Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 1. Juni 2022 wird für drei Monate das sogenannte 9-Euro-Ticket eingeführt. Der Bundesrat stimmte am 20.05.2022 dem vom Bundestag beschlossenen Finanzierungsgesetz für diese Sonderaktion nunmehr zu.
Als Abonnentin oder Abonnent eines Jobtickets brauchen Sie nichts weiter zu tun. Für die Monate Juni bis August 2022 zahlen Sie nichts für das Jobticket und können in dieser Zeit den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Die 9 Euro werden vom Land Schleswig-Holstein als Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket übernommen.
Lediglich der 1.-Klasse-Zuschlag ist von der vorgenannten Regelung ausgenommen. Dieser ist weiterhin von den Beschäftigten selbst zu tragen.
In der Lohnsteuerbescheinigung wird in Zeile 17 für die Monate Juni bis August 2022 lediglich der reduzierte Betrag von 9 Euro ausgewiesen.
Aufgrund verwaltungsökonomischer Aspekte werden die Anpassungen in der Abrechnung erst rückwirkend berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, die Anpassungen in den Abrechnungsmonaten September und Oktober 2022 vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dana Brandt