort noch weitere Informationen über die ihnen zugewiesenen Personen erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dr. Felix Hütte

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

ACHTUNG!
HIERFÜR GIBT ES EINE NEUERE MITTEILUNG! DIESE KÖNNT IHR HIER LESEN (NEUER BEITRAG).

Mitteilung des OLG.
Den entsprechenden Erlass könnt ihr hier als PDF ansehen.

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

da sich die allgemeine Lage der Pandemie in den letzten Wochen bekanntlich deutlich verschärft hat, treten in diesen Tagen neue Bestimmungen sowohl auf Bundesebene als auch für Schleswig-Holstein in Kraft. Dazu hat am Freitag, den 19. November 2021 eine gemeinsame Videokonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MJEV, der Fachgerichtsbarkeiten und der Generalstaatsanwaltschaft stattgefunden. Ebenfalls mit Datum vom 19. November 2021 hat der Chef der Staatskanzlei einen – als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten – Erlass über personelle und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Im Lichte der o.g. gemeinsamen Videokonferenz und des o.g. Erlasses teile ich im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Hosteinischen Oberlandesgerichts im Hinblick auf die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare Folgendes mit:

  • Die im o.g. Erlass getroffenen Anordnungen betreffen grds. auch die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare.
  • Für Referendarinnen und Referendare gilt daher ab dem 24. November 2021 die Pflicht zur Einhaltung der 3-G-Regelung . Es besteht dabei zugleich die Pflicht, die Einhaltung der 3-G-Regelung täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren.
  • Für die Kontrolle / Dokumentation des Impf- und Genesenenstatus werden alle geimpften oder genesenen Referendarinnen und Referendare gebeten, unverzüglich – möglichst bis Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr (zum Übergangszeitraum sogleich) – ihren Status gegenüber der Referendarabteilung nachzuweisen. Dies kann in elektronischer Form – durch Übersendung des eingescannten Dokuments (z.B. Impfausweis) – erfolgen (bitte senden an: OLG-Referendariat@OLG.landsh.de). Ein digitaler Impfnachweis kann auch direkt aus der Corona-Warn-App als PDF versendet werden. Informationen hierzu können Sie folgender Seite entnehmen: Version 2.10: Corona-Warn-App ist bereit, schnell über Auffrischungsimpfungen zu informieren (coronawarn.app) . Durch die Übersendung eines o.g. Nachweises an die Referendarabteilung entfallen tägliche Nachweispflichten in den jeweiligen Ausbildungsstellen.
  • Die Referendarabteilung wird den jeweiligen Ausbildungsstellen mitteilen, welche dort zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare bis Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben. Diese Personen müssen grds. (zum Übergangszeitraum sogleich) ab Mittwoch, dem 24. November 2021 täglich vor dem Betreten der Ausbildungsstätte einen aktuellen „offiziellen“ Testnachweis vorlegen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
  • Übergangszeitraum:
    Sofern ein Impf- oder Genesenennachweis zwar vorhanden ist, dieser aber aufgrund der kurzfristigen Regelungen nicht bis Dienstag, den 23. November 2021, 14:00 Uhr an die Referendarabteilung übermittelt werden konnte, können die betroffenen Personen beim Betreten der Ausbildungsstätte anstelle eines Tests ihren Impf- oder Genesenennachweis auch direkt vor Ort vorweisen. Die Übermittlung des Nachweises an die Referendarabteilung soll jedoch unverzüglich, spätestens bis Freitag, den 26. November 2021, 9:00 Uhr (Ende des Übergangszeitraums) erfolgen. Erfolgt keine nachträgliche Übermittlung bis zu diesem Zeitpunkt, gilt die Person als nicht geimpft oder genesen.
  • Die Kontrolle der täglichen Tests nicht geimpfter oder genesener Personen und die Dokumentation der Kontrolle der Tests erfolgt in den Ausbildungsstätten nach den jeweiligen Anordnungen vor Ort.
  • Erwirbt jemand zu einem späteren Zeitpunkt einen Impf- oder Genesenenstatus, oder übermittelt er einen bereits vorhandenen Status zu einem späteren Zeitpunkt, so entfällt die Testpflicht am Tag nach der Übermittlung des Nachweises an das Oberlandesgericht.

Unter Berücksichtigung der neuen Schutzmaßnahmen wird grundsätzlich an dem Konzept festgehalten, wonach sowohl im Rahmen der Einzelausbildung als auch im Rahmen der Gruppenveranstaltungen ein (teilweiser) Präsenzunterricht möglich bleibt, wobei die Einzelheiten – also das „Ob“ und „Wie“ – jeweils vor Ort geregelt werden. Damit wird eine individuelle Ausgestaltung der Ausbildung beibehalten, die den jeweiligen Gegebenheiten in den verschiedenen Häusern Rechnung trägt. Sofern die Entscheidung für eine (teilweise) Präsenzausbildung getroffen werden sollte, wird darum gebeten, die jeweils vor Ort aufgestellten Hygienekonzepte zu prüfen und im Lichte der hohen Infektionszahlen gegebenenfalls – z.B. Bezug auf die Nutzung von FFP2-Masken im Unterricht – anzupassen.

Ich bitte um Bekanntgabe dieses Schreibens an alle betroffenen Personen in Ihrem​ Zuständigkeitsbereich. Die Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein haben dieses Schreiben ebenfalls per Mail bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Dr. Felix Hütte

Kommentar der Verwaltung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf das heute im Auftrag von Herrn Dr. Hütte übersandte Schreiben zur Anwendung der 3-G-Regelung in der Referendarausbildung ab dem 24.11.2021.

Aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes bei der Datenerhebung wird die Liste mit den zu testenden Personen erst am Freitag übermittelt werden können. Bis dahin bitten wir alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beim Betreten ihrer Ausbildungsstätte ihren Impf-oder Genesenennachweis vor dem Betreten ihrer jeweiligen Ausbildungsstätte vorzulegen.

Sobald die Ausbildungsstätten über die Liste der zu testenden Personen verfügen, können die Ausbildungsstätten von der Vorlage des Impf- bzw. Genesenennachweises absehen; Einzelheiten ordnet die jeweilige Ausbildungsstätte an.

Mit freundlichen Grüßen                                         
Im Auftrag

Anja Howorek

Referendar-Weihnachtskneipe 2021 +++ ABGESAGT +++

+++ ABGESAGT +++

Mitteilung des Referendarrates.

Liebe Kolleg:innen,

aufgrund der aktuellen Corona-Lage muss die Referendar-Weihnachtskneipe 2021 am 26.11.2021 leider abgesagt werden. Hoffentlich kann diese im nächsten Jahr mit ebenso vielen Anmeldungen stattfinden.

Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich Seminar in Paris

Mitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anlagen (per Klick aufrufbar):
01: Ausschreibung
02: Einwilligungserklärung
03: Merkblatt
04: Bewerbungsformular
05: DSGVO-Info

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich Seminar in Paris vom 21. bis 25. März 2022
Anlagen -4-

In der Zeit vom 21. bis 25. März 2022 soll ein weiteres Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie stattfinden.

Da nach heutigem Stand davon auszugehen ist, dass die Durchführung auch im Frühjahr mit Einschränkungen und Auflagen verbunden sein wird (Vorlage von Test- und Impfnachweisen, Beschränkung der Gruppengröße etc.), soll die Zahl der Teilnehmenden erneut auf 13 Referendarinnen und Referendare statt der üblichen Anzahl von 25 begrenzt werden. Eine Gewähr für die Durchführung des Seminars gibt es angesichts des aktuellen Pandemieverlaufs nicht.

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare Ihres Dienstgebäude und Geschäftsbereichs auf dieses Programm, das in französischer Sprache Lieferanschrift: abgehalten wird, besonders hinzuweisen und die Bewerberinnen und Martin-Luther-Platz 40 Bewerber, die am Seminar teilnehmen möchten, spätestens bis zum

30. Dezember 2021

ausschließlich per E-Mail und ausschließlich an das Funktionspostfach Frankreichseminar@jm.nrw.de zu benennen. Nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Hierauf und auf das Erfordernis, die Bewerbung nur auf dem Dienstweg einzureichen , bitte ich alle Interessentinnen und Interessenten rechtzeitig hinzuweisen.

Weitere Einzelheiten zum Frankreich-Seminar entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt und dem Internet unter

http://www.rechtsreferendare-frankreich.nrw.de

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare über die nachgeordneten Stellen entsprechend zu informieren. Bitte verwenden Sie zur Information das aktuelle Merkblatt (Stand: November 2021) sowie das über die o.g. Internetseite abrufbare Faltblatt. Ich bitte zudem darum, die interessierten Referendarinnen und Referendare Ihres Geschäftsbereichs zur Nutzung des anliegenden Bewerbungsformulars anzuhalten.

Darüber hinaus wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die diesem Schreiben beigefügte Information zur Umsetzung der DSGVO in der nordrhein- westfälischen Justizverwaltung bekanntgeben und die potentiellen Bewerberinnen und Bewerber in diesem Zusammenhang auffordern würden, sich über ein etwaiges Einverständnis (siehe die beigefügte Einwilligungserklärung) innerhalb der vorgenannten Frist mit der Bewerbung zu erklären.

An der Studienfahrt nach Paris können – wie eingangs erwähnt – maximal 13 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (s.o.) teilnehmen. Bei der Auswahl werden bevorzugt die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Sprachkenntnisse und die Frankreicherfahrung der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Fahrt und eine geeignete Unterkunft während des Seminarablaufs selbst verantwortlich. Ich mache darauf aufmerksam, dass es weiterhin nicht möglich ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Kostenanteil für das Seminar zu erstatten. Sofern das geplante Seminar abgesagt werden müsste, können ggfls. entstandene (Storno-)Kosten nicht durch das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen erstattet werden. ​

Ich gehe davon aus, dass die nachrichtliche Übersendung der Bewerbungen der gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die anderen Landesjustizverwaltungen entbehrlich ist. Nach Durchführung der Auswahl werde ich alle Landesjustizverwaltungen davon unterrichten, wie viele Bewerbungen aus den einzelnen Ländern hier eingegangen sind und wie viele Referendarinnen und Referendare davon jeweils berücksichtigt werden konnten.

Ich bitte Sie, die Bewerbungsunterlagen bzw. die entsprechenden Dateien eindeutig zu benennen, so dass die Unterlagen den Bewerbern einfach zugeordnet werden können. Dies erleichtert den hier anfallenden Verwaltungsaufwand.

Im Auftrag

Dr. Dylla-Krebs

Öffentliche Stellenausschreibung: Justizangestellte (m/w/d) im Schreibdienst

Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Kiel.

Öffentliche Stellenausschreibung

Bei dem Landgericht Kiel sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen für

Justizangestellte (m/w/d) im Schreibdienst

befristet bis zum 31. Juli 2022 in Teilzeit (höchstens 7,74 Std./Woche) zu besetzen.

Das Landgericht Kiel ist eines der vier Landgerichte des Landes Schleswig-Holstein mit derzeit etwa 190 Beschäftigten.

Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst u. a.:

  • Tätigkeiten des Schreibdienstes
  • Unterstützungstätigkeiten für die Serviceeinheiten des Landgerichts

Das Anforderungsprofil

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Nachweislich sehr gute Deutschkenntnisse
  • Kenntnisse in folgenden Gebieten: IT-Standardanwendungen

Für die Bewerbung von Vorteil sind:

  • soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • Informations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationskompetenz
  • Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 3 TV-L möglich.

​Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an den Präsidenten des Landgerichts Kiel, Der Geschäftsleiter, Harmsstraße 99 – 101, 24114 Kiel – gern elektronisch an verwaltung@lg-kiel.landsh.de. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen 51 Ea – 619 an. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LGKIEL/infor- mationen/datenschutz.html entnehmen.

Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren stehen Ihnen der Geschäftsleiter Herr Peters (Tel. 0431/604-1440) und der Verwaltungsreferent Herr Wagner (Tel. 0431/604-1333) gern zur Verfügung.

„Eisbeinessen“ der Jurist:innen im LG-Bezirk Itzehoe +++ ABGESAGT! +++

+++ ABGESAGT +++

Mittelung zur Absage (19.11.2021):

Sehr geehrte Damen und Herren.

mit großer Freude habe ich dem diesjährigen „Eisbeinessen“ der Juristinnen und Juristen des Landgerichtsbezirks Itzehoe entgegengesehen. Mit Blick auf die aktuelle Empfehlung der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts, Kontakte zu reduzieren, sowie in Ansehung zu erwartender schärferer Corona-Maßnahmen hat der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein seine jährliche Fortbildungsveranstaltung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte im November 2021 abgesagt und dabei ausgeführt, dass er es aus Gründen der Fürsorge für nicht vertretbar halte, eine Situation herbeizuführen, in der sehr viele Kolleginnen und Kollegen in geschlossenen Räumen zusammenkommen. Auch unter Einhaltung aller möglichen un zulässigen Kontroll- und Hygienevorsorgemaßnahmen (2G+, Abstand, Maskenpflicht, u.a.) verbleibe angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie ein derart hohes Risiko einer Corona-Infektion, dass die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich wäre. Der Risikoeinschätzung des Generalstaatsanwaltes vermag ich mich nicht zu verschließen. Daher sehe ich mich gezwungen, auch im Jahr 2021 das traditionelle „Eisbeinessen“ der Juristinnen und Juristen des Landgerichtsbezirks Itzehoe Corona bedingt abzusagen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche Ihnen und Ihren Familien eine trotz Corona möglichst ruhige und besinnliche Vorweihnachtszeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Carsten Ohlrogge
_______________________

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Itzehoe (10.11.2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in diesem Jahr soll das altbewährte „Eisbeinessen“ der Juristinnen und Juristen im Landgerichtsbezirk Itzehoe wieder stattfinden. Ich freue mich schon jetzt darauf, mit Ihnen einen unterhaltsamen Abend erleben zu können. Die Speisen werden wiederum in Buffetform angeboten. Als Corona-Schutzmaßnahme ist vor Zutritt zur Veranstaltung lediglich ein Nachweis über die Einhaltung der 3G-Regel vorzuzeigen. Bis zum Betreten des Festsaals besteht Maskenpflicht. Danach steht einem interessanten und genussreichen Abend nichts mehr im Wege.

Die Veranstaltung soll stattfinden

am Freitag, den 3. Dezember 2021 ab 19 Uhr

im Hotel Adler, Lindenstraße 72, 25524 Itzehoe.

Verbindliche Zusagen erbitte ich an die Verwaltungsgeschäftsstelle der Staatsanwaltschaft Itzehoe (Herr Riesner),

Tel.: 04821 661810, E-Mail: oliver.riesner@staiz.landsh.de

bis spätestens Dienstag, den 30. November 2021.

Ich freue mich auf zahlreiches Erscheinen und angeregte Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen,

Carstel Ohlrogge
Der Leitende Oberstaatsanwalt

P.S.: Kosten für Speisen und Getränke sind wie bisher jeweils vom Gast zu tragen. Falls Sie nach erfolgter Anmeldung doch absagen müssen, bitte ich, die Verwaltungsgeschäftsstelle (s.o.) bis zum 1. Dezember 2021 zu unterrichten (nicht aber das Hotel Adler). Im Falle des Nichterscheinens oder verspäteter Abmeldung sind entstehende Kosten für das Buffet vom Anmelder zu tragen.

Hinweis für die zweite Staatsprüfung in der Zeit von Januar 2022 bis einschließlich Juni 2022

Mitteilung des GPA.

G E M E I N S A M E S P R Ü F U N G S A M T
der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein
FÜR DIE ZWEITE STAATSPRÜFUNG FÜR JURISTEN
HAMBURG

Hinweis für die zweite Staatsprüfung in der Zeit von Januar 2022 bis einschließlich Juni 2022:

Die am 01.01.2022 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ und des „Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ werden bis zum 30. Juni 2022 nicht Gegenstand der Aufsichtsarbeiten und des Vortrags für die zweite Staatsprüfung sein .

Das GPA wird seine Prüferinnen und Prüfer bitten, diese Neuregelungen bis zum 30. Juni 2022 allenfalls insoweit zum Gegenstand des Prüfungsgesprächs zu machen, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.

Die Prüflinge werden gebeten, zu den Prüfungen bis Ende Juni 2022 die Gesetzessammlung Habersack (ehemals Schönfelder) in der 186. Ergänzungslieferung und den Kommentar zum BGB Palandt in der 80. Auflage (2021) mitzubringen.

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter für Juristen
bei dem Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig -Holstein ab Oktober 2021

Mitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Sehr geehrte Damen und Herren ,

in den vergangenen 18 Monaten wurde die Referendarausbildung durch die Ausbreitung des Coronavirus in vielfältiger Hinsicht zum Teil ganz erheblich beeinträchtigt. Die aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens ließen es jedoch glück lich erweise zu, dass die Einschränkungen in jüngster Zeit etwas gelockert werden konnten; insoweit nehme ich Bezug auf mein im Auftrag der Präsidentin des Oberlandesgerichts versandtes Schreiben vom 18. Mai 2021.

Mit aktuellem Schreiben vom 15. September 2021 weist das Ministerium für Ju stiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung u.a. darauf hin, dass die Sonderregelungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Dauer der Pandemie nunmehr mit Wirkung zum 20. September 2021 außer Kraft getreten sind, wobei die Vorgaben der SARS -Cov -2- Arbeitsschutzverordnung sowie der Corona- BekämpfVO vom 15. September 2021 unberührt bleiben. Insoweit werde insbesondere auf die in § 2 Abs. 1 bis 3 Corona – BekämpfVO enthaltenen Empfehlungen zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und zum Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung im Sinne von § 2a Corona – BekämpfungsVO ausdrücklich hingewiesen. Die Rückkehr zum Präsenzbetrieb sei unter Beachtung aufgrund örtlicher Verhältnisse angemessener Infektionsschutzmaßnahmen zu gestalten.

Im Lichte dessen und Abstimmung mit dem Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz bitte ich im Auftrag der Präsidentin des Schleswig -Holsteinische n Oberlandesgerichts , diese Grundsätze und vor allem die Empfehlungen in § 2 Abs. 1 bis 3 Corona- BekämpfVO im Rahmen der Einzelausbildung der Referendar*innen und im Rahmen der Gruppenveranstaltungen (Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, etc.) zu beachten. Dabei bleibt es – wie bisher – dabei, dass die Einzelheiten einer (teilweisen) Aufnahme bzw. Fortführung der Präsenzausbildung – also das „Ob“ und „Wie“ – jeweils vor Ort geregelt werden. Damit wird eine individuelle Ausgestaltung der Ausbildung ermöglicht, die den jeweiligen Gegebenheiten in Ihren Häusern Rechnung trägt.

Für Ihren unermüdlichen Einsatz im Rahmen der Referendarausbildung möchte ich Ihnen ausdrücklich auch im Namen der Präsidentin noch einmal herzlich danken. Wir sind froh über diesen weiteren Schritt und hoffen, dass der Weg in die Normalität der Ausbildung auch in Zukunft weitergeht. Ich bitte um Bekanntgabe dieses Schreibens an alle betroffenen Personen in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr.

Felix Hütte